Norm: ZPO §185 Abs1ZPO §477 Z4
Rechtssatz: Der Umstand, daß eine Partei durch unsachliches Vorbringen die ordnungsgemäße Fortsetzung des Rechtsstreites behindert, bietet keinen Grund, ihr aufzutragen, sich bei Säumnisfolgen durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Wird ein solcher Auftrag erlassen und die Partei, die ohne Anwalt zur Verhandlung erscheint, deshalb gehindert, Prozeßhandlungen vorzunehmen, so bildet dieser Vorgang den Nichtig... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Z4 D4ZPO §477 Z5 D4
Rechtssatz: Diese Nichtigkeitsgründe liegen nicht vor, wenn auf Grund der Klagszustellung im Wege der Post zur ersten Tagsatzung für die beklagte Partei (die USA) ein zunächst nach § 38 ZPO zugelassener, später mit ordnungsgemäßer, vom Charge d'Affaires ad interim in Wien, sodann vom stellvertretenden Justizminister für Zivilsachen der Vereinigten Staaten von Amerika gefertigter Vollmacht ausgewiesener österre... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Z4 D4ZPO §477 Z5 D4
Rechtssatz: Diese Nichtigkeitsgründe liegen nicht vor, wenn auf Grund der Klagszustellung im Wege der Post zur ersten Tagsatzung für die beklagte Partei (die USA) ein zunächst nach § 38 ZPO zugelassener, später mit ordnungsgemäßer, vom Charge d'Affaires ad interim in Wien, sodann vom stellvertretenden Justizminister für Zivilsachen der Vereinigten Staaten von Amerika gefertigter Vollmacht ausgewiesener österre... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Z4 D4ZPO §477 Z5 D4
Rechtssatz: Diese Nichtigkeitsgründe liegen nicht vor, wenn auf Grund der Klagszustellung im Wege der Post zur ersten Tagsatzung für die beklagte Partei (die USA) ein zunächst nach § 38 ZPO zugelassener, später mit ordnungsgemäßer, vom Charge d'Affaires ad interim in Wien, sodann vom stellvertretenden Justizminister für Zivilsachen der Vereinigten Staaten von Amerika gefertigter Vollmacht ausgewiesener österre... mehr lesen...
Das Erstgericht hob das bisherige Verfahren als nichtig auf, erklärte zur Entscheidung des gegenständlichen Rechtsstreites das Arbeitsgericht Spittal an der Drau für sachlich zuständig, überwies auf Antrag der klagenden Partei die Rechtssache diesem nicht offenbar unzuständigen Arbeitsgericht gemäß § 261 Abs. 6 ZPO. und legte dem Kläger die Zahlung der Kosten des Unzuständigkeitsstreites auf. Das Rekursgericht wies den Rekurs der beklagten Partei, soweit er sich gegen den Ausspruch ... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §6ZPO §477 Z5 D5ZPO §503 Z1 B2
Rechtssatz: Das über einen vom Gemeinschuldner selbständig erhobenen, jedoch zur Konkursmasse gehörigen Anspruch abgeführte Verfahren ist nichtig (EvBl 1955/296 = JBl 1955,479). Dies gilt gleichermaßen für Passivprozesse und Aktivprozesse (SZ 11/19). Entscheidungstexte 4 Ob 175/60 Entscheidungstext OGH 17.01.1961 4 Ob 175/60 Veröff: EvBl 1... mehr lesen...
