Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eduard M*****, vertreten durch Mag. Oliver Lorber, Rechtsanwälte GmbH in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei L*****, vertreten durch Dr. Ernst Maiditsch M.B.L.-HSG Recht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Thomas Keppert und Alfred Klair als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Pauline K*****, vertreten durch Zauner & Mühlböck, Rechtsanwälte KEG in Linz, gegen die beklagte Partei IAF Service GmbH, *****, vertrete... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt ein Handelsunternehmen. Sie tritt im Rahmen ihres Warenvertriebes im gesamten Bundesgebiet regelmäßig in rechtsgeschäftlichen Kontakt mit Verbrauchern. Hinsichtlich der hier zu beurteilenden, bis November 2003 verwendeten Geschäfts- und Lieferbedingungen wurde sie von der Klägerin mit Schreiben vom 4. 7. 2003 abgemahnt. Daraufhin gab die Beklagte am 17. 9. 2003 eine Unterlassungserklärung ab, in der sie sich unter Vereinbarung einer Konve... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.): Die Entscheidung über die Änderung der Parteibezeichnung der Beklagten beruht auf § 235 Abs 5 ZPO und dem offenen Firmenbuch (FN 116899k). Die Entscheidung über die Änderung der Parteibezeichnung der Beklagten beruht auf Paragraph 235, Absatz 5, ZPO und dem offenen Firmenbuch (FN 116899k). Zu 2.): Der Kläger war selbständiger Landwirt. Zu seinem landwirtschaftlichen Betrieb gehörte unter anderem ein in Massivbauweise errichtetes Wirtschaftsgebäude, an dessen Os... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von EUR 491,-- ab 1. 1. 1995 für seinen am 7. 10. 1996 geborenen Sohn. Es ging von einem monatlichen Durchschnittsnettoeinkommen des Vaters von EUR 3.132,51 (inklusive Sonderzahlungen) aus und berechnete den „Prozentanspruch" des Sohnes mit rund EUR 564,-- (18 %). In Bezug auf die Heranziehung der Familienbeihilfe zur steuerlichen Entlastung des Unterhaltsschuldners ging es rechne... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde am 20. 4. 2005 einvernehmlich geschieden. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich der Vater, ausgehend von einem monatlichen Nettoeinkommen von EUR 1.500 1. einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von je EUR 325 zu bezahlen 2. bei länger als zweitägigen Schulausflügen 50 % der Kosten zu übernehmen und die beiden 1995 bzw 1997 geborenen Kinder mindestens drei Mal jährlich einzukleiden. Die Kinder werden im Haushalt der Mutter, der die alleinige Obso... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest, dass dem Beklagten an einem bestimmten Bach kein Fischereirecht zustehe, und erkannte ihn ferner schuldig, „alle Nutzungshandlungen" auf Grund des behaupteten Fischereirechts zu unterlassen. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands insgesamt 4.000 EUR nicht übersteige und die Revision gemäß § 502 Abs 2 ZPO jedenfalls unzulässig sei. Das Berufungsgericht bestätigte dieses... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Walter Zeiler und Dr. Vera Moczarski als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Herbert M*****, vertreten durch Dr. Friedrich Gatscha, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei B***** AG, , vertreten durch C... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F***** GmbH, *****, vertreten durch Ramsauer Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, gegen die beklagte Partei Reinhard G*****, vertreten durch Kinberger-Schub... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Albert W*****, vertreten durch Dr. Jürgen Amann ua, Rechtsanwälte in Rankweil, gegen die beklagte Partei Marktgemeinde M*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Dartmann und Dr. Haymo... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Vermieter der von den Beklagten gemieteten Wohnung Top Nr. 21 im Haus *****. Der Erstbeklagte wurde mit Vereinbarung vom 30. Dezember 1988 neben der Zweitbeklagten und dem damaligen Mieter Wilhelm H***** sen. als weiterer Mieter ausdrücklich anerkannt. In dieser Vereinbarung wurde auch festgehalten, dass der Mietvertrag vom 30. Oktober 1972 in der Fassung des vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien am 26. November 1980 geschlossenen Vergleichs wei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind die beiden Miteigentümer der Liegenschaft EZ 62 GB ***** mit der Anschrift E*****straße 11. Dieser Liegenschaft wurde das Wegegrundstück Nr. 471/1 (künftig: Weg) mit Beschluss des Bezirksgerichtes Leoben vom 11. 2. 2002 aus der EZ 50.000 (öffentliches Gut) mit Wirkung vom 1. 3. 2002 lastenfrei zugeschrieben. Mit dem am 30. 3. 2000 rechtskräftig gewordenen Urteil des Bezirksgerichtes Leoben vom 28. 9. 1999, 5 C 1529/96f, war die Gemeinde St. P****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Christian Z*****, Unternehmer, *****, vertreten durch die Rechtsanwälte Steflitsch OEG in Oberwart, gegen die beklagte Partei Dr. Gert A*****, Tierarzt, *****, vertreten durch Dr. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Albert H*****, vertreten durch Bartl & Partner Rechtsanwalts-KEG in Graz, gegen die beklagte Partei Ing. Wolfgang S*****, vertreten... mehr lesen...
