Begründung: Der am 4. 3. 2002 geborene S***** ist österreichischer Staatsbürger und lebt bei seiner Mutter in Petronell-Carnuntum. Der Vater wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Pottenstein vom 5. 10. 2002, GZ 1 P 81/02x-5, zu einer Unterhaltsleistung von monatlich 165 EUR verpflichtet. Mit Beschluss des Erstgerichts vom 28. 8. 2008, GZ 1 P 306/03g-16, wurden dem Minderjährigen gemäß den §§ 3, 4 Z 1 UVG (weiterhin) monatliche Unterhaltsvorschüsse in der Höhe von 165 EUR vom 1. 9.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Mag. Wurzer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Engin-Deniz Reimitz Hafner Rechtsanwälte KG in Wien, wider die beklagte Partei Dr. T*****, vertreten durch Dr. Franz Nistelberger & Parz Rechtsanwälte OG in Wien, wegen Aufkündigung, über ... mehr lesen...
Begründung: Voranzustellen ist, dass nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs die nach dem Grundsatz der Billigkeit vorzunehmende Aufteilung gemäß §§ 81 ff EheG jeweils von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nur dann vor, wenn dargetan wird, dass die zweite Instanz bei der Beurteilung dieses Einzelfalls von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen ist und so den Ermessensspielraum überschritten hat, oder dass ihr in anderer Weise ei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren, der Beklagte sei schuldig, in die Einverleibung der Dienstbarkeit des Abstellens von maximal zwei PKW auf einer näher bezeichneten Stelle eines im Eigentum des Beklagten stehenden Grundstücks einzuwilligen, ab. Im Jahr 1975 sei den Rechtsvorgängern der Kläger lediglich ein obligatorisches Recht, auf dem bezeichneten Grundstreifen zu parken, eingeräumt worden. Hätte ein dingliches Recht begründet werden sollen, wäre dem vor einem No... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte nahm bei der Klägerin am 18. August 2008 in der in seinem Wohnungseigentum stehenden Ordination eine Untersuchung vor. Als die Klägerin danach das Gebäude, in dem die Ordination liegt, verlassen wollte, kam sie im Stiegenhaus beim Heruntersteigen von der letzten Stufe einer Treppe zu Sturz. Sie war auf einen Teppich getreten, der ein Abstreifgitter bedeckte. Damals war der unter dem Teppich gelegene Terrazzo-Bodenbelag am Rand des Abstreifgitters an... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Ing. R***** K*****, 2. S***** K*****, vertreten durch Dr. Erich Kafka, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei C***** K*****, vertreten durch Dr.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** P*****, vertreten durch MMag. Johannes Pfeifer, Rechtsanwalt in Liezen, gegen die beklagte Partei E***** P*****, vertreten durch Dr. Helmut Weber, Rech... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin prot Firma G***** M*****, Inhaber Ing. Michael M*****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Michael T*****, 2. Petra G*****, 3. DI Oliver P*****, 4. DI Heinz M*****, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch und Dr. Schramm und die Hofrätin Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. K*****, vertreten durch Dr. Othmar Knödl und Mag. Manfred Soder, Rechtsanwälte in Rattenberg, gegen die beklagten Parteien 1. B*****, 2. H***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Walter Hausberger und andere Rechtsanwält... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verfügungsberechtigte über das Einkaufszentrum „E*****“ in *****. Mit Bestandvertrag vom 19. 7. 1995 bzw 31. 8. 1995 hat die Klägerin der H***** GmbH & Co KG als Rechtsvorgängerin der H***** Aktiengesellschaft & Co KG in diesem Einkaufszentrum das Geschäftslokal Top 79 im Obergeschoss mit einer Gesamtfläche von ca 2.230 m² in Bestand gegeben. Punkt 3.3. des Bestandvertrags lautet: Die Bestandgeberin kann das Bestandverhältnis aus „wichtigen Grün... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F***** J*****, vertreten durch Dr. Georg Muhri, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Wulf Kern, Rechtsanwalt in W... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 17. 3. 2008 bis zu seinem Austritt am 24. 