Begründung: Die Klägerin begehrt Schadenersatz wegen eines Sturzes beim Verlassen eines Gebäudes. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren mit 7.639,50 EUR sA und dem Feststellungsbegehren zur Hälfte statt und wies das Mehrbegehren ab. Der Berufung der Klägerin gegen dieses Urteil wurde nicht Folge gegeben und ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands insgesamt 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Gegen diese Entsc... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte (zusammengefasst) die Feststellung, dass die Beklagte nicht die rechtlichen Grundlagen für jene Religionsgesellschaft erfülle, welche durch Gesetz bzw durch Verordnung zugelassen worden sei. Das Erstgericht wies die Klage zurück. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht jedoch 20.000 EUR übersteige, und dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Den gegen ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte unter anderem - soweit für das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof relevant - den vorläufigen Unterhalt der gefährdeten Partei mit mtl 250,70 EUR „vom Tag der Antragstellung an" fest. Das Rekursgericht bestätigte diesen Ausspruch für die Zeit ab 1. 9. 2007 und setzte den einstweiligen Unterhalt für die Zeit vom 21. 8. 2007 bis 31. 8. 2007 mit 88,99 EUR fest. Gegen die Entscheidung über den einstweiligen Unterhalt erklärte es den (ordentlichen)... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten mit ihrer Klage die Zahlung von 20.105,06 EUR. Sie hätten als Mitmieter einer Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses einen Anspruch auf Rückzahlung des restlichen Baukostenzuschusses. Die Beklagte wandte Gegenforderungen von zusammen 21.023,15 EUR aufrechnungsweise ein. Das Erstgericht hat die Klagsforderung mit 20.105,06 EUR und die Gegenforderung mit 10.985,53 EUR als zu Recht bestehend erkannt, die Beklagte demgemäß zur Zahlung von 9.119,... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist das Begehren auf Übergabe einer Liegenschaft, weil die klagende Partei durch Verzicht auf bestimmte, im zwischen den Streitparteien abgeschlossenen Mietvertrag enthaltene Bedingungen diesen in Wirksamkeit gesetzt habe. Die beklagte Partei wendet dagegen ein, dass sie ein ihr unabhängig davon zustehendes vertragliches Rücktrittsrecht ausgeübt habe. Das Erstgericht wies das Übergabebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheid... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und durch die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Lisa M*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters Murad M*****, vertreten durch Mag. Laszlo Szabo, Rechtsanwalt in Innsbruck gegen den Beschluss des Landesgerichts Innsbruck als Rekursgericht vom 21. Dezember 2007, GZ 5... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von den Beklagten 5.930,14 EUR sA zur ungeteilten Hand. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das vom Kläger zum gesamten Klagebegehren angerufene Berufungsgericht änderte das erstinstanzliche Urteil dahin ab, dass es die Klagsforderung mit 2.025 EUR sA als zu Recht, mit 3.905,14 EUR sA als nicht zu Recht, die Gegenforderung mit 648,09 EUR als zu Recht bestehend aussprach, die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand verpflichtete, dem Kläger 1.... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte den einstweiligen Unterhalt für die beiden antragstellenden Kinder mit monatlich je 325 EUR fest und wies das Mehrbegehren von je 50 EUR ab. Das Rekursgericht bestätigte über Rekurs des Vaters diese Entscheidung und erklärte den (ordentlichen) Revisionsrekurs für nicht zulässig. Der Vater erhob dagegen ein als „außerordentlicher Revisionsrekurs" bezeichnetes Rechtsmittel, brachte vor, dass für Adamo gegenwärtig an monatlichem Unterhalt bloß 217 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte zunächst gegen die Erstbeklagte eine Amtshaftungsklage wegen 15.633,43 EUR - Schadenszeitraum Jänner 2004 - ein (letztlich 20 Cg 2/07g des Landesgerichts Klagenfurt), sodann eine Klage gegen beide Beklagte wegen 15.633,43 EUR - Schadenszeitraum Oktober 2004 - und zusätzlich ein mit 2.000 EUR bewertetes Feststellungsbegehren (letztlich 20 Cg 162/06k des Landesgerichts Klagenfurt). Beide Verfahren wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung ver... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt im Wesentlichen 15.000 EUR an Schmerzengeld sowie die Feststellung, dass die Beklagte für sämtliche künftigen, derzeit nicht bekannten Schäden hafte. Er stützt dies zusammengefasst auf ein Alleinverschulden der Beklagten am Zustandekommen eines Schiunfalls zwischen ihm und der Beklagten. Das Erstgericht erkannte mit „Teilzwischenurteil" allein über das Leistungsbegehren dem Grunde nach und beurteilte dies als zu Recht bestehend. Der gegen dieses Teilzw... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Kläger mit einstweiliger Verfügung zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von 353 EUR und wies ein Mehrbegehren auf Zahlung von weiteren 47 EUR ab. Die Beklagte ließ die Teilabweisung unbekämpft. Der Kläger focht die einstweilige Verfügung in vollem Umfang an. Ausgehend von dem nach § 58 Abs 1 JN maßgebenden Dreifachen der Jahresleistung betrug der Entscheidungsgegenstand des Rekursgerichts daher 12.708 EUR. Das Erstgericht verpflic... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschlüssen vom 7. Dezember 2004 hatte das Erstgericht das Urteil eines Schweizer Zivilamtsgerichts für in Österreich vollstreckbar erklärt und gleichzeitig den betreibenden Parteien, den Kindern des jetzt in Ungarn wohnhaften Verpflichteten, wider diesen zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands von je 19.800 SFR sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung einer Forderung auf einen bei einem Notar erliegenden Betrag von 18.046,17 EUR mehr oder weniger bewi... mehr lesen...