Norm: KO §1KO §6ZPO §477 Z5 D5ZPO §503 Z1 B2
Rechtssatz: Das über einen vom Gemeinschuldner selbständig erhobenen, jedoch zur Konkursmasse gehörigen Anspruch abgeführte Verfahren ist nichtig (EvBl 1955/296 = JBl 1955,479). Dies gilt gleichermaßen für Passivprozesse und Aktivprozesse (SZ 11/19). Entscheidungstexte 4 Ob 175/60 Entscheidungstext OGH 17.01.1961 4 Ob 175/60 Veröff: EvBl 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §412ZPO §477 Z2 D2aZPO §477 Abs1 Z4 D4ZPO §492
Rechtssatz: Wurde von einer Partei eine mündliche Berufungsverhandlung beantragt, diese auch durchgeführt und das berufungsgerichtliche Urteil vom OGH zu neuerlicher Entscheidung (allenfalls neuerliche Verhandlung und Entscheidung) aufgehoben, ist das zweite berufungsgerichtliche Urteil nichtig, wenn es ohne neuerliche Berufungsverhandlung in anderer Senatszusammensetzung als bei der erst... mehr lesen...
Norm: ZPO §412ZPO §477 Z2 D2aZPO §477 Abs1 Z4 D4ZPO §492
Rechtssatz: Wurde von einer Partei eine mündliche Berufungsverhandlung beantragt, diese auch durchgeführt und das berufungsgerichtliche Urteil vom OGH zu neuerlicher Entscheidung (allenfalls neuerliche Verhandlung und Entscheidung) aufgehoben, ist das zweite berufungsgerichtliche Urteil nichtig, wenn es ohne neuerliche Berufungsverhandlung in anderer Senatszusammensetzung als bei der erst... mehr lesen...
Norm: EO §402 BJN §7 Abs2ZPO §477 Z2
Rechtssatz: Im Verfahren über EV findet § 7 JN über die Beiziehung eines fachmännischen Laienrichters keine Anwendung. Der Verstoß begründet Nichtigkeit gem § 477 Z 2 ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 301/58 Entscheidungstext OGH 09.07.1958 1 Ob 301/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: EO §402 BJN §7 Abs2ZPO §477 Z2
Rechtssatz: Im Verfahren über EV findet § 7 JN über die Beiziehung eines fachmännischen Laienrichters keine Anwendung. Der Verstoß begründet Nichtigkeit gem § 477 Z 2 ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 301/58 Entscheidungstext OGH 09.07.1958 1 Ob 301/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: EO §35 BMG §21 Abs1 A3aZPO §477 B2fZPO §562 E
Rechtssatz: Die Verletzung der Eventualmaxime im Kündigungsverfahren durch das Erstgericht darf das Berufungsgericht nicht von Amts wegen aufgreifen. Es liegt weder eine Nichtigkeit noch die Verletzung einer zwingenden Verfahrensvorschrift vor, die von Amts wegen zu berücksichtigen wäre. Ein Verstoß gegen die Eventualmaxime ist im Berufungsverfahren nur zu beachten, wenn das Verfahren erster I... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 CAußStrG 2005 §66 AIB
Rechtssatz: Zur Wahrnehmung der Nichtigkeit genügt ein zulässiges Rechtsmittel. Entscheidungstexte 7 Ob 371/57 Entscheidungstext OGH 06.09.1957 7 Ob 371/57 Veröff: SZ 30/48 = EvBl 1957/365 S 577 2 Ob 277/66 Entscheidungstext OGH 19.10.1966 2 Ob 277/66 Beisatz: Rekurs der ersten beklagten Parte... mehr lesen...
