Begründung: Rechtliche Beurteilung Der behauptete, an sich auch über außerordentliche Revision wahrzunehmende Verstoß gegen § 498 Abs 1 ZPO (SZ 59/92, SZ 63/178; RIS-Justiz RS0042155) wurde geprüft; er liegt nicht vor. Selbst dann, wenn das Berufungsgericht aus den erstgerichtlichen Feststellungen andere tatsächliche (und nicht nur andere rechtliche) Schlüsse zieht als das Erstgericht, wäre eine Beweiswiederholung oder Beweisergänzung in der Berufungsverhand... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines im November 1999 gestellten Antrag erklärte das Erstgericht im zweiten Rechtsgang mit Beschluss vom 8. Oktober 2002 den Beschluss des französischen Tribunal de grande Instance de Meaux vom 6. Jänner 1998 zu Registriernummer 97/02682, wonach der Verpflichtete schuldig ist, der Betreibenden monatlich 4.500 FF vom 6. Jänner 1998 bis zum 16. August 2000, somit 21.495 EUR zu bezahlen, für Österreich für vollstreckbar. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhoben... mehr lesen...
Begründung: Am 20. 5. 2001 ereignete sich auf der Brennerautobahn in Fahrtrichtung Innsbruck ein Verkehrsunfall an dem der Kläger und der Erstbeklagte mit von ihnen gelenkten und gehaltenen Fahrzeugen beteiligt waren; das Fahrzeug des Erstbeklagten war bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversichert. Zum Unfallszeitpunkt war die Fahrbahn trocken, es schien die Sonne. Aus Sicht beider Beteiligter handelt es sich bei der Unfallstelle um eine langgezogene Rechtskurve. Die Fahrbahn ... mehr lesen...
Begründung: Nach Art 8 Punkt 4. der zwischen den Streitteilen vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung (AKHB 1995) sind "Ersatzansprüche aus der Verwendung des Kfz bei einer kraftfahrsportlichen Veranstaltung, bei der es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt, oder ihren Trainingsfahrten" vom Versicherungsschutz nicht umfasst; Art 9 Punkt 3.2. bestimmt als Obliegenheit nach § 6 Abs 3 VersVG, dass "bei Personenschäden die nächste Poli... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat die ordentliche Revision zugelassen, weil keine Rechtsprechung auffindbar gewesen sei, in welcher "die grundsätzlich bejahte Haftung allein auf Grund des Bestehens einer Haftpflichtversicherung im Sinn des § 1310 3. Fall ABGB zur Gänze im Rahmen einer derartig... mehr lesen...
Begründung: Am 16. 10. 2001 kam es in der Küche der Klägerin, die bei der beklagten Partei eine Haushaltsversicherung abgeschlossen hatte, die ua auch das Brandschadenrisiko umfasste, aus folgender Ursache zu einem Brand: Die Klägerin wollte auf ihrem Elektroküchenherd in einem Topf Speiseöl, das durch Aufbewahrung im Kühlschrank gestockt war, durch Erwärmen verflüssigen, indem sie die Ceranplatte des Herdes auf ca 2/3 der möglichen Leistung einschaltete. Danach ging die Klägerin ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführungen der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß §§ 528a, 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung eines Rekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Im vorliegenden Verfahren (zur "Vorgeschichte" siehe 7 Ob 301/01t) ist allein noch strittig, ob bzw inwieweit die an sich unstrittige Klagsforderung zufolge einer außergerichtlichen Aufrechnungserklärung der Beklagten durch de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob den Mieter, der vor Schluss der der Entscheidung des Gerichts erster Instanz unmittelbar vorangehenden Verhandlung den geschuldeten Betrag entrichtet, am Zahlungsrückstand ein grobes Verschulden trifft (§ 33 Abs 2 MRG), ist eine Frage, die von den Umständen des Einzelfalles abhängt. Zufolge dieser Einzelfallbezogenheit kann dadurch die Zulässigkeit der Revision nur dann begründet werden, wenn das Berufungsgericht den... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, dass ein Darlehensvertrag als Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund vorzeitig gelöst werden kann, und dass ein wichtiger Grund dann vorliegt, wenn einer Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann, was nach Lage des Falles zu beurteilen ist, entspricht der herrschenden Lehre und Rechtsprechung (Binder in Schwimann, ABGB V² § 98... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen 1. der klagenden Partei Wilhelm H*****, vertreten durch Dr. Walter Mardetschläger und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Barbara H***** , vertreten durch Schatz & Partner Rechtsanwälte OEG in Ba... mehr lesen...