12. 2009 bei der Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 16. 11. 2009 der Konkurs eröffnet wurde, als Angestellter beschäftigt. Neben dem laufenden Gehalt sowie Sonderzahlungen nach dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte hatte er den einzelvertraglichen Anspruch auf einen jährlichen Bonus, dessen Höhe von variablen Zielvereinbarungen aufgrund einer vom Vorstand jährlich festgelegten Systematik abhing. Vo... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Dr. Dietmar Endmayr, Rechtsanwalt in Wels, gegen die beklagten Parteien 1) U***** GmbH & Co KG, *****, und 2) ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger verfügen jeweils über ein Wertpapierdepot samt dazugehörigem Verrechnungskonto bei der beklagten Partei. Im Dezember 2006 erwarben sie über Vermittlung der Repräsentantin einer Wirtschaftsberatungsgesellschaft je 10.000 Stück des Wertpapiers „D*****“ mit einer Laufzeit vom 5. Dezember 2006 bis 5. Dezember 2010, die ihrem jeweiligen Depot angereiht wurden. Bei diesem Wertpapier handelte es sich um eine als Zertifikat mit Kapitalgarantie konstruierte Schuldversc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei L***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Eike Lindinger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Verlassenschaft nach Dr. C***** H*****, vertreten durch die erbserklärte Erbin B***** H**... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Rechtsanwaltskammer erhob zwei Unterlassungsbegehren: Einerseits wandte sie sich gegen die Behauptung der beklagten Landes-Arbeiterkammer, die „erste und noch immer einzige Anbieterin für Konsumentenschutz“ im betroffenen Bundesland zu sein; andererseits beanstandete sie, dass die Beklagte in den Rechtsanwaltsvorbehalt (§ 8 Abs 1 und 2 RAO) eingreife, indem sie auch Nichtmitglieder in Fragen des Konsumentenschutzes rechtlich berate und in deren Namen Schreib... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. B***** GmbH, 2. b***** GmbH, *****, beide vertreten durch Prof. Dr. Johannes Hintermayr und andere Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagten Parteien 1. P***** GmbH, 2. A***** P*****, 3. H***** P*****, alle vertreten durch Saxinger Chalupsky & ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, auf der ein Wohnhaus steht, in dem sie wohnen. Die Mutter der Erstklägerin hat aufgrund eines Übergabsvertrags aus dem Jahr 1982 das unentgeltliche verbücherte Wohnrecht im Erdgeschoß des Hauses, wo sie und seit etwa 18 Jahren der Beklagte als ihr Lebensgefährte wohnen. Die Kläger begehren 1) die Feststellung, der Beklagte sei nicht berechtigt, sich die Dienstbarkeit des laut Übergabsvertrags der Mutter der Ers... mehr lesen...
Begründung: Gegen das Urteil des Erstgerichts erhoben beide Streitteile Berufung. Irrtümlich wurde allerdings die Berufung des Klägers der Beklagten nicht zugestellt, sodass sie keine Berufungsbeantwortung einbringen konnte. In der mündlichen Berufungsverhandlung wurde dieser Umstand nicht aufgeklärt. In ihrer außerordentlichen Revision beruft sie sich nunmehr auf die Nichtigkeit der Berufungsentscheidung gemäß § 477 Abs 1 Z 4 ZPO. Dem Kläger wurde die Erstattung einer Revisionsbean... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind seit 1986 Mieter einer südseitig im zweiten Stockwerk eines Wohnhauses gelegenen Wohnung, die über einen Balkon verfügt. In den Jahren 2006 und 2007 errichteten die Beklagten südlich angrenzend in etwa 25 m Entfernung ein Einfamilienhaus. Die Kläger begehren die Unterlassung der vom Dach des Einfamilienhauses ausgehenden Lichtreflexionen und Spiegelungen, soweit sie das ortsübliche und zumutbare Maß übersteigen und die ortsübliche Benutzung der Wohnung be... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer der EZ 214, GB *****, mit den Grundstücken Nr 132/27 und Nr 132/30. Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 126 desselben Grundbuchs, mit dem Grundstück Nr 132/7 und der Liegenschaft EZ 142, desselben Grundbuchs, bestehend aus den Grundstücken Nr 132/8 und Nr 132/10. Das Grundstück Nr 132/30 ist zur Gänze asphaltiert. Von der Sonnbergstraße (Grundstück Nr 460) verläuft die Auffahrt zum Haus des Beklagten zum Teil über das Grundstück Nr ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht forderte den Vater auf, eine Antrittsrechnung über das Vermögen der Minderjährigen zu erstellen und Mitteilung darüber zu machen, ob und gegebenenfalls seit wann näher bezeichnete, im Eigentum der Pflegebefohlenen stehende Liegenschaftsanteile vermietet seien, welche Mietzinseinnahmen für das jeweilige Kind erzielt würden und wie diese veranlagt oder sonst verwendet worden seien. Den Minderjährigen seien von ihrem Vater Miteigentumsanteile an einer Liegen... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger befuhr am 17. März 2010 das von der Beklagten auf ihrer Piste betriebene „Kinderland“, ein im flachen Pistenbereich eingerichtetes, für Kinder vorgesehenes Schigebiet. Das „Kinderland“ ist von der übrigen Piste durch einen Zaun abgegrenzt, der aber über eine Breite von 10 bis 15 m unterbrochen ist, wodurch das Befahren dieses Bereichs durch jeden Schifahrer ermöglicht wird. Die Nutzung des „Kinderlands“ ist nicht auf bestimmte Schifahrer beschränkt. Im leichte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Mag. Wurzer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Gerd Friedrich R*****, vertreten durch Dr. Bernhard Gumpoldsberger, Rechtsanwalt in Sattledt, gegen die beklagte Partei Gerhard P*****, vertreten durch Reinisch & Wisiak Rechtsanwälte GmbH in Leibni... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Schwarzenbacher und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G***** R*****, vertreten durch Mag. Hannes Huber und Dr. Georg Lugert, Rechtsanwälte in Melk, gegen die beklagte Partei S*****, vertreten durch Dr. Josef Milchram, Rechtsanwalt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Schwarzenbacher und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei DI A***** R*****, vertreten durch Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte-Partnerschaft in Wien, gegen die beklagte Partei A***** AG, *****, vertreten durch Grohs Hofer ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat über Antrag der Klägerin nach § 508 Abs 1 ZPO nachträglich ausgesprochen, dass die ordentliche Revision zulässig sei. Die entscheidungswesentliche Frage, ob die Sorglosigkeit einer Geschädigten, die ohne Notwendigkeit ein (nur) auf einer Seite vorhandenes Geländer nicht benutzt und deswegen zu Sturz kommt, derart schwer sei, dass sie deren allfälligen Anspruch gegen die Gastwirtin, die die Stiege nicht beidseitig mit Handläufen ausgestattet hat, ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat über Antrag der Beklagten nach § 508 Abs 1 ZPO nachträglich ausgesprochen, dass die ordentliche Revision zulässig sei. Das Berufungsgericht sei davon ausgegangen, dass die Kläger die Absicht hätten, es nicht bei den Schädigungen der Bäume zu belassen, sondern eine Wiederherstellung der Baumreihe als Windschutz durchzuführen. Diese Ansicht habe sich zunächst daraus ergeben, dass die Kläger stets die Kosten einer Wiederherstellung begehrten. Konkre... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Zahlung der mit dem Beklagten in dessen Dienstvertrag bedungenen Konventionalstrafe, weil er nach Beendigung des Dienstverhältnisses gegen eine vereinbarte Konkurrenzklausel verstoßen habe. Darüber hinaus stellte sie ein auf Verhinderung künftiger Konkurrenztätigkeit des Beklagten gerichtetes Unterlassungsbegehren. Rechtliche Beurteilung Das Klagebegehren war in beiden Vorinstanzen erfolglos. Die außerordentliche Revision ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger investierte am 5. 12. 2006 in das Wertpapier „Dragon FX Garant“. Der Kaufvertrag wurde von der Rechtsvorgängerin der Beklagten durch Selbsteintritt ausgeführt. Dem Kläger wurde ein Werbefolder der Beklagten übergeben, in welchem dem Wertpapier eine 100%ige Sicherheit aufgrund einer 100%igen Kapitalgarantie bescheinigt wurde. Sowohl die Emittentin der Zertifikate, die im Werbefolder angegeben war, als auch die Garantiegeberin gehörten dem Konzern einer amerikan... mehr lesen...