Norm: ZPO §1 AaZPO §1 BaZPO §477 Z5ZPO §529 Abs1 Z2
Rechtssatz: War die beklagte Partei im Zeitpunkt der Erlassung und Zustellung des bedingten Zahlungsbefehles an sie handlungsunfähig und prozeßunfähig, so war das Verfahren nichtig. Entscheidungstexte 2 Ob 398/35 Entscheidungstext OGH 04.06.1935 2 Ob 398/35 Veröff: SZ 17/99 Europe... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Z4 CZPO §477 D4ZPO §510 Abs2
Rechtssatz: Das Revisionsgericht kann aus Anlaß einer Revision wegen einer in erster Instanz unterlaufenen Nichtigkeit nach § 477 Z 4 ZPO die Urteile beider Vorinstanzen ungeachtet des Umstandes aufheben, daß das Berufungsgericht mit einem in sein Urteil aufgenommenen Beschluß die Berufung, soweit sie die Nichtigkeit geltend machte, verworfen hatte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Z4 CZPO §477 D4ZPO §510 Abs2
Rechtssatz: Das Revisionsgericht kann aus Anlaß einer Revision wegen einer in erster Instanz unterlaufenen Nichtigkeit nach § 477 Z 4 ZPO die Urteile beider Vorinstanzen ungeachtet des Umstandes aufheben, daß das Berufungsgericht mit einem in sein Urteil aufgenommenen Beschluß die Berufung, soweit sie die Nichtigkeit geltend machte, verworfen hatte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Z4 D4ZPO §492
Rechtssatz: Erledigung der Berufung in nichtöffentlicher Sitzung entgegen einem Antrag auf mündliche Verhandlung begründet Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 4 ZPO. Die Nichtigkeit kann aber unbeachtet bleiben, wenn sie den Revisionswerber nicht beschwert. Entscheidungstexte 3 Ob 908/25 Entscheidungstext OGH 02.12.1925 3 Ob 908/25 Veröff: SZ 7/388 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Z4 D4ZPO §492
Rechtssatz: Erledigung der Berufung in nichtöffentlicher Sitzung entgegen einem Antrag auf mündliche Verhandlung begründet Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 4 ZPO. Die Nichtigkeit kann aber unbeachtet bleiben, wenn sie den Revisionswerber nicht beschwert. Entscheidungstexte 3 Ob 908/25 Entscheidungstext OGH 02.12.1925 3 Ob 908/25 Veröff: SZ 7/388 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Z6 D6
Rechtssatz: Der Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 6 ZPO liegt nicht vor, wenn es sich nur um die Einleitung eines angeblich unrichtigen Verfahrens (Bestandverfahrens) handelt. Entscheidungstexte 3 Ob 613/24 Entscheidungstext OGH 16.09.1924 3 Ob 613/24 Veröff: SZ 6/281 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Z6 D6
Rechtssatz: Der Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 6 ZPO liegt nicht vor, wenn es sich nur um die Einleitung eines angeblich unrichtigen Verfahrens (Bestandverfahrens) handelt. Entscheidungstexte 3 Ob 613/24 Entscheidungstext OGH 16.09.1924 3 Ob 613/24 Veröff: SZ 6/281 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Z1 D1
Rechtssatz: Nichtigkeit, weil ein Richter in der zweiten Instanz mitwirkte, der in erster Instanz ein aufgehobenes Urteil in derselben Sache gefällt hatte? Entscheidungstexte 3 Ob 64/24 Entscheidungstext OGH 29.01.1924 3 Ob 64/24 Veröff: SZ 6/38 1 N 507/01 Entscheidungstext OGH 29.05.2001 1 N 507/0... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Z1 D1
Rechtssatz: Nichtigkeit, weil ein Richter in der zweiten Instanz mitwirkte, der in erster Instanz ein aufgehobenes Urteil in derselben Sache gefällt hatte? Entscheidungstexte 3 Ob 64/24 Entscheidungstext OGH 29.01.1924 3 Ob 64/24 Veröff: SZ 6/38 1 N 507/01 Entscheidungstext OGH 29.05.2001 1 N 507/0... mehr lesen...
Norm: ZPO §193ZPO §477 Z4
Rechtssatz: Nichtigkeit, weil ohne Schließung der Verhandlung nach § 193 Abs 3 ZPO nach Einlangen der vom ersuchten Richter aufgenommenen Zeugenprotokolle sofort, ohne neuerliche Streitverhandlung, das Urteil gefällt wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 3/24 Entscheidungstext OGH 08.01.1924 1 Ob 3/24 Veröff: SZ 6/5 4 Ob 9... mehr lesen...
Norm: ZPO §193ZPO §477 Z4
Rechtssatz: Nichtigkeit, weil ohne Schließung der Verhandlung nach § 193 Abs 3 ZPO nach Einlangen der vom ersuchten Richter aufgenommenen Zeugenprotokolle sofort, ohne neuerliche Streitverhandlung, das Urteil gefällt wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 3/24 Entscheidungstext OGH 08.01.1924 1 Ob 3/24 Veröff: SZ 6/5 4 Ob 9... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Z2 D2a
Rechtssatz: Im Falle der Abänderung eines vom unrichtig besetzten Gerichte gefaßten Beschlusses durch das Rekursgericht ist die unterlaufene Nichtigkeit nicht mehr zu beachten. Entscheidungstexte 3 Ob 61/23 Entscheidungstext OGH 20.02.1923 3 Ob 61/23 Veröff: SZ 5/38 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Z2 D2a
Rechtssatz: Im Falle der Abänderung eines vom unrichtig besetzten Gerichte gefaßten Beschlusses durch das Rekursgericht ist die unterlaufene Nichtigkeit nicht mehr zu beachten. Entscheidungstexte 3 Ob 61/23 Entscheidungstext OGH 20.02.1923 3 Ob 61/23 Veröff: SZ 5/38 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Z2 D2a
Rechtssatz: Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 2 ZPO liegt nicht vor, wenn das angefochtene Urteil zur Zeit der feindlichen Besetzung von einem Richter gefällt wurde, der von der feindlichen Macht eingesetzt war. Entscheidungstexte 1 R 56/19 Entscheidungstext OGH 23.04.1919 1 R 56/19 Veröff: SZ 1/29 European C... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Z2 D2a
Rechtssatz: Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 2 ZPO liegt nicht vor, wenn das angefochtene Urteil zur Zeit der feindlichen Besetzung von einem Richter gefällt wurde, der von der feindlichen Macht eingesetzt war. Entscheidungstexte 1 R 56/19 Entscheidungstext OGH 23.04.1919 1 R 56/19 Veröff: SZ 1/29 European C... mehr lesen...