Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Antragsgegner zur Zahlung von rückständigem Unterhalt an die Antragstellerin für den Zeitraum vom 1. 11. 2006 bis 30. 9. 2007 in Gesamthöhe von 5.115 EUR. Der Antragsgegner beantragte die Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung samt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines Zustellmangels. Das Erstgericht wies den Antrag ab; das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Revisionsrekurs unzulässig se... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Zahlung von 28.660,25 EUR sA. Dieser Betrag falle in die Verlassenschaft nach ihrem Vater die Beklagte als dessen ehemalige Lebensgefährtin sei nicht berechtigt gewesen, den Betrag von den Konten des Erblassers zu beheben. Die Beklagte wendete ein, es habe sich um gemeinsame Konten gehandelt. Sie machte ihrerseits eine Forderung von 22.862 EUR wegen unberechtigter Behebung durch die Klägerin mittels Widerklage geltend. Das Ers... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren vom Beklagten die Unterlassung von vier unwahren, kreditschädigenden und ehrenbeleidigenden Äußerungen. Das Erstgericht verbot dem Beklagten zwei Äußerungen und wies den Sicherungsantrag im Übrigen ab. Das Rekursgericht bestätigte diese vom Erstkläger und vom Beklagten bekämpfte Entscheidung. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands insgesamt 30.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der Erstkläger ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach in Beschlussform aus, dass die Abhandlung gemäß § 153 AußStrG unterbleibe, weil die Aktiven der Verlassenschaft den Wert von 4.000 EUR nicht überstiegen. Unter einem wurde die Tochter Petra S***** nach § 153 Abs 2 AußStrG ermächtigt, das Verlassenschaftsvermögen (ein Guthaben auf dem Pensionskonto in Höhe von 762,25 EUR sowie Gebrauchsgegenstände) zur Gänze zu übernehmen und hierüber zu verfügen. Die zweite Tochter des Verstorbenen erhob Rekurs mit... mehr lesen...
Begründung: Das Urteil des Berufungsgerichts wurde dem Vertreter des Beklagten am 16. 10. 2009 zugestellt. Am 13. 11. 2009 beantragte der Beklagte Verfahrenshilfe im Umfang der Befreiung von den Gerichtsgebühren. Mit Beschluss vom 7. 12. 2009 wurde die Verfahrenshilfe antragsgemäß im Umfang des § 64 Abs 1 Z 1 lit a ZPO bewilligt. Am 21. 1. 2010 brachte der Beklagte einen Antrag gemäß § 508 Abs 1 ZPO auf Zulassung der ordentlichen Revision samt ordentlicher Revision ein. Das Berufung... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte in diesem Verfahren letztlich monatlichen Unterhalt von 290,70 EUR ab 1. 1. 2009. Das Erstgericht wies das Begehren ab, das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und ließ die ordentliche Revision nicht zu. Die gegen diese Entscheidung erhobene „außerordentliche Revision“ der Klägerin wurde dem Obersten Gerichtshof direkt vorgelegt. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 502 Abs 4 ZPO ist in den in § 49 Abs 2 Z 1 und 2 JN bez... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen die verpflichteten Parteien die Exekution nach § 355 EO und verhängte über sie wegen drei Verstößen gegen den Exekutionstitel in den Ausgaben der von ihnen herausgegebenen Tageszeitung vom 11. Juni 2009, vom 6. September 2009 und vom 4. Oktober 2009 je eine Geldstrafe von insgesamt 6.000 EUR. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Parteien gegen diesen Beschluss nicht Folge, erhöhte aber über Rekurs de... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte über Antrag der betreibenden Partei die Exekution nach § 355 EO und verhängte über die verpflichtete Partei eine Geldstrafe von insgesamt 5.000 EUR wegen mehrerer Verstöße gegen den Exekutionstitel in Ausgaben der von dieser herausgegebenen Tageszeitung. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Partei gegen diesen Beschluss nicht Folge, erhöhte aber über Rekurs der betreibenden Partei die Geldstrafen auf 20.000 EUR; es sprach aus, da... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K***** P*****, vertreten durch Dr. Michael Jöstl, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei T***** Bankaktiengesellschaft *****, vertreten durch Ullmann - Geiler und Partner, Rec... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren den Ersatz des Kapitalverlusts, den sie aus mit einem rechtskräftig verurteilten Betrüger abgeschlossenen Vermögensverwaltungsverträgen erlitten haben. Die Erstklägerin nahm im Zeitraum 1999 bis 2006 und der Zweitkläger von 2003 bis ebenfalls 2006 mehrere Zahlungen an den Vermögensberater vor. Ihre Ansprüche gegenüber der Beklagten stützen die Kläger auf die Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 39 ff BWG sowie auf vertragliche Schutz- und Sorgfal... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht einen Beschluss des Erstgerichts, mit dem dieses einen Antrag auf Einleitung des Aufforderungsverfahrens nach § 4 Abs 1 LiegTeilG abwies. Das Rekursgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands insgesamt 30.000 EUR nicht übersteigt, und erklärte den ordentlichen Revisionsrekurs für nicht zulässig. Gegen den Beschluss des Rekursgerichts erhob die Antragstellerin „außerordentlichen Revisionsreku... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf Bezahlung von 21.303,14 EUR sA gerichteten Klagebegehren statt. Die Beklagte beantragte in ihrer Berufung, das Urteil des Erstgerichts im Sinne einer gänzlichen Klagsabweisung abzuändern. Das Berufungsgericht gab mit Urteil vom 29. März 2010 der Berufung nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Gegen dieses Urteil richtet sich die „außerordentliche Revision“ der beklagten Partei, die das Erstgericht dem Obe... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind geschiedene Ehegatten. Zugleich mit der Scheidung hatte ein slowenisches Gericht den Beklagten zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von 2.000 S ab 14. April 1992 an die Klägerin verurteilt. Mit vor dem Erstgericht am 7. Juni 1994 geschlossenen Vergleich hatte sich der Mann in Abänderung dieses Urteils zur Zahlung eines Unterhaltsbetrags von 3.000 S ab 1. Juni 1994 verpflichtet. Die Klägerin begehrte nach einer Klagseinschränkung und mehreren Klag... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit der vorliegenden Klage von der Beklagten die Bezahlung von Mietzinsen und Leibrenten von insgesamt 28.500 EUR sA. Das Erstgericht stellte in seinem Urteil fest, dass die Klageforderung mit 1.800 EUR und die Gegenforderung der Beklagten bis zur Höhe der Klageforderung zu Recht bestehen und wies das Klagebegehren von 28.500 EUR sA (nach Berichtigung) ab. Das Berufungsgericht gab der gegen den Nichtzuspruch von 26.700 EUR sA erhobenen Berufung des Klä... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte - soweit in dritter Instanz noch relevant - vom Beklagten die Räumung seiner Liegenschaft wegen titelloser Benützung; der Beklagte die Wiederherstellung der vereinbarungsgemäßen Strom- und Wasserversorgung. Das Berufungsgericht wies das Räumungsbegehren des Klägers ab, gab dem Wiederherstellungsbegehren des Beklagten hingegen statt und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands jeweils 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige und die Re... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf Feststellung, Einwilligung, Räumung und Unterlassung gerichteten Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten nicht Folge und sprach aus, der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteige 5.000 EUR nicht aber 30.000 EUR. Gegen dieses Urteil richtet sich die „außerordentliche Revision“ des Beklagten, die das Erstgericht dem Obersten Gerichtshof vorlegte. Diese Aktenvorlage ist verfehlt. Rechtliche Beur... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Mit ihrer Werklohnklage begehrt die Klägerin 28.152,17 EUR. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Gegen dieses Urteil richtet sich die „außerordentliche Revision“ der Klägerin, die das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vorlegte. Diese Aktenvorlage ist verfehlt. Die Zulässigkeit de... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf § 51 MSchG gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung mit seiner nach dem 30. 6. 2009 gefassten Entscheidung (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I Nr 52/2009) dahin ab, dass es den Sicherungsantrag abwies. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren Schadenersatz in Höhe von 9.887,67 EUR sA und 5.550 EUR sA wegen Verletzungen, die sie jeweils bei Benutzung eines Spielgeräts in einem von der beklagten Stadtgemeinde betriebenen Tierpark erlitten haben. Das Erstgericht wies die Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab den Berufungen beider Kläger mit seinem nach dem 30. 6. 2009 gefassten Urteil (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I Nr 52/2009) nicht Folge; es sprach aus, dass die ordentli... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Dr. Markus W*****, Rechtsanwalt, *****, gegen die beklagte Partei Dr. Felix Stortecky, Rechtsanwalt, Schulerstraße 18, 1010 Wien, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der A***** Handelsg... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte, die geschiedene Ehefrau des Klägers, betreibt aus einem Scheidungsvergleich gegen diesen exekutiv einen Unterhaltsrückstand von 11.990,88 EUR sA sowie laufenden Unterhalt von monatlich 363,36 EUR. Das Erstgericht gab auch im zweiten Rechtsgang dem den gesamten betriebenen Anspruch umfassenden Oppositionsklagebegehren zur Gänze statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten gegen dieses Urteil nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Re... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben das mit 21.000 EUR bewertete Feststellungsbegehren der Klägerin abgewiesen. Das Berufungsgericht hat außerdem ausgesprochen, dass der Wert seines Entscheidungsgegenstands zwar 5.000 EUR, nicht jedoch 30.000 EUR übersteige und dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Nunmehr legte das Erstgericht die gegen diese Entscheidung erhobene „außerordentliche" Revision unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Rechtliche Beurteilu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete antragsgemäß die Erstantragsgegnerin (Mutter) zu einer vorläufigen monatlichen Unterhaltsleistung gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO von 250 EUR und den Zweitantragsgegner (Vater) zu einer solchen von 550 EUR monatlich. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekus an den Obersten Gerichtshof nicht zulässig sei. Der Zweitantragsgegner erhob dagegen ein als„außerordentlicher Revisionsrekurs“ b... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte vom Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes Zahlung von 13.897,10 EUR sA. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Gegen dieses Urteil richtet sich die „außerordentliche Revision" des Beklagten, die das Erstgericht dem Obersten Gerichtshof vorlegte. Diese Aktenvorlage ist verfehlt. Rechtliche Beurteilu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer mit 2.000 EUR bewerteten Klage als Eigentümerin „eines Reihenhauses" die Aufhebung eines bücherlich einverleibten Wohnungsgebrauchsrechts des Beklagten aus wichtigem Grund, die Räumung des Hauses und die Einwilligung in die Einverleibung der Löschung des Rechts durch den Beklagten. Das Gericht zweiter Instanz gab der Berufung des Beklagten gegen das stattgebende Ersturteil nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenst... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung sprach das Erstgericht der klagenden und gefährdeten Partei bis zur rechtskräftigen Entscheidung im streitigen Verfahren einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 762,30 EUR zu. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und ließ den ordentlichen Revisionsrekurs nicht zu. Dagegen erhob der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei ein als „außerordentlicher Revisionsrekurs" bezeichnetes Rechtsmittel, das das Erstgericht unmittelbar dem O... mehr lesen...
Begründung: In ihrer Amtshaftungsklage begehrten die Kläger Schadenersatz von 25.000 EUR. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Gegen dieses Urteil richtet sich die „außerordentliche Revision" der Kläger, die das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vorlegte. Diese Aktenvorlage ist verfehlt. Die Zul... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 29. 5. 2009 setzte das Erstgericht die Unterhaltsverpflichtung des Vaters für seinen Sohn Michael ab 1. 5. 2007 gestaffelt mit 510 EUR bis (laufend ab 1. 12. 2008) 610 EUR und für seinen Sohn Markus ab 1. 5. 2007, gestaffelt mit 350 EUR bis (laufend ab 1. 3. 2008) 440 EUR monatlich fest. Der Vater bekämpfte diesen Beschluss insoweit, als ihm eine 333 EUR monatlich übersteigende Unterhaltszahlung je Kind auferlegt wurde. Die Kinder fordern in ihrem Rekur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Familienrechtssache der klagenden Partei Christine K*****, vertreten durch Dr. Helmut Destaller und Dr. Gerald Mader, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagte Partei Anton K*****, vertreten durch Dr. Peter Fürnschuß, Rechtsanwalt in Stainz, wegen Ehegattenunterhalt, infolge außerordent... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten Rechnungslegung und Zahlung aufgrund einer Provisionsvereinbarung. Das Erstgericht gab dem Rechnungslegungsbegehren mittels Teilurteil statt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige und dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Gegen dieses Urteil richtet sich die „außerordentliche Revision" der Beklagten, die d... mehr lesen...