Begründung: Rechtliche Beurteilung Die - verfehlte -
Begründung: des Antrages auf nachträgliche Zulassung der ordentlichen Revision ist in die Zulassungsbeschwerde, die „ordentliche" Revision in eine außerordentliche Revision umzudeuten (6 Ob 264/98m ua). Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass kollektivvertragliche Ausschlussfristen auch für zwingende gesetzliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zulässig sind, da de... mehr lesen...
Begründung: Im zweiten Rechtsgang (vgl 7 Ob 208/00i zum ersten Rechtsgang) stellte das Erstgericht die Klageforderung gegenüber den Beklagten mit je EUR 15.032,25 ohne Solidarverpflichtung als zu Recht bestehend fest, verneinte den Bestand ihrer Gegenforderungen, wies das Klagebegehren, soweit es die Solidarverpflichtung der Beklagten, EUR 60.128,99 sA zu bezahlen, zum Gegenstand hatte, sowie ein Zinsenmehrbegehren ab und erkannte die vier Beklagten schuldig, der Klägerin Beträge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht setzte mit Beschluss vom 21. 11. 2003 die Unterhaltsverpflichtung des Vaters gegenüber seiner Tochter Kathrin (die zum Zeitpunkt der betreffenden Antragstellung des Vaters am 6. 6. 2003 noch minderjährig gewesen war, weshalb über die im Zusammenhang damit erhobenen Rechtsmittel im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden ist [RIS-Justiz RS0047381 mit zahlreichen Entscheidungsnachweisen]) ab 1. 9. 2003 auf mon... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verurteilte die Beklagte zur Herausgabe eines bestimmten Autos. Das Berufungsgericht gab der dagegen erhobenen Berufung der Beklagten nicht Folge und sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige, und dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die Beklagte beantragte daraufhin gemäß § 508 Abs 1 ZPO beim Berufungsgericht, die ordentliche Revision doch für zulässig zu erklären, und brachte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat von der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei - deren Bezeichnung nunmehr laut Firmenbuch (FN ***** des Handelsgerichtes Wien) der aus dem Urteilskopf ersichtliche neue Wortlaut ist und die Miteigentümerin einer Liegenschaft in Klagenfurt, verbunden mit Wohnungseigentum, war - das Objekt "1.OG Top Nr 8" der Wohnanlage R*****straße Errichtungs- und Bauträger GesmbH (im Folgenden kurz: Bauträger GmbH) mit Vertrag vom 2. 2. 2001 angemietet; in Punkt X. di... mehr lesen...
Begründung: Die beiden aus dem
Kopf: dieser Entscheidung hervorgehenden minderjährigen Kinder wurden aufgrund einer im Zuge des Scheidungsvergleiches ihrer Eltern unter Beiziehung eines Kollisionskurators erfolgten schenkungsweisen Übertragung grundbücherliche Miteigentümer einer Liegenschaft samt Eigentumswohnung. Nach Vorlage der auf die Wohungseigentümergemeinschaft lautenden Versicherungspolizze (Gebäudeversicherung) wurde der Versicherer vom Erstgericht (formularmäßig) ersucht, ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 30. 12. 2002 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Erhöhung des ihr laut Vergleich mit dem Beklagten anlässlich ihrer Scheidung festgesetzten Unterhaltes, und zwar an rückständigem Unterhalt in Höhe von EUR 2.023,14 samt 4 % Zinsen seit Klagstag für die Zeit vom 1. 1. 2001 (später - ON 4 - berichtigt auf 1. 1. 2002) bis 31. 12. 2002 sowie eines zusätzlichen laufenden Unterhaltes von EUR 168,60 monatlich ab 1. 1. 2003. Das Erstgericht verpflichtete den B... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil bestätigte das Berufungsgericht die Nichtigerklärung der Ehe der beiden Beklagten. Das Berufungsgericht sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Das als außerordentliche Revision umzudeutende und zu behandelnde Rechtsmittel der Zweitbeklagten, die irrig eine Abänderung des Rechtsmittelzulässigkeitsausspruchs des Berufungsgerichts anstrebt (RIS-Justiz RS0110049), ist mangels ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte den Ausspruch, dass seine Unterhaltspflicht (zuletzt monatlich 486,91 EUR) gegenüber der Beklagten erloschen sei. Der Berufung der Beklagten gegen das klagestattgebende Urteil des Erstgerichts gab das Berufungsgericht nicht Folge gegeben und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig ist. Den Antrag der Beklagten auf Abänderung des Zulassungsausspruchs wies das Berufungsgericht samt der als "außerordentliche" bezeichneten ordentlichen Re... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt Zahlung von 7.267,28 EUR. