Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bewilligte das Erstgericht der klagenden Partei die Verfahrenshilfe gemäß § 64 Abs 1 Z 1 lit a bis c ZPO. Dagegen richtet sich der Rekurs des Revisors mit dem Antrag auf Aufhebung der bekämpften Entscheidung zur Verfahrensergänzung. Der Rekurs ist berechtigt. Rechtliche Beurteilung Der Rekurswerber zeigt zutreffend auf, dass das Vermögensbekenntnis der Klägerin zu folgenden Punkten ergänzungs- bzw. aufklärungs... mehr lesen...
Mahmoud S*****, und Nabila S*****, sind durch Adoption Kinder der am 27.11.2005 verstorbenen Rosa Maria S*****. Die Antragsteller waren in Kabul, Afghanistan wohnhaft, sind aber derzeit unbekannten Aufenthaltes; auch ihre derzeitigen näheren Lebensumstände sind nicht bekannt. Zu ihrem Abwesenheitskurator wurde mit jeweils am 16.5.2008 gefassten Beschluss zu 36 P 6/08t und 36 P 7/08i des Bezirksgerichtes Innsbruck der Rechtsanwalt Dr. Georg Gschnitzer, 6020 Innsbruck, Andreas-Hofer-Str... mehr lesen...
Norm: ZPO §63ZPO §66
Rechtssatz: Einer durch einen Abwesenheitskurator vertretenen Partei kann auch ohne Vorlage eines Vermögensbekenntnisses Verfahrenshilfe bewilligt werden, wenn dargelegt wird, dass Nachforschungen über die Lebensumstände der Partei derzeit aussichtslos sind und eine unverzügliche Klagseinbringung erforderlich ist. Entscheidungstexte 4 R 227/08a Entscheidungstext ... mehr lesen...
Dem Rekurs, dessen Kosten der Rekurswerber selbst zu tragen hat, wird nicht Folge gegeben. Der Revisionsrekurs ist gemäß § 528 Abs 2 ZPO jedenfalls unzulässig. Der Revisionsrekurs ist gemäß Paragraph 528, Absatz 2, ZPO jedenfalls unzulässig. Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bewilligte das Erstgericht der Zweitbeklagten die Verfahrenshilfe im Umfang des § 64 Abs 1 Z 1 lit a, c und f sowie Z 3 ZPO. Nach den vom Rekurswerber unangefochtenen Feststellungen des Erstgerichtes ... mehr lesen...
Norm: ZPO §§66. 68. 72
Rechtssatz: Waren zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Bewilligung der Verfahrenshilfe keine Anhaltspunkte für eine Mutwilligkeit oder Aussichtslosigkeit der Prozessführung vorhanden, steht einem Rekurs des Prozessgegners, der sich auf nach Bewilligung der Verfahrenshilfe vorgelegte Urkunden beruft und hieraus die Aussichtslosigkeit der Prozessführung ableitet, das Neuerungsverbot entgegen. Ents... mehr lesen...
Die Minderjährige ist das eheliche Kind von Dagmar und Manfred B*****, deren Ehe mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 11.10.1991 gemäß § 55a EheG im Einvernehmen geschieden wurde. In dem der Ehescheidung zugrunde gelegten Vergleich wurde die alleinige Obsorge der Mutter übertragen, der Vater verpflichtete sich zur Leistung von Geldunterhalt (ON 1). Die Minderjährige ist das eheliche Kind von Dagmar und Manfred B*****, deren Ehe mit Beschluss des Bezirksgerichtes I... mehr lesen...
