Norm
ZPO §502 Abs4 Z1 HIV1Rechtssatz
Auch in einer Grundsatzrevision sind - eine gehörig ausgeführte Rechtsrüge vorausgesetzt - auch andere als die im Berufungsurteil und in der Revision aufgeworfenen Rechtsfragen zu prüfen, wenn sie ebenfalls von erheblicher Bedeutung sind oder sich aus einer abweichenden Beurteilung der geltendgemachten erheblichen Rechtsfrage ergeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0042982Dokumentnummer
JJR_19831108_OGH0002_0040OB00395_8300000_002