Das Berufungsgericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung, womit die Aufkündigung der Wohnung des Beklagten für wirksam erkannt wurde. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen des Berufungsgerichtes: Ein dem Mietengesetze unterliegendes Mietverhältnis kann vom Vermieter nur aus wichtigen Gründen gekundigt werden. Als solchen wichtigen Kündigungsgrund hat die Klägerin geltend gemacht, daß der dem Bundes gehörige Mietgegenstand auf eine Art v... mehr lesen...
Die Klägerin hatte dem Beklagten dessen Wohnung aus dem Gründe: des § 22 VerbotsG. 1945 aufgekundigt. Während des Verfahrens vor dem Erstgerichte hatte der Beklagte die Unterbrechung des Verfahrens bis zur Erledigung seines Gesuches um Nachsicht von der Registrierung gemäß § 4 VerbotsG. 1945 beantragt. Die Klägerin hatte zu diesem Unterbrechungsantrag die Erklärung abgegeben, gegen die Unterbrechung des Verfahrens aus diesem
Gründe: eine Einwendung nicht erheben zu wollen. Gegen das d... mehr lesen...
Norm: ZPO §461ZPO §502 Abs4 E
Rechtssatz: Einer Partei steht nur dann die Einlegung eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung offen, wenn sie ein rechtliches Interesse an der Anfechtung des Spruches der Entscheidung hat. Ein solches Interesse ist nicht gegeben, wenn sich der Rechtsmittelwerber nicht durch den
Spruch: , sondern nur durch die
Begründung: der Entscheidung beschwert erachtet. Ein solches Interesse liegt auch dann nicht vor, wenn die... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4ZPO §533 E
Rechtssatz: Anwendung des § 502 Abs4 ZPO auf Klagen wegen Wiederaufnahme von Kündigungsstreitigkeiten. Entscheidungstexte 1 Ob 1173/32 Entscheidungstext OGH 04.01.1933 1 Ob 1173/32 Veröff: SZ 15/4 5 Ob 739/79 Entscheidungstext OGH 27.11.1979 5 Ob 739/79 ... mehr lesen...
Norm: SpielplatzschutzG §1 ffZPO §502 Abs4 E
Rechtssatz: § 502 Abs 4 ZPO hat auch auf Rechtsstreitigkeiten Anwendung, die dem SpielplatzschutzG unterliegen. Entscheidungstexte 4 Ob 137/28 Entscheidungstext OGH 05.06.1928 4 Ob 137/28 Veröff: SZ 10/145 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0042946 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 EZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: Wurde das in einer Mieterschutzsache ergangene Urteil erster Instanz vom Berufungsgerichte wegen Verfahrensmängeln aufgehoben, so bedarf das nachfolgende, die Entscheidung erster Instanz bestätigende Urteil des Berufungsgerichtes zu seiner Anfechtbarkeit der ausdrücklichen Erklärung des Berufungsgerichtes, daß die Revision zulässig sei. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 E
Rechtssatz: Zu § 502 Abs 4 ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 35/23 Entscheidungstext OGH 06.03.1923 1 Ob 35/23 Veröff: SZ 5/43 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0042825 Dokumentnummer JJR_19230306_OGH0002_0010OB00035_2300000_001 mehr lesen...