Norm: ZPO §57 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 57 ZPO Aufhebung des § 57 Abs 3 zweiter Satz ZPO durch dem VfGH BGBl 1983/124. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102699 Dokumentnummer JJR_19960919_OGH0002_000ZPO00057_9600000_001 mehr lesen...
Norm: EO §378 CEO §390 IEO §390 IVAZPO §57
Rechtssatz: Im Sicherungsverfahren darf eine aktorische Kaution der antragstellenden Partei nicht auferlegt werden; die jederzeit auch auf Antrag aufzuerlegende Sicherheit erfüllt gemäß § 390 EO (auch) diese Funktion. Entscheidungstexte 1 Ob 566/95 Entscheidungstext OGH 11.03.1996 1 Ob 566/95 E... mehr lesen...
Norm: EWRA BGBl 1993/909 Art4EWRA BGBl 1993/909 Art28EWRA BGBl 1993/909 Art31ZPO §57
Rechtssatz: 1) Fragen der Zivilgerichtsbarkeit fallen grundsätzlich nicht in die Zuständigkeit der Gemeinschaft. 2) Die Mitgliedstaaten dürfen jedoch keine Maßnahmen setzen, welche die im EWRA vorgesehenen Freiheiten in irgendeiner Weise zu beschränken geeignet sind. 3) Die Problematik der Prozeßkostensicherheit ist aufs engste mit der Gewährleistung der ve... mehr lesen...
Norm: ZPO §57ZPO §243 Abs4
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 243 Abs 4 ZPO bleibt in den Fällen, in denen die Beantwortung der Klage eines ausländischen Klägers mit schriftlichem Beschluß aufgetragen wurde, für eine Auslegung, daß der Beklagte innerhalb der Klagebeantwortungsfrist nur einen Antrag gemäß § 57 ZPO zu stellen habe, die Klagebeantwortung aber erst nach Zustellung des Beschlusses auf Abweisung dieses Antrages erstatten müss... mehr lesen...
Norm: ZPO §57
Rechtssatz: Der Beklagte hat im Falle eines Antrages nach § 58 ZPO zu behaupten und - falls die Entscheidung von strittigen Tatumständen abhängt - zu bescheinigen, daß die Voraussetzung, unter welcher der Ausländer von der Sicherheitsleistung befreit war, weggefallen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 584/93 Entscheidungstext OGH 09.12.1993 2 Ob 584/93 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §57
Rechtssatz: Gegenseitigkeit gegenüber der Republik Mazedonien derzeit nicht verbürgt. Pragmatische Weiteranwendung bestehender Verträge mit der ehemaligen SFR Jugoslawien derzeit nicht gesichert. Amtswegige Erhebungen erforderlich (Aufhebungsbeschluß). Entscheidungstexte 7 Ob 573/93 Entscheidungstext OGH 06.10.1993 7 Ob 573/93 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §57
Rechtssatz: Ergibt eine Auskunft des Bundesministeriums für Justiz, daß es nicht in der Lage sei, Wahrnehmungen über die Beachtung der Gegenseitigkeit durch die Gerichte des Heimatstaates der Klägerin mitzuteilen, dann ist die Prozeßkostensicherheit aufzuerlegen. Entscheidungstexte 7 Ob 573/93 Entscheidungstext OGH 06.10.1993 7 Ob 573/93 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §57
Rechtssatz: Die Zustimmung Österreichs zur Aufnahme Mazedoniens, eines ehemaligen Teilstaates Jugoslawiens, als selbständiger Staat in die Vereinten Nationen stellt eine konkludente Anerkennung der Selbständigkeit dieses Staates dar. Daraus ergibt sich, daß die von Österreich mit der früheren SFR Jugoslawien abgeschlossenen Rechtshilfeverträge gegenüber der Republik Mazedonien nicht mehr Staatsverträge im Sinne des § 57 Abs 1 ZPO ... mehr lesen...
Norm: ZPO §57
Rechtssatz: Sollte eine Anfrage beim Justizministerium der Republik Mazedonien, ob und inwieweit die Vollstreckbarkeit eines österreichischen Titels in Mazedonien gewährleistet ist, nicht binnen angemessener Frist oder nur ungenügend beantwortet einlangen, so müßte davon ausgegangen werden, daß die Gegenseitigkeit mit Mazedonien nicht bescheinigt ist und der klagenden Partei eine aktorische Kaution aufzuerlegen ist. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §57
Rechtssatz: Angehöriger Kroatiens ist nicht verpflichtet aktorische Kaution zu erlegen. Entscheidungstexte 2 Ob 69/92 Entscheidungstext OGH 16.12.1992 2 Ob 69/92 7 Ob 573/93 Entscheidungstext OGH 06.10.1993 7 Ob 573/93 Vgl; Beisatz: Gegenseitigkeit gegenüber der Republik Mazedonien derzeit nicht gesic... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der Beklagten trug das Erstgericht der klagenden Partei, einem kroatischen Sozialversicherungsträger, auf, binnen 6 Wochen eine aktorische Kaution im Betrag von S 75.000,-- zu erlegen oder binnen derselben Frist eidlich zu bekräftigen, daß sie zum Erlag der Sicherheit nicht fähig sei. Zur
Begründung: führte das Erstgericht aus, zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien seien derzeit keine Rechtshilfevereinbarungen existent, die die klagende... mehr lesen...
