Begründung: Die Streitteile begehren mit ihrer zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klage und Widerklage die Scheidung ihrer Ehe. Mit Schriftsatz vom 26. 2. 2007 beantragte die klagende, widerbeklagte und gefährdete Partei (in der Folge: Klägerin) die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, womit zwei näher bezeichneten Banken für die Dauer des Ehescheidungsverfahrens sowie bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse unter... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat dem Beklagten im Provisorialverfahren zur Sicherung des von der Klägerin gemäß § 1330 ABGB geltend gemachten Unterlassungsanspruchs die Behauptung verboten, selbst das angesehene Krankenhaus ***** vermiete an Gynäkologen Räume, wo solche Sachen gemacht werden, sofern darunter unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs Schwangerschaftsabbrüche (Abtreibungen) im Rahmen der Fristenlösung zu verstehen sind. Es sprach aus, dass der Wert des Entschei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die bisher mit EUR 350,-- monatlich vereinbarte Unterhaltsverpflichtung des Vaters für seinen Sohn Marcel ab 1. 8. 2003 um EUR 50,-- auf nunmehr monatlich EUR 400,-- bis zum Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit und wies den Antrag des Vaters, seine Unterhaltsverpflichtung zur Gänze aufzuheben, ab (ON 115). Das vom Vater angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei.... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen des Verpflichteten ist seit 24. Juni 1998 beim Handelsgericht Wien zu AZ 6 S 419/98d das Konkursverfahren anhängig. Masseverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Eberhard Wallentin. Am 16. Oktober 2006 beantragten die Betreibenden zur Hereinbringung von 43.373,79 EUR samt 6 % Zinsen aus 218.018,50 EUR, von Kosten aus früheren Exekutionsverfahren sowie von Kosten dieses Antrags die Exekution durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung des Ausfolgungsanspruchs de... mehr lesen...
Begründung: Nach einem Verkehrsunfall begehrte der Erstkläger zuletzt Zahlung von EUR 6.042,95 (restliches Schmerzengeld EUR 600,--; Sachschaden EUR 1.912,70; sonstige Aufwendungen EUR 3.530,25) sA sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Partei für alle künftigen Schäden aus dem Unfallgeschehen. Die Zweitklägerin begehrte noch Zahlung eines restlichen Schmerzengeldes von EUR 300,-- sA. Das Erstgericht wies das Klagebegehren beider Kläger ab. Das Berufungsgericht verwarf die... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat als Rechtsanwalt aufgrund verschiedener Aufträge Leistungen für die Beklagte erbracht und mit dieser Klage verschiedene offene Honoraransprüche geltend gemacht. Keiner der Beträge aus den jeweils offenen Honorarnoten übersteigt EUR 20.000. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren teilweise im Gesamtausmaß von EUR 31.593 statt und wies den Rest ab. Das Berufungsgericht gab der ausschließlich gegen die Stattgebung durch die Beklagte erhobenen Berufung nur in ge... mehr lesen...
Begründung: Aus Anlass des vorliegenden Rekurses der Klägerin wurden zunächst die Akten dem Berufungsgericht zur amtswegigen Berichtigung des Berufungsurteils durch Beisetzen des Ausspruchs, ob der Wert des Entscheidungsgegenstands insgesamt EUR 4.000, bejahendenfalls, ob er auch EUR 20.000 übersteigt, mit Beschluss des Obersten Gerichtshofs zurückgestellt (9 Ob 99/06h). Hierin wurde bereits der für das Rekursverfahren wesentliche Verfahrensgang wiedergegeben, sodass die Parteien da... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist auf Grund des Urteils des Bezirksgerichts Mödling vom 12. 4. 1984, 1 C 7/83, zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von ATS 4.000 (ds rd EUR 290) für die Beklagte verpflichtet. Mit seiner Klage vom 9. 2. 2006 begehrte er, rückwirkend mit 1. 1. 2005, die Herabsetzung des monatlichen Unterhalts auf EUR 200. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren teilweise statt und setzte die monatliche Unterhaltspflicht des Klägers auf EUR 245 rückwirkend herab, das Herabse... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Beklagten mit einstweiliger Verfügung zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von 436 EUR und wies ein Mehrbegehren auf Zahlung von weiteren 170,43 EUR ab. Die Klägerin ließ die Teilabweisung unbekämpft. Der Beklagte focht die einstweilige Verfügung (nur) insofern an, als der von ihm zu zahlende einstweilige Unterhalt 222 EUR überstieg, somit in einem monatlichen Betrag von 214 EUR. Ausgehend von dem nach § 58 Abs 1 JN maßgebenden Drei... mehr lesen...
