Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist das Begehren auf Übergabe einer Liegenschaft, weil die klagende Partei durch Verzicht auf bestimmte, im zwischen den Streitparteien abgeschlossenen Mietvertrag enthaltene Bedingungen diesen in Wirksamkeit gesetzt habe. Die beklagte Partei wendet dagegen ein, dass sie ein ihr unabhängig davon zustehendes vertragliches Rücktrittsrecht ausgeübt habe. Das Erstgericht wies das Übergabebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheid... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach der am 11. September 2006 verstorbenen Erika B*****, wurden am 15. 9. 2006 über Antrag der Natalie M***** die beiden Wohnungen, in denen sich die Verstorbene zuletzt aufgehalten hatte, versiegelt. Das Verfahren zur Entscheidung über das Erbrecht ist noch anhängig. Mit Beschluss vom 21. 11. 2007 nahm das Erstgericht den Zwischenbericht des Verlassenschaftskurators abhandlungsgerichtlich genehmigend zur Kenntnis (Punkt 1) und ermächtigte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und durch die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Lisa M*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters Murad M*****, vertreten durch Mag. Laszlo Szabo, Rechtsanwalt in Innsbruck gegen den Beschluss des Landesgerichts Innsbruck als Rekursgericht vom 21. Dezember 2007, GZ 5... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von den Beklagten 5.930,14 EUR sA zur ungeteilten Hand. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das vom Kläger zum gesamten Klagebegehren angerufene Berufungsgericht änderte das erstinstanzliche Urteil dahin ab, dass es die Klagsforderung mit 2.025 EUR sA als zu Recht, mit 3.905,14 EUR sA als nicht zu Recht, die Gegenforderung mit 648,09 EUR als zu Recht bestehend aussprach, die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand verpflichtete, dem Kläger 1.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Karl E*****, vertreten durch Dr. Hans Houska, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Taner G*****, vertreten durch Mag. Stefan Traxler, Rechtsanwalt in Mödling, wegen 51,12 EUR sA und Räumung, über die außerordentliche Revision... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat Dr. Spenling und die Hofrätin Dr. Lovrek und die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler und Robert Hauser als weitere Richter in den zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Arbeitsrechtssachen der klagenden Parteien 1. Edeltraud S*****, 2. Maria P*****, beide vertreten durch Ma... mehr lesen...
Begründung: Die volljährige Antragstellerin strebte mit ihrem am 20. 7. 2007 eingebrachten Antrag die Erhöhung des von ihrem Vater monatlich zu leistenden Unterhalts von 145,34 EUR auf 330 EUR ab Juli 2004 an. Das Erstgericht wies den Erhöhungsantrag für den Zeitraum vom 20. 7. bis 31. 8. 2004, für den August 2005, den August 2006 und für den September 2007 ab. Es gab dem Erhöhungsantrag für den Zeitraum vom September 2004 bis Juli 2005, vom September 2005 bis Juli 2006, vom Septemb... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte den einstweiligen Unterhalt für die beiden antragstellenden Kinder mit monatlich je 325 EUR fest und wies das Mehrbegehren von je 50 EUR ab. Das Rekursgericht bestätigte über Rekurs des Vaters diese Entscheidung und erklärte den (ordentlichen) Revisionsrekurs für nicht zulässig. Der Vater erhob dagegen ein als „außerordentlicher Revisionsrekurs" bezeichnetes Rechtsmittel, brachte vor, dass für Adamo gegenwärtig an monatlichem Unterhalt bloß 217 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte vom Beklagten die Zahlung aushaftender Mietserviceentgelte in Höhe von insgesamt 6.567,79 EUR sA. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht änderte das erstinstanzliche Urteil dahin ab, dass es dem Klagebegehren mit 6,60 EUR sA stattgab und das Mehrbegehren von 6.561,19 EUR sA abwies. Es sprach aus, dass die (ordentliche) Revision nicht zulässig sei. Die klagende Partei bekämpft dieses Berufungsurteil „seinem gesamten ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte zunächst gegen die Erstbeklagte eine Amtshaftungsklage wegen 15.633,43 EUR - Schadenszeitraum Jänner 2004 - ein (letztlich 20 Cg 2/07g des Landesgerichts Klagenfurt), sodann eine Klage gegen beide Beklagte wegen 15.633,43 EUR - Schadenszeitraum Oktober 2004 - und zusätzlich ein mit 2.000 EUR bewertetes Feststellungsbegehren (letztlich 20 Cg 162/06k des Landesgerichts Klagenfurt). Beide Verfahren wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung ver... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt zuletzt Zahlung von 9.078 EUR sA und die Feststellung, dass der Kaufvertrag zwischen ihm und der Beklagten vom 19. 10. 2006 betreffend das Kfz Marke Hyundai Santa Fe Exec GLS 2,0 aufgelöst ist. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt, stellte fest, dass der genannte Kaufvertrag aufgelöst ist, dass die Klagsforderung mit 9.078 EUR zu Recht besteht und die aufrechnungsweise eingewendete Gegenforderung von 5.000 EUR nicht zu Recht besteht und verpflic... mehr lesen...
