RS OGH 1991/7/9 4Ob76/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.1991
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Norm

ZPO §57

Rechtssatz

Die Auferlegung einer Prozeßkostensicherheit an zwei ausländische Gesellschaften, die in verschiedenen Staaten ihren Sitz haben, steht auch dann nicht in innerem Zusammenhang, wenn diese Gesellschaften in Ansehung des Streitgegenstandes in der Hauptsache in Rechtsgemeinschaft stehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0036168

Dokumentnummer

JJR_19910709_OGH0002_0040OB00076_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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