Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Stephan Winklbauer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten Partei 1. Franz W*****, und 2. Christiane W*****, ebendort, beide vertreten ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der wiederaufnahmsklagenden Partei G***** W*****, vertreten durch Hopmeier & Wagner Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die wiede... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch als weitere Richter (Senat nach § 11a Abs 3 ASGG) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Walter K*****, vertreten durch Mag. Claudia Lecher-Tedeschi, Rechtsanwältin in Dornbirn, gegen die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Ghegastraße 1, 1031 Wien, wegen Betriebsrente, über den Reku... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 5 C 1719/07h des Bezirksgerichts Kufstein begehrte der hier Beklagte als Kläger, die Beklagte (hier Wiederaufnahmsklägerin) schuldig zu erkennen, die Beweidung eines näher bezeichneten Waldgrundstücks durch Weidevieh zu unterlassen. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung erstattete die Beklagte (Wiederaufnahmsklägerin) kein eigenes Sachvorbringen, sondern anerkannte das Klagebegehren zur Gänze, sodass ein klagsstattgebendes, in Rechtskraft erwa... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Wiederaufnahme eines Verfahrens des Erstgerichts, in dem ihr Klagebegehren auf Feststellung, sie sei Hauptmieterin von drei näher bezeichneten Wohnungen und die am 1. Jänner 1999 abgeschlossenen Mietverträge seien aufrecht, abgewiesen worden war. Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung des Erstgerichts, womit die Wiederaufnahmsklage noch vor Zustellung an den Beklagten zurückgewiesen worden war, und sprach aus, dass der Wert des Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Wiederaufnahme des Verfahrens 13 Cg 78/99d des Landesgerichts Innsbruck, in welchem ausgesprochen wurde, dass eine aufgrund des Übergabsvertrags vom 6. 11. 1997 grundbücherlich vorgenommene Einverleibung ihres Eigentumsrechts unwirksam und daher zu löschen sei. Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung des Erstgerichts, mit der die Wiederaufnahmsklage noch vor Zustellung an die Beklagte zurückgewiesen wurde und sprach aus, dass der ordentli... mehr lesen...
Begründung: Am 6. 2. 2007 stellte die Erstrekurswerberin als unbeschränkt haftende Gesellschafterin sowie die Zweit- und Drittrekurswerber je als Kommanditisten der Franz S***** Gesellschaft m. b. H. & Co KG den Antrag auf Vornahme folgender Eintragungen im Firmenbuch: 1) Änderungen der Geschäftsanschrift sowie der Anschriften der Gesellschafter, 2) Eintragung der seit 2. 2. 2007 jeweils selbstständig vertretungsberechtigten Prokuristen Mag. Franz S*****, und Gerald S*****. Da... mehr lesen...
Begründung: Die Wiederaufnahmsklägerin wurde im Verfahren 18 Cg 13/98a des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz mit Urteil vom 28. 9. 2003 (ON 94) ua schuldig erkannt, 1. es zu unterlassen, in ihrem Firmenwortlaut den Begriff „M*****" oder irgend einen ähnlichen Namen, in welcher Schreibweise auch immer, zu verwenden; 2. es zu unterlassen, die Bezeichnung „M*****" in welcher Form auch immer im geschäftlichen Verkehr zu verwenden und Dienstleistungen unter dieser Bezeichnung anz... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der beiden Minderjährigen sind noch verheiratet, die eheliche Gemeinschaft ist aber seit dem Anfang 2003 erfolgten Auszug des Vaters aufgehoben. Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 13. 9. 2005 wurde der Vater für die Zeit vom 1. 1. 2003 bis zum 10. 5. 2003 und für die Zeit ab 10. 9. 2003 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von je EUR 130 für die beiden Minderjährigen verpflichtet. Dabei ging das Erstgericht davon aus, dass der früher als Berufsfußballspieler ... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Nach der am 1. 7. 2004 von den Hauptversammlungen beider Gesellschaften beschlossenen und am 1. 9. 2004 zu FN ***** und FN ***** im Firmenbuch eingetragenen Verschmelzung der übertragenden I***** AG mit der aufnehmenden G***** AG wurde diese gemäß § 219 Z 1 iVm § 225a Abs 3 AktG Gesamtrechtsnachfolgerin der aufgenommenen Aktiengesellschaft. Die Bezeichnung der Nebenintervenientin war daher in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO von Amts wegen zu berichtigen (v... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien begehrten im Verfahren 1 Cg 228/99s des Landesgerichts Linz die Feststellung, dass den Beklagten ein Fischereirecht an bestimmten Gewässern nicht zukomme. Das Klagebegehren der klagenden Parteien wurde vom Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht (6 R 287/00v) im Wesentlichen mit der
Begründung: abgewiesen, dass ihnen der Nachweis, ihnen stünde auch in dem von den Beklagten beanspruchten Bereich das Fischereirecht zu, nicht gelungen sei. Die gege... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Margarete S*****, vertreten durch Dr. Georg Pertl, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wider die beklagte Partei Dr. Kurt F*****, als Masseverwalter im Konkurs ü... mehr lesen...
