Begründung: Der Kläger begehrt Zahlung von 15.498,59 EUR an restlichem Werklohn. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab; das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen diese Entscheidung erhobene „außerordentliche" Revision legte das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Rechtliche Beurteilung Diese Vorgangsweise widerspricht der seit Inkrafttreten der WGN... mehr lesen...
Norm: ZPO §508 Abs5ZPO §528 Abs2a
Rechtssatz: Hat das Rekursgericht über den Antrag einer Partei die Zulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses bereits ausgesprochen, so ist dieser Beschluss an alle Parteien zuzustellen und diesen gegenüber wirksam, sodass diese Revisionsrekurs erheben können, ohne erneut einen Zulassungsantrag stellen zu müssen. Hier: Zustellung eines Beschlusses über die Berichtigung der Parteienbezeichnung an eine weite... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte mit ihrer gegen die A***** GmbH (im Folgenden A) gerichteten Klage Werklohn für verrichtete Isolierarbeiten mit Rechnung vom 3. 9. 2003 EUR 2.400,-- und Rechnung vom 15. 12. 2003 EUR 6.345,16 sowie Mahnkosten. Die beklagte A wendete ihre mangelnde Passivlegitimation ein. Sie sei lediglich Mieterin der Liegenschaft, auf der die Arbeiten verrichtet wurden. Vertragspartnerin der Klägerin sei stets die G***** GmbH (im Folgenden B) gewesen. Darauf... mehr lesen...
Norm: ZPO §508 Abs4ZPO §528 Abs2a
Rechtssatz: Dem Rechtsmittelausschluss gemäß § 508 Abs 4 ZPO gilt nicht, wenn das Gericht zweiter Instanz den Antrag auf nachträgliche Zulassung des ordentlichen Revisionsrekurses mit der
Begründung: zurückgewiesen hat, dass § 508 Abs 4 letzter Satz ZPO (iVm § 528 Abs 2a ZPO) nicht anwendbar ist. Entscheidungstexte 6 Ob 206/06x Entscheidungstext OGH 14... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten EUR 6.578,65 für zahnärztliche Behandlung. Mit Urteil vom 1. 10. 2004 gab das Erstgericht der Klage statt; das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien gab einer von der beklagten Partei erhobenen Berufung mit Urteil vom 26. 4. 2005 (ON 94) nicht Folge. Darin wurde ausgesprochen, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Daraufhin stellte die beklagte Partei den Antrag auf nachträgliche Zulassung der ordentlichen Revision ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Günther F*****, gegen die beklagte Partei D.*****, vertreten durch Mag. Dr. Friedrich Studentschnig, Rechtsanwalt in Klagenfur... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde am 23. November 2005 zur Hereinbringung von 36.340 EUR sA die Zwangsversteigerung von zwei den verpflichteten Parteien gehörigen Liegenschaftsanteilen, jeweils verbunden mit Wohnungseigentum, bewilligt. In der öffentlichen Versteigerungstagsatzung vom 21. März 2006 wurden die Exekutionsobjekte der Ersteherin um die Meistbote von 128.000 EUR und 89.000 EUR unter dem Vorbehalt zugeschlagen, dass der Zuschlag erst bei Vorliegen einer grundverk... mehr lesen...
