Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei B***** S*****, vertreten durch Dr. Harald Burmann, Dr. Peter Wallnöfer und Dr. Roman Bacher, Rechtsanwälte in Innsbruck, gege... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ab: Rechtliche Beurteilung I. Zur Revision der klagenden Partei: 1. Auf die Geltung aufgestellter Verkehrszeichen muss sich nach der ständigen Judikatur des erkennenden Senats jedermann grundsätzlich verlassen können (RIS-Justiz RS0075190; 2 Ob 11/... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 15. 4. 1994 erwarb die Erstklägerin aus dem Gutsbestand einer Liegenschaft mehrere Grundstücke, für welche im Grundbuch eine eigene Einlagezahl eröffnet wurde. Diese Grundstücke bilden in der Natur das Schloss K***** samt Schlosspark und Zufahrtswegen. Das vor mehreren Jahrhunderten auf einer Insel errichtete Schloss wird seit altersher von einer (im A*****see gelegenen) äußeren und inneren „Pilotenreihe“ (= Palisaden-/Pfahlreihe) umgeben. Diese „Pilo... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Mag. Wurzer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Eleonore ***** V*****, vertreten durch Dr. Wulf Kern, Rechtsanwalt in Wien, wegen 22... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Mag. Wurzer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der Betroffenen Aloisia M*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Verfahrenssachwalters und einstweiligen Sachwalters zur Besorgung dringender Angelegenheiten Mag. Klaus Ferdinand L*****, Rechtsanwalt, *****, gegen den Beschl... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt das Entgelt für 25 verschiedene Warenlieferungen, wobei sie bereits in der Klage ausdrücklich vorbringt, dass die einzelnen Forderungen in keinem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen. Lediglich zwei der Forderungen übersteigen 5.000 EUR, nicht jedoch 30.000 EUR. Das Erstgericht verpflichtete die Beklagte zur Bezahlung von 37.828,25 EUR. Das Mehrbegehren von 223,44 EUR (Nebenforderung) samt Zinsen wies es rechtskräftig zurück. Das Berufu... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat in (teilweiser) Stattgebung der Berufungen beider Streitteile mit Teilurteil das Begehren des Klägers (Anleger), die Beklagte (Anlageberaterin) sei schuldig, dem Kläger 6.897 EUR Zug um Zug gegen Rückgabe von 313 Stück M*****-Zertifikaten sowie weitere 340,13 EUR samt 4 % Zinsen seit 21. 8. 2008 zu bezahlen, abgewiesen. Im Umfang der weiter begehrten Verpflichtung der Beklagten zur Leistung von 13.794,01 EUR Zug um Zug gegen Rückgabe von 626 Stüc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1.) DI Oliver V*****, 2.) Daniela B*****, 3.) Irmtraut A*****, 4.) Walter A*****, beide *****, 5.) Elke R*****, 6.) Ing. Helmut B*****, 7.) Gertrud B*****, beide *****, 8.) Wolfgang K*****, 9.) Vijay B*****, 10.)... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Es fehle höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage, ob sich das auf eine Entscheidung über die elterliche Verantwortung anzuwendende materielle Recht bei Aufenthaltszuständigkeit der österreichischen Gerichte nach Art 8 EuEheVO nach den Kollisionsnormen der §§ 24 ff IPRG richte oder ob diese Kollisionsnormen durch die Bestimmungen der Art 2 und 3 MSA verdrängt würden. Bei Bejahung der Anwe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei D***** AG *****, vertreten durch Mag. Kurt Decker, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. E***** G*****, Rechtsanwalt, *****, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermö... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat die ordentliche Revision mit der