Norm: ZPO §505 Abs4ZPO §508 Abs1
Rechtssatz: Ein fälschlicherweise gestellter Antrag einer Partei auf Abänderung des Ausspruchs über die Unzulässigkeit der Revision, verbunden mit der ordentlichen Revision, ist in eine außerordentliche Revision nach § 505 Abs 4 ZPO umzudeuten (so schon 2 Ob 194/01w; 2 Ob 38/02f). Entscheidungstexte 2 Ob 30/08p Entscheidungstext OGH 27.03.2008 2 Ob 30... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Helga W*****, vertreten durch Dr. Klaus Schiller M.A., Mag. Markus Schablinger, Rechtsanwälte in Schwanenstadt, gegen die beklagten Parteien 1. Christian S*****, 2. Wilhelm S*****, 3. V***** Versicher... mehr lesen...
Begründung: Nach einem Verkehrsunfall begehrte der Erstkläger 7.738,95 EUR, die Zweitklägerin 16.357,96 EUR, die Drittklägerin 13.224,80 EUR und die Viertklägerin 12.062 EUR jeweils sA an Schadenersatz. Das Erstgericht gab dem Begehren des Erstklägers zur Gänze, jenem der Zweitklägerin mit 10.425,58 EUR, jenem der Drittklägerin mit 13.068,80 EUR und jenem der Viertklägerin mit 2.226 EUR jeweils sA statt und wies das Mehrbegehren von 5.932,98 EUR (Zweitklägerin), 156 EUR (Drittkläger... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschlüssen vom 15. 6. 2007 ersuchte das Erstgericht den Präsidenten des Oberlandesgerichts Linz, mit der Auszahlung der Unterhaltsvorschüsse von (bisher) jeweils 474,51 EUR für die beiden Minderjährigen mit Ablauf des Mai 2007 innezuhalten und nur noch Vorschüsse von 90 EUR für Christina und 80 EUR für Tobias (also um 384,51 EUR bzw 394,51 EUR weniger) auszubezahlen, weil der Vater Unterhaltsherabsetzungsanträge auf die genannten Beträge ab 1. 6. 2007 gestellt hab... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt im Wesentlichen 15.000 EUR an Schmerzengeld sowie die Feststellung, dass die Beklagte für sämtliche künftigen, derzeit nicht bekannten Schäden hafte. Er stützt dies zusammengefasst auf ein Alleinverschulden der Beklagten am Zustandekommen eines Schiunfalls zwischen ihm und der Beklagten. Das Erstgericht erkannte mit „Teilzwischenurteil" allein über das Leistungsbegehren dem Grunde nach und beurteilte dies als zu Recht bestehend. Der gegen dieses Teilzw... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Peter Schleinbach als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei S***** Betriebs GmbH, *****, vertreten durch Rechtsanwälte Steflitsch OG, Oberwart, gegen die bekl... mehr lesen...
Begründung: Obwohl der Entscheidungsgegenstand des Rekursgerichts insgesamt 20.000 EUR übersteigt, das Rekursgericht aussprach, dass der ordentliche Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung vom 15. Dezember 2006, GZ 47 R 730/06k-16, nicht zulässig sei und die beiden Betreibenden ihren Rechtsmittelantrag zutreffend an den Obersten Gerichtshof (und nicht an das Rekursgericht) richteten, behandelte das Rekursgericht das Rechtsmittel dennoch erkennbar als Abänderungsantrag nach § 528 A... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Vermieterin erhöhte der beklagten Mieterin für Büroräumlichkeiten die Zinsvorschreibung um mehr als das 6-fache und begehrt nunmehr klageweise den nicht bezahlten Erhöhungsbetrag von 2.506,50 EUR sowie die Feststellung, dass die Beklagte der Klägerin den erhöhten monatlichen Mietzins schulde; hilfsweise, dass die Beklagte in eine derartige Mietzinsvereinbarung einzuwilligen habe bzw in die Vereinbarung eines neu zu bemessenden Mietzinses, hilfsweise die Fe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei mj Marco R*****, geboren am *****, vertreten durch Mag. Edwin Stangl, Rechtsanwalt in Wiener Neustadt, gegen die beklagten Parteien 1. Wolfgang S*****, 2. W*****-AG, *****, vertreten durch Dr. Günthe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Kläger mit einstweiliger Verfügung zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von 353 EUR und wies ein Mehrbegehren auf Zahlung von weiteren 47 EUR ab. Die Beklagte ließ die Teilabweisung unbekämpft. Der Kläger focht die einstweilige Verfügung in vollem Umfang an. Ausgehend von dem nach § 58 Abs 1 JN maßgebenden Dreifachen der Jahresleistung betrug der Entscheidungsgegenstand des Rekursgerichts daher 12.708 EUR. Das Erstgericht verpflic... mehr lesen...
