Norm
ZPO §528 Abs2 Z3 D2Rechtssatz
Auch Rekurse gegen Kostenentscheidungen, die das Berufungsgericht funktionell als erste Instanz fällt, sind ausnahmslos unzulässig.
Kostenentscheidungen, die der Kognition des Obersten Gerichtshofs entzogen sind, können nicht auf dem Umweg der Bekämpfung einer den Rechtsmittelwerber nicht beschwerenden Sachentscheidung angefochten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110033Im RIS seit
18.06.1998Zuletzt aktualisiert am
15.06.2018