Begründung: zugelassen, dass zu der über den Einzelfall hinaus bedeutsamen Rechtsfrage, ob es auch im Fall der Einlösung der Forderung aus einem vom Kreditnehmer bereits vollständig ausgeschöpften „Einmalkredit“ zum automatischen Übergang einer zur Sicherstellung der Forderung aus diesem Einmalkreditvertrag bestellten Höchstbetragshypothek auf den Einlöser einer vorherigen Fälligstellung bzw Kündigung des Einmalkre... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteigt und - über Antrag auf nachträgliche Zulassung - dass die ordentliche Revision zulässig sei. Es sei nicht ausgeschlossen, dass dem Berufungsgericht - unter Berücksichtigung der gesamten Ausführungen des Erstgerichts in den Feststellungen, der Beweiswürdigung und der rechtlichen Beurteilung - bei der Bewertung der Negativfeststellung des Erstgerich... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit der am 16. 11. 2009 beim Erstgericht eingebrachten Mahnklage von den beklagten Parteien ua Trauerschmerzengeld in Höhe von 7.000 EUR. Dazu brachte sie vor, Alleinerbin nach dem bei einem Verkehrsunfall getöteten Franz L***** zu sein. Das Alleinverschulden an dem Unfall treffe die Erstbeklagte. Die beklagten Parteien erhoben gegen den am 18. 11. 2009 erlassenen Zahlungsbefehl fristgerecht Einspruch. Darin stellten sie zwar ihre „grundsätzliche Ha... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch und Dr. Schramm sowie die Hofrätin Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B*****, vertreten durch Dr. Hans-Peter Ullmann, Dr. Stefan Geiler, Mag. Priska Seeber und MMag. Dr. Stefan Dorner, Rechtsanwälte in Innsbruck, wider die beklagte Partei T*****, vertreten durch Mag. Stefan Wirth, Rechtsanwal... mehr lesen...
Begründung: I. Die ordentliche Revision wurde vom Berufungsgericht mit der
Begründung: zugelassen, dass es an einer Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Beurteilung von Klagen nach Schiedsgutachten für den Fall fehle, dass sich die Unrichtigkeit des Schiedsgutachtens aufgrund eines Sachverständigenbeweises ergebe. Der Beklagte hat in seiner Revisionsbeantwortung die Zurückweisung der Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage beantragt. Rechtli... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Dehn sowie die fachkundigen Laienrichter Prof. Mag. Dr. Thomas Keppert und Mag. Manuela Majeranowski als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei I***** AG, *****, vertreten durch Gheneff-Rami-Sommer ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger erwarben von der Beklagten ein Fertigteilhaus zum Preis von 67.544 EUR, das auf ein von ihnen selbst hergestelltes Kellergeschoss aufgesetzt wurde. Das Fertigteilhaus weist zahlreiche von der Beklagten zu vertretende Mängel auf. Die Kosten für die Behebung dieser Mängel belaufen sich auf insgesamt 16.511,80 EUR. Davon entfallen 9.240 EUR auf einen Leimbinderträger, dem die für den statischen Nachweis erforderliche Tragfähigkeit fehlt. Er hält der Belastung nic... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 3. Mai 2006 (ON 13) wurde für den Betroffenen seine Mutter M*****, geboren am 4. September 1933, zur Sachwalterin für sämtliche Angelegenheiten bestellt. Nachdem ursprünglich daran gedacht war, eine Umbestellung von der Mutter auf den Bruder des Betroffenen vorzunehmen, bestellte das Erstgericht - aufgrund verschiedener im Akt festgehaltener Umstände - mit Beschluss vom 13. Oktober 2010 (ON 40) anstelle der Mutter einen Rechtsanwalt zum Sachwalter. In d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch Fritsch, Kollmann und Partner, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagte Partei Abfallwirtschaftsverband L*****, vertreten durch Imre & Schaffer Rechtsanwaltspartner... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** KEG, *****, vertreten durch Köhler Draskovits Unger Rechtsanwälte GmbH in Wien, wider die beklagte Partei B***** F***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Brigitte Heaman-Dunn, Recht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Michael Umfahrer und Helmut Tomek als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei S***** O*****, vertreten durch Neger/Ulm Rechtsanwälte OG in Graz, gegen die beklagte Partei Stadtgemeinde V*****, vertreten d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist der deutsche gesetzliche Unfallversicherer des LKW-Lenkers eines deutschen Speditionsunternehmens. Er half auf dem Betriebsgelände des Beklagten dem von diesem beauftragten Fahrer eines Hubstaplers beim Abladen von Paletten mit Bindegarnrollen von der Ladefläche des LKW-Anhängers. Er hängte eine im Betrieb des Beklagten vorhandene Stange mit einem Haken an jedem Ende jeweils bei einer Palette und beim Hubstapler so ein, dass die Paletten vom Hubstapler ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erlitt einen Schiunfall, bei dem er mit dem