Begründung: Die (Oppositions-)Kläger sind die Eltern der am 17. April 1982 geborenen Beklagten. Die Streitteile hatten bereits - mit Ausnahme von Zusammentreffen aus Anlass von Gerichtsterminen - seit Herbst 2002 keinen persönlichen oder telephonischen Kontakt. Ihre Korrespondenz geht über Bestandteile des vorliegenden Gerichtsaktes nicht hinaus. Mit gerichtlichem Vergleich vom 19. Februar 2003 im Vorverfahren verpflichteten sich die Kläger solidarisch, bis zur Selbsterhaltungsfähig... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 28. Dezember 2005 bewilligte das Erstgericht dem Betreibenden die Exekution zur Hereinbringung von 13.457,12 EUR sA. Mit Beschluss vom 12. Februar 2007 stellte das Erstgericht die Exekution gemäß § 54e Abs 1 Z 2 EO unter gleichzeitiger Aufhebung aller bis dahin vollzogener Exekutionsakte sowie Aberkennung der zugunsten des Betreibenden bestimmten Exekutionskosten gemäß § 75 EO ein. Mit Beschluss vom 28. Dezember 2005 bewilligte das Erstgericht dem Be... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Urteils des Obersten Gerichtshofs vom 15. September 2005, AZ 4 Ob 145/05k (= ÖBl 2006, 82 [Gamerith] = ecolex 2006, 588 [Schachter] = wbl 2006, 65 = RdW 2006, 19) muss die verpflichtete Partei den betreibenden Parteien binnen 14 Tagen über die von ihr durch den Verkauf von zu Kopiergeräten einer bestimmten Marke gehörenden Geräten, Zubehör und Ersatzteilen, insbesondere Kopierer-Trommeln, -Toner und Cartridges, die nicht von den betreibenden Parteien selbst... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Räumung einer dem Beklagten überlassenen Wohnung. Das der Überlassung zugrundeliegende Prekarium sei von ihr widerrufen worden. Der Beklagte bestreitet die Aktivlegitimation der Klägerin und wendet ein, dass er die Wohnung auf Grund eines Mietvertrags innehabe. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht gab der dagegen erhobenen Berufung des Beklagten nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands EU... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat dem Beklagten im Provisorialverfahren zur Sicherung des von der Klägerin gemäß § 1330 ABGB geltend gemachten Unterlassungsanspruchs die Behauptung verboten, selbst das angesehene Krankenhaus ***** vermiete an Gynäkologen Räume, wo solche Sachen gemacht werden, sofern darunter unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs Schwangerschaftsabbrüche (Abtreibungen) im Rahmen der Fristenlösung zu verstehen sind. Es sprach aus, dass der Wert des Entschei... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 12. Juli 2005 ist die Verpflichtete zur Unterfertigung eines Notariatsakts bei einem bestimmten öffentlichen Notar oder einem anderen von ihr zu benennenden öffentlichen inländischen Notar verurteilt; der Inhalt des Notariatsakts (Nachtrag zum Übergabs- und Schenkungsvertrag auf den Todesfall in Ansehung einer im ursprünglich errichteten Notariatsakt vergessenen Liegenschaft) ist im Urteilsspruch detailliert ent... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und Gegner der gefährdeten Partei begehrt die Scheidung der Ehe. Die Beklagte und gefährdete Partei (in der Folge: Beklagte) beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und stellte einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO, mit welchem sie einen monatlichen einstweiligen Unterhalt von EUR 700 bis zur rechtskräftigen Beendigung des Scheidungsverfahrens begehrte. Die Beklagte und gefährdete Partei (in der Folge: Bek... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat als Rechtsanwalt aufgrund verschiedener Aufträge Leistungen für die Beklagte erbracht und mit dieser Klage verschiedene offene Honoraransprüche geltend gemacht. Keiner der Beträge aus den jeweils offenen Honorarnoten übersteigt EUR 20.000. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren teilweise im Gesamtausmaß von EUR 31.593 statt und wies den Rest ab. Das Berufungsgericht gab der ausschließlich gegen die Stattgebung durch die Beklagte erhobenen Berufung nur in ge... mehr lesen...
