Begründung: Das Erstgericht erklärte den zwischen der nunmehrigen Gemeinschuldnerin und dem Beklagten (ihrem geschäftsführenden Gesellschafter) geschlossenen Mietvertrag über eine Wohnung im Anwesen der Gemeinschuldnerin gegenüber deren Gläubigern für unwirksam und verpflichtete den Beklagten zur Räumung. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil und ließ die ordentliche Revision nicht zu, weil es der einhelligen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gefolgt sei und der vor... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Betroffenen, von ihrem gesperrten Sparbuch 20.000 S als Geschenk an ihren Sohn O*****, der in finanziellen Nöten sei, freizugeben, ab, "weil das Gesetz die Zuwendung von Vermögen der Betroffenen an dritte Personen nicht vorsehe". Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung, "weil der auszuzahlende Geldbetrag zweifellos nicht dem Wohl der Betroffenen diene", und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 Auß... mehr lesen...
Begründung: Das Klagebegehren ist auf Herausgabe oder Zahlung von 100.000 S gerichtet. Das Berufungsgericht hat anlässlich seiner Entscheidung ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes insgesamt 4.000 EUR, nicht jedoch 20.000 EUR übersteige (vgl § 56 Abs 1 JN) und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Das Klagebegehren ist auf Herausgabe oder Zahlung von 100.000 S gerichtet. Das Berufungsgericht hat anlässlich seiner Entscheidung ausgesprochen, dass der Wert... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin begehrt 252.000 S sA (= 18.313,55 EUR sA) an Vermittlungsprovision. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt; das Berufungsgericht wies es ab und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen diese Entscheidung erhobene „außerordentliche" Revision legte das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Diese Vorgangsweise widerspricht der seit Inkrafttreten der WGN 1997 gelte... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat in seinem Beschluss, mit dem es dem Rekurs der Erleger gegen die Auszahlung des Erlagsbetrages von S 90.000 sA nur teilweise Folge gegeben hat, ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Das Erstgericht legte den gegen diese Entscheidung erhobenen "außerordentlichen Revisionsrekurs" der Erleger mit dem Antrag, den außerordentlichen Revisionsrekurs zuzulassen und die angefochtene Entscheidung dahin abzuändern, dass das Au... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte das rechtskräftige und vollstreckbare Versäumnis-Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 27. Mai 1991 (richtig: 1999), AZ 37 F 256/98, in Österreich für vollstreckbar. Mit diesem Urteil wurde der Verpflichtete unter anderem zu Punkt 3. verurteilt, an die erstbetreibende Partei vom 1. 3. 2000 an 142 % des jeweiligen Regelbetrags der dritten Altersstufe abzüglich hälftiger Kindergeldanteil (von derzeit 125 DM), zu Punkt 6. und 7. an die zweitbetreib... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht den Rekurs des nunmehrigen Revisionsrekurswerbers unter anderem gegen die Punkte 2. und 4. der erstinstanzlichen Entscheidung zurück und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Über Auftrag des erkennenden Senats vom 11. Juli 2001, 3 Ob 169/01a (ON 124), ergänzte das Rekursgericht seinen Beschluss dahin, dass es zu den beiden noch offenen Punkten jeweils aussprach, dass der Wert des Entsc... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte zuletzt die Zahlung von 1.108,82 EURO sA (= 15.257,71 S sA) und die Räumung einer Wohnung infolge einer von Anfang an titellosen Benützung, weil mit dem Beklagten niemals ein Mietvertrag geschlossen worden sei. Der Beklagte wendete ein, aufgrund eines Mietvertrags mit der klagenden Partei Mieter der streitverfangenen Wohnung zu sein. Das Erstgericht wies das Zahlungsbegehren ab und gab dem Räumungsbegehren statt. Das Berufungsgericht bestäti... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht sprach bei einem Streitwert von 189.120 S (Zahlungsbegehren) aus, die ordentliche Revision sei nicht zulässig. Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil erhobene "außerordentliche" Revision der klagenden Partei ist nach § 508 ZPO idF WGN 1997 BGBl I 140 zu beurteilen. In den im § 508 Abs 1 ZPO genannten Fällen, in denen wie hier der Entscheidungsgegenstand zwar 52.000 S, nicht aber 260.000 S übersteigt und das Beru... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren bis Juli 1990 verheiratet. Die Ehe wurde aus dem Alleinverschulden des Klägers geschieden. Mit rechtskräftigem Urteil vom 31. 5. 1993 wurde er zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltes in Höhe von S 2.400, rückwirkend ab 1. 7. 1990, an die Beklagte verurteilt. Mit der am 14. 2. 1996 eingebrachten Klage stellte er das Begehren, dass im Verhältnis zwischen den Streitteilen festgestellt werde, dass der Unterhaltsanspruch der Beklagten gegen den K... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 15. Jänner 1998 lehnte die beklagte Partei den Antrag der Klägerin, ihr für die Präparate Lactrase und Laluk-Kautabletten Kostenersatz zu gewähren, gemäß §§ 62 Abs 2 und 64 Abs 1 B-KUVG mit der
Begründung: ab, diese Präparate überschritten das im Rahmen der Krankenbehandlung geforderte Maß des Notwendigen. Mit Bescheid vom 15. Jänner 1998 lehnte die beklagte Partei den Antrag der Klägerin, ihr für die Präparate Lactrase und Laluk-Kautabletten Kostene... mehr lesen...
