Die Klage muss insbesondere enthalten:
1. | die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung; | |||||||||
2. | die Bezeichnung des gesetzlichen Anfechtungsgrundes (Nichtigkeits-, Wiederaufnahmsgrund); | |||||||||
3. | die Angabe der Umstände, aus welchen sich die Einhaltung der gesetzlichen Frist für die Klage ergibt, und die Bezeichnung der hiefür vorhandenen Beweismittel; | |||||||||
4. | die Angabe der für die Beurtheilung der Zuständigkeit wesentlichen Umstände; | |||||||||
5. | die Erklärung, inwieweit die Beseitigung der angefochtenen Entscheidung, und welche andere Entscheidung in der Hauptsache beantragt wird. |
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