Begründung: Die auf der Liegenschaft S***** von der Gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgenossenschaft F***** reg. GenmbH errichtete Wohnhausanlage steht in deren Eigentum. Die Anlage wurde im Rahmen eines Bundessonderwohnbauprogramms errichtet. Die Antragsgegnerin schloss am 15. 1. 1989 mit der bezeichneten Genossenschaft als „Erstmieterin" einen Mietvertrag über die Wohnung Top Nr. 9 in dieser Wohnhausanlage auf Stiege 2 ab. Im Dezember 1993 einigten sich die Antragsgegnerin als Vorm... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Schaumüller und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl. Ing. Andrea E*****, vertreten durch Dr. Anton Cuber, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Ö***** AG, *****, vertreten... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der seit etwa 16 Jahren als LKW-Fahrer berufstätig ist, war im Transportunternehmen der Beklagten zunächst von Mitte April bis Mitte Mai 2003 als Kraftfahrer mit Inlands- und Auslandsfahrten beschäftigt. Am 13. 6. 2003 wurde er neuerlich als Kraftfahrer eingestellt und übernahm einen LKW mit Auflieger, der eine Höhe von 4 m hatte und somit höher als diejenigen Auflieger war, die der Kläger bislang befördert hatte. Der Kläger trat in der Nacht vom 15. auf den... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung, dass sein Bestandrecht hinsichtlich des näher bezeichneten Objektes auch das Recht zur Benützung der östlich gelegenen „Park- und Grünflächen" umfasse. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. In Anwendung eines strengen Maßstabs für die Annahme stillschweigender Willenserklärungen hätten die Mieter angesichts der Größe der von ihnen aus Entgegenkommen der Vermieterin mitbenützten Garten- und [PKW-]Parkflächen daran zweifeln müssen,... mehr lesen...
Begründung: Der zum Unfallszeitpunkt fünfeinhalbjährige minderjährige Kläger wurde als Fußgänger durch den Kontakt mit einem Pkw verletzt, der sich auf der 5 m breiten, trockenen Fahrbahn bei guten Sichtverhältnissen einer sich in dieselbe Richtung wie der Pkw auf einem Gehsteig bewegenden Fußgängergruppe mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h und (wegen Gegenverkehrs) einem Seitenabstand von ca 40 cm zum Gehsteigrand näherte. An die Asphaltfahrbahn schlossen beidseitig ca 30 cm brei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die gemäß §29 Abs 1 KSchG klageberechtigte Klägerin begehrte mit der am 26.4.2005 eingebrachten und später ausgedehnten Klage, der Beklagten aufzutragen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zugrunde legt und/oder in hiebei verwendeten Vertragsformblättern die folgenden oder sinngleiche Klauseln zu verwenden sowie sich auf diese Klauseln zu berufen, soweit ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Schaumüller als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Hoch sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Kalivoda und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Erika Z*****, vertreten durch Mag. Wolfgang Weilguni, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Josef W*****, vertreten durch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** Aktiengesellschaft, ***** vertreten durch Raits Ebner Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, gegen die beklagten Parteien 1. Dr. Walter B*... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte zunächst EUR 12.716,25 aus dem Titel des Investitionskostenrückersatzes. Insgesamt habe sie EUR 15.895,32 investiert. Als die Klägerin die Wohnung habe aufgeben wollen, habe ihr die Hausverwaltung den Ersatz geleisteter Investitionen zugesagt. Erst mit Schriftsatz ON 16 vom 12. 8. 2004 (Datum des Einlangens) führte die Klägerin aus, sie bringe für den Fall, dass aufgrund des zur Vereinbarung erstatteten Vorbringens das Klagebegehren noch nich... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Senioren- und Pflegeheim in *****. Die Beklagte ist im Bereich Gerüstbau, Bautechnik, Fassadenbefahranlagen, Facility-Management und Industriereinigung tätig. Die Klägerin begehrt EUR 140.599,87 für Aufwendungen, die ihr dadurch entstanden seien, dass die Beklagte nicht - wie in einem Generalunternehmervertrag vom 16. 10. 1989 mit der D***** GmbH, einer Rechtsvorgängerin der Klägerin, vereinbart - die Fundamente des Seniorenheimes auf gewachsene... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K***** Immobilien OEG, *****, vertreten durch Kurz & Gösch, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die beklagte Partei L***** Verwertungs GmbH, *****, vertreten durch Dr. Bernhard ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erweiterte mit Beschluss vom 9. 11. 2005 (ON 362) unter anderem den Wirkungskreis des für die Betroffene als Sachwalter bestellten Rechtsanwaltes, sodass dieser nunmehr „die Personenobsorge; die finanziellen Angelegenheiten sowie die Einkommens- und Vermögensverwaltung; die Vertretung der Betroffenen vor Ämtern, Behörden, Gerichten und Sozialversicherungsträgern sowie die Vertretung gegenüber privaten Vertragspartnern bei Rechtsgeschäften, die über die G... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Helmut Szongott und Herbert Bernold als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. MMag. Gerfried M*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Franz Müller-Strobl ua, Rechtsan... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Josef Sinzinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Klaus W*****, vertreten durch Dr. Charlotte Böhm, Rechtsanwältin in Wien, wider die bekla... mehr lesen...
Begründung: Nach den maßgeblichen Feststellungen der Vorinstanzen beauftragte der Beklagte im September 2001 die klagende Partei auf der Grundlage deren Vertragsanbotes mit der Revitalisierung einer historischen Fassade. Vom Anbot und somit auch vom Auftrag umfasst war die Putzergänzung und das Aufbringen eines Fassadenanstriches, wobei die Positionen „Sichtprüfung" und „Putzsanierung" nach tatsächlichem Aufwand verrechnet werden sollten. Bereits beim Aufstellen des Gerüstes stellt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Anika K*****, vertreten durch Goldsteiner & Strebinger Rechtsanwaltspartnerschaft GmbH in Wiener Neustadt, gegen die beklagte Partei Alexander S*****, vertreten durch Dr. Ernst Schillhammer, Rech... mehr lesen...