Norm: ZPO §63 Abs1ZPO §66
Rechtssatz: Vermögensverhältnisse der allein obsorgeberechtigten Mutter für die Beurteilung der Voraussetzungen der Bewilligung der Verfahrenshilfe des minderjährigen Kindes nicht relevant Entscheidungstexte 42 R 324/05s Entscheidungstext LG für ZRS Wien 30.08.2005 42 R 324/05s European Case Law Identifie... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin (im folgenden nur: ASt) erwirkte als klagende Partei zur AZ 38 Cg 31/00w des Handelsgerichts Wien gegen eine deutsche GmbH mit Sitz in Deutschland als beklagte Partei, das vollstreckbare Versäumungsurteil vom 15. September 2000. Damit wurde die beklagte Partei rechtskräftig schuldig erkannt, "es im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes" ua zu unterlassen, "Gewinnspiele und/oder ähnliche Werbeaktionen in Österreich anzukündigen und/oder du... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beabsichtigt die Einbringung einer Klage auf Zahlung von EUR 3.800,- sA als Entgelt für eine grenzüberschreitend auf der Straße durchgeführte Güterbeförderung aus Ungarn, wo die Übernahme der Güter stattgefunden habe, zu einem Ablieferungsort in Österreich. Auf derartige Transporte sei das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) anzuwenden. Mangels eines österreichischen Gerichtsstandes für die Antragsg... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beabsichtigt die Einbringung einer Klage auf Zahlung von zusammen EUR 3.150 sA als Entgelt für drei grenzüberschreitend auf der Straße durchgeführte Güterbeförderungen aus den Niederlanden, wo die Übernahme der Güter stattgefunden habe, zu einem Ablieferungsort in Österreich. Auf derartige Transporte sei das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) anzuwenden. Mangels eines österreichischen Gerichtsstand... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt, das Bezirksgericht Lambach als örtlich zuständiges Gericht zur Verhandlung und Entscheidung über einen Rechtsstreit zu bestimmen, in dem sie EUR 2.100,-- als Entgelt für einen LKW-Transport fordern will. Die Beladestelle sei in Spanien, die Entladestelle in Österreich (in Nussdorf am Haunsberg) gelegen gewesen, weshalb sich die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte aus Art 31 Abs 1 lit b CMR ergebe. Die Antragsgegnerin habe ihren Firme... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten die Zahlung von S 259.000,-- s.A.. Er habe dem Beklagten verschiedene Möbelstücke zum Restaurieren übergeben und bereits eine Akontozahlung von S 44.000,-- geleistet. Der Beklagte habe die Arbeiten nicht durchgeführt, sowie die wertvollsten Möbelstücke verkauft und den Gelderlös für sich behalten. Innerhalb der dem Beklagten eingeräumten 3-wöchigen Frist zur Erstattung einer Klagebeantwortung beantragte der Beklagte die Bewilligung der Ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 381 ZPO ist auch im Verfahren zur Prüfung, ob eine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung offenbar mutwillig oder aussichtslos ist, anzuwenden. Entscheidungstexte 12 R 213/01h Entscheidungstext OLG Wien 19.12.2001 12 R 213/01h mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt gestützt auf § 28 JN die Bestimmung eines sachlich zuständigen Gerichtes als örtlich zuständig für einen von ihr beabsichtigten Rechtsstreit mit der Antragsgegnerin. Die Antragstellerin habe von der Antragsgegnerin eine schriftliche Mitteilung über den Gewinn eines Bargeldpreises von S 50.000,-- erhalten, habe aber in der Folge auf ihre Gewinnanforderung keine Antwort erhalten. Vorher habe keinerlei Kontakt zwischen den Parteien bestanden... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt, das Landesgericht Wels als örtlich zuständiges Gericht gemäß § 28 Abs 1 JN zu bestimmen. Sie beabsichtigt, als Transportversicherer die auf sie übergegangenen Ansprüche der Obst H***** GmbH gegen den Frachtführer Ö*****/Türkei, aus zwei von der Antragstellerin versicherten Transporten geltend zu machen. Die Obst H***** GmbH habe die G***** KG mit den Obsttransporten aus der Türkei, Izmir, nach Österreich, Wels, beauftragt. Die G***** KG ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte brachte gegen das ihn vom Erstgericht erlassene Versäumungsurteil eine handschriftliche, nicht mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehene Berufung ein. Ein Verbesserungsverfahren blieb erfolglos. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Berufungsgericht die Berufung des Beklagten mit der wesentlichen
Begründung: zurück, dass diese trotz Durchführung eines Verbesserungsversuches nicht die Unterschrift eines Rechtsanwaltes aufweise, die wegen der ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit seiner Klage vom, 20.8.1999 in Bekämpfung des Bescheides der beklagten Partei vom 20.7.1999, Beilage ./A, mit dem ihm für die Hepatitis C-Erkrankung, die er sich als freiwilliger Plasmaspender bei der Firma Immuno AG zugezogen habe, eine Dauerrente für Berufskrankheit in der Höhe von 30vH zuerkannt worden ist, eine Rente im 30vH übersteigenden Ausmaß. Gleichzeitig wurde - jedoch ohne Vorlage eines Vermögensbekenntnisses [siehe Klage Seite 3 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §39 Abs5ZPO §63ZPO §66
Rechtssatz: Gewährung der Verfahrenshilfe in Sozialrechtssachen durchaus im Einzelfall unter Berücksichtigung der besonderen Lagerung der Sach- und Rechtsfrage auch bereits im erstinstanzlichen Verfahren zulässig. Entscheidungstexte 7 Rs 313/99x Entscheidungstext OLG Wien 08.10.1999 7 Rs 313/99x ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Antragstellerin beantragt gestützt auf Art 14 LGVÜ die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nach § 28 JN für ihre Klage gegen die in Deutschland ansässige Antragsgegnerin. Eine Klage ist dem Antrag nicht angeschlossen, obwohl dies in der Regel notwendig ist (RZ 1979/47; 3 Nd 514/94). Auch für den neuen § 28 JN idF der WGN 1997, welche keine Änderungen im Verfahrensablauf nach dieser Gesetzesstelle bewirkt hat, gil... mehr lesen...
