Norm
PVÜ Art2 Abs3Rechtssatz
Werden Ansprüche sowohl auf das UWG als auch auf das UrhG gestützt, dann ist für die Entscheidung über die Verpflichtung zur Leistung einer Sicherheit für die Prozeßkosten nicht allein Art III Abs 3 WUA maßgebend; der ausländische Kläger, der auch den Schutz des UWG in Anspruch nimmt, ist vielmehr nach Art 2 Abs 3 PVÜ von dieser Sicherheitsleistung nicht befreit. Gleiches gilt für den Fall, daß einzelne von mehreren Ansprüchen auf das UWG, andere aber auf das UrhG gestützt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0036285Dokumentnummer
JJR_19880927_OGH0002_0040OB00058_8800000_003