Begründung: Rechtliche Beurteilung Inhaltliche Mängel eines Schriftsatzes i.S. sachlich unrichtiger oder unschlüssiger Ausführungen sind auch nach dem neuen Recht nicht verbesserungsfähig (EvBl 1985/153 u.a.). Dies gilt insbes. für nicht dem Gesetz gemäß ausgeführte (von einem feststellungsfremden Sachverhalt ausgehende) Rechtsmittel. Anmerkung E13822 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Begründung: Am 14. August 1985 ereignete sich in Wien 20., ein Verkehrsunfall, an dem der vom Kläger gelenkte und gehaltene PKW Citroen 2 CV, W 328.324, und das vom Erstbeklagten gelenkte, bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherte Motorrad Kawasaki, W 21.625, beteiligt waren. Im Berufungsverfahren sind Taxispesen und Sicherheitsgurtenkosten strittig. Der Kläger begehrte letztlich S 110.128,79 s.A., darin unter anderem S 2.000 für neue Sicherheitsgurte, S 5.850,29 Mietwagenkost... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt den Zuspruch von S 13,569.802,-- s.A. mit der Behauptung, sie habe Erich S*** Computer um S 16,824.000,-- verkauft und mit diesem vereinbart, daß der Kaufpreis für den Weiterverkauf an sie zu leisten sei. Für den Transport der Ware zu dem in Aussicht genommenen Käufer in Italien sei die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte sei, in Aussicht genommen worden. Im Zuge der weiteren Verhandlungen sei schließ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte übernahm am 10. Dezember 1970 für den bis November 1970 aufgelaufenen Rückstand an Sozialversicherungsbeiträgen der Fa. Fritz M*** Ges.m.b.H (im folgenden nur Fa. M***) von S 445.000,-- und für die ab Dezember 1970 neu auflaufenden Sozialversicherungsbeiträge vorbehaltlos und unwiderruflich die Bürgschaft als Bürge und Zahler. Gestützt auf diese Bürgschaft begehrt die klagende Partei die rückständigen Sozialversicherungsbeiträge der Fa. M*** für d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8. Oktober 1982 schlossen die Fa. D***-C***, Aktiengesellschaft, die klagende Partei und die beklagte Partei, letztere "als Agent der D***-C***", eine Vereinbarung folgenden Inhalts: " Vertrag über die Verschiffung von 6.500 Tonnen Rohphosphat Ende November 1982 von Annaba nach Moosbierbaum, zwischen den Firma D*** C*** AG, 1030 Wien, Am Heumarkt 10, und S*** G***, Wien-Vösendorf, Ortsstrasse 18, sowie Firma A*** I*** S*** Wien, als Agent der D**... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte in erster Instanz den Zuspruch von S 277,90 als Entgelt für die Zeit seiner Arbeitsverhinderung aus Anlaß der Führerscheinprüfung am 5. Juni 1984 sowie von S 3.639,52 an Weihnachtsremuneration, zusammen S 3.917,37 sA (richtig: S 3.917,42). Das Erstgericht wies dieses Klagebegehren ab. Im Berufungsverfahren dehnte der Kläger sein Begehren um S 45,20 an Schmutz- und Erschwerniszulage auf S 3.962,57 sA aus. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Kläge... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §474 Abs2ZPO §495ZPO §536
Rechtssatz: Wohl lassen die §§ 84, 474 Abs 2 und 495 ZPO idF der ZVN 1983 auch eine Verbesserung einer Berufungsschrift zu, in der vorgeschriebenes Vorbringen fehlt. Inhaltliche Mängel eines Schriftsatzes im Sinne sachlich unrichtiger oder unschlüssiger Ausführungen sind jedoch auch nach dem neuen Recht nicht verbesserungsfähig. Der weitergehenden Ansicht von Konecny (Zur Erweiterung der Verbesserung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger verlegte über Auftrag des Beklagten in den Monaten Mai bis Juli 1981 bei dessen neu errichtetem Wohnhaus in Absam auf den Terrassen im Erd- und Obergeschoß Steinböden aus Porphyrplatten, eine Steinstiege im Freien vom Erd- zum Obergeschoß, sowie Randsteine und ein Traufenpflaster an der West- und Nordseite des Hauses. Der Kläger begehrte zuletzt einen Betrag von S 140.522,-- sA an angemessenem und vereinbartem Entgelt, wobei bereits ein Abzug von S 13... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 HZPO §536 Z3
Rechtssatz: Wenn der Wiederaufnahmskläger eine Klagsänderung insoferne vornimmt als er sich auf nunmehr andere Beweismittel und Tatsachen stützt, ist er auch hinsichtlich dieser neuen Tatsachen behauptungspflichtig und beweispflichtig, dass es ohne sein Verschulden erst jetzt möglich gewesen ist, dieses neue Vorbringen zu erstatten und die neuen Beweismittel vorzulegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 HZPO §536 Z3
