Norm: ZPO §398 Abs1ZPO §502 Abs4 Z1 HII
Rechtssatz: Zu der erst durch die ZVN BGBl 1983/135 eingeführten Möglichkeit, auch gegen das nach § 398 Abs 1 ZPO gefällte Versäumungsurteil Widerspruch zu erheben fehlt eine Rechtsprechung des OGH; es liegt daher eine Frage im Sinne des § 502 Ab 4 Z 1 ZPO vor. Entscheidungstexte 3 Ob 628/83 Entscheidungstext OGH 14.12.1983 3 Ob 628/83 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HV
Rechtssatz: Liegen die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Revision im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO trotz eines entsprechenden Ausspruches des Berufungsgerichtes nicht vor, ist die Revision zurückzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 610/83 Entscheidungstext OGH 30.11.1983 3 Ob 610/83 3 Ob 625/83 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIII5
Rechtssatz: Die Frage des Umfanges der Gehilfenhaftung im Einzelfall für Geschäfte, bei denen sicher der Gehilfe einen unerlaubten Vorteil ausbedingte (§ 1313 a ABGB) ist keine im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO (ständige Rechtsprechung). Entscheidungstexte 3 Ob 610/83 Entscheidungstext OGH 30.11.1983 3 Ob 610/83 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIV1ZPO §528 J
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbeschränkung des § 528 Abs 2 ZPO gilt auch für die Entscheidungen des Rekursgerichtes, mit denen ein an die zweite Instanz gerichteter Rekurs zurückgewiesen wird. Entscheidungstexte 3 Ob 133/83 Entscheidungstext OGH 30.11.1983 3 Ob 133/83 1 Ob 702/85 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HV
Rechtssatz: Liegen die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Revision im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO trotz eines entsprechenden Ausspruches des Berufungsgerichtes nicht vor, ist die Revision zurückzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 610/83 Entscheidungstext OGH 30.11.1983 3 Ob 610/83 3 Ob 625/83 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIII5
Rechtssatz: Die Frage des Umfanges der Gehilfenhaftung im Einzelfall für Geschäfte, bei denen sicher der Gehilfe einen unerlaubten Vorteil ausbedingte (§ 1313 a ABGB) ist keine im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO (ständige Rechtsprechung). Entscheidungstexte 3 Ob 610/83 Entscheidungstext OGH 30.11.1983 3 Ob 610/83 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIV1ZPO §528 J
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbeschränkung des § 528 Abs 2 ZPO gilt auch für die Entscheidungen des Rekursgerichtes, mit denen ein an die zweite Instanz gerichteter Rekurs zurückgewiesen wird. Entscheidungstexte 3 Ob 133/83 Entscheidungstext OGH 30.11.1983 3 Ob 133/83 1 Ob 702/85 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: UWG §1 AZPO §502 ABs1 HI2ZPO §502 Abs1 HIII3ZPO §502 Abs4 Z1 HIII3
Rechtssatz: Charakteristisch für das Immaterialgüterrecht und (hier:) das Wettbewerbsrecht sind die vielen unbestimmten Rechtsbegriffe. Solcher Tatbestände räumen dem Richter bei der Rechtsanwendung einen viel weiteren Spielraum ein als sonst. Die lassen sich in Wahrheit nicht auslegen, sondern müssen nach den Umständen des Falles vom Richter konkretisiert oder präzisiert ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HI2ZPO §502 Abs1 HIII3ZPO §502 Abs4 Z1 HI1ZPO §502 Abs4 Z1 HIII3
Rechtssatz: Im Wettbewerbsrecht kann der OGH seiner durch § 502 Abs 4 Z 1 ZPO neu gefaßten Leitfunktion nur gerecht werden, wenn er nicht nur die richtige Wiedergabe der Leitsätze der Judikatur prüft, sondern, wo es nach Lage des Falles die Rechtssicherheit oder die Rechtsentwicklung erfordern, auch die richtige Konkretisierung der unbestimmten Gesetzesbegriffe... mehr lesen...
Norm: UWG §1 AZPO §502 Abs1 HI2ZPO §502 Abs1 HIII3ZPO §502 Abs4 Z1 HIII3
Rechtssatz: Wegen der Eigenart des Wettbewerbsrechtes kann auf diesem Rechtsgebiet eine Rechtsfrage, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, auch dann vorliegen, wenn zu einem anzuwendenden unbestimmten Gesetzesbegriff des Wettbewerbsrechtes bereits allgemeine, durch die Rechtsprechung des OGH entwickelten Le... mehr lesen...
