Norm: ZPO §502 De1JN §55
Rechtssatz: Daß sich beide Entschädigungsbegehren aus einem von der Klägerin mit der beklagten Versicherung abgeschlossenen Versicherungsvertrag rechtlich ableiten, steht nicht dem Umstand entgegen, daß die geltend gemachten Ansprüche grundsätzlich ein eigenes rechtliches Schicksal haben und die Leistungsverpflichtung der beklagten Versicherung aus dem einen von dem anderen Entschädigungsfall verschieden ist. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §922ABGB §923ABGB §932 IIbABGB §932 IIIaABGB §1167ZPO §502 HIII5
Rechtssatz: Wandlung setzt beim Verstoß gegen eine ausdrückliche Bedingung im Sinne des § 1167 ABGB ebenso wie beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Sinne des § 923 ABGB voraus, dass die bedungene Eigenschaft für den Vertragsabschluss kausal war. Dafür reicht es nicht aus, dass der Besteller entsprechende Überlegungen anstellt, sondern es ist erforderlich, dass dem... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 ÜbsZPO §502 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 502 ZPO A Abs 1: Allgemeines über Revisionen B Ausschluss der Bagatellrevision a) bei Bagatellsachen (§ 502 Abs 2 Z 2 ZPO) b) bei einem den Wert einer Bagatellsache nicht übersteigenden Streitgegenstand oder Teil des Streitgegenstandes (§ 502 Abs 2 Z 3 ZPO) - nunmehr § 502 Abs 2 Z 2 ZPO. Einzelfragen (zB Streitwert, Zusammenhang) siehe bei D ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HIII3UrhG §78
Rechtssatz: Daß es sich niemand gefallen lassen muß, ohne seine Zustimmung in einer Zeitschrift - noch dazu auf dem Titelblatt - nackt dargestellt zu werden, ist so offenkundig, daß es hiezu einer Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes nicht bedarf. Entscheidungstexte 4 Ob 2249/96f Entscheidungstext OGH 17.09.1996 4 Ob 2249/96f ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HIII4
Rechtssatz: Ob die angestrebte Vergrößerung eines eigenen Gastlokals wichtige Interessen des Untervermieters betrifft, ist zufolge ihrer Einzelfallbezogenheit keine erhebliche Rechtsfrage. Entscheidungstexte 1 Ob 2149/96b Entscheidungstext OGH 26.07.1996 1 Ob 2149/96b 9 Ob 51/00s Entscheidungstext OGH 15.03.20... mehr lesen...
Norm: ZPO §502AußStrG 2005 §62 Abs1
Rechtssatz: Eine Entscheidung, die zwar bisher die einzige ist, die aber ausführlich begründet und mehrfach veröffentlicht wurde, zu der gegenteilige Entscheidungen nicht vorliegen und die auch vom Schrifttum ohne Kritik übernommen wurde, reicht für das Vorliegen einer gesicherten Rechtsprechung aus (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 3 zu § 502 6. Absatz). Entscheidungstexte ... mehr lesen...