Norm: EO §397EO §402ZPO §84 IZPO §536
Rechtssatz: Aus dem bloßen Vorbringen unzulässiger Neuerungen in einem Rechtsmittelschriftsatz kann nicht auf ein unrichtigerweise nicht als solches gestelltes Begehren auf Wiederaufnahme des Verfahrens geschlossen werden. Das Vorbringen unzulässiger Neuerungen führt aber auch nicht zur Einleitung eines Verbesserungsverfahrens. Ganz generell hat die nicht gesetzmäßige Ausführung von Rechtsmitteln nicht die ... mehr lesen...
Begründung: Der am 17. 7. 1944 geborene Kläger hat am 8. 11. 1996 als Dienstnehmer der Firma B***** GmbH, Kfz-Zubehör-Großhandel, beim Einräumen von LKW-Ketten oder LKW-Zwillingsreifen einen Arbeitsunfall erlitten (er rutschte mit dem linken Fuß auf dem nassen Boden aus, kippte um und erlitt eine Zerrung des linken Sprunggelenks). Mit Bescheid vom 25. 5. 2004 stellte die AUVA fest, dass der Arbeitsunfall vom 8. 11. 1996 eine leichte Zerrung des linken Sprunggelenks verursacht habe u... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit der am 30. Jänner 2004 eingebrachten Klage die Wiederaufnahme des Verfahrens AZ 14 C 601/01a des Erstgerichts, die Aufhebung des Urteils des Erstgerichts vom 5. Jänner 2004 und die Abweisung des im wiederaufgenommenen Verfahren erhobenen Klagebegehrens, der Anspruch des Wiederaufnahmsbeklagten, zu dessen Hereinbringung zu AZ 10 E 2143/03t des Erstgerichts Fahrnisexekution bewilligt wurde, sei erloschen. In dem Verfahren, dessen Wiederaufnahme be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Vorprozess 15 C 67/00t des Bezirksgerichts Hallein wurde über die Ehelichkeitsbestreitungsklage des Beklagten (dort Kläger) rechtskräftig festgestellt, dass der Beklagte nicht Vater der am 8. 11. 1987 geborenen Klägerin sei. Der Beklagte widerlegte somit erfolgreich die Ehelichkeitsvermutung des § 138 Abs 1 ABGB. Ein Sachverständigengutachten war in diesem Vorverfahren aber nicht eingeholt worden. Das Urteil stützte sich im Wesentlichen auf die Angaben der... mehr lesen...
Begründung: Mit dem rechtskräftigen Urteil vom 25. September 2001 verurteilte das Erstgericht den damals Beklagten und nunmehrigen Wiederaufnahmskläger zur Zahlung von 500.000 S = 36.336,42 EUR sA aus Darlehen. Auf Grund eines Sachverständigengutachtens sah es die von ihm eingewendete Geschäftsunfähigkeit nicht als erwiesen an. Nachdem das Erstgericht eine auf ein Privatgutachten vom 6. August 2003 gestützte Wiederaufnahmsklage rechtskräftig zurückgewiesen hatte, begehrte der Wied... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Nach ständiger Judikatur ist eine Wiederaufnahmsklage bereits im Vorprüfungsverfahren zurückzuweisen, wenn sich das Verschulden des Klägers im Sinne des § 530 Abs 3 ZPO schon aus den Klagebehauptungen ergibt oder wenn in der Klage jede Behauptung fehlt, dass die Geltendmachung des als Wiederaufnahmsgrund angeführten Beweismittels im Vorprozess ohne Verschulden unmöglich gewesen wäre (JBl 1979, 268, 9 ObA 253/01y, 1 Ob 25... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Zahlung von 11.711,87 EUR sA und brachte hiezu wörtlich vor, dass ihr der Beklagte "zur ungeteilten Hand aus 06 Darlehen/Kredit/Bürgschaft 11807-502601 (Kreditkonto) 10.378,57 EUR samt 3,563 % Zinsen pro Vierteljahr (Kapitalisierung der Zinsen) seit 28. 6. 2002, und an 12 Inkassospesen 1.333,30 EUR" schulde. Zu den begehrten Zinsen und Inkassogebühren wurde noch zusätzliches Vorbringen erstattet. Der Beklagte, der zur Erstattung einer K... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger, die nunmehr Wohnungseigentümer sind, begehrten den Zuspruch von Vermögensschäden, die die beklagte Partei als Hausverwalterin durch eine "Schlechtverwaltung" schuldhaft verursacht habe, als sie noch Mieter gewesen seien. Dabei wurde die beklagte Partei von allen klagenden Parteien wegen der jeweils in deren Vermögen angeblich eingetretenen Schäden in Anspruch genommen. Keiner der Einzelansprüche übersteigt den Betrag von 4.000 EUR. Das Erstgericht wies das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zur AZ 33 Cg 15/93f des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien behängt ein von der (späteren) Gemeinschuldnerin gegen die hier klagende Partei angestrengtes Amtshaftungsverfahren, in dem die Zahlung von 7,444.246,49 EUR (= 102,435.065 S) mit der