Begründung: Im anhängigen Scheidungsverfahren beantragte die Beklagte, dem Kläger zur Sicherung ihres Aufteilungsanspruchs bzw zur Sicherung ihres dringenden Wohnbedürfnisses an der ehelichen Wohnung mit einstweiliger Verfügung nach § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO bzw § 382e EO aufzutragen, die diese Wohnung betreffenden Betriebskosten samt Kreditraten in angeführter Höhe jeweils am Monatsersten an die Wohnbaugenossenschaft und die Kreditraten in angeführter Höhe an die Kreditgeberin jewe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache des Antragstellers 1. Mag. Peter B*****, und weiteren antragstellenden Parteien, wider die Antragsgegnerin E***** Hausverwaltungs GmbH, *****, vertreten durch John & John, Rechtsanwälte in 1070 Wien, ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Berufungsgericht einen nach § 508 Abs 1 ZPO gestellten Antrag der Beklagten auf Zulassung der Revision und die damit verbundene ordentliche Revision zurück. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Berufungsgericht einen nach Paragraph 508, Absatz eins, ZPO gestellten Antrag der Beklagten auf Zulassung der Revision und die damit verbundene ordentliche Revision zurück. Rechtliche Beurteilung Der dag... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem restlichen (nunmehr unbestritten so zu qualifizierenden) Oppositionsklagebegehren teilweise statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten gegen den klagestattgebenden Teil dieses Urteils nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene „außerordentliche" Revision der Beklagten legte das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Diese Vorgangsweise widerspricht d... mehr lesen...
Norm: ZPO §508 Abs1ZPO §519 Abs1 Z2 H
Rechtssatz: Eine Möglichkeit zur Nachholung eines unterlassenen Zulassungsausspruchs analog § 508 Abs 1 ZPO besteht bei Aufhebungsbeschlüssen gemäß § 519 Abs 1 Z 2 ZPO nicht. Entscheidungstexte 2 Ob 99/07h Entscheidungstext OGH 15.11.2007 2 Ob 99/07h 9 ObA 44/15h Entscheidungstext OGH 29.04.2015 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte nach einem Verkehrsunfall von den beklagten Parteien Zahlung von zuletzt EUR 132.025,13 sA einschließlich einer mit EUR 84.795,48 kapitalisierten abstrakten Rente sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle Schäden aus dem Unfallgeschehen. Das Erstgericht gab dem Zahlungsbegehren mit EUR 31.600,-- sA und dem Feststellungsbegehren teilweise statt und wies das (unter anderem die kapitalisierte abstrakte Rente umfassende) Zahlungsm... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Räumung einer dem Beklagten überlassenen Wohnung. Das der Überlassung zugrundeliegende Prekarium sei von ihr widerrufen worden. Der Beklagte bestreitet die Aktivlegitimation der Klägerin und wendet ein, dass er die Wohnung auf Grund eines Mietvertrags innehabe. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht gab der dagegen erhobenen Berufung des Beklagten nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands EU... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der beklagten Partei die Zahlung von zuletzt EUR 41.582,60 sA sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Partei für alle künftigen Schäden aus dem Unfall vom 31. 12. 2001. Das Erstgericht gab dem Zahlungsbegehren mit EUR 40.787,28 sA sowie dem Feststellungsbegehren statt und wies das Zahlungsmehrbegehren von EUR 795,32 sA ab. Diese Entscheidung erwuchs in ihrem abweisenden Teil zur Gänze und in ihrem stattgebenden Teil hinsichtlich eines Zus... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern schlossen am 30. 6. 2001 die Ehe. Seit die Mutter dem Vater über die Schwangerschaft Mitteilung machte, verschlechterte sich das Verhältnis der Eltern. Es kam bereits während der Schwangerschaft zu Meinungsverschiedenheiten. Der Vater wurde „teilweise" tätlich gegen die Mutter. Nach der Geburt half der Vater bei der Betreuung des Minderjährigen. Er wurde „teilweise" vom Vater gewickelt und gefüttert. Er besuchte die Krabbelstube und wurde vom Vater hingebracht... mehr lesen...