Norm: ZPO §57
Rechtssatz: Die Auferlegung einer Prozeßkostensicherheit an zwei ausländische Gesellschaften, die in verschiedenen Staaten ihren Sitz haben, steht auch dann nicht in innerem Zusammenhang, wenn diese Gesellschaften in Ansehung des Streitgegenstandes in der Hauptsache in Rechtsgemeinschaft stehen. Entscheidungstexte 4 Ob 76/91 Entscheidungstext OGH 09.07.1991 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §57ZPO §61ZPO §229 Abs2 B
Rechtssatz: Ein Beklagter, der gemäß § 239 Abs 2 ZPO bei sonstigem Ausschluß (§ 59 Abs 1 ZPO) den Antrag auf Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten stellen muß und auch stellt, wird durch § 61 ZPO nur von der Verpflichtung zur Fortsetzung des Verfahrens in der Hauptsache befreit; nur insoweit kommt einem solchen Antrag daher die Wirkung einer echten "prozeßhindernden" Einrede zu. Die sonstigen in § 239 Abs ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte betreibt zu AZ E 3815/87 des Bezirksgerichtes Leibnitz zur Hereinbringung einer Geldforderung gegen die Tochter des Klägers Dr. Christine S*** Fahrnisexekution. Mit der Behauptung, die Verpflichtete habe ihm diese Sachen im Jahr 1985 verkauft und übergeben, macht der Kläger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Toronto in Kanada hat, mittels Klage die Unzulässigkeit der Exekutionsführung auf die in seinem Eigentum stehenden Pfandgegenstände Postzahl 1 bis... mehr lesen...
Norm: WUA ArtIII Abs3ZPO §57
Rechtssatz: Wegen der ausdrücklichen Gleichstellung der Ausländer mit Inländern auch hinsichtlich der Verfahrensvorschriften entfällt daher in Urheberrechtsprozessen die Prozeßkostensicherstellung. Entscheidungstexte 4 Ob 58/88 Entscheidungstext OGH 27.09.1988 4 Ob 58/88 Veröff: RZ 1989/2 S 21 4 Ob 130/... mehr lesen...
Norm: PVÜ Art2 Abs3ZPO §57
Rechtssatz: Der Grundsatz der Inländerbehandlung gilt also in den über den Schutz des gewerblichen Eigentums geführten Verfahren - wie das Rekursgericht zutreffend erkannt hat - nicht für Verfahrensvorschriften, die Ausländer anders als Inländer behandeln; die Sicherheitsleistung für Prozeßkosten nach § 57 ZPO ist ein Beispiel zulässiger Diskriminierung von Angehörigen anderer Verbandsländer. Entsc... mehr lesen...
Norm: PVÜ Art2 Abs3WUA ArtIII Abs3ZPO §57
Rechtssatz: Werden Ansprüche sowohl auf das UWG als auch auf das UrhG gestützt, dann ist für die Entscheidung über die Verpflichtung zur Leistung einer Sicherheit für die Prozeßkosten nicht allein Art III Abs 3 WUA maßgebend; der ausländische Kläger, der auch den Schutz des UWG in Anspruch nimmt, ist vielmehr nach Art 2 Abs 3 PVÜ von dieser Sicherheitsleistung nicht befreit. Gleiches gilt für den Fall, ... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der beklagten Partei trug das Erstgericht der klagenden Partei auf, binnen 6 Wochen eine Prozeßkostensicherheit von S 100.000 durch Erlag baren Geldes, einer Bankgarantie, mündelsicherer Wertpapiere oder Einlagebücher zu leisten. Die klagende Partei legte eine an die beklagte Partei adressierte Bankgarantie der C***-B*** mit folgendem Wortlaut vor: "Wir haben davon Kenntnis, daß der Firma W***-B*** Inc. als klagende Partei in dem vor dem Handelsgericht Wien ..... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Streitteilen bestanden verschiedene Versicherungsverträge, die sich auf das Wohn- und Betriebsgebäude des Klägers in Lienz, Apothekergasse 2, bezogen. Dieses Gebäude wurde durch einen Brand am 25. Juli 1976 erheblich beschädigt. Die Beklagte hat auf Grund der Versicherungsverträge Zahlungen geleistet. Mit der vorliegenden, am 27. Jänner 1984 eingebrachten Klage begehrt der Kläger den Zuspruch eines weiteren Betrages von 2,567.952,49 S s. A. Die Bekl... mehr lesen...
Norm: ZPO §57
Rechtssatz: Eine befristete Bankgarantie, in der sich die Bank zum Erlag nach einem entsprechenden gerichtlichen Beschluß verpflichtet, reicht dann nicht als Sicherheitsleistung im Sinne des § 57 ZPO aus, wenn die Bank als Voraussetzung für den Erlag den Eintritt der Rechtskraft des gerichtlichen Beschlusses fordert. Entscheidungstexte 6 Ob 815/82 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: RHV Österreich - Liechtenstein BGBl 1956/213 idF BGBl 1968/99 Art10ZPO §57
Rechtssatz: Die Befreiung von der Prozeßkostensicherheit ist davon abhängig, daß der kautionspflichtige Kläger seinen Wohnsitz in dem Staat hat, in dem er Prozeß führt. Hat der Kläger (eine AG) seinen Sitz in Liechtenstein und klagt er in Österreich, ist er von der Prozeßkostensicherheit nicht befreit; dies gilt auch dann, wenn er in Österreich eine Zweigniederlass... mehr lesen...
Norm: ZPO §57ZPO §60 Abs3ZPO §62 Abs2ZPO §235 E
Rechtssatz: Wird nicht wegen eines unvorhergesehenen Verfahrensaufwandes, sondern wegen einer Klagserweiterung eine Erhöhung der Sicherheitsleistung für Prozeßkosten angeordnet, so ist auszusprechen, daß bei Nichterlag des Ergänzungsbetrages über Antrag der beklagten Partei die Klagsänderung für zurückgenommen erklärt werden wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...