Norm: ZPO §204 F1ZPO §477 B2b
Rechtssatz: Der Prozeßvergleich enthält die Aufgabe des Rechtsschutzbegehrens einer Partei (Fasching aaO II, 969). Damit ist der Fortsetzung des Rechtsstreites in gleicher Weise wie bei einer Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht die Grundlage entzogen. Hierauf ist in dem Prozeß, in dem der Vergleich geschlossen wurde, von amts wegen Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 F1ZPO §477 B2b
Rechtssatz: Nichtigkeit des Verfahrens, wenn trotz prozeßbeendenden Vergleiches weiter verhandelt und entschieden wird, aus einem im § 477 ZPO nicht genannten Nichtigkeitsgrund. Entscheidungstexte 1 Ob 59/75 Entscheidungstext OGH 21.05.1975 1 Ob 59/75 5 Ob 782/80 Entscheidungstext OGH 24.02.1981 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §240 Abs3 CIcZPO §411 EZPO §477 B2aZPO §503 Z1 B1
Rechtssatz: Die sachliche Erledigung einer verspäteten Berufung durch das Rechtsmittelgericht begründet wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtskraft Nichtigkeit (EvBl 1957/339). Entscheidungstexte 8 Ob 100/75 Entscheidungstext OGH 07.05.1975 8 Ob 100/75 8 Ob 3/76 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: JN §396ZPO §418ZPO §477 A1
Rechtssatz: Das über eine bedingte Widerklage ergangene Urteil ist, soweit über die Widerklage entschieden worden ist, mangels jeglicher relevanter Grundlage ein Nichturteil, hinsichtlich dessen in analoger Anwendung des § 4 Abs 2 letzter Satz der V vom 14.12.1915, RGBl 372 durch Beschluß auszusprechen ist, daß es als nicht gefällt anzusehen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §60ZPO §477 A1
Rechtssatz: Zufolge Unwirksamkeit einer nur für den Fall der Stattgebung der Hauptklage erhobenen bedingten Widerklage liegt, soweit die Untergerichte ihre Entscheidungen auf der Grundlage der Widerklage gefällt haben, ein Nichturteil vor, weil die Entscheidungen insoweit den begrifflichen Grundvoraussetzungen eines Zivilurteils nicht entsprechen. Entscheidungstexte 4... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII1cAußStrG §16 BII2aZPO §477 B2c
Rechtssatz: Die Überschreitung der Grenzen der inländischen Gerichtsbarkeit begründet eine im § 477 ZPO nicht angeführte Nichtigkeit, die, auch wenn sie nicht geltend gemacht wird, aus Anlaß eines zulässigen in der Sache selbst ergriffenen Rechtsmittels wahrzunehmen ist (vgl SZ 22/107). Entscheidungstexte 3 Ob 229/74 Entscheidungstex... mehr lesen...
Die betreibende Partei beantragte am 22. August 1974, ihr auf Grund der vollstreckbaren Notariatsurkunde des Notars Dr. Georg S in D (BRD) vom 9. August 1974, Urkundenrolle Nr. 180/1974, zur Hereinbringung der darin angeführten vollstreckbaren Forderung von 583.178.44 DM samt Anhang die Exekution durch Pfändung und Überweisung der dem Verpflichteten gegen die Sparkasse der Stadt K zustehenden Forderung aus dem Girokonto Nr. 0008001752 zu bewilligen. Das nur als Exekutionsbewilligung... mehr lesen...