Begründung: Am 13. Oktober 2005 hatte das Erstgericht der vormals betreibenden Partei, die am 1. Jänner 2006 verstarb, die zwangsweise Räumung einer Blockhütte bewilligt. Als Räumungstermin wurde letztlich der 26. April 2006 festgesetzt. Bereits am 28. März 2006 hatten die Verpflichteten eine Oppositionsklage iVm einem Antrag auf Aufschiebung der Exekution „bis zur Rechtskraft des Urteils über diese Klage" eingebracht. Sie behaupteten, die vormals betreibende Partei habe ihnen das B... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte mit seinem Beschluss vom 6. Dezember 2005 das Versäumungsurteil des Bezirksgerichts Wroclaw (Polen) vom 16. Februar 2005, AZ X GC 623/04, für vollstreckbar und bewilligte der betreibenden Partei antragsgemäß aufgrund dieses Titels zur Hereinbringung von 7.185,14 EUR sA die Exekution durch Pfändung, Verwahrung und Verkauf beweglicher Sachen sowie durch Pfändung und Überweisung der im § 296 EO angeführten Papiere. Das Erstgericht erklärte mit sein... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass der Dienstleistungs- und Mietvertrag abgeschlossen zwischen den Parteien mit Wirksamkeit zum 30. 9. 2003 betreffend Personaldienstleistung, mit Wirksamkeit per 30. 10. 2003 hingegen betreffend die restlichen Vertragsbestandteile aufgelöst ist. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen ist Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses die Zusammenarbeit zwischen den Parteien, wobei von der Beklagten nicht nur Speditionsleistungen erbra... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes (nach einem behaupteten Betrug bzw Diebstahl) die Zahlung des Betrags von EUR 14.534,57 sA. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Erstgerichts und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die von der Klägerin erhobene „außerordentliche" Revision, die unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vorgelegt wurde. ... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Gläubiger beantragte auf Grund des a) Urteils des LGZ Wien vom 11. August 2003 und b) unangefochtenen Beschlusses des Erstgerichts vom 17. November 2004, AZ 26 E 110/04z, womit dem Betreibenden ein zwangsweises Pfandrecht für seine vollstreckbare Forderung von 590.000 EUR samt 4 % Zinsen seit 1. Oktober 2002 und Antragskosten von 9.102,97 EUR simultan auf bestimmten [richtig] Liegenschaftsanteilen als Haupteinlage und sechs weiteren Liegenschaftsanteilen ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der betreibenden Partei, ihr wider die verpflichtete Partei auf Grund der in einem anhängigen näher genannten Zivilprozess gemäß § 82 ZPO ergangenen Beschlüsse des Handelsgerichts Wien vom 28. Juni 2004 und 4. August 2004 die Exekution gemäß § 354 EO zu bewilligen, ab. Nach dessen Ansicht wäre die Vollstreckung eines Beschlusses gemäß § 82 ZPO vor dem Hintergrund des Art 6 Abs 1 EMRK konventionswidrig, weil dieser unanfechtbare Beschluss ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 2. März 2004 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei auf Grund dreier im Instanzenzug ergangener Urteile zur Hereinbringung von 1,172.341,13 EUR s.A. zuzüglich Prozesskosten erster Instanz sowie von Kosten des Rechtsmittelverfahrens von 5.181,63 EUR s.A. und 3.729,96 EUR s.A. gegen den Verpflichteten u.a. die Exekution nach § 294 EO auf Forderungen desselben gegen eine (im Firmenbuch eingetragene) Privatstiftung mit Sitz in Wien als Begünsti... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Clara Nora B*****, vertreten durch Dr. Walter Mardetschläger und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei und Gegner ... mehr lesen...
Begründung: Der Antrag des Masseverwalters auf kridamäßige Versteigerung von Liegenschaftsanteilen der Gemeinschuldnerin langte am 30. September 1999 beim Erstgericht ein. Das Gericht zweiter Instanz gab dem Rekurs der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin gegen den Punkt II. Das Gericht zweiter Instanz gab dem Rekurs der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin gegen den Punkt römisch II. („Meistbotsverteilungsbeschluss") eines Beschlusses des Erstgerichts, womit dieses im Rahmen einer... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. Hans D***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Hans Böck, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei L***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Bernhard Ha... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei stellte den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung des Inhalts, den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 315 EUR bis zur rechtskräftigen Beendigung des Scheidungsverfahrens zu verpflichten. Das Erstgericht wies dieses Begehren ab. Das Rekursgericht änderte diesen Beschluss dahin ab, dass der Gegner der gefährdeten Partei verpflichtet wurde, der gefährdeten Partei bis zur Rec... mehr lesen...