Begründung: Der am 1. 12. 1994 geborene Simon, die am 13. 12. 1996 geborene Valentina und der am 28. 8. 2002 geborene Laurenz entstammen der seit 14. 4. 2005 rechtskräftig geschiedenen Ehe der Mutter Dr. Karin K***** und des Vaters Dr. Alois K*****. Mit dem am 21. 6. 2005 beim Erstgericht eingebrachten Antrag begehrten die Kinder, ihren Vater zu folgenden monatlichen Unterhaltsleistungen zu verpflichten: - Strichaufzählung für Simon in der Zeit von 1. 10. 2003 bis 30. 11. 200... mehr lesen...
Begründung: Nachdem mit Teilurteil des Obersten Gerichtshofes vom 1.9.2005, 2 Ob 192/05g, das auf Bezahlung von EUR 41.499,91 sA gerichtete Klagebegehren im Betrag von EUR 36.412,81 abgewiesen worden war, wies das Erstgericht das restliche Klagebegehren von EUR 5.087,10 sA ab. Das von der Klägerin angerufene Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil in der Hauptsache und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist aufgrund der am 6. 4. 2003 erfolgten Einantwortung Eigentümerin der Liegenschaft „K*****gut" (nunmehr zugehörig zur EZ 90212 GB *****). Es handelt es sich um eine Nacherbschaft nach dem Großvater der Klägerin. Vorerbe war Josef H*****, der am 10. 3. 2002 verstorbene Vater der Klägerin. Die Klägerin hatte mit ihrem Vater am 2. 4. 1992 einen Pachtvertrag über das „K*****gut" abgeschlossen, wobei dieser Vertrag bis zum Eigentumsübergang an die Klägerin daue... mehr lesen...
Begründung: Mit der bekämpften Entscheidung bestätigte das Rekursgericht die Verpflichtung des Vaters zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von EUR 250 ab 1. 10. 2002 für seine minderjährige Tochter. Das Rekursgericht sprach weiters aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs (mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage) nicht zulässig sei. Hiegegen erhob der Vater einen auf die Rechtsmittelgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der unrichtigen rechtlichen Be... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem (inhaltlichen) Oppositionsklagebegehren statt. Das Berufungsgericht änderte dieses Urteil über Berufung des Beklagten im klageabweisenden Sinn ab und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und die Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene „außerordentliche" Revision der Klägerin, worin der Antrag gestellt wird, der Oberste Gerichtshof möge die außerordentliche Revision... mehr lesen...
Begründung: Auch auf das Rechtsmittelverfahren ist nach § 199 AußStrG, da keine der in den nachfolgenden Paragraphen angeführten Ausnahmen vorliegt, das neue Verfahrensgesetz anzuwenden. Auch auf das Rechtsmittelverfahren ist nach Paragraph 199, AußStrG, da keine der in den nachfolgenden Paragraphen angeführten Ausnahmen vorliegt, das neue Verfahrensgesetz anzuwenden. Das Rekursgericht sprach in seiner den erstgerichtlichen Beschluss über Unterhaltsherabsetzungs- und -erhöhungsbe... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt Zahlung von 15.498,59 EUR an restlichem Werklohn. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab; das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen diese Entscheidung erhobene „außerordentliche" Revision legte das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Rechtliche Beurteilung Diese Vorgangsweise widerspricht der seit Inkrafttreten der WGN... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten EUR 6.578,65 für zahnärztliche Behandlung. Mit Urteil vom 1. 10. 2004 gab das Erstgericht der Klage statt; das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien gab einer von der beklagten Partei erhobenen Berufung mit Urteil vom 26. 4. 2005 (ON 94) nicht Folge. Darin wurde ausgesprochen, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Daraufhin stellte die beklagte Partei den Antrag auf nachträgliche Zulassung der ordentlichen Revision ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Günther F*****, gegen die beklagte Partei D.*****, vertreten durch Mag. Dr. Friedrich Studentschnig, Rechtsanwalt in Klagenfur... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass der Dienstleistungs- und Mietvertrag abgeschlossen zwischen den Parteien mit Wirksamkeit zum 30. 9. 2003 betreffend Personaldienstleistung, mit Wirksamkeit per 30. 10. 2003 hingegen betreffend die restlichen Vertragsbestandteile aufgelöst ist. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen ist Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses die Zusammenarbeit zwischen den Parteien, wobei von der Beklagten nicht nur Speditionsleistungen erbra... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes (nach einem behaupteten Betrug bzw Diebstahl) die Zahlung des Betrags von EUR 14.534,57 sA. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Erstgerichts und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die von der Klägerin erhobene „außerordentliche" Revision, die unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vorgelegt wurde. ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war aufgrund des rechtskräftigen Beschlusses vom 27. 11. 2002 (ON 29) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 700 EUR je Kind ab 1. 1. 2001 verpflichtet. Er beantragte mit Schriftsätzen vom 31. 12. 2002 und 2. 1. 2003 die Herabsetzung seiner Unterhaltsleistung auf 320 EUR je Kind ab dem 1. 1. 2002. Das Erstgericht wies den Herabsetzungsantrag ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs nicht zulässig ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. Hans D***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Hans Böck, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei L***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Bernhard Ha... mehr lesen...