Begründung: Während das Verfahren gegen die zweit- und drittbeklagte Partei ruht, gab das Erstgericht der Exszindierungsklage gegen den Erstbeklagten, der gegenüber der klagenden Partei eine Forderung von S 150.000,-- sA betreibt, statt. Das Berufungsgericht gab der von ihm dagegen erhobenen Berufung nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 52.000,--, nicht jedoch S 260.000,-- übersteige und dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. D... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung nach § 382a EO auf, der Minderjährigen ab 1. 3. 2001 bis zur rechtskräftigen Erledigung ihres Unterhaltsfestsetzungsantrags einen vorläufigen Unterhalt von monatlich S 2.150 zu bezahlen. Das Erstgericht trug dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung nach Paragraph 382 a, EO auf, der Minderjährigen ab 1. 3. 2001 bis zur rechtskräftigen Erledigung ihres Unterhaltsfestsetzungsantrags einen vorläufig... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte drei polnische Exekutionstitel für vollstreckbar und bewilligte der betreibenden Partei auf Grund dieser Titel zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von 31.215 Zloty (neu) sA und eines laufenden Unterhalts von monatlich 700 Zloty (neu) ab 10. 1. 2001 die Fahrnisexekution. Im Antrag wird der Schillinggegenwert des Rückstandes mit S 113.520 und der des 36-fachen des monatlichen Betrages mit S 91.944,70 angegeben. Mit dem nunmehr ange... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile begehrten mit ihrer zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klage bzw Widerklage die Scheidung ihrer Ehe jeweils aus dem Verschulden des anderen Teils. Beide stellten Sicherungsanträge, von denen hier nur zwei relevant sind. Das Verfahren zur Erledigung des nicht im Scheidungsverfahren gestellten und unten unter b) behandelten Sicherungsantrags des Mannes wurde gleichfalls mit den Scheidungsverfahren verbunden. In der Folge wird die kla... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §63 Abs4ZPO §502 Abs1 HIV1ZPO §502 Abs1 LZPO §508 Abs1ZPO §508 Abs4
Rechtssatz: Der im § 508 Abs 4 ZPO (idF der WGN 1997 BGBl I 1997/140) normierte Rechtsmittelausschluss betrifft nur Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz, mit denen das Berufungsgericht die Argumente des Antragstellers, es lägen doch erhebliche Rechtsfragen im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO vor, prüft, sie aber nicht für stichhältig hält und deshalb den Ant... mehr lesen...
Begründung: Mit der führenden Klage (43 Cga 163/99w) begehrt der Kläger von den beiden Beklagten den Betrag von S 32.442,62 brutto sA für Kündigungsentschädigung, aliquote Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung mit der
Begründung: , er sei zu Unrecht entlassen worden. Hiemit verbunden wurde vom Erstgericht die Klage (43 Cga 193/99g) der Erstbeklagten gegen den Kläger auf Zahlung von S 54.102 sA als Ersatz für einen vom Kläger im Zuge des Arbeitsverhältnisses der Erstbeklagten zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28. 7. 1993 ereignete sich auf der Brennerautobahn A 13 gegen 0.30 Uhr ein Verkehrsunfall zwischen einem vom Beklagten gelenkten und bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW einerseits sowie einem von einem slowakischen Staatsbürger gelenkten PKW andererseits, der (wegen Bauchschmerzen des Sohnes des slowakischen Lenkers) bei Kilometer 3,7 mit angezogener Handbremse und eingeschalteter Warnblinkanlage zur Hälfte außerhalb und zur Hälfte innerhalb des ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht sprach bei einem Streitwert von 172.200 S (Zahlungsbegehren) aus, die ordentliche Revision sei nicht zulässig. Die gegen dieses Urteil erhobene "außerordentliche" Revision der klagenden Partei ist nach § 508 ZPO idF WGN 1997 BGBl I 140 zu beurteilen. In den im § 508 Abs 1 ZPO genannten Fällen, in denen wie hier der Entscheidungsgegenstand zwar 52.000 S, nicht aber 260.000 S übersteigt und das Beru... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das auf Zahlung von S 1,477.785,67 gerichtete Klagebegehren zur Gänze wegen Verjährung abgewiesen. Das Berufungsgericht hat mit der angefochtenen Entscheidung als Teilurteil die Abweisung eines Betrages von S 259.709,60 bestätigt und das Ersturteil hinsichtlich eines Betrages von S 1,218.075,07 samt Anhang aufgehoben und die Rechtssache in diesem Umfang an das Erstgericht zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Ein Ausspr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Der Wert des Entscheidungsgegenstandes, über den das Berufungsgericht entschieden hat, übersteigt im führenden Verfahren zwar S 52.000, nicht jedoch S 260.000, während er im verbundenen Verfahren weit über dem höheren Grenzwert liegt. Für die Frage der Zulässigkeit der Revision (hier im Hinblick auf § 502 Abs 3 ZPO) ist - ungeachtet der Verbindung - der Entscheidungsgegenstand in jedem einzelnen Rechtsstreit maßgeben... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei - eine Gesellschaft mbH - begehrte zunächst nur den Ausspruch, dass die Exekution durch zwangsweise Räumung eines Wohnungseigentumsobjekts, die den beklagten Parteien gegen eine Aktiengesellschaft als verpflichtete Partei bewilligt wurde, unzulässig sei, weil sie - die klagende Partei - zufolge eines Bestandvertrags mit der verpflichteten Partei und einer anderen Gesellschaft Mieterin des Wohnungseigentumsobjekts sei. Aufgrund einer späteren Klage... mehr lesen...
