Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage - an den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO) - auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen F... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft. Im Zuge der Errichtung eines Neubaus auf dieser Liegenschaft kam es zu einer unzureichenden Sicherung der bis an die Grundgrenze reichenden Baugrube, sodass an dem auf einer benachbarten Liegenschaft befindlichen Haus Setzungserscheinungen auftraten. Die Eigentümer dieser Nachbarliegenschaft traten dem Kläger die ihnen im Zusammenhang mit der Bauführung erwachsenen Schadenersatzforderungen gegen die Beklagte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Soweit die Revisionswerberinnen bemängeln, dass das Berufungsgericht ihre zur Frage der Verdienstlichkeit erhobene Tatsachenrüge nur unzureichend behandelt habe, ist ihnen vorerst zu erwidern, dass das Gericht zweiter Instanz nach ständiger Rechtsprechung nicht verhalten ist, sich im Rahmen der Überprüfung der vom Erstgericht getroff... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte und Widerklägerin (im Folgenden: Beklagte) war Eigentümerin einer Betriebsliegenschaft in W*****, samt einem darauf befindlichen Gebäude. Der Nebenintervenient war leitender Angestellter der Beklagten. Diesem stellte sie die im ersten Stock des Hauses gelegene Wohnung als Dienstwohnung zur Verfügung. Der Nebenintervenient war weiters zur Nutzung von Kellerräumlichkeiten und einer Garage berechtigt. Im Zuge der von der Beklagten geplanten Auflassu... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 503 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Entgegen dem gemäß § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts liegt eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung nicht vor. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 1118 ABGB kann der Bestandgeber unter anderem dann die frühere Aufhebung des Vertrags fordern, wenn der Bestandnehmer nach geschehener Einmahnung mit der Bezahlung des Zinses dergestalt säumig ist, dass er mit Ablauf des Termins den rückständigen Bestandzins nicht vollständig entrichtet hat. Es trifft zu, dass die Mahnung eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist, deren Wirkungen nur dann eintreten, wenn sie i... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision nach § 502 Abs 1 ZPO mit der
Begründung: zu, dass eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Frage der Wirksamkeit und Auslegung eines Notariatsakts und der darin getroffenen Vereinbarung eines Alleinbenützungsrechts bei durch den Vertragserrichter unterlassener Aufklärung fehle. Dem schließt sich die Beklagte an. Bei der Prüfung der Zulässigkeit der Revision ist das Revisionsgericht an den diesbezüglichen Ausspr... mehr lesen...
Begründung: Am 22. Juli 2002 wurde zwischen 11.30 und 11.45 Uhr die Geldbörse des Klägers, die sich in seinem Sakko an seinem Arbeitsplatz in einem unversperrten - aber versperrbaren - Büroraum in Wien befunden hatte, von einem polizeibekannten Einschleichdieb von "südländischem Typus" gestohlen. Seinen Büroraum teilte der Kläger mit einer Mitarbeiterin, die jedoch ebenfalls kurze Zeit nach dem Kläger den Büroraum - ohne dieses zu versperren - verlassen hatte, womit der Kläger nicht... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei betreibt in Österreich insgesamt zwölf Casinos. Ab 1995 begann der Kläger in den Casinos der beklagten Partei zu spielen und besuchte diese in den folgenden Jahren wiederholt. Er suchte darüber hinaus auch von den Bayrischen Spielbanken im benachbarten Deutschland betriebene Casinos auf. Neben der Sperre durch den Casinobetrieb ist es auch möglich, dass ein Spieler eine "Selbstsperre" durchführt. Für diesen Fall verfügt die beklagte Partei über Formul... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO erhebliche Rechtsfrage wird in der außerordentlichen Revision nicht aufgezeigt: Eine im Sinn des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO erhebliche Rechtsfrage wird in der außerordentlichen Revision nicht aufgezeigt: Die Rechtsmittelwerberin meint, das Berufungsgericht habe die entscheidende Rechtsfrage nicht behandelt, ob sie auf Grund des ihr gegenüber gesetzten äußeren Tatbestands zu Recht auf d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs ist nicht gesetzmäßig ausgeführt, weil die Rechtsmittelwerber nicht angegeben haben, von welchen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes abgewichen worden sein soll oder inwiefern die Rechtsprechung nicht einheitlich ist (RIS-Justiz RS0043650, RS0042779). In der einzigen im Rechtsmittel zitierten Entscheidung 5 Ob 88/94 = MietSlg 46.521 wurde die Zulässigkeit eines außerordentliche... mehr lesen...
