Begründung: Der verpflichteten Partei ist auf Grund des vollstreckbaren Urteils des Handelsgerichtes Wien vom 18.8.1994, 37 Cg 183/93b-15 verboten, unentgeltliche Zugaben in der Form zu gewähren, daß in der N***** K*****-Zeitung die Teilnahmemöglichkeit an einem Gewinnspiel eingeräumt wird, wenn durch die tägliche oder doch wiederkehrende Veröffentlichung des Gewinnspiels ein Anreiz zum Kauf der N***** K*****-Zeitung ausgeübt wird, indem der Eindruck vermittelt wird, es würden a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht wies zutreffend darauf hin, daß die zwischen der Gemeinschuldnerin und der Beklagten am 21.12.1987 getroffene Übereinkunft nach dem festgestellten Sachverhalt den Zweck hatte, die unübersichtlich gewordenen Finanzbeziehungen zwischen den Vertragsparteien zu klären. Folgerichtig seien auch die mit der Firma S***** geschlossenen Geschäfte auf Grund deren enger Verflechtung mit den Unternehmenskäufen i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hat einem Dienstnehmer der Klägerin am 10.10.1993 während einer Jagd fahrlässig eine schwere Schußverletzung zugefügt. Er wurde deswegen am 16.3.1994 strafgerichtlich verurteilt. Der Dienstnehmer der Klägerin war vom 10.10.1993 bis Ende Jänner 1994 arbeitsunfähig und im Krankenstand. Darüber hinaus bestanden im April, Mai, Juni und Oktober 1994 weitere unfallkausale Krankenstände. Die Klägerin erbrachte aufgrund der Bestimmungen des Entgeltfortzah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt S 940.085,99 aus einem sogenannten Abstattungskredit. Der Beklagte beantragte Klagsabweisung und wandte ein, er habe den Abstattungskredit vereinbarungs- gemäß bedient; die Klägerin habe diesen Kredit ohne wichtige
Gründe: und in der Absicht, ihm zu schaden, schikanös fällig gestellt; dieses Vorgehen verstoße gegen die guten Sitten. Im übrigen wandte der Beklagte Gegenforderungen in den Klagsbetrag überschreitender Höhe compensan... mehr lesen...
Begründung: Der beklagte Revisionswerber bekämpft nur mehr die Berechtigung der auf § 30 Abs 1 Z 3 KO gestützten Anfechtung der Kompensation einer Forderung der Gemeinschuldnerin gegen ihn für die Überlassung von Investitionen in Höhe von S 563.818,31: Der Beklagte sei als Eigentümer des Hauses bereits mit dem Einbau im Jahr 1990 Eigentümer geworden; einer zusätzlichen Übergabe habe es nicht bedurft. Die Investitionen seien sein Eigentum geblieben, auch wenn er der Gemeinschuld... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HIII3UWG §1 D3b
Rechtssatz: Ob im Einzelfall der "gute Ruf" der Erzeugnisse in ausreichendem Maße gegeben ist, berührt keine erhebliche Rechtsfrage. Entscheidungstexte 4 Ob 327/97k Entscheidungstext OGH 12.11.1997 4 Ob 327/97k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109071 D... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auffassung des Rekursgerichts über die Sittenwidrigkeit der Bezugnahme "wie A*****" entspricht den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur anlehnenden Werbung. Die Sittenwidrigkeit einer solchen Werbung wird darin erblickt, daß ein Unternehmer den guten Ruf eines Mitbewerbers, den dieser meist mit großem Aufwand an Zeit, Mühe und Kosten erworben hat, dadurch für seine Zwecke ausbeutet, daß er versucht, die... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger beauftragte den Beklagten im August 1992, ein elektrisch gesteuertes Grundstückseinfahrtstor anzufertigen. Die Streitteile besprachen an Ort und Stelle den Standort und die Ausführung. Der Kläger wünschte eine grün-weiß gestrichene Holzverkleidung im Fischgrätmuster. Der Beklagte erklärte, daß das Tor rund 300 kg wiegen werde. Das Tor sollte auf einem Betonfundament montiert werden. Der Beklagte gab an, wie groß die Oberfläche des Fundaments sein sollte, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung steht nicht im Gegensatz zur zitierten, in NZ 1995, 129 veröffentlichten Rechtsprechung. In völliger Übereinstimmung mit dieser Judikatur geht nämlich auch das Berufungsgericht davon aus, daß die Zusage des Freiseins von Servituten selbst dann, wenn diese offenkundig sind, zur Gewährleistung verpflichtet. Davon zu unterschieden ist die Frage, ab wann ein Rechtsmangel erkennbar und somit die... mehr lesen...