Begründung: Im - am 18. Mai 2005 eröffnete - Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des Verpflichteten wurde am 31. Jänner 2006 ein Zahlungsplan mit einer Quote von 11 % angenommen und in der Folge bestätigt. Mit Beschluss vom 10. April 2006 hob das Konkursgericht das Schuldenregulierungsverfahren auf; es bestätigte die Rechtskraft dieser Entscheidung am 4. Mai 2006. Auf Grund eines vollstreckbaren Zahlungsbefehls eines anderen Bezirksgerichts vom 24. Mai 2006 bewilligte d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist auf Grund des Urteils des Bezirksgerichts Mödling vom 12. 4. 1984, 1 C 7/83, zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von ATS 4.000 (ds rd EUR 290) für die Beklagte verpflichtet. Mit seiner Klage vom 9. 2. 2006 begehrte er, rückwirkend mit 1. 1. 2005, die Herabsetzung des monatlichen Unterhalts auf EUR 200. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren teilweise statt und setzte die monatliche Unterhaltspflicht des Klägers auf EUR 245 rückwirkend herab, das Herabse... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Beklagten mit einstweiliger Verfügung zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von 436 EUR und wies ein Mehrbegehren auf Zahlung von weiteren 170,43 EUR ab. Die Klägerin ließ die Teilabweisung unbekämpft. Der Beklagte focht die einstweilige Verfügung (nur) insofern an, als der von ihm zu zahlende einstweilige Unterhalt 222 EUR überstieg, somit in einem monatlichen Betrag von 214 EUR. Ausgehend von dem nach § 58 Abs 1 JN maßgebenden Drei... mehr lesen...
Begründung: Der Gegner der gefährdeten Partei wurde mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 27. 5. 2005 zur Leistung einstweiligen Unterhaltes an die gefährdete Partei in Höhe von monatlich EUR 434,-- vom 1. 3. 2005 bis zur rechtskräftigen Beendigung des Hauptverfahrens verpflichtet. Am 17. 5. 2006 beantragte er, die einstweilige Verfügung wegen geänderter Verhältnisse gemäß § 399 Abs 1 Z 2 EO aufzuheben. Er sei mittlerweile arbeitslos; außerdem habe die gefährdete Partei... mehr lesen...
Begründung: Im gerichtlichen Vergleich vom 20. März 2006 sagte der Verpflichtete der betreibenden Partei zu, „es ab sofort zu unterlassen, a) eine Fahrschule ohne entsprechende Bewilligung, insbesondere im Sinne des § 108 Abs 3 KFG, zu führen; in eventu: a) eine Fahrschule ohne entsprechende Bewilligung, insbesondere im Sinne des Paragraph 108, Absatz 3, KFG, zu führen; in eventu: b) im geschäftlichen Verkehr zur Irreführung geeignete Angaben zu tätigen, wodurch bei den angesproch... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die einstweilige Verfügung, dass zur Sicherung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse dem Gegner der gefährdeten Partei verboten werde, über einen näher bezeichneten PKW zu verfügen, diesen zu veräußern oder dritten Personen, aus welchem Titel immer, Rechte einzuräumen, und aufgetragen werde, diesen PKW unverzüglich der gefährdeten Partei samt dem Zulassungsschein und einem Schlüssel zu übergeben sowie den Zweitschlüssel und den Type... mehr lesen...
Begründung: Der verpflichteten Partei ist mittels einstweiliger Verfügung (EV) verboten, das Zeichen Manpower, in welcher Form auch immer, und/oder dazu ähnliche Zeichen als Firmenschlagwort oder Etablissementbezeichnung, in welcher Schreibweise auch immer, in Zusammenhang mit Dienstleistungen, die unter den Unternehmensgegenstand der betreibenden Partei, nämlich Unterlassung und/oder Bereitstellung von Arbeitskräften, Leiharbeit, Personalleasing, Personalvermittlung, Zeitarbeitsve... mehr lesen...
Norm: ZPO §508 Abs2ZPO §528 Abs2a A
Rechtssatz: „Sinngemäße" Anwendung in § 528 Abs 2a ZPO schließt ein, dass für den Abänderungsantrag-verbunden mit dem ordentlichen Revisionsrekurs-, nur dann eine vierwöchige Frist offensteht, wenn auch der Revisionsrekurs selbst binnen vier Wochen einzubringen ist. Beträgt die Rekursfrist allerdings 14 Tage, muss auch der Abänderungsantrag binnen 14 Tagen gestellt werden. Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte ursprünglich 4.668 EUR sA. Das vom Beklagten gelieferte EDV-Programm habe sich als völlig unbrauchbar erwiesen. Der Werkvertrag sei durch Wandlung aufgehoben. Der Beklagte müsse den rechtsgrundlos bezahlten Werklohn refundieren. Der Beklagte wendet ein, das von ihm erstellte Programm sei voll lauf- und funktionsfähig gewesen. Mit Schriftsatz vom 20. 10. 2005 dehnte die Klägerin das Klagebegehren auf insgesamt 11.513,30 EUR sA aus. Die Klageausdehnu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem (inhaltlichen) Oppositionsklagebegehren statt. Das Berufungsgericht änderte dieses Urteil über Berufung des Beklagten im klageabweisenden Sinn ab und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und die Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene „außerordentliche" Revision der Klägerin, worin der Antrag gestellt wird, der Oberste Gerichtshof möge die außerordentliche Revision... mehr lesen...