Norm
ZPO §488 Abs1Rechtssatz
Ohne Beweiswiederholung die Beweiswürdigung des Erstgerichtes abzulehnen und, ohne daß eine Mängelrüge erhoben worden ist, mit der Aufhebung des erstgerichtlichen Urteils in einer Frage vorzugehen, stellt einen Mangel des Berufungsverfahrens dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0042207Dokumentnummer
JJR_19560418_OGH0002_0010OB00193_5600000_001