Begründung: Das Erstgericht stellte - soweit hier relevant - fest, dass auf Grund der Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 1996, 1997 und 1998 das gesetzlich höchst zulässige Betriebskostenausmaß durch die tatsächlich vorgeschriebenen Beträge um S 435,08 (1996), S 476,95 (1997) und S 540,33 (1998) überschritten wurde. Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes hinsichtlich der Überprüfung der Betriebskosten (§ 37 Ab... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies insgesamt vier Anträge der betreibenden Parteien, ihnen auf Grund angeblichen Zuwiderhandelns der verpflichteten Partei gegen eine einstweilige Verfügung die Exekution zur Erwirkung von Unterlassungen nach § 355 EO zu bewilligen, ab. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht dem gegen diesen Beschluss gerichteten Rekurs der betreibenden Partei Folge, erteilte die als erste beantragte Exekutionsbewilligung, verhängte wegen des im ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Bezahlung eines Unterhaltsrückstandes und die Erhöhung des anlässlich der Scheidung der Ehe der Parteien verglichenen Unterhaltsbeitrages des Mannes. Der laufende Unterhalt möge ab 1. 11. 2000 von 4.650 S auf 8.250 S monatlich erhöht werden. Das Berufungsgericht gab dem Rückstandsbegehren im Ausmaß von 2.376,40 EUR und dem Erhöhungsbegehren teilweise ab 1. 1. 2001 statt und erhöhte den monatlichen Unterhaltsbeitrag um 236,19 EUR. Die Mehrbegehren... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen wurde am 11. 8. 1994 ein 1998 hinsichtlich Kündigungsverzicht und Leasingraten modifizierter Privat-Kraftfahrzeug-Leasing-Vertrag betreffend einen PKW VW-Golf abgeschlossen. Mit der am 1. 3. 2001 eingebrachten Klage stellte der Kläger das mit S 30.000,-- bewertete Begehren, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihm am besagten Fahrzeug dadurch vollständiges Eigentum einzuräumen, dass sie an ihn den Original-Typenschein sowie weiters eine unt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach mit Urteil vom 18.10.2001 aus, dass die Klageforderung - das Entgelt für die Beförderung von Gütern - mit 224.614,26 S und die aufrechnungsweise eingewendete Gegenforderung - ein Schadenersatzanspruch - bis zur Höhe der Klageforderung zu Recht bestünden. Infolgedessen wies es das Klagebegehren auf Zahlung von 224.614,26 S sA ab. Das Berufungsgericht erkannte mit Urteil vom 14. 3. 2002, dass die Klageforderung mit 16.323,35 EUR und die Gegenforder... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht Rekurse des Verpflichteten gegen die Bewilligung der Räumungsexekution, einen Berichtigungsbeschluss und die Abweisung des Antrags, dem ersten Rekurs aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, zurück. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Die Verpflichtung des Rekursgeri... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag der Klägerin, der Beklagten werde bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage untersagt, von näher bezeichneten Urteilen eines Landesgerichts und eines Bezirksgerichts Gebrauch zu machen, ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands, soweit sich das Begehren auf das Urteil des Landesgerichts beziehe, EUR 20.000,-- und, soweit sich das Begehren auf das Urt... mehr lesen...
Begründung: Das Klagebegehren ist auf Herausgabe oder Zahlung von 100.000 S gerichtet. Das Berufungsgericht hat anlässlich seiner Entscheidung ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes insgesamt 4.000 EUR, nicht jedoch 20.000 EUR übersteige (vgl § 56 Abs 1 JN) und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Das Klagebegehren ist auf Herausgabe oder Zahlung von 100.000 S gerichtet. Das Berufungsgericht hat anlässlich seiner Entscheidung ausgesprochen, dass der Wert... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin begehrt 252.000 S sA (= 18.313,55 EUR sA) an Vermittlungsprovision. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt; das Berufungsgericht wies es ab und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen diese Entscheidung erhobene „außerordentliche" Revision legte das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Diese Vorgangsweise widerspricht der seit Inkrafttreten der WGN 1997 gelte... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat in seinem Beschluss, mit dem es dem Rekurs der Erleger gegen die Auszahlung des Erlagsbetrages von S 90.000 sA nur teilweise Folge gegeben hat, ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Das Erstgericht legte den gegen diese Entscheidung erhobenen "außerordentlichen Revisionsrekurs" der Erleger mit dem Antrag, den außerordentlichen Revisionsrekurs zuzulassen und die angefochtene Entscheidung dahin abzuändern, dass das Au... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die sofortige Vorlage eines “außerordentlichen” Revisionsrekurses gegen eine zweitinstanzlichen Sachbeschluss mit einem S 130.000,-- (jetzt Euro 10.000,--) nicht übersteigenden Wert des Entscheidungsgegenstandes widerspricht der seit Inkrafttreten der WGN 1997 geltenden Rechtslage (vgl 5 Ob 138/99a; 5 Ob 252/99s uva): Die sofortige Vorlage eines “außerordentlichen” Revisionsrekurses gegen eine zweitinstanzlichen Sachbeschlu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte das rechtskräftige und vollstreckbare Versäumnis-Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 27. Mai 1991 (richtig: 1999), AZ 37 F 256/98, in Österreich für vollstreckbar. Mit diesem Urteil wurde der Verpflichtete unter anderem zu Punkt 3. verurteilt, an die erstbetreibende Partei vom 1. 3. 