Begründung: Dem Berufungsgericht ist beizupflichten, daß es sich bei den erstgerichtlichen "Feststellungen", wonach der Kläger der Beklagten einen Schaden von S 311.000,- zugefügt habe, weil er keine ausreichende Vorsorge für Gewährleistungsansprüche gebildet, zu Unrecht eine Forderung und nicht abrechenbare Leistungen aktiviert, das Eigenkapital vereinbarungswidrig nicht unverändert ausgewiesen und ein zu positives Bild gezeichnet bzw den Verlust zu gering ausgewiesen habe, um ... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 2.10.1989 verkaufte die klagende Stadtgemeinde der beklagten Partei die Liegenschaft EZ 528 Katastralgemeinde B***** um 31,500.000 S. Mit weiterem Kaufvertrag vom 2.5.1991 wurde der beklagten Partei die Liegenschaft EZ 52 derelben Katastralgemeinde, bestehend aus dem Grundstück Nr.605, um 5,400.000 S verkauft. Im Zuge der grundbücherlichen Durchführung der Kaufverträge wurde das Grundstück Nr.605 dem Gutsbestand der Liegenschaft EZ 528 zugeschrieb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht ist bereits unter Zugrundelegung des Klagevorbringens, wonach der Kläger weder über eine gesonderte Erklärung zu dem in der Änderungskündigung enthaltenen Weiterbeschäftigungsanbot noch zum Fehlen höchstgerichtlicher Judikatur zu diesem Problem aufgeklärt wurde, zur Rechtsansicht gelangt, daß die Rechtsansicht des Zweitbeklagten vertretbar war und demnach kein Anlaß zu besonderer Aufklärung bestand. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betreibt eine Mälzerei, die er 1982 zu erweitern plante. Er zog den Nebenintervenienten als Architekten und den Zweitbeklagten als Statiker bei. Die erstbeklagte Partei wurde mit der Bauausführung betraut. Sie erhielt schließlich auch den Auftrag zur Errichtung eines Weichturms, der in den Jahren 1983 und 1984 gebaut wurde. Nach Fertigstellung traten im Jahr 1985 in der Keimstraße und im Weichturm Risse in den Betonwänden auf. Im Jahr 1992 wurden von einem... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Vorbringen der beklagten Partei, eine schon vor Klagseinbringung von der Klägerin vorgenommene Aufhebung des Bestandvertrages gemäß § 1118 ABGB stehe einer Aufkündigung entgegen, stellt nur die Wiederholung einer schon vom Berufungsgericht als solche erkannten, unzulässigen Neuerung dar, auf die das Revisionsgericht nicht einzugehen hat. Das Vorbringen der beklagten Partei, eine schon vor Klagseinbringung von der Kl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Geschäftsverhältnis zwischen Kreditunternehmung und Kunden ist ein Vertrauensverhältnis, das auch Grundlage für eine Aufklärungspflicht der Kreditunternehmung sein kann (SZ 53/13; SZ 58/69 uva). Die daraus resultierenden Anforderungen an die Bank dürfen allerdings nichts überspannt werden. Über die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit von Geschäften oder über die mit ihnen verbundenen wirtschafltichen Risken braucht die B... mehr lesen...
Norm: ABGB §914ABGB §915ZPO §502
Rechtssatz: Die Pensionszusage und ihr Inhalt ist nach den §§ 914, 915 zweiter Halbsatz ABGB auszulegen. Bei Auslegung der Pensionszusage ist die Formulierung maßgeblich, wie diese unter Beachtung der Übung des redlichen Verkehrs zu verstehen ist. Maßgebend ist nicht nur der Wortlaut, sondern wie die Erklärung inhaltlich verstanden und gehandhabt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 8.Oktober 1950 bis 30.April 1982 bei der Gemeinschuldnerin beschäftigt. Über das Vermögen der ehemaligen Dienstgeberin des Klägers wurde am 17.März 1995 das Konkursverfahren eröffnet. Aufgrund einer Bestandteil des Einzelvertrages gewordenen Pensionszuschußordnung der Gemeinschuldnerin bezog der Kläger vom 1. Juli 1983 zumindest bis zur Konkurseröffnung 14mal jährlich eine Zuschußpension zu den Leistungen aus der gesetzlichen Pensionsvers... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob nach den Umständen des Einzelfalles ein Verzicht anzunehmen ist oder nicht, stellt grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar (siehe 5 Ob 548/95; 6 Ob 2359/96x). Ob nach den Umständen des Einzelfalles ein Verzicht anzunehmen ist oder nicht, stellt grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO dar (siehe 5 Ob 548/95; 6 Ob 2359/96x). ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Vergleich kann angefochten werden, wenn sich Umstände, welche die Parteien als feststehend, unzweifelhaft und unstreitig angenommen haben, als unrichtig herausstellen (Ertl in Rummel, ABGB**2 § 1385 Rz 1; Schwimann/Harrer/Heidinger, ABGB**2 VII § 1385, Rz 5, jeweils mwN). Ob der Irrende den Irrtum vermeiden hätte können, spielt, wie ganz allgemein bei der Irrtumsanfechtung nach §§ 871ff ABGB, in der Regel keine Roll... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Hälfteigentümer eines geschlossenen Hofes, zu dessen Gutsbestand das Grundstück Nr 435 gehört, welches fast die gesamte Wasserfläche eines Weihers ausmacht. Der Beklagte ist Eigentümer der daran angrenzenden Liegenschaft EZ 479 (Grundstücke Nr 2831/2 und Nr 2829/3), zu der ein geringfügiger Teil der Wasserfläche des Weihers gehört. Er betreibt auf dieser Liegenschaft eine Badeanlage samt gastgewerblichem Betrieb. Das ihm als Eigentümer der herrschen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin handelt mit Textilien der Marke "BLEIFREI". Die Beklagte betreibt in Österreich Einzelhandelsgeschäfte für Modewaren. Sie erwarb über einen Zwischenhändler größere von der Klägerin am 1.7.1994 exportierte Restposten, reimportierte diese und brachte die Waren sodann in ihre Filialen in Neunkirchen, Feldbach, Steyr, Wolfsberg und Spittal/Drau, in welchen sie zunächst Jeans zum Preis von 998 S, Jeans-Gilets zum Preis von 898 S, Sweater zum Preis vo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der von der beklagten Partei blanko akzeptierte Wechsel wurde einer GmbH übergeben, deren Vermögen durch Verschmelzungsvertrag (§§ 219 ff und 234 AktienG iVm Art I Umgründungssteuergesetz) im Wege von Gesamtrechtsnachfolgen auf die klagende Partei übergegangen ist, die sodann den Wechsel vervollständigte. Bei diesen Rechtsübergängen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ("als Ganzes" in § 219 Z 1 und 2 AktienG; vgl Kastner/... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob eine Werbeankündigung im Einzelfall zur Irreführung geeignet ist, ist keine erhebliche Rechtsfrage (JBl 1986, 192; 4 Ob 1048/95). Ebenso ist es keine erhebliche Rechtsfrage, ob die Umstände des Einzelfalles die Wiederholungsgefahr als ausgeschlossen oder doch äußerst unwahrscheinlich erscheinen lassen (MR 1988, 14). Eine krasse Fehlbeurteilung, die wahrzunehmen wäre, liegt bei keiner der aufgeworfenen Fragen vor. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen der Vorinstanzen war der Wortlaut des zugunsten des verstorbenen Gatten der Klägerin und dessen mitversicherten Angehörigen bestehenden Gruppenversicherungsvertrages mit den festgestellten Bedingungen vom 25.5.1993 ident. Das Vorbringen der Klägerin, man müsse von einer Fassung ausgehen, wie sie aus einem Merkblatt vom 1.1.1987 hervorgehe, wurde daher schon z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Während nach § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG als Arbeitnehmer nicht gelten "leitende Angestellte, denen maßgebender Einfluß auf die Führung des Betriebes zusteht" und nach § 10 Abs 2 Z 2 AKG der Arbeiterkammer neben Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern nicht angehören "leitende Angestellte, denen dauernd maßgebender Einfluß auf die Führung des Unternehmens zusteht", sind nach § 1 Abs 2 Z 8 AZG vom Geltungsbereich des Arbeitsz... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Während nach § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG als Arbeitnehmer nicht gelten "leitende Angestellte, denen maßgebender Einfluß auf die Führung des Betriebes zusteht" und nach § 10 Abs 2 Z 2 AKG der Arbeiterkammer neben Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern nicht angehören "leitende Angestellte, denen dauernd maßgebender Einfluß auf die Führung des Unternehmens zusteht", sind nach § 1 Abs 2 Z 8 AZG vom Geltungsbereich des Arbeitsz... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Da2ZPO §502 KJN §54 Abs2
Rechtssatz: Zinsen und Kosten, die als Nebenforderungen (neben einer Hauptforderung) geltend gemacht werden, bleiben bei der Frage der Zulässigkeit der Revision unberücksichtigt. Hier: Als Konkursforderung begehrte Prozeßkosten aus der Zeit vor der Konkurseröffnung. Entscheidungstexte 8 Ob 2295/96z Entscheidungstext OGH 28.08.1997 8 Ob 2295/... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 16.5.1995, 2 Nc 139/95 wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von DM 16.301,82 für die Monate Oktober 1992 bis Dezember 1994 und laufend fällig werdender Unterhaltsbeträge von monatlich DM 1.310,10 ab 1.1.1995 sowohl die Fahrnis- als auch die Gehaltsexekution gemäß § 294a EO bewilligt. Mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 16.5.1995, 2 Nc 139/95 wurde der betreibenden Partei ... mehr lesen...
Begründung: Am 16.November 1992 wurde vom Landesgericht Salzburg der Konkurs über das Vermögen der C***** Treuhand- und Verwaltungs-GmbH (im folgenden: C*****) eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Die C***** hielt als Treuhänderin die von den Zeichnern von Hausanteilscheinen erworbenen Kommanditbeteiligungen an der W*****-Gesellschaft mbH & Co KG Serie VI (im folgenden: Serie 6), der B*****-Gesellschaft mbH & Co Immobilien KG Serie 8 (im folgenden: Ser... mehr lesen...