Norm
ZPO §240 Abs1 BRechtssatz
Es liegt keine Nichtigkeit nach § 477 Z 3 ZPO vor, wenn das Bestehen eines Schiedsvertrages nicht beachtet wird, weil die Einrede des Schiedsvertrages nicht oder verspätet erhoben wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0039908Dokumentnummer
JJR_19570710_OGH0002_0030OB00338_5700000_001