2000 an 142 % des jeweiligen Regelbetrags der dritten Altersstufe abzüglich hälftiger Kindergeldanteil (von derzeit 125 DM), zu Punkt 6. und 7. an die zweitbetreib... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht den Rekurs des nunmehrigen Revisionsrekurswerbers unter anderem gegen die Punkte 2. und 4. der erstinstanzlichen Entscheidung zurück und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Über Auftrag des erkennenden Senats vom 11. Juli 2001, 3 Ob 169/01a (ON 124), ergänzte das Rekursgericht seinen Beschluss dahin, dass es zu den beiden noch offenen Punkten jeweils aussprach, dass der Wert des Entsc... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte zuletzt die Zahlung von 1.108,82 EURO sA (= 15.257,71 S sA) und die Räumung einer Wohnung infolge einer von Anfang an titellosen Benützung, weil mit dem Beklagten niemals ein Mietvertrag geschlossen worden sei. Der Beklagte wendete ein, aufgrund eines Mietvertrags mit der klagenden Partei Mieter der streitverfangenen Wohnung zu sein. Das Erstgericht wies das Zahlungsbegehren ab und gab dem Räumungsbegehren statt. Das Berufungsgericht bestäti... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der beklagten Partei letztlich die Zahlung von S 230.303 sA. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger S 76.767,67 sA zu bezahlen und wies das Mehrbegehren von S 153.535,33 ab. Im Berufungsverfahren bekämpfte der Kläger die Abweisung seines Mehrbegehrens von S 153.535,33 sA, wogegen die beklagte Partei den Zuspruch eines Teilbetrags von S 48.642,67 sA und die Nebenintervenientin den Zuspruch von S 39.267,67 sA anfoc... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht änderte den Beschluss des Erstgerichtes, mit dem dem Sicherungsantrag des Klägers teilweise entsprochen wurde, dahin ab, dass es diesen zur Gänze abwies. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes 52.000 S, nicht aber 260.000 S übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Den dagegen erhobenen "außerordentlichen" Revisionsrekurs des Klägers legte das Erstgericht direkt dem Obersten Gerichtshof zur Entsche... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren bis Juli 1990 verheiratet. Die Ehe wurde aus dem Alleinverschulden des Klägers geschieden. Mit rechtskräftigem Urteil vom 31. 5. 1993 wurde er zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltes in Höhe von S 2.400, rückwirkend ab 1. 7. 1990, an die Beklagte verurteilt. Mit der am 14. 2. 1996 eingebrachten Klage stellte er das Begehren, dass im Verhältnis zwischen den Streitteilen festgestellt werde, dass der Unterhaltsanspruch der Beklagten gegen den K... mehr lesen...
Begründung: Während das Verfahren gegen die zweit- und drittbeklagte Partei ruht, gab das Erstgericht der Exszindierungsklage gegen den Erstbeklagten, der gegenüber der klagenden Partei eine Forderung von S 150.000,-- sA betreibt, statt. Das Berufungsgericht gab der von ihm dagegen erhobenen Berufung nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 52.000,--, nicht jedoch S 260.000,-- übersteige und dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. D... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu I.: Zu römisch eins.: Wie schon das Rekursgericht zutreffend aussprach, ist im vorliegenden Exekutionsverfahren ein Revisionsrekurs gegen vollbestätigende Entscheidung des Rekursgerichts - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Ausnahmefall der Verweigerung des Zugangs zu Gericht (siehe die im vorliegenden Akt ergangene Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. 10. 2000, 3 Ob 261/00d) - absolut unzulässig und... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber war zuletzt zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 3.800 S vom 1. 1. 1994 bis 17. 3. 1997 und 4.300 S ab 18. 3. 1997 verpflichtet. Das Erstgericht erhöhte die Unterhaltsleistung auf monatlich 4.750 S (vom 1. 10. 1994 bis 30. 6. 1995), auf 4.850 S (vom 1. 7. 1995 bis 30. 6. 1996), auf 4.950 S (vom 1. 7. 1996 bis 31. 3. 1997), auf 7.850 S (vom 1. 4. bis 30. 6. 1997), auf 8.050 S (vom 1. 7. 1997 bis 30. 6. 1998), auf 8.100 S (vom 1. 7. 1998 bi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung nach § 382a EO auf, der Minderjährigen ab 1. 3. 2001 bis zur rechtskräftigen Erledigung ihres Unterhaltsfestsetzungsantrags einen vorläufigen Unterhalt von monatlich S 2.150 zu bezahlen. Das Erstgericht trug dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung nach Paragraph 382 a, EO auf, der Minderjährigen ab 1. 3. 2001 bis zur rechtskräftigen Erledigung ihres Unterhaltsfestsetzungsantrags einen vorläufig... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte drei polnische Exekutionstitel für vollstreckbar und bewilligte der betreibenden Partei auf Grund dieser Titel zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von 31.215 Zloty (neu) sA und eines laufenden Unterhalts von monatlich 700 Zloty (neu) ab 10. 1. 2001 die Fahrnisexekution. Im Antrag wird der Schillinggegenwert des Rückstandes mit S 113.520 und der des 36-fachen des monatlichen Betrages mit S 91.944,70 angegeben. Mit dem nunmehr ange... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die Unterhaltsverpflichtung des Vaters gegen den mj. Paul von S 3.500,-- auf S 7.700,-- monatlich. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung mit Beschluss vom 21. 3. 2001 und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zugelassen werde. Der nach einer (innerhalb der 14-tägigen Rechtsmittelfrist zur Post gegebenen) schriftlichen Eingabe an das Rekursgericht, die an das Erstgericht weitergeleitet wurde, vor dieses geladene Va... mehr lesen...