Norm: UWG §1 AZPO §502 ABs1 HI2ZPO §502 Abs1 HIII3ZPO §502 Abs4 Z1 HIII3
Rechtssatz: Charakteristisch für das Immaterialgüterrecht und (hier:) das Wettbewerbsrecht sind die vielen unbestimmten Rechtsbegriffe. Solcher Tatbestände räumen dem Richter bei der Rechtsanwendung einen viel weiteren Spielraum ein als sonst. Die lassen sich in Wahrheit nicht auslegen, sondern müssen nach den Umständen des Falles vom Richter konkretisiert oder präzisiert ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HI2ZPO §502 Abs1 HIII3ZPO §502 Abs4 Z1 HI1ZPO §502 Abs4 Z1 HIII3
Rechtssatz: Im Wettbewerbsrecht kann der OGH seiner durch § 502 Abs 4 Z 1 ZPO neu gefaßten Leitfunktion nur gerecht werden, wenn er nicht nur die richtige Wiedergabe der Leitsätze der Judikatur prüft, sondern, wo es nach Lage des Falles die Rechtssicherheit oder die Rechtsentwicklung erfordern, auch die richtige Konkretisierung der unbestimmten Gesetzesbegriffe... mehr lesen...
Norm: UWG §1 AZPO §502 Abs1 HI2ZPO §502 Abs1 HIII3ZPO §502 Abs4 Z1 HIII3
Rechtssatz: Wegen der Eigenart des Wettbewerbsrechtes kann auf diesem Rechtsgebiet eine Rechtsfrage, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, auch dann vorliegen, wenn zu einem anzuwendenden unbestimmten Gesetzesbegriff des Wettbewerbsrechtes bereits allgemeine, durch die Rechtsprechung des OGH entwickelten Le... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1ZPO §502 Abs4 Z1 HIII4
Rechtssatz: Die Abgrenzung zwischen im streitigen Verfahren auszutragenden Ansprüchen auf Mietzinszahlung von den durch § 37 Abs 1 MRG dem besonderen außerstreitigen Verfahren zugewiesenen Angelegenheiten ist von der im § 503 Abs 4 Z 1 ZPO idF BGBl 1983/135 umschriebenen erheblichen Bedeutung. Entscheidungstexte 5 Ob 70/83 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1ZPO §502 Abs4 Z1 HIII4
Rechtssatz: Die Abgrenzung zwischen im streitigen Verfahren auszutragenden Ansprüchen auf Mietzinszahlung von den durch § 37 Abs 1 MRG dem besonderen außerstreitigen Verfahren zugewiesenen Angelegenheiten ist von der im § 503 Abs 4 Z 1 ZPO idF BGBl 1983/135 umschriebenen erheblichen Bedeutung. Entscheidungstexte 5 Ob 70/83 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIIZPO §503 Abs2 FZPO §508a Abs1ZPO §528 Abs2
Rechtssatz: In seiner Entscheidung über einen ordentlichen Revisionsrekurs griff der OGH eine erhebliche Rechtsfrage des Verfahrensrechtes auf, die von den Unterinstanzen nicht wahrgenommen worden war. Entscheidungstexte 3 Ob 155/83 Entscheidungstext OGH 16.11.1983 3 Ob 155/83 Veröff: SZ 56/164 ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Bb1EO §54 Abs1 Z1GBG §27 Abs1ZPO §502 Abs4 Z1 HIII2
Rechtssatz: Besteht der Verdacht auf Fälschung des Exekutionstitels (hier: handschriftliche Änderung des Vornamens der beklagten Partei, die nicht durch einen Berichtigungsbeschluß gedeckt ist), eignet sich dieser nicht als Grundlage für eine Exekutionsbewilligung. Diesbezüglich liegt eine erhebliche Rechtsfrage des Verfahrensrechtes vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Heinz Hans K und Susanne K, die miteinander verheiratet sind, sind zusammen Eigentümer eines 88/19 192 Anteiles der Liegenschaft EZ 538 KG W, womit das gemeinsame Wohnungseigentum an der Wohnung T, K-Gasse 7, verbunden ist. Am 1. 4. 1983 beantragte die betreibende Partei beim BG B als Exekutions- und Grundbuchsgericht gegen "Heinz K c/o H & H GesmbH K-Gasse 7, T" auf Grund einer mit der Rechtskraft- und Vollstreckbarkeitsklausel versehenen Ausfertigung eines gegen "Hans K, Kaufm... mehr lesen...
Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 8. 1. 1982, 19 Cg 134/81-3, ist der verpflichteten Partei verboten, in ihrem Geschäftslokal, insbesondere in dessen Auslagen, Elektrogeräte auszustellen, ohne die für sie geforderten Preise ersichtlich zu machen. In ihrem beim Titelgericht am 21. 2. 1983 eingebrachten Exekutionsantrag behauptete die betreibende Partei, die verpflichtete Partei handle der einstweiligen Verfügung nach wie vor und laufend zuwider. Überprüfungen ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIIZPO §503 Abs2 FZPO §508a Abs1ZPO §528 Abs2
Rechtssatz: In seiner Entscheidung über einen ordentlichen Revisionsrekurs griff der OGH eine erhebliche Rechtsfrage des Verfahrensrechtes auf, die von den Unterinstanzen nicht wahrgenommen worden war. Entscheidungstexte 3 Ob 155/83 Entscheidungstext OGH 16.11.1983 3 Ob 155/83 Veröff: SZ 56/164 ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Bb1EO §54 Abs1 Z1GBG §27 Abs1ZPO §502 Abs4 Z1 HIII2
Rechtssatz: Besteht der Verdacht auf Fälschung des Exekutionstitels (hier: handschriftliche Änderung des Vornamens der beklagten Partei, die nicht durch einen Berichtigungsbeschluß gedeckt ist), eignet sich dieser nicht als Grundlage für eine Exekutionsbewilligung. Diesbezüglich liegt eine erhebliche Rechtsfrage des Verfahrensrechtes vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIV1ZPO §519 BZPO §528 J
Rechtssatz: Soweit Rekurse gegen Entscheidungen des Rekursgerichtes nicht schon nach § 528 Abs 1 Z 1 bis 6 ZPO unzulässig sind, müssen nach dem Recht der ZVN 1983 die Voraussetzungen der Zulässigkeit des Revisionsrekurses im Sinne des § 502 Abs 4 ZPO vorliegen (§ 528 Abs 2 ZPO). Dies hat anders als nach der nur für das Berufungsverfahren anzuwendenden Bestimmung des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO, auch für r... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIII2ZPO §528 Abs2 F5
Rechtssatz: Keine Rechtsfrage im Sinne des §§ 502 Abs 4 Z 1, 528 Abs 2 ZPO, ob Pensionen aus der Pensionsversicherung unbedingt pfändbare Bezüge sind. Entscheidungstexte 3 Ob 132/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 3 Ob 132/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIII2ZPO §528 Abs2 F5
Rechtssatz: Keine Rechtsfrage im Sinne des §§ 502 Abs 4 Z 1, 528 Abs 2 ZPO, zur Frage der Zulässigkeit der Sicherstellungsexekution wegen Prozeßkostenforderungen. Entscheidungstexte 3 Ob 132/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 3 Ob 132/83 Veröff: SZ 56/160 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: ZPO idF ZPNov 1983 §84 Abs3ZPO idF ZPNov 1983 §502 Abs4 Z1 HIV1ZPO idF ZPNov 1983 §526 Abs3 F
Rechtssatz: Hat das Gericht zweite Instanz auf Grund des Auftrages des OGH, den unterlassenen Anspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nachzutragen und spricht es in der Folge aus, daß der Revisionsrekurs nicht zulässig ist, muß der schon erstattete Revisionsrekurs dem Revisionsrekurswerber zur Ergänzung des bisher fehlenden aber zwin... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIII2ZPO §528 Abs2 F5
Rechtssatz: Keine Rechtsfrage im Sinne des §§ 502 Abs 4 Z 1, 528 Abs 2 ZPO, ob Pensionen aus der Pensionsversicherung unbedingt pfändbare Bezüge sind. Entscheidungstexte 3 Ob 132/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 3 Ob 132/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIV1ZPO §519 BZPO §528 J
Rechtssatz: Soweit Rekurse gegen Entscheidungen des Rekursgerichtes nicht schon nach § 528 Abs 1 Z 1 bis 6 ZPO unzulässig sind, müssen nach dem Recht der ZVN 1983 die Voraussetzungen der Zulässigkeit des Revisionsrekurses im Sinne des § 502 Abs 4 ZPO vorliegen (§ 528 Abs 2 ZPO). Dies hat anders als nach der nur für das Berufungsverfahren anzuwendenden Bestimmung des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO, auch für r... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIII2ZPO §528 Abs2 F5
Rechtssatz: Keine Rechtsfrage im Sinne des §§ 502 Abs 4 Z 1, 528 Abs 2 ZPO, zur Frage der Zulässigkeit der Sicherstellungsexekution wegen Prozeßkostenforderungen. Entscheidungstexte 3 Ob 132/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 3 Ob 132/83 Veröff: SZ 56/160 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIV1ZPO §503 Z2 C7
Rechtssatz: Auch in einer Grundsatzrevision sind - eine gehörig ausgeführte Rechtsrüge vorausgesetzt - auch andere als die im Berufungsurteil und in der Revision aufgeworfenen Rechtsfragen zu prüfen, wenn sie ebenfalls von erheblicher Bedeutung sind oder sich aus einer abweichenden Beurteilung der geltendgemachten erheblichen Rechtsfrage ergeben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs3 IIIaZPO §502 Abs4 Z1 HV
Rechtssatz: Prüfung des OGH im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO trotz Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht (hier: Zulässigkeit bejaht). Entscheidungstexte 4 Ob 388/83 Entscheidungstext OGH 08.11.1983 4 Ob 388/83 Veröff: EvBl 1984/14 S 47 = SZ 56/156 = GRURInt 1984,311 3 Ob 138... mehr lesen...