Norm: ZPO §66
Rechtssatz: Gemäß § 66 Abs.1 ZPO ist nur von der Partei ein Vermögensbekenntnis vorzulegen. Soweit es das über die Verfahrenshilfe erkennende Gericht für erforderlich hält, auch die Vermögensbekenntnisse wirtschaftlich Beteiligter an einer juristischen Person zu verlangen, hat dies im Rahmen der Aufträge nach § 66 Abs.2 ZPO zu erfolgen. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die... mehr lesen...
Norm: ZPO §66ZPO §177
Rechtssatz: Die Angaben im Vermögensbekenntnis zur Erlangung der Verfahrenshilfe sind keine Prozeßbehauptungen. Entscheidungstexte 10 ObS 93/93 Entscheidungstext OGH 25.05.1993 10 ObS 93/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0036083 Dokumentnummer JJR_1993... mehr lesen...
Norm: ZPO §66
Rechtssatz: Hatte das Erstgericht weder seinem Urteil eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt, noch im Verbesserungsauftrag, womit die Unterfertigung der Berufung durch einen Anwalt aufgetragen wurde, den rechtsunkundigen Beklagten auf die Möglichkeit der Bewilligung der Verfahrenshilfe und der Beigebung eines Rechtsanwaltes hingewiesen, so kann die innerhalb der Verbesserungsfrist an das Erstgericht gerichtete Eingabe, die den Satz ... mehr lesen...
Norm: JN §28ZPO §66
Rechtssatz: Die Bestimmung eines Gerichtes für die Verhandlung und Entscheidung über eine bürgerliche Rechtssache nach § 28 JN setzt in der Regel voraus, dass dem diesbezüglichen Antrag die Klage beigelegt wird. Stellt eine im Ausland wohnhafte Partei den Antrag auf Bestimmung eines Gerichtes gemäß § 28 JN, ist sie jedoch nicht in der Lage, diesem Antrag die Klage anzuschließen, und ist sie der Auffassung, dass sie Anspruch ... mehr lesen...
Mit Urteil des Erstgerichtes vom 12. April 1966 wurde der Beklagte als der Vater des klagenden Kindes festgestellt und zur Bezahlung der Prozeßkosten verurteilt. Dieses Urteil wurde dem im Genuß des Armenrechtes stehenden Beklagten in der Männerstrafanstalt Garsten, wo er sich in Haft befindet, am 18. April 1966 zugestellt. Am 21. April 1966 langte beim Erstgericht ein mit 19. April 1966 datierter, als "Nichtigkeitsbeschwerde" bezeichneter und nicht von einem Rechtsanwalt unterfertigt... mehr lesen...
Norm: ZPO §66ZPO §467 Z3ZPO §464 Abs3 Cb
Rechtssatz: Faßt das Gericht eine mit Fehlern nach § 467 Z 3 ZPO behaftete Rechtsmittelschrift einer armen Partei als Antrag auf Bestellung eines Rechtsanwaltes zur Verfassung der Berufungsschrift auf und geht nach § 66 ZPO vor, dann liegt für die Berechnung der Berufungsfrist ein Fall des § 464 Abs 3 ZPO vor. Entscheidungstexte 6 Ob 291/66 En... mehr lesen...