Norm
ZPO §536 Z5Rechtssatz
Im Wiederaufnahmsverfahren kann eine Verweisung auf das ursprüngliche Klagebegehren in der Sache selbst nicht als undeutliche und unvollständige Antragstellung angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0044609Dokumentnummer
JJR_19501105_OGH0002_0020OB00522_5000000_002