Kopf: gegen eine Beschneiungslanze prallte, welche die mit Wartungsarbeiten - als Mitarbeiter der erstbeklagten Liftbetreiberin - beschäftigten Zweit- und Drittbeklagten etwa 5 m waagrecht in den präparierten Pistenbereich hineinragen ließen. Die Vorinstanzen gaben dem Schadenersatz- und Feststellungsbegehren des Klägers zur Hälfte statt. Sie gingen von einem gleichteiligen Verschulden aus. Den Zweit- und Drittbeklagt... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbeklagte hat im Mai 2004 vom Rechtsvorgänger der Kläger einen Gastgewerbebetrieb gepachtet; diesen hat - mit Billigung des ursprünglichen Verpächters - von Anfang an die zweitbeklagte KEG betrieben, die mittlerweile zufolge Ablehnung der Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels Masse aufgelöst ist. Nach dem schriftlichen Pachtvertrag ist der Verpächter zur vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt, wenn der Bestandnehmer mit zumindest einem Teil der Entgeltzahlun... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte auf Antrag der Kinder den vom Vater zu leistenden Unterhalt für V***** mit 454 EUR und für F***** mit 375 EUR. Der Vater focht diesen Beschluss nur im Ausmaß von 203 EUR bei V***** und 173 EUR bei F***** an. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Beschluss erhob der Vater einen „außerordentlichen“ ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Hildegard G*****, 2.) Daniela L*****, und 3.) Thomas S*****, alle vertreten durch Dr. Peter Schaden, Mag. Werner Thurner, Rechtsanwälte in Graz, sowie der Nebenintervenienten auf Seite der klagenden Part... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat zwar die ordentliche Revision gemäß § 502 Abs 1 ZPO für zulässig erklärt, weil noch „keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zu einem vergleichbaren Fall“ vorliege und eine andere rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhalts in Hinblick auf die Erfüllung des Tatbestands der Beteiligung an einem schweren Betrug möglich sei. Die Revision des Klägers, die auf die Stattgebung des vom Berufungsgericht im dritten Rechtsgang abgewiesenen Klage... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Zahlung von 12.000 EUR sA an Schmerzengeld sowie Feststellung der Haftung der Beklagten für alle künftigen Schäden aus der Operation vom 26. August 2005 gerichtete Begehren der Klägerin ab. Die Klägerin sei vor dem (lege artis erfolgten) Eingriff ausreichend aufgeklärt worden; eine nicht von ihrer Zustimmung getragene Operationserweiterung habe nicht vorgelegen. Das Berufungsgericht gab der gegen dieses Urteil erhobenen Berufung der Klägerin ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war zuletzt aufgrund der Entscheidung des Erstgerichts vom 28. 11. 2003, ON 83, zur Leistung eines laufenden monatlichen Unterhalts für die beiden älteren Kinder von je 296 EUR und für K***** von 258 EUR verpflichtet. Das Erstgericht erhöhte die Verpflichtung des Vaters für S***** ab 1. 1. 2007 auf 494 EUR und ab 1. 1. 2008 auf 514 EUR, für B***** ab 1. 1. 2007 auf 439 EUR, ab 1. 1. 2008 auf 458 EUR und ab 1. 4. 2008 auf 514 EUR und K***** ab 1. 1. 2007 auf 439... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Klage gegen die zweitbeklagte Partei wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Die klagende Partei habe zur
Begründung: ihres Anspruchs gegen die zweitbeklagte Partei keinen Bestandvertrag behauptet. Eine Streitigkeit aus einem Bestandverhältnis wäre jedoch Voraussetzung für die Annahme eines ausschließlichen Gerichtsstands gemäß § 83 JN. Dies treffe allerdings nur auf die erstbeklagte Partei zu. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Str... mehr lesen...