Begründung: Die außerordentliche Revision des Beklagten richtet sich nur gegen die Entscheidung der Vorinstanzen im Verfahren 23 C 1407/98f mit einem Streitwert von S 115.507,40 samt Anhang. Gegen das den Beklagten zur Zahlung verpflichtende Urteil des Erstgerichtes erhob der Beklagte Berufung, der das Berufungsgericht nicht Folge gab. Es sprach aus, dass die Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die "außerordentliche" Revision des Beklagten mit dem Antrag, es mö... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Zahlung einer Immobilienmaklerprovision für zwei Grundstücksverkäufe gerichtete Klagebegehren ab. Das Gericht zweiter Instanz gab der von der klagenden Partei erhobenen Berufung hinsichtlich der Abweisung eines Teilbetrages von S 45.360,-- samt 4 % Zinsen seit 6. 2. 1999 mit Teilurteil keine Folge und hob die erstinstanzliche Entscheidung im Übrigen (hinsichtlich der Abweisung von S 27.342,80 samt 4 % Zinsen seit 6. 2. 1999 und im Kostenp... mehr lesen...
Begründung: Dem Verfahren liegt eine Klage der klagenden Partei als Eigentümerin eines Mietobjektes gegen die beklagte Partei als Mieterin, gerichtet auf Bezahlung eines Benützungsentgeltes für den Monat März 2000 für die ursprünglich bis Ende Februar 2000 vermieteten Räumlichkeiten zu Grunde, weil die Beklagte als Mieterin vereinbarungswidrig erst im Folgemonat das Bestandobjekt samt letztem Schlüssel hiezu geräumt übergeben habe. Das ursprünglich auf S 130.184,94 samt Staffelz... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht schied die am 14. 7. 1979 geschlossene Ehe der Streitteile aus dem alleinigen Verschulden der beklagten Partei. Das Berufungsgericht gab der von ihr erhobenen Berufung nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Gegen dieses Urteil richtet sich der von der beklagten Partei erhobene "Antrag auf Abänderung des Ausspruches über die Zulässigkeit" im Sinne einer Abänderung des Unzulässigkeitsausspruches über die ordentli... mehr lesen...
Begründung: Mit Antrag vom 11. 5. 2000 begehrten die durch ihren Vater vertretenen Kinder - zu diesem Zeitpunkt waren beide noch minderjährig - die Mutter zu verpflichten, für die Dauer des eingeleiteten Unterhaltsfestsetzungsverfahrens vorläufigen Unterhalt von S 5.500,- monatlich (für Christina) und S 4.500,- monatlich (für Johanna) zu zahlen. Mit Beschluss vom 4. 8. 2000 gab das Erstgericht diesem Antrag statt. Einem von der Mutter gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichtes Wels vom 27. 4. 1999 wurde zu 20 S 225/99k das Konkursverfahren über das Vermögen des Heinrich H***** eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Der Gemeinschuldner führte bis zur Konkurseröffnung einen Schlossereibetrieb sowie im Zeitraum Februar 1997 bis Ende August 1998 in Wien eine nicht protokollierte Einzelfirma, deren Tätigkeitsbereich in der Reinigung, Wartung und Installation von Lüftungs-, Klima- und Abzugsanlagen... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte in seiner Unterhaltsklage die Verurteilung seiner Ehefrau, der Beklagten, zur Leistung eines monatlichen Unterhalts von S 3.000. Damit verband er einen Antrag auf Zuspruch eines Provisorialunterhalts nach § 382 Z 8 lit a EO in derselben Höhe. Das Rekursgericht gab mit dem angefochtenen Beschluss dem gegen den (diesen Antrag abweisenden) erstgerichtlichen Beschluss ON 4 gerichteten Rekurs des Klägers nicht Folge und sprach aus, dass der ordentlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Winfried L***** GesmbH war im Herbst 1995 Eigentümerin der bebauten Liegenschaft W*****, die mit zwei Höchstbetragshypotheken zugunsten der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei G***** AG***** (im Folgenden der Einfachheit halber auch beklagte Partei genannt) in Höhe von S 20,760.000 und S 25,000.000 belastet war. Weiters war im Grundbuch (COZ 7a) eine Verpflichtung eingetragen, wonach ein Teilstück der Liegenschaft in den Besitz der Stadt W***** zu übe... mehr lesen...