Begründung: Die außerordentliche Revision der Beklagten ist mangels erheblicher Rechtsfragen im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO unzulässig: Die außerordentliche Revision der Beklagten ist mangels erheblicher Rechtsfragen im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO unzulässig: Rechtliche Beurteilung 1. Zum Leistungsverweigerungsrecht (§ 1052 ABGB): 1. Zum Leistungsverweigerungsrecht (Paragraph 1052, ABGB): Zur Unbehebbarkeit des in Bodensetzungen bestehenden M... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger absolvierte vom Herbst 1996 bis Ende April 1998 das von der Beklagten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts, angebotene viersemestrige Studium der Psychomotorik und Motopädagogik. Er bezahlte dafür einen Studienbeitrag von EUR 1.453,46 je Semester, demnach insgesamt EUR 5.813,83. Der Kläger begehrte mit seiner am 17. 4. 2001 beim Erstgericht eingebrachten Klage den Zuspruch dieses Betrages mit der wesentlichen
Begründung: , die Beklagte habe ihm zugesag... mehr lesen...
Begründung: Die Revision ist nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist (§ 502 Abs 1 ZPO). Eine Rechtsfrage dieser Qualität wird von der Revisio... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei war bei der beklagten Partei ua gegen Botenberaubung - hinsichtlich eines Kassenboten ohne Begleitung innerhalb Österreichs und der Länder der Europäischen Union - mit einer Versicherungssumme von S 450.000,-- versichert. Von der Beklagten wird das Risiko der Botenberaubung ab der Versicherungssumme von S 1 Mio nur mit Begleitperson versichert. Anlässlich der von der Beklagten am 22. 6. 2000 abgegebenen vorläufigen Deckungszusage betreffend eine von d... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurs ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) Ausspruch des Rekursgerichtes nicht zulässig: Der Revisionsrekurs ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) Ausspruch des Rekursgerichtes nicht zulässig: Rechtliche Beurteilung Sinn und Bedeutungsinhalt einer Äußerung wie auch die Frage, ob Tatsachen verbreitet werden oder eine wertende Meinungsäußer... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei hat über Auftrag der beklagten Partei deren zuvor mehrfach störanfällige kältetechnische Anlage ("Plus-Verbundanlage") zu einem vereinbarten Pauschalpreis von S 636.000,-- (EUR 46.219,92) unter gleichzeitiger einvernehmlicher Stornierung mehrerer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch offener früherer Reparaturrechnungen umgerüstet. Diese Umrüstung wurde am 8. 2. 2001 fertig gestellt. Auf den Schlussrechnungsbetrag hat die beklagte Partei nur eine... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde 1990 bei einem Verkehrsunfall, an dem auch ein bei der Beklagten haftpflichtversicherter PKW beteiligt war, verletzt. In einem seit 1995 rechtskräftig beendeten Vorprozess wurde ihm ausgehend von einer Verschuldensteilung von 2 : 1 zu seinen Lasten ein Betrag von S 75.131,90 zugesprochen; sein Feststellungsbegehren wurde abgewiesen, weil künftige Schäden nicht zu erwarten seien. Nunmehr begehrt der Kläger in seiner am 13. 4. 2001 eingebrachten Klage ei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Mara M***** OEG, *****, vertreten durch Jirovec & Partner Rechtsanwalts-Gesellschaft mbH in Wien, gegen die Antragsgegnerin 1. Heidi K*****, 2. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Außerstreitssache des Antragstellers Ing. Herbert S*****, vertreten durch Dr. Bernd Schmidhammer, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die Antragsgegner, 1.) Christine B*****, 2.) Vje... mehr lesen...