Begründung: Die klägerische Versicherungsnehmerin begehrt von der beklagten Kaskoversicherung Deckung ihres Schadens aus dem Diebstahl ihres PKWs in Zagreb am 1. 1. 2002 in Höhe von (zuletzt eingeschränkt) EUR 12.593,46 sA. Beide Vorinstanzen gaben dem Klagebegehren statt; das Berufungsgericht sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Die hiegegen erhobene und auf die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufun... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte den Beklagten mit einstweiliger Verfügung vom 27. 9. 2005 (ON 45) schuldig, der Klägerin vom 1. 12. 2004 bis 31. 5. 2005 Unterhaltsbeiträge von EUR 120 monatlich zu bezahlen, und wies das darüber hinausgehende Mehrbegehren für diesen Zeitraum von EUR 213 monatlich ebenso wie das Begehren auf Zahlung einstweiligen Unterhalts von EUR 333 ab 1. 6. 2005 monatlich ab. Dagegen erhob die Klägerin insoweit Rekurs, als ihr ein einstweiliger Unterhalt von ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Rückzahlung eines Betrages von S 150.000,-- = EUR 10.900,92 sA. Das Erstgericht wies die Klage im Umfang eines Teilbetrages von EUR 1.220,90 mit Beschluss vom 17. 6. 2003 zurück und das restliche Klagebegehren von EUR 9.680,02 (im zweiten Rechtsgang) mit Endurteil vom 4. 1. 2005 ab. Das von der Klägerin angerufene Berufungsgericht bestätigte das Urteil der ersten Instanz und sprach aus, dass die ordentliche Revision mangels Vorlie... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehr Verpflichtete wurde auf Grund des rechtskräftigen Urteils des Handelsgerichts Wien vom 26. November 2003 unter Punkt 1) des Spruchs schuldig erkannt, „die in der Fernsehshow 'Vera' vom 15. 2. 2001 erhobene Behauptung, der Kläger (Anm: und nunmehr Betreibende) habe als Chef der neben einem Wiener Jugendheim gelegenen Reinigungsfirma den 15-jährigen Martin sexuell missbraucht, unter Druck und offensichtlich auch unter Drohungen gesetzt und auch an andere Her... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte insgesamt sieben Exekutions- bzw. Strafanträge des Betreibenden aufgrund angeblichen Zuwiderhandelns des Verpflichteten gegen eine einstweilige Verfügung (EV). Mit den nunmehr angefochtenen Beschlüssen gab das Rekursgericht - in Ansehung von sechs Beschlüssen - den Rekursen des Verpflichteten Folge und wies die entsprechenden Exekutions- und Strafanträge des Betreibenden ab; lediglich in einem Fall bestätigte es die erstgerichtliche Exekutions... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung (EV) vom 22. Oktober 2004 verbot das Handelsgericht Wien - über Antrag der nun betreibenden Partei, eines nach dem PrivatTV-G zugelassenen Rundfunkveranstalters - der nun verpflichteten Stiftung öffentlichen Rechts Österr. Rundfunk, 1.) die zulässige Höchstdauer eines Kurzberichts von einem Spieltag der T-Mobile Bundesliga von 90 Sekunden zu überschreiten sowie 2.) in einer Sport-Unterhaltungssendung, z.B. der Sendung „Sport am Sonntag", einen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Bezahlung von EUR 22.767,42 sA und Feststellung der Haftung der Beklagten für alle künftige Nachteile aus einem Verkehrsunfall. Das Feststellungsinteresse wurde mit EUR 7.200 angegeben. Das Erstgericht sprach die Beklagte schuldig, der Klägerin EUR 15.178,28 sA zu bezahlen und wies das Mehrbegehren von EUR 7.589,14 sA ab. Es stellte fest, dass die Beklagte für alle zukünftigen Nachteile aus dem Verkehrsunfall im Ausmaß von zwei Drittel zu haften ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes EUR 9.716,06 sA. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht änderte diese Entscheidung im klagestattgebenden Sinn ab und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die von der Beklagten erhobene „außerordentliche" Revision, die unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vorgelegt wurde. Rechtliche Beurteilung Diese Vorgan... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 4 C 373/01g des Bezirksgerichts Steyr (dessen Wiederaufnahme der Kläger verlangt) begehrte der Beklagte, den Kläger zur Zahlung von EUR 6.540,56 sA als Aufzahlung im Zusammenhang mit dem Tausch von Gemälden zu verpflichten. Mit - rechtskräftigem - Urteil vom 14. 5. 2002, GZ 4 C 373/01g-15 gab das Erstgericht dem Klagebegehren statt. Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des genannten Verfahrens aus dem Grund des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO. Der Kläger begehrt die... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien erklärte den Exekutionstitel, ein Urteil des Schiedsgerichts bei der Handels-, Industrie- und Landwirtschaftskammer Timisoara, Rumänien, in Österreich für vollstreckbar und bewilligte zur Hereinbringung einer Forderung von 11.759,71 EUR sA die Fahrnisexekution. Das Rekursgericht wies den Rekurs der verpflichteten Partei als verspätet zurück und sprach aus, der ordentliche Revisionsrekurs sei nicht zulässig, weil „eine über den Einzel... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei R*****, vertreten durch Dr. Dietmar Czernich, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider den Gegner der gefährdeten Partei Dipl. Ing. Elert B*****, vertreten durch Mag. Michael Köllner, Rechtsanwalt in München, und ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf § 1330 ABGB gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf Paragraph 1330, ABGB gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Beklagten nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs... mehr lesen...