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab; das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen diese Entscheidung erhobene "außerordentliche" Revision legte das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Diese Vorgangsweise widerspricht der seit Inkrafttreten der WGN 1997 geltenden Rechtslage: Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte die gerichtliche Aufkündigung eines vom Kläger dem Beklagten vermieteten Geschäftslokals für rechtswirksam und verpflichtete den Beklagten zur Räumung. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil und ließ die ordentliche Revision nicht zu, weil es der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gefolgt sei und der vorliegenden Entscheidung keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukomme. Der an das Berufungsgericht gerichtete Antrag d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte zuletzt (nach mehrmaliger Klagsänderung) den Zuspruch von EUR 12.457,58 sA. Dazu erhob sie noch mehrere Herstellungs-, Feststellungs- und Einwilligungsbegehren. Das Berufungsgericht gab mit seinem Urteil vom 21. 10. 2003 den Berufungen beider Streitteile teilweise Folge, wobei es aussprach, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands insgesamt EUR 20.000,-- nicht übersteige und die Revision nicht zulässig sei. Die Klägerin stellte gemäß § 508 Abs 1 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Beklagten zur Zahlung von 16.391,82 EUR sA und wies das Mehrbegehren von 3.678,99 EUR sA - unbekämpft - ab. Das Berufungsgericht gab in seinem nach dem 31. Dezember 1997 gefassten Urteil (Art XXXII Z 14 iVm Art VII Z 34 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997, BGBl I 1997/140 - WGN 1997) der Berufung des Beklagten nicht Folge; es sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Das Erstgericht verpflichtete den Beklagten z... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Dietmar Strimitzer (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr. Gerda Höhrhan-Weiguni (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Günther B*****, vertrete... mehr lesen...
Begründung: Der Vater stellt am 4. 3. 2003 den Antrag, die mit Beschluss vom 3. 7. 2000 bestimmte (Rekursentscheidung vom 6. 9. 2000) monatliche Unterhaltsverpflichtung von Euro 218,02 ab 1. 1. 2000 auf monatlich Euro 72 herabzusetzen. Die Mutter sprach sich gegen diesen Antrag aus. Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 10. 7. 2003 wies dieses den Herabsetzungsantrag für den Zeitraum von 1. 1. 2000 bis 30. 9. 2000 zurück und für den Zeitraum ab 1. 10. 2000 ab. Dem gegen diesen Beschlu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Lukas Stärker und Gerhard Loibl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Alfred T*****, technischer Angestellter, ***** wider die beklag... mehr lesen...
Begründung: In der vorliegenden Unterhaltssache erkannte das Erstgericht mit Urteil vom 5. 6. 2001 den beklagten (und im vorangegangenen Scheidungsverfahren aus seinem Alleinverschulden geschiedenen) Mann schuldig, der Klägerin zu dem von ihm jeweils bereits geleisteten monatlichen Naturalunterhalt in Höhe von S 9.557 für den Zeitraum 1. 4. 1996 bis 30. 6. 1996 monatlich S 10.443, vom 1. 7. 1996 bis 31. 12. 1996 monatlich S 8.842, für den Jänner 1997 S 9.679,52, vom 1. 2. 1997 bis 3... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren der Kläger auf Unterlassung des Ansetzens von Kletterpflanzen ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Kläger nicht Folge und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 4.000, nicht aber EUR 20.000 übersteige und dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingebrachte "außerordentliche Revision" der Kläger, welche das Erstgericht dem Obersten Gerichtshof vorlegte. Di... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt die Zahlung von insgesamt S 185.191,-- (EUR 13.458,35) als offenen Kaufpreis für verschiedene Warenlieferungen. Das Erstgericht wies das Klagebegehren zur Gänze ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision hinsichtlich der Rechnung Nr 14571 vom 11. 12. 1999 - betreffend einen Betrag von DM 13.544 (= EUR 6.924,94) - nicht zulässig, im Übrigen jedenfalls unzulässig sei. Dagegen richtet sich... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Leasinggesellschaft stand mit den Gemeinschuldnerinnen in einer ständigen Geschäftsbeziehung. Danach konnten die KFZ-Händler und späteren Gemeinschuldnerinnen innerhalb eines vereinbarten Rahmens von 2 Mio S und später 8 Mio S Neuwagen an die klagende Leasinggesellschaft fakturieren, die den Gemeinschuldnerinnen (KFZ-Händlern) dann die Ankaufspreise zahlte. Eine Übergabe des Fahrzeuges erfolgte nicht, sondern nur des Typenscheines. Unmittelbar dazu wurden au... mehr lesen...
