Norm: ZPO §411 idF WGN 1989 DZPO §502 idF WGN 1989 DfZPO §502 Abs2 idF WGN 1989 K
Rechtssatz: Daß der Rechtsbestand oder die Aufrechenbarkeit der Gegenforderung einziger oder doch hauptsächlicher Inhalt der Verhandlung gewesen sein mag, macht die Gegenforderung ebensowenig zum "Streitgegenstand" wie ein auf die außergerichtliche Aufrechnung der Klagsforderung mit ihr gegründeter reiner Schuldtilgungseinwand. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §62 Abs1 B1bAußStrG 2005 §62 Abs1 B1d10ABGB §863 CIZPO §502 HI2ZPO §502 Abs1 HIII5
Rechtssatz: Ob nach den Umständen des Einzelfalls ein Verzicht anzunehmen ist oder nicht, stellt im Regelfall keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar (so schon 5 Ob 548/95). Entscheidungstexte 6 Ob 2359/96x Entscheidungstext OGH 30.01.1997 6 Ob 2359/96x ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §5 Abs2AußStrG §9 A2AußStrG §9 C1AußStrG §9 QAußStrG §14 A1AußStrG §14 A5ABGB §276 IeABGB §276 IIaZPO §116 IZPO §116 IVZPO §116 VZPO §460ZPO §502 AZPO §514 DZPO §528 A
Rechtssatz: Solange ein Beschluss, mit dem ein Abwesenheitskurator bestellt wurde, aufrecht ist (weder mit Rechtsmittel bekämpft noch von Amts wegen beseitigt), ist der Abwesenheitskurator befugt, für den von ihm zu Vertretenden einzuschreiten und Rechtsmittel ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 EZPO §502 HIII9
Rechtssatz: Die Beratungspflichten und Aufklärungspflichten von Banken sind grundsätzlich eine Frage des Einzelfalles. Gegenteiliges gilt nur dann, wenn eine grobe Fehlbeurteilung vorliegt, die im Interesse der Rechtssicherheit korrigiert werden müsste. Entscheidungstexte 10 Ob 2299/96b Entscheidungstext OGH 26.11.1996 10 Ob 2299/96b ... mehr lesen...
Norm: ABGB §949ZPO §502 HIII5
Rechtssatz: Ob aufgrund bestimmter Tatsachen von einer so wesentlichen und tiefgreifenden Veränderung des Schenkungsgegenstands auszugehen ist, daß dessen Rückgabe in Natur ausscheidet, stellt keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar. Entscheidungstexte 1 Ob 2298/96i Entscheidungstext OGH 26.11.1996 1 Ob 2298/96i ... mehr lesen...