Norm
ZPO §57Rechtssatz
Ergibt eine Auskunft des Bundesministeriums für Justiz, daß es nicht in der Lage sei, Wahrnehmungen über die Beachtung der Gegenseitigkeit durch die Gerichte des Heimatstaates der Klägerin mitzuteilen, dann ist die Prozeßkostensicherheit aufzuerlegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0036238Dokumentnummer
JJR_19931006_OGH0002_0070OB00573_9300000_003