Begründung: Mit der führenden Klage (43 Cga 163/99w) begehrt der Kläger von den beiden Beklagten den Betrag von S 32.442,62 brutto sA für Kündigungsentschädigung, aliquote Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung mit der
Begründung: , er sei zu Unrecht entlassen worden. Hiemit verbunden wurde vom Erstgericht die Klage (43 Cga 193/99g) der Erstbeklagten gegen den Kläger auf Zahlung von S 54.102 sA als Ersatz für einen vom Kläger im Zuge des Arbeitsverhältnisses der Erstbeklagten zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28. 7. 1993 ereignete sich auf der Brennerautobahn A 13 gegen 0.30 Uhr ein Verkehrsunfall zwischen einem vom Beklagten gelenkten und bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW einerseits sowie einem von einem slowakischen Staatsbürger gelenkten PKW andererseits, der (wegen Bauchschmerzen des Sohnes des slowakischen Lenkers) bei Kilometer 3,7 mit angezogener Handbremse und eingeschalteter Warnblinkanlage zur Hälfte außerhalb und zur Hälfte innerhalb des ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das auf Zahlung von S 1,477.785,67 gerichtete Klagebegehren zur Gänze wegen Verjährung abgewiesen. Das Berufungsgericht hat mit der angefochtenen Entscheidung als Teilurteil die Abweisung eines Betrages von S 259.709,60 bestätigt und das Ersturteil hinsichtlich eines Betrages von S 1,218.075,07 samt Anhang aufgehoben und die Rechtssache in diesem Umfang an das Erstgericht zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Ein Ausspr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Der Wert des Entscheidungsgegenstandes, über den das Berufungsgericht entschieden hat, übersteigt im führenden Verfahren zwar S 52.000, nicht jedoch S 260.000, während er im verbundenen Verfahren weit über dem höheren Grenzwert liegt. Für die Frage der Zulässigkeit der Revision (hier im Hinblick auf § 502 Abs 3 ZPO) ist - ungeachtet der Verbindung - der Entscheidungsgegenstand in jedem einzelnen Rechtsstreit maßgeben... mehr lesen...
Begründung: Die außerordentliche Revision des Beklagten richtet sich nur gegen die Entscheidung der Vorinstanzen im Verfahren 23 C 1407/98f mit einem Streitwert von S 115.507,40 samt Anhang. Gegen das den Beklagten zur Zahlung verpflichtende Urteil des Erstgerichtes erhob der Beklagte Berufung, der das Berufungsgericht nicht Folge gab. Es sprach aus, dass die Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die "außerordentliche" Revision des Beklagten mit dem Antrag, es mö... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichtes Wels vom 27. 4. 1999 wurde zu 20 S 225/99k das Konkursverfahren über das Vermögen des Heinrich H***** eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Der Gemeinschuldner führte bis zur Konkurseröffnung einen Schlossereibetrieb sowie im Zeitraum Februar 1997 bis Ende August 1998 in Wien eine nichtprotokollierte Einzelfirma, deren Tätigkeitsbereich in der Reinigung, Wartung und Installation von Lüftungs-, Klima- und Abzugsanlagen ... mehr lesen...
Begründung: Die außerehelich geborene Minderjährige stellte am 8. 2. 2000 den Antrag, ihren Vater von bisher S 1890,-- zur Zahlung des Regelbedarfs von S 4.430,-- rückwirkend ab 1. 2. 1999 (unter Berücksichtigung bisher geleisteter Teilzahlungen) zu verpflichten. Der Vater stimmte einer Unterhaltsfestsetzung von bloß monatlich S 2.500,-- ab 1. 12. 1999 zu. Das Erstgericht verpflichtete den Vater zu monatlichen Unterhaltszahlungen von S 3.500,-- ab 1. 2. 1999 und wies das darüb... mehr lesen...