RS OGH 1983/12/14 3Ob628/83

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Veröffentlicht am 14.12.1983
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Norm

ZPO §398 Abs1
ZPO §502 Abs4 Z1 HII

Rechtssatz

Zu der erst durch die ZVN BGBl 1983/135 eingeführten Möglichkeit, auch gegen das nach § 398 Abs 1 ZPO gefällte Versäumungsurteil Widerspruch zu erheben fehlt eine Rechtsprechung des OGH; es liegt daher eine Frage im Sinne des § 502 Ab 4 Z 1 ZPO vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0040993

Dokumentnummer

JJR_19831214_OGH0002_0030OB00628_8300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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