Rechtssatz: Wenn der Wiederaufnahmskläger eine Klagsänderung insoferne vornimmt als er sich auf nunmehr andere Beweismittel und Tatsachen stützt, ist er auch hinsichtlich dieser neuen Tatsachen behauptungspflichtig und beweispflichtig, dass es ohne sein Verschulden erst jetzt möglich gewesen ist, dieses neue Vorbringen zu erstatten und die neuen Beweismittel vorzulegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 CZPO §530 Abs2 HZPO §536 Z3ZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Eine Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage wegen Verschuldens des Klägers im Sinne des § 530 Abs 2 ZPO ist nur dann möglich, wenn sich das Verschulden des Wiederaufnahmsklägers bereits aus den - als richtig angenommenen - Tatsachenbehauptungen der Klage ergibt oder wenn in der Klage jede Behauptung fehlt, dass die Geltendmachung des als Wiederaufnahmsgrund angeführten B... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 CZPO §530 Abs2 HZPO §536 Z3ZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Eine Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage wegen Verschuldens des Klägers im Sinne des § 530 Abs 2 ZPO ist nur dann möglich, wenn sich das Verschulden des Wiederaufnahmsklägers bereits aus den - als richtig angenommenen - Tatsachenbehauptungen der Klage ergibt oder wenn in der Klage jede Behauptung fehlt, dass die Geltendmachung des als Wiederaufnahmsgrund angeführten B... mehr lesen...
Norm: ZPO §536 Z5
Rechtssatz: Das Begehren der an das Berufungsgericht gerichteten Wiederaufnahmsklage, in der Hauptsache "das Klagebegehren abzuweisen" kann verbessert werden in "das abweisliche Ersturteil zu bestätigen". Entscheidungstexte 6 Ob 407/59 Entscheidungstext OGH 16.12.1959 6 Ob 407/59 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §536 Z5
Rechtssatz: Das Begehren der an das Berufungsgericht gerichteten Wiederaufnahmsklage, in der Hauptsache "das Klagebegehren abzuweisen" kann verbessert werden in "das abweisliche Ersturteil zu bestätigen". Entscheidungstexte 6 Ob 407/59 Entscheidungstext OGH 16.12.1959 6 Ob 407/59 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §536 Z2
Rechtssatz: Analoge Anwendung der Bestimmungen der §§ 467 Z 3, 506 Z 2 ZPO über die Bezeichnung der Berufungsgründe und Revisionsgründe bei Wiederaufnahmsklagen ist möglich; es genügt daher deutliche Erkennbarkeit des geltendgemachten Anfechtungsgrundes, die ziffernmäßige Bezeichnung durch den Kläger ist nicht ausschlaggebend. Entscheidungstexte 7 Ob 553/57 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ZPO §536 Z2
Rechtssatz: Analoge Anwendung der Bestimmungen der §§ 467 Z 3, 506 Z 2 ZPO über die Bezeichnung der Berufungsgründe und Revisionsgründe bei Wiederaufnahmsklagen ist möglich; es genügt daher deutliche Erkennbarkeit des geltendgemachten Anfechtungsgrundes, die ziffernmäßige Bezeichnung durch den Kläger ist nicht ausschlaggebend. Entscheidungstexte 7 Ob 553/57 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 HZPO §536 Z3
Rechtssatz: Der Wiederaufnahmskläger ist dafür beweispflichtig, dass er ohne sein Verschulden außerstande war, die neuen Tatsachen vor Schluss der Verhandlung, auf welche das Urteil erging, geltend zu machen. Entscheidungstexte 7 Ob 263/57 Entscheidungstext OGH 05.06.1957 7 Ob 263/57 3 Ob 366/59 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 HZPO §536 Z3
Rechtssatz: Der Wiederaufnahmskläger ist dafür beweispflichtig, dass er ohne sein Verschulden außerstande war, die neuen Tatsachen vor Schluss der Verhandlung, auf welche das Urteil erging, geltend zu machen. Entscheidungstexte 7 Ob 263/57 Entscheidungstext OGH 05.06.1957 7 Ob 263/57 3 Ob 366/59 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 I1ZPO §432ZPO §536
Rechtssatz: Eine Protokollarklage, die fälschlich nicht als Wiederaufnahmsklage, sondern als neuerliche Feststellungsklage abgefaßt wurde, muss dennoch nach ihrem Inhalte als Wiederaufnahmsklage aufgefaßt und behandelt werden (außereheliche Vaterschaft durch Urteil rechtskräftig festgestellt; nunmehrige Klage erstrebt neuerliche Überprüfung unter Heranziehung der erbbiologischen Untersuchung). ... mehr lesen...