Begründung: gefordert wurde, dass die Nebenintervenientin mit Bescheid vom 9. 6. 1987 zwei Anträge der Gemeinschuldnerin auf Ermächtigung zu bestimmten Devisenhandelsgeschäften auf rechtswidrige Weise abgewiesen und ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Vorstandsmitglieder einer gemeinnützigen Privatstiftung, die 1995 von einer betagten Stifterin errichtet wurde. Der Beklagte ist gewählter Rechtsvertreter der Stifterin. Zwischen dieser und dem Vorstand war es zu Differenzen gekommen, über die auch in einer Zeitung berichtet worden war. Der Beklagte holte bei der Stifterin Informationen ein und stellte beim Firmenbuchgericht einen Sonderprüfungs- und Abberufungsantrag. Wegen der darin erhobenen Vorwürfe ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hatte am 13. 12. 1999 gegen die Wiederaufnahmsklägerin eine auf die Bezahlung eines Mietzinsrückstandes und einer Mietkaution gerichtete Mahnklage (zusammen 59.400 S) eingebracht. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien erließ am 29. 12. 1999 den beantragten Zahlungsbefehl. Dieser ist in Rechtskraft erwachsen. Mit ihrer am 24. 4. 2002 beim Erstgericht eingebrachten Wiederaufnahmsklage begehrt die Klägerin die Wiederaufnahme des Verfahrens 48 C 125/00i des Bezir... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 26. 6. 2000 bejahte das Erstgericht im Vorprozess die Rechtfertigung der Entlassung des Klägers wegen Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 1 AngG und wies sein Klagebegehren über S 211.595,45 brutto sA ab (20 Cga 216/98z). Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers nicht Folge (8 Ra 381/00h). Seine Revision blieb erfolglos (9 ObA 130/01k). Mit Urteil vom 26. 6. 2000 bejahte das Erstgericht im Vorprozess die Rechtfertigung der Entlassung des Klägers w... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des Verfahrens 18 Cg 25/97v des Landesgerichtes Innsbruck, bei dem es im Wesentlichen um die Frage ging, ob der Beklagte für die Honoraransprüche des Klägers die persönliche Haftung übernommen habe. Der Steuerberater Mag. Franz M***** habe dem Kläger am 7. 7. 1999 (nach Abschluss des Vorprozesses) auf Befragen erklärt, dass ihm der Beklagte bestätigt habe, dass er persönlich gegenüber dem Kläger die getroffene Kostenvereinbarung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie bereits das Rekursgericht zutreffend dargelegt hat, ist eine Wiederaufnahme wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel (§ 530 Abs 1 Z 7 ZPO) gemäß § 530 Abs 2 ZPO nur dann zulässig, wenn die Partei ohne ihr Verschulden außerstande war, diese vor Schluss der mündlichen Verhandlung, auf welche die Entscheidung erster Instanz erging, geltend zu machen. § 530 Abs 2 ZPO setzt also voraus, dass eine Partei nicht die ihr nach... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 5. 3. 1998 gab das Erstgericht dem Unterhaltsbegehren der Wiederaufnahmsbeklagten (damals Klägerin) teilweise Folge und verpflichtete den Wiederaufnahmskläger (damals Beklagten), zusätzlich zu seiner bestehenden Unterhaltsverpflichtung in Höhe S 14.000 zuletzt ab 1. 1. 1995 weitere S 7.600 zu bezahlen. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung mit Urteil vom 20. 1. 1999; die außerordentliche Revision des damals Beklagten wurde vom Obersten Ger... mehr lesen...
Begründung: Der Wiederaufnahmskläger (und Kläger im wiederaufzunehmenden Verfahren 16 Cg 16/95z des Erstgerichtes) verkaufte dem Beklagten im September oder Oktober 1992 eine Putenschlachtanlage um 350.000 S und erhielt hierauf eine Anzahlung von 100.000 S. Der Restbetrag sollte vereinbarungsgemäß bei der Abholung der Anlage im Juni oder Juli 1993 beglichen werden. Der Beklagte hat die Anlage jedoch nicht übernommen. Am 10. 9. 1993 leistete er ungeachtet dessen eine weitere Teil... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichtes bestätigt, mit dem die Wiederaufnahmsklage der im Verfahren 3 C 2040/98b des Bezirksgerichtes Bad Ischl beklagten Partei mangels Eignung, im genannten Verfahren eine andere Entscheidung herbeizuführen, zurückgewiesen wurde. Obgleich ein bestätigender Beschluss vorliegt, ist er gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO nicht absolut unanfechtbar, weil ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In ihrer Klage mit dem aus dem
Spruch: ersichtlichen Begehren brachte die klagende Partei gegen die im Rubrum als Angestellte bezeichnete Beklagte unter anderem vor: "Die beklagte Partei schuldet der klagenden Partei aus der fällig gestellten Geschäftsbeziehung des Einmalbarkredites, eingeräumt zum Kreditkonto Nr 55575/100/001 per plus den zu diesem Tag sich ergebenden Saldo von S 3,629.184,-- sA eine Verzinsung von ...., sohin eine Gesamtverzinsung für den... mehr lesen...