Die betreibende Partei beantragte am 22. August 1974, ihr auf Grund der vollstreckbaren Notariatsurkunde des Notars Dr. Georg S in D (BRD) vom 9. August 1974, Urkundenrolle Nr. 180/1974, zur Hereinbringung der darin angeführten vollstreckbaren Forderung von 583.178.44 DM samt Anhang die Exekution durch Pfändung und Überweisung der dem Verpflichteten gegen die Sparkasse der Stadt K zustehenden Forderung aus dem Girokonto Nr. 0008001752 zu bewilligen. Das nur als Exekutionsbewilligung... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII1cAußStrG 2005 §56 Abs1AußStrG §66 AIBZPO §477 cZPO §526 B1
Rechtssatz: Die Überprüfung einer unterinstanzlichen Entscheidung hat nur im Rahmen der Anfechtung stattzufinden. Es ist also nicht zulässig, eine dem Hauptverfahren anhaftende Nichtigkeit, die auf die Erledigung der angefochtenen Entscheidung (hier: über die Bewilligung der Verfahrenshilfe) ohne Einfluss ist, im Rekursverfahren von Amts wegen wahrzunehmen (ausdrüc... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 Abs3ZPO §240 Abs3 CIIc2ZPO §477 B2bZPO §477 C
Rechtssatz: Die im Vorprozeß erfolgte Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht ist im Folgeprozeß von Amts wegen auch noch im Revisionsverfahren wahrzunehmen, selbst wenn die Revision keine diesbezügliche Rüge enthält (Fasching Kommentar III 146, 600; JBl 1959,375; 6 Ob 70/73). Entscheidungstexte 5 Ob 11/75 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §141 IGJN §1 DVb1bbJN §29ZPO §477 D3
Rechtssatz: Wird Unterhalt vor Erreichung der Großjährigkeit vor dem Außerstreitgericht beantragt, so hat dieses auch dann zu entscheiden, wenn das Kind mittlerweile großjährig geworden ist. Entscheidungstexte 1 Ob 207/74 Entscheidungstext OGH 04.12.1974 1 Ob 207/74 Veröff: EvBl 1975/143 S 294 = ÖA 1976,33 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 A1ZPO §477 CZPO §514 A
Rechtssatz: Nichtentscheidung ermöglicht grundsätzlich keine Rechtsmittel (kein Rekurs gegen Nichtbeschluß). Entscheidungstexte 4 Ob 350/74 Entscheidungstext OGH 26.11.1974 4 Ob 350/74 5 Ob 34/82 Entscheidungstext OGH 13.07.1982 5 Ob 34/82 Veröff: NZ 1983,157 ... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §3ArbGerG §4ZPO §240 CIcZPO §240 CIIaZPO §477 CZPO §477 D3ZPO §477 D7
Rechtssatz: Kann die örtliche Unzuständigkeit des angerufenen Arbeitsgerichtes auch durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien nicht mehr beseitigt werden, dann muß sie gemäß § 240 Abs 2, § 441 Satz 2 ZPO in Verbindung mit § 17 Abs 1 ArbGerG in jeder Lage des Verfahrens berücksichtigt werden; die dadurch begründete Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 3 ZPO ist gem... mehr lesen...
In ihrer am 16. August 1971 beim Arbeitsgericht Wien eingebrachten Klage bezeichnet sich die Klägerin als führendes unternehmen der kunststoffverarbeitenden Industrie in Europa; ihr Produktions-, Verkaufs- und Forschungsentwicklungsprogramm umfasse alle Teilbereiche dieses Industriezweiges. Das in Österreich bestehende Werk N sei zwar formell Eigentum der R. Ges. m. b. H Wien, doch stunden die Geschäftsanteile dieser österreichischen Gesellschaft zu 100% im Eigentum der Klägerin. De... mehr lesen...
Norm: B-VG Art86ZPO §390ZPO §477 A1ZPO §477 D2a
Rechtssatz: Es liegt ein Nichturteil vor, wenn ein Urteil von einer Person gefällt wurde, die nicht zum Richter oder vom Gesetz zur Ausübung des Richteramtes bestellt wurde. Dies ist auch dann der Fall, wenn bei Senatsgerichtsbarkeit auch nur ein nicht zum Richteramt bestelltes Mitglied an der von diesem Senat gefällten Entscheidung mitgewirkt hat, weil hier der Senat als Ganzes Repräsentant des S... mehr lesen...
Norm: ZPO §461ZPO §477 CZPO §507GOG §79
Rechtssatz: Gegen Nichturteile gibt es keine Rechtsmittel. Eine Revision gegen eine solche Entscheidung ist zurückzuweisen. Dem Berufungsgericht obliegt es, über die Berufung neuerlich zu verhandeln und zu entscheiden. Entscheidungstexte 2 Ob 268/74 Entscheidungstext OGH 13.11.1974 2 Ob 268/74 Veröff: RZ 1975/19 S 42 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 A1
Rechtssatz: Gesetzmäßiges Vorgehen kann nie die Nichtigkeit des Verfahrens zur Folge haben. Entscheidungstexte 1 Ob 170/74 Entscheidungstext OGH 23.10.1974 1 Ob 170/74 Veröff: JBl 1975,379 = RZ 1975/76 S 177 (kritisch Morscher) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0041858 ... mehr lesen...