Die Verpflichtete stellte am 14. Juni 1955 den Antrag, eine Reihe von gepfändeten Gegenständen gemäß § 251 Z. 6 EO. auszuscheiden. Das Erstgericht gab diesem Antrag hinsichtlich der Postzahlen 4, 11 - 13, 16, 20 und 23 des Pfändungsprotokolles Folge und wies gleichzeitig das Begehren auf Ausscheidung der Postzahlen 5, 7, 10, 14, 19, 21, 22 ab (Beschluß vom 26. März 1956). Dieser Beschluß wurde vom Rekursgericht in seinem stattgebenden Teil und im Kostenpunkt aufgehoben; dem Erstgerich... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 CZPO §519 Z2
Rechtssatz: § 519 Z 2 ZPO ist analog auf jene Fälle anzuwenden, in denen die Aufhebung eines Urteils aus anderen Gründen als den im § 477 ZPO aufgezählten Nichtigkeitsgründen erfolgt und die Zurückweisung eines im Rechtsstreite, wenn auch nicht im Wege der Klage, erhobenen Anspruches ausgesprochen wird. Entscheidungstexte 3 Ob 361/57 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §240 Abs1 BZPO §477 Z3ZPO §577 Abs1
Rechtssatz: Es liegt keine Nichtigkeit nach § 477 Z 3 ZPO vor, wenn das Bestehen eines Schiedsvertrages nicht beachtet wird, weil die Einrede des Schiedsvertrages nicht oder verspätet erhoben wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 338/57 Entscheidungstext OGH 10.07.1957 3 Ob 338/57 European Case ... mehr lesen...
Norm: ZPO §240 Abs1 BZPO §477 Z3ZPO §577 Abs1
Rechtssatz: Es liegt keine Nichtigkeit nach § 477 Z 3 ZPO vor, wenn das Bestehen eines Schiedsvertrages nicht beachtet wird, weil die Einrede des Schiedsvertrages nicht oder verspätet erhoben wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 338/57 Entscheidungstext OGH 10.07.1957 3 Ob 338/57 European Case ... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1ZPO §261 Abs1ZPO §411ZPO §477 Z6
Rechtssatz: Hat das Erstgericht die Unzuständigkeitseinrede rechtskräftig zurückgewiesen, dann kann das Berufungsgericht nicht mehr von Amts wegen in Erledigung der Berufung das Verfahren für nichtig erklären und die Klage zurückweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 367/57 Entscheidungstext OGH 03.07.1957 1 Ob 367/57 ... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1ZPO §261 Abs1ZPO §411ZPO §477 Z6
Rechtssatz: Hat das Erstgericht die Unzuständigkeitseinrede rechtskräftig zurückgewiesen, dann kann das Berufungsgericht nicht mehr von Amts wegen in Erledigung der Berufung das Verfahren für nichtig erklären und die Klage zurückweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 367/57 Entscheidungstext OGH 03.07.1957 1 Ob 367/57 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 GZPO §477 B2d
Rechtssatz: Entscheidet das Berufungsgericht auch über ein nicht vorhandenes Klagebegehren, dann ist dieser Teil der Entscheidung nichtig. Entscheidungstexte 1 Ob 85/57 Entscheidungstext OGH 29.05.1957 1 Ob 85/57 6 Ob 297/68 Entscheidungstext OGH 15.01.1969 6 Ob 297/68 Vgl aber; Beisatz: Über... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 AZPO §235 Abs1 A3ZPO §477 Z5
Rechtssatz: Der Mangel einer Verständigung der beklagten Partei von der Stellung eines Eventualbegehrens (mehrere Streitgenossen) ist dadurch behoben, daß das Urteil, welches auch das Eventualbegehren erledigt, ihr zugestellt wurde (und sie dagegen kein Rechtsmittel ergreift). Entscheidungstexte 1 Ob 579/56 Entscheidungstext OGH 15.05.1957 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 AZPO §235 Abs1 A3ZPO §477 Z5
Rechtssatz: Der Mangel einer Verständigung der beklagten Partei von der Stellung eines Eventualbegehrens (mehrere Streitgenossen) ist dadurch behoben, daß das Urteil, welches auch das Eventualbegehren erledigt, ihr zugestellt wurde (und sie dagegen kein Rechtsmittel ergreift). Entscheidungstexte 1 Ob 579/56 Entscheidungstext OGH 15.05.1957 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §131ZPO §477 Z4
Rechtssatz: Dieser Nichtigkeitsgrund entsteht nur durch den völligen Ausschluß einer Partei von einer Prozeßhandlung; durch einen Verstoß gegen § 131 Abs 2 ZPO wird er nicht begründet. Entscheidungstexte 4 Ob 148/55 Entscheidungstext OGH 18.12.1956 4 Ob 148/55 7 Ob 91/57 Entscheidungstext OGH 03.04.195... mehr lesen...