Begründung: Die klägerische Versicherungsnehmerin begehrt von der beklagten Kaskoversicherung Deckung ihres Schadens aus dem Diebstahl ihres PKWs in Zagreb am 1. 1. 2002 in Höhe von (zuletzt eingeschränkt) EUR 12.593,46 sA. Beide Vorinstanzen gaben dem Klagebegehren statt; das Berufungsgericht sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Die hiegegen erhobene und auf die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufun... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren mit ihren getrennt eingebrachten Klagen vom Beklagten die Zahlung von jeweils 6.556,60 EUR sA und die Feststellung, der Beklagte schulde ihnen jeweils 3.633,64 EUR. Der Beklagte beantragte die Abweisung der Klagebegehren und wandte gegen die Zahlungsbegehren aufrechtungsweise eine Gegenforderung ein. Das Erstgericht verband die beiden Rechtssachen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung. Es hat die Klagsforderungen mit je 1.774,12 EUR und die G... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Rückzahlung eines Betrages von S 150.000,-- = EUR 10.900,92 sA. Das Erstgericht wies die Klage im Umfang eines Teilbetrages von EUR 1.220,90 mit Beschluss vom 17. 6. 2003 zurück und das restliche Klagebegehren von EUR 9.680,02 (im zweiten Rechtsgang) mit Endurteil vom 4. 1. 2005 ab. Das von der Klägerin angerufene Berufungsgericht bestätigte das Urteil der ersten Instanz und sprach aus, dass die ordentliche Revision mangels Vorlie... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte (nach Klageeinschränkung) den Werklohn von 5.350,11 EUR für Reparaturarbeiten an einem Traktor. Das Erstgericht sprach ihr den ursprünglich eingeklagten Betrag von 5.477 EUR zu und wies ein geringfügiges Zinsenmehrbegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten teilweise Folge und änderte das Ersturteil teilweise dahin ab, dass es die Beklagten zur Zahlung des zuletzt begehrten Betrags von 5.350,11 EUR verpflichtete. Es sprach aus,... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Bezahlung von EUR 22.767,42 sA und Feststellung der Haftung der Beklagten für alle künftige Nachteile aus einem Verkehrsunfall. Das Feststellungsinteresse wurde mit EUR 7.200 angegeben. Das Erstgericht sprach die Beklagte schuldig, der Klägerin EUR 15.178,28 sA zu bezahlen und wies das Mehrbegehren von EUR 7.589,14 sA ab. Es stellte fest, dass die Beklagte für alle zukünftigen Nachteile aus dem Verkehrsunfall im Ausmaß von zwei Drittel zu haften ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes EUR 9.716,06 sA. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht änderte diese Entscheidung im klagestattgebenden Sinn ab und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die von der Beklagten erhobene „außerordentliche" Revision, die unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vorgelegt wurde. Rechtliche Beurteilung Diese Vorgan... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten EUR 6.835,15 sA für die rechtsfreundliche Vertretung der Beklagten in einem Zivilverfahren. Das Erstgericht wies das Klagebegehren zur Gänze ab. Das Berufungsgericht änderte das erstgerichtliche Urteil mit dem angefochtenen Urteil im gänzlich klagsstattgebenden Sinn ab. In seiner Entscheidung unterließ es zunächst den Ausspruch über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision gemäß § 500 Abs 2 Z 3 ZPO. Mit Beschluss vom 30. 5. 2005 (O... mehr lesen...
Begründung: Zum Rekurs: Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten gegen das Ersturteil nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nach § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig sei, weil keine erhebliche Rechtsfrage zu lösen gewesen sei. Den daraufhin gestellten Antrag des Beklagten, das Berufungsgericht möge seinen Ausspruch dahin abändern, dass die ordentliche Revision für zulässig erklärt werde, wies das Berufungsgericht zurück. Einer Abänderung des Ausspruchs üb... mehr lesen...