Begründung: Die am 15. 1. 1956 geborene Klägerin hat keinen Beruf erlernt und war in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. 3. 2001) überwiegend als Bedienerin beschäftigt. Die Klägerin ist nach den getroffenen Feststellungen seit der Antragstellung weiterhin für leichte und halbzeitig mittelschwere Arbeiten in normaler Arbeitszeit im Sitzen, Gehen oder Stehen mit durchschnittlichem, drittelzeitig besonderem Leistungs- und Zeitdruck geeignet. Sie ist für Arbeiten mit einfachem... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung nach § 382a EO auf, den Minderjährigen ab 13. 4. 2000 bis zur rechtskräftigen Erledigung ihres Unterhaltsfestsetzungsantrages einen vorläufigen Unterhalt von monatlich je 105,38 EUR zu zahlen. Das Erstgericht trug dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung nach Paragraph 382 a, EO auf, den Minderjährigen ab 13. 4. 2000 bis zur rechtskräftigen Erledigung ihres Unterhaltsfestsetzungsantrages einen vor... mehr lesen...
Begründung: Mit der Klage nimmt der Kläger die U***** S***** AG aus einer privaten Unfallversicherung in Anspruch, die er mit der A*****-AG abgeschlossen habe, deren Rechtsnachfolgerin die U***** S***** AG sei. Diese bestritt ua die passive Klagslegitimation. Mit ihr habe der Kläger keinen Versicherungsvertrag abgeschlossen. Richtig sei zwar, dass er eine Unfallversicherung mit der A*****-AG abgeschlossen habe. Sie sei aber nicht deren Rechtsnachfolgerin. Der Kläger beantragte dar... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die Klagsforderung mit EUR 20.348,94 und die Gegenforderung mit EUR 811,93 als zu Recht bestehend, verurteilte den Beklagten zur Zahlung von EUR 19.536,46 sA und wies das Mehrbegehren von EUR 811,93 ab. Gegen dieses Urteil erhob (nur) der Beklagte Berufung, welcher das Berufungsgericht nicht Folge gab. Es sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingebrachte "außerordentliche Revisi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Klagebegehren ist auf Zahlung von 7.813,49 EUR und Feststellung gerichtet. Das Berufungsgericht hat anlässlich seiner Entscheidung ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes insgesamt 4.000 EUR, nicht jedoch 20.000 EUR übersteige und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene "außerordentliche" Revision des Klägers ist nach § 508 ZPO zu beurteilen. In den im § 508 Abs 1... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei nahm die beklagte Partei mit zwei beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klagen in Anspruch. Im Verfahren 33 Cg 153/97t begehrte sie 10.518,20 EUR sA, im Verfahren 33 Cg 40/98 dagegen 16.135,88 EUR sA. Mit Beschluss vom 30. 10. 1998, GZ 33 Cg 40/98-6, verband das Erstgericht beide Verfahren (offenkundig) zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung. Mit Urteil vom 22. 1. 2002, GZ 33 Cg 153/97t-74, erkannte das Erstgericht der klagenden Partei 4.183,41... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten die Zahlung von S 157.200 (= EUR 11.424,17) sA. Das Berufungsgericht gab mit seinem Urteil vom 24. September 2002 der Berufung des Klägers teilweise Folge und ließ die ordentliche Revision nach § 502 Abs 1 ZPO nicht zu. Der Kläger stellte einen Antrag auf Zulassung der Revision, er führte die ordentliche Revision aus und erhob weiters eine "außerordentliche Revision". Der Kläger begehrt vom Beklagten die Zahlung von S 157.200 (= EUR 11.4... mehr lesen...
Begründung: Über Begehren der Antragsteller traf das Erstgericht mit Sachbeschluss vom 14. 8. 2001 eine Benützungsregelung für die vier auf der Liegenschaft***** befindlichen Parkplätze. Einem dagegen erhobenen Rekurs gab das Gericht zweiter Instanz nicht Folge, sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 10.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei, weil es sich um eine bloße Ermessensentscheidung im Einzelfall handle. Gegen die Entschei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Vater mit einstweiliger Verfügung nach § 382a EO auf, den Minderjährigen ab 1. 4. 2000 eine vorläufigen Unterhalt von monatlich je S 1.450 zu zahlen. Das Erstgericht trug dem Vater mit einstweiliger Verfügung nach Paragraph 382 a, EO auf, den Minderjährigen ab 1. 4. 2000 eine vorläufigen Unterhalt von monatlich je S 1.450 zu zahlen. Mit Beschluss vom 22. 11. 2000 verpflichtete das Erstgericht den Vater zu einer endgültigen monatlichen Unterhalt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach mit Urteil vom 18.10.2001 aus, dass die Klageforderung - das Entgelt für die Beförderung von Gütern - mit 224.614,26 S und die aufrechnungsweise eingewendete Gegenforderung - ein Schadenersatzanspruch - bis zur Höhe der Klageforderung zu Recht bestünden. Infolgedessen wies es das Klagebegehren auf Zahlung von 224.614,26 S sA ab. Das Berufungsgericht erkannte mit Urteil vom 14. 3. 2002, dass die Klageforderung mit 16.323,35 EUR und die Gegenforder... mehr lesen...