Begründung: Der im April 2000 gekaufte, im September 2000 ausgelieferte PKW des Klägers Marke VW Golf IV Rabbit TDI 5-türig war ab der Erstzulassung am 13. 9. 2000 bei der Beklagten im Rahmen einer Vollkaskoversicherung mit Gültigkeitszeitraum bis 1. 10. 2001 vollkaskoversichert. Dem Versicherungsvertrag lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB 1993), die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kollisi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Selbst eine mangelhafte oder unzureichende Beweiswürdigung könnte im Revisionsverfahren nicht angefochten werden. Das Berufungsverfahren ist nur dann mangelhaft, wenn sich das Berufungsgericht mit der Beweisfrage überhaupt nicht befasst hat (RIS-Justiz RS0043371; RS0043150). Davon kann hier keine Rede sein. Das Berufungsgericht ist au... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Verschuldenszumessung bei der Scheidung erfolgt nach den Umständen des Einzelfalles und knn in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage begründen (RIS-Justiz RS0044188). Ein Ausspruch überwiegenden Verschuldens ist nur gerechtfertigt, wenn das mindere Verschulden fast völlig in den Hintergrund tritt (RIS-Justiz RS0057821, RS0057858). Dies ist nach den Feststellungen nicht der Fall. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei de... mehr lesen...
Begründung: Nach der im vorliegenden Fall bereits maßgebenden Neuregelung der Revisionszulässigkeit im arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren durch die Zivilverfahrens-Novelle 2002, BGBl I 2002/76 (vgl Art XI Abs 6) ist gegen das Urteil des Berufungsgerichts die Revision nach § 502 Abs 1 ZPO nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Prozessrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch nach der im vorliegenden Fall bereits maßgebenden Neuregelung der Revisionszulässigkeit im arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren durch die Zivilverfahrens-Novelle 2002, BGBl I 2002/76 (vgl Art XI Abs 6) ist gegen das Urteil des Berufungsgerichts die Revision (nunmehr nach § 502 Abs 1 ZPO) nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Prozessrechts abhängt, der... mehr lesen...
Begründung: Die Revisionswerberin macht in ihrer Beschwerde über den Ausspruch der Unzulässigkeit der Revision als Zulassungsgrund allein geltend, das Berufungsgericht sei dadurch, dass es das Vorliegen eines Werkes iSd § 1319 ABGB sowie eine Anspruchskonkurrenz zwischen § 1319 ABGB und § 1319a ABGB im vorliegenden Fall verneint hat, von höchstgerichtlicher Judikatur abgewichen. Diese Behauptung ist unrichtig; vielmehr wird von der Revisionswerberin die betreffende oberstgerichtl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte verkaufte im Herbst 1997 im Zuge einer Haushaltsauflösung verschiedene Einrichtungsgegenstände an den Kläger, der durch ein Zeitungsinserat auf die "Auflösung eines Villenhaushalts" aufmerksam gemacht worden war. Über die vom Kläger erworbenen Gemälde wird in dem von einem Bekannten des Klägers entworfenen schriftlichen Kaufvertrag erwähnt, dass es sich dabei um "Originale" handle. Für das Gemälde im Stil von Anton Doll wurde ein Preis von S 12.000... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des 1995 geborenen Kindes wurde rechtskräftig geschieden. Die Obsorge steht der Mutter zu. Der Vater hatte sich in einer Unterhaltsvereinbarung vom 23. 11. 1998 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 2.500 S verpflichtet. Am 10. 7. 2001 stellte das Kind den Antrag, die Unterhaltsverpflichtung ab 1. 5. 2001 auf 5.387 S monatlich (= 391,49 EUR) zu erhöhen. Der Vater sprach sich mit der wesentlichen
Begründung: dagegen aus, dass er nur 23.899 S monatli... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Maß der Zumutbarkeit geeigneter Vorkehrungen gegen einen Schadenseintritt richtet sich nach den Umständen des Einzefalles (RIS-Justiz RS0029874). Nach den Feststellungen der Vorinstanzen war bei den Rauchfangkehrerarbeiten weder das defekte Putztürchen noch der in den Kamin ragende Balken erkennbar. Der vor dem Kamin angebrachte hölzerne, sichtbare Wandverbau war kein tragender Bauteil und widersprach daher nicht den Ba... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Selbst wenn man der Darstellung des Revisionswerbers folgen wollte, nach der die beklagte Partei ihre "Zessionsbedingungen" einer Vielzahl der von ihr abgeschlossenen Kreditverträge zu Grunde legt, stellt die hier zu lösende Auslegungsfrage schon deshalb keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar, weil gerade im vorliegenden Fall eine besondere Sachverhaltsvariante zu beurteilen war, die in den "Zessionsb... mehr lesen...