Im Vorprozesse 26 Cg 236/49 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wurde am 18. April 1950 die Ehe der Streitteile gemäß § 55 EheG. geschieden, wobei das Gericht den vom Abwesenheitskurator der Beklagten gemäß § 55 Abs. 2 des Ehegesetzes erhobenen Widerspruch mangels eines Verschuldens des Klägers für unzulässig erklärte. Mit ihrer auf § 530 Z. 7 ZPO. gestützten Wiederaufnahmsklage verband die Wiederaufnahmsklägerin eine auf Ehebruch ihres Ehemannes gegrundete Widerklage nac... mehr lesen...
Im Vorprozesse 26 Cg 236/49 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wurde am 18. April 1950 die Ehe der Streitteile gemäß § 55 EheG. geschieden, wobei das Gericht den vom Abwesenheitskurator der Beklagten gemäß § 55 Abs. 2 des Ehegesetzes erhobenen Widerspruch mangels eines Verschuldens des Klägers für unzulässig erklärte. Mit ihrer auf § 530 Z. 7 ZPO. gestützten Wiederaufnahmsklage verband die Wiederaufnahmsklägerin eine auf Ehebruch ihres Ehemannes gegrundete Widerklage nac... mehr lesen...
Norm: ZPO §536 Z5
Rechtssatz: Im Wiederaufnahmsverfahren kann eine Verweisung auf das ursprüngliche Klagebegehren in der Sache selbst nicht als undeutliche und unvollständige Antragstellung angesehen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 522/50 Entscheidungstext OGH 05.11.1950 2 Ob 522/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: ZPO §536 Z5
Rechtssatz: Im Wiederaufnahmsverfahren kann eine Verweisung auf das ursprüngliche Klagebegehren in der Sache selbst nicht als undeutliche und unvollständige Antragstellung angesehen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 522/50 Entscheidungstext OGH 05.11.1950 2 Ob 522/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Die klagende Partei hat zu 10 Cg 84/46 des Handelsgerichtes Wien von der beklagten Partei einen Betrag von 3398.98 S s. A. für ihr gelieferte, bzw. zu ihrem Nutzen verwendete Tarnfarben verlangt und sich in diesem Rechtsstreit auf den Zeugen Alfred T. berufen. Das Klagebegehren wurde vom Handelsgericht Wien mit Urteil vom 12. Juni 1946, 10 Cg 84/46-5, abgewiesen. Das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht hat dieses abweisende Urteil mit seinem Urteil vom 14. November 1946, 1 R 5... mehr lesen...
Norm: ZPO §536 Z2
Rechtssatz: In einer auf § 530 Abs 1 Z 7 ZPO gestützten Wiederaufnahmsklage ist der gesetzliche Anfechtungsgrund (§ 536 Z 2 ZPO) nicht hinlänglich bezeichnet, wenn als neue Tatsache, zu deren Kenntnis der Wiederaufnahmskläger gelangt ist, "die gesamten Aussagen" eines in einem anderen Verfahren vernommenen Zeugen bezeichnet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 152/50 Ent... mehr lesen...
Norm: ZPO §536 Z2
Rechtssatz: In einer auf § 530 Abs 1 Z 7 ZPO gestützten Wiederaufnahmsklage ist der gesetzliche Anfechtungsgrund (§ 536 Z 2 ZPO) nicht hinlänglich bezeichnet, wenn als neue Tatsache, zu deren Kenntnis der Wiederaufnahmskläger gelangt ist, "die gesamten Aussagen" eines in einem anderen Verfahren vernommenen Zeugen bezeichnet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 152/50 Ent... mehr lesen...