Begründung: Mit Sachbeschluss vom 31. 10. 2003 hat das Erstgericht festgestellt, dass die Sechstantragsgegnerin (und andere Antragsgegner, die sich mit dieser Entscheidung abgefunden haben) die vom Antragsteller nach Maßgabe der Einreichpläne der D***** GmbH vom 13. 11. 2000 durchgeführten Zu- und Umbauten im Erdgeschoss des Hauses , zu dulden hat, und deren fehlende Zustimmung zu den Baumaßnahmen ersetzt. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach zunächst aus, da... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Jörg Krainhöfner (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Gottfried Winkler (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Monica Marinella V*****, vertreten... mehr lesen...
Begründung: Der bei der Beklagten mit einer Versicherungssumme von EUR 219.035,92 unfallversicherte Kläger verlor am 27. 10. 1999 auf einer Leiter den Halt und fiel aus einer Höhe von 2,5 bis 3 m zu Boden. Er stürzte - halb springend - auf das rechte Bein (das unverletzt blieb), kippte seitlich um und fiel rechts auf Oberschenkel, Hüfte und Brustkorb. Ab diesem Unfall traten beim Kläger belastungsabhängig Schmerzen im rechten Hüftgelenk auf. Am 21. 7. 2000 unterzog sich der Kläger... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger schloss bei der beklagten Partei ab 1. 11. 1992 für sein als Ein-Mann-Betrieb geführtes Elektroinstallations- und Elektrohandelsunternehmen eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Versicherungssumme von EUR 18.313,55 ab. Dem Versicherungsvertrag wurden ua die Allgemeinen Bedingungen für die Betriebsunterbrechungs-Versicherung für freiberuflich Tätige zugrundegelegt, die ua folgende hier maßgebliche Bestimmungen enthalten: Art. 1 Artikel eins, Geg... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin leaste bei der Beklagten einen Neuwagen. Im Leasingvertrag wurde eine Laufzeit von 36 Monaten vereinbart. Die Klägerin leistete eine Mietzinsvorauszahlung, die in monatlichen Teilbeträgen auf die Leasingraten angerechnet wurde. Nach einem Verkehrsunfall, bei dem der geleaste PKW schwer beschädigt wurde, wurde der Leasingvertrag vorzeitig aufgelöst. Die Klägerin begehrte 5.590,87 EUR mit der Behauptung, dass sich aus der Abrechnung des Leasingvertrages dieser... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichtes, an den der Oberste Gerichtshof nicht gebunden ist (§ 16 Abs 3 AußStrG) mangels der Voraussetzungen des § 14 Abs 1 AußStrG unzulässig. Gemäß §§ 16 Abs 4 AußStrG, 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung eines Rekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Rekurs ist entgeg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das deklaratorische Anerkenntnis (Rechtsgeständnis) ist eine bloße Wissenserklärung des Schuldners, mit der dieser keine Rechtsfolgen herbeiführen will, sondern nur bekannt gibt, dass das Recht des Gläubigers seines Wissens nach besteht (RIS-Justiz RS0032784). Die Ansicht des Berufungsgerichtes, für die Unterbrechung der Verjährung reiche ein deklaratives Anerkenntnis sowie ein Anerkenntnis nur dem Grunde nach aus, entspric... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die von einem in Ungarn lebenden Vater begehrte sofortige Rückgabe seines Kindes, das die Mutter im Anschluss an einen Besuch widerrechtlich in Österreich behielt, nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 BGBl 1988/512 (im Folgenden nur HKÜ). Die am 11. Oktober 1994 geborene Renáta ist die eheliche Tochter ihrer rechtskräftig geschiedenen Eltern, alle drei sind un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beurteilung des Parteienvorbringens als Ausdruck des Parteiwillens ist einzelfallbezogen und bildet daher keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (8 Ob 1005/83 ua). Darin, dass das Berufungsgericht das verspätete nächtliche Heimkommen des Klägers zumeist in alkoholisiertem Zustand als Eheverfehlung ansah, die von den Ausführungen der Beklagten zum Mitverschulden des Klägers umfasst ist, kann eine aufzug... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Entgegen dem gemäß § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes liegt eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung nicht vor. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass der Beklagte der Klägerin für jeden Schaden hafte, der ihr durch allfällige Verjährung von Forderungen gegenüber der A***** GmbH aus der Leasing-Vereinbarung vom 16. 4./22. 12. 1998, abgeschlossen zwischen der Klägerin und der O***** GmbH, im Zusammenhang mit der "Errichtung der Tankstelle" und allen damit verbundenen Einrichtungen und Anlagen entstehe bzw entstanden sei. Der Beklagte sei von 1988 bis 23. 7. 2001 als einer vo... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ö*****, vertreten durch Dr. Joachim Tschütscher, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Cornelia S*****, vertreten durch Dr. Wilfried Plattner, Rechtsanwalt in... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der B***** & F***** GmbH in Liquidation - allein vertretungsbefugter Geschäftsführer und Liquidator war Michael F***** - wurde am 7.9.1999 das Ausgleichsverfahren und am 2.12.1999 der Anschlusskonkurs eröffnet. Am 20.12.1999 wurde über Michael F***** (in Hinkunft: Gemeinschuldner) das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Bereits im Dezember 1985 war im Auftrag des Gemeinschuldners von der Prokurationsa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 506 Abs 1 Z 5 ZPO muss die Revisionsschrift bei einer außerordentlichen Revision eine Zulassungsbeschwerde enthalten: Es sind "gesondert die
Gründe: , warum entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 502 Abs 1 ZPO die Revision für zulässig erachtet wird" anzuführen. Derartige Ausführungen fehlen in der vorliegenden Revisionsschrift der Klägerin; die Revisionswerberin hat nicht einmal die ihrer Ansicht nach e... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erlitt am 5. Juni 2001 als Verputzarbeiter auf einer näher bezeichneten Baustelle bei einem Arbeitsunfall schwere Verletzungen, als er beim Abstieg über eine auf einer Bodenplatte abgestellte und nach außen wegrutschende Aluleiter 4 m tief abstürzte. Rechtliche Beurteilung Entgegen der vom Revisionswerber vertretenen Auffassung kommt es im vorliegenden Fall nicht darauf an, ob die Beweislast zwischen dem Kläger, der außervertraglichen ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nichtig nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO soll das Berufungsurteil sein, weil das Berufungsgericht die Ausführungen in der Berufung zur Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster Instanz nicht einmal sprachlich erfasst und somit im Ergebnis überhaupt nicht behandelt habe. Der Revisionswerber übersieht, dass eine inhaltlich verfehlte
Begründung: der Verneinung eines Verfahrensmangels keinen der drei in § 477 Abs 1 Z 9 ZPO geregelten F... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte die gerichtliche Aufkündigung eines vom Kläger dem Beklagten vermieteten Geschäftslokals für rechtswirksam und verpflichtete den Beklagten zur Räumung. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil und ließ die ordentliche Revision nicht zu, weil es der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gefolgt sei und der vorliegenden Entscheidung keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukomme. Der an das Berufungsgericht gerichtete Antrag d... mehr lesen...
Begründung: Als die Klägerin am 21. 2. 2001 um ca 17.30 Uhr das Geschäftslokal der Beklagten in der M*****straße in Wien betreten wollte, stieß sie im Portalbereich gegen ein Glaselement und zog sich dabei einen Nasenbeinbruch und eine Verletzung der Halswirbelsäule zu. Der Eingangsbereich des Geschäftslokals, in dem Textilien verkauft wurden, ist so ausgestaltet, dass eine ca 1,5 m breite, etwa 25 cm ansteigende Rampe vom Gehsteig zu einem (also ca 1,5 m hinter der Häuserfluchtlini... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß §§ 510 Abs 3, 528a ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer Revision bzw eines Rekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraphen 510, Absatz 3,, 528a ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer Revision bzw eines Rekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zur... mehr lesen...