Norm: ZPO §131ZPO §477 Z4
Rechtssatz: Dieser Nichtigkeitsgrund entsteht nur durch den völligen Ausschluß einer Partei von einer Prozeßhandlung; durch einen Verstoß gegen § 131 Abs 2 ZPO wird er nicht begründet. Entscheidungstexte 4 Ob 148/55 Entscheidungstext OGH 18.12.1956 4 Ob 148/55 7 Ob 91/57 Entscheidungstext OGH 03.04.195... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2gZPO §477 Z4 D4
Rechtssatz: Die Unterlassung der Einvernahme des Antragstellers über widerstreitende Angaben im außerstreitigen Verfahren bildet keine Nichtigkeit, sondern eine Mangelhaftigkeit. Entscheidungstexte 3 Ob 566/56 Entscheidungstext OGH 21.11.1956 3 Ob 566/56 8 Ob 218/65 Entscheidungstext OGH 24.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2gZPO §477 Z4 D4
Rechtssatz: Die Unterlassung der Einvernahme des Antragstellers über widerstreitende Angaben im außerstreitigen Verfahren bildet keine Nichtigkeit, sondern eine Mangelhaftigkeit. Entscheidungstexte 3 Ob 566/56 Entscheidungstext OGH 21.11.1956 3 Ob 566/56 8 Ob 218/65 Entscheidungstext OGH 24.... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1 IGaArbGerG §5JN §1 DIIJN §41ZPO §240 Abs2 CIIaZPO §477 Z3ZPO §477 Z6
Rechtssatz: Ob eine Streitsache vor die ordentlichen oder die Arbeitsgerichte gehört, ist eine Frage der sachlichen Zuständigkeit und nicht der Zulässigkeit des Rechtsweges. Entscheidungstexte 1 Ob 246/56 Entscheidungstext OGH 03.10.1956 1 Ob 246/56 Veröff: SZ 29/66 = EvBl 1958/7 S 15 = Arb... mehr lesen...
Der Kläger brachte in seiner beim Bezirksgericht Liesing eingebrachten Klage vor, daß die Beklagte bis zum 22. Juni 1954 Hausbesorgerin seines Hauses gewesen und mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Arbeitsgerichtes Wien zu 9 Cr 342/54 die Aufkündigung des Hausbesorgervertrages für rechtswirksam erklärt worden sei. Die Beklagte habe daher ab 1. Juli 1954 für die weitere Benützung der Wohnung ein Benützungsentgelt von monatlich 150 S zu bezahlen, was der Beklagten auch mitgete... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1 IGaArbGerG §5JN §1 DIIJN §41ZPO §240 Abs2 CIIaZPO §477 Z3ZPO §477 Z6
Rechtssatz: Ob eine Streitsache vor die ordentlichen oder die Arbeitsgerichte gehört, ist eine Frage der sachlichen Zuständigkeit und nicht der Zulässigkeit des Rechtsweges. Entscheidungstexte 1 Ob 246/56 Entscheidungstext OGH 03.10.1956 1 Ob 246/56 Veröff: SZ 29/66 = EvBl 1958/7 S 15 = Arb... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1 IGaArbGerG §5JN §1 DIIJN §41ZPO §240 Abs2 CIIaZPO §477 Z3ZPO §477 Z6
Rechtssatz: Ob eine Streitsache vor die ordentlichen oder die Arbeitsgerichte gehört, ist eine Frage der sachlichen Zuständigkeit und nicht der Zulässigkeit des Rechtsweges. Entscheidungstexte 1 Ob 246/56 Entscheidungstext OGH 03.10.1956 1 Ob 246/56 Veröff: SZ 29/66 = EvBl 1958/7 S 15 = Arb... mehr lesen...