Norm: EO §17 Abs2JN §104ZPO §477 D3
Rechtssatz: Streitigkeiten nach § 17 Abs 2 EO sind alle, die für ein anhängiges Exekutionsverfahren präjudiziell sind. Entscheidungstexte 3 Ob 199/74 Entscheidungstext OGH 22.10.1974 3 Ob 199/74 EvBl 1975/109 S 214 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0000640 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §7 Abs1ZPO §477 C
Rechtssatz: Für den Ausspruch der Nichtigkeit ist die Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlußfassung hierüber, nicht aber im Zeitpunkt eines allenfalls vorher erfolgten Fristablaufes maßgebend. Entscheidungstexte 8 Ob 193/74 Entscheidungstext OGH 08.10.1974 8 Ob 193/74 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der am 14. Dezember 1953 geborene Sohn des Revisionsrekurswerbers, Klaus H, wurde mit dem Inkrafttreten des Volljährigkeitsgesetzes, BGBl Nr. 108/1973, am 1. Juli 1973 volljährig. Zu diesem Zeitpunkt war sein Vater nach dem Beschluß des Erstgerichtes vom 25. August 1972, ON 98, zur Bezahlung eines Unterhaltes von 8% seines jeweiligen monatlichen Nettoeinkommens verpflichtet. Am 24. Juli 1972 (ON 95) hatte sein Vater beantragt ihn ab 1. August 1972 wegen Selbsterhaltungsfähigkeit seine... mehr lesen...
Die Streitteile haben am 15. August 1938 vor dem Zivilstandeskreis Z die Ehe geschlossen. Zur Zeit der Erhebung der gegenständlichen Scheidungsklage waren beide Ehegatten Schweizer Staatsbürger. Dem Kläger wurde mit Wirkung vom 15. Jänner 1973 die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Die Streitteile hatten einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Z. Der gewöhnliche Aufenthalt der Beklagten ist noch immer Z, der Kläger wohnt seit 30. August 1950 in M, also in Österreich. D... mehr lesen...
Norm: JN §29ZPO §240 Abs3 CIaZPO §477 B2c
Rechtssatz: Wenngleich die Prozessvoraussetzungen in jeder Lage des Verfahrens gegeben sein müssen, wird ihr früheres Fehlen unbeachtlich, wenn sie noch im Laufe des Verfahrens eintreten. Die Nichtigerklärung des Urteils und des vorangegangenen Verfahrens sowie die Zurückweisung der Klage sind also ausgeschlossen, wenn der bei Klagseinbringung vorhandene Mangel der inländischen Gerichtsbarkeit später we... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2fAußStrG §14 A5AußStrG §16 BII1cZPO §477 C
Rechtssatz: Nichtigkeiten des Hauptverfahrens sind auch aus Anlaß eines - zulässigen und rechtzeitigen - Rekurses in einem Incidenzstreit über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von Amts wegen wahrzunehmen, wenn dem Rekurs gegen die Zurückweisung des Rechtsmittels stattgegeben wird. (Hier Außerstreitverfahren). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3RpflG §16ZPO §477 D2ZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Ob ein vom Rechtspfleger in Überschreitung der ihm vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsgewalt erlassener Beschluß an einer Nichtigkeit im Sinne des § 477 Abs 1 Z 2 ZPO leidet, stellt eine amtswegig wahrzunehmende verfahrensrechtliche Frage dar, die nicht zur Unterhaltsbemessung gehört und daher der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof offensteht. Entsche... mehr lesen...
Das Erstgericht stellte mit Beschluß vom 3. April 1973, eine Reihe von Exekutionen - darunter auch die Exekutionen E 538/73, E 726/73 und E 837/73 der betreibenden Partei Firma Emil E - in Ansehung der PZ 4, 11, 14, 15 und 18 bis 20, gemäß §§ 39 Abs. 1 Z. 2, 252 EO, auf Antrag der beiden Verpflichteten "bzw." von Amts wegen ein. Hinsichtlich der PZ 16 und 17 wurde der auf § 251 Z. 6 EO gestützte Einstellungsantrag der Verpflichteten hingegen abgewiesen. Dieser Beschluß wurde von der b... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 BAußStrG §16 BII1cZPO §477 C
Rechtssatz: Aus Anlass eines Rekurses kann zwar von Amts wegen eine Nichtigkeit wahrgenommen werden, doch kann ohne Überschreitung der funktionellen Zuständigkeit nicht die Entscheidung einer anderen Frage an sich gezogen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 77/74 Entscheidungstext OGH 25.04.1974 6 Ob 77/74 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2b1AußStrG 2005 §56 Abs1ZPO §477 D6
Rechtssatz: Die Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtsweges begründet eine Nichtigkeit im analogen Sinn des § 477 Abs 1 Z 6 ZPO. Entscheidungstexte 7 Ob 254/73 Entscheidungstext OGH 24.01.1974 7 Ob 254/73 EvBl 1974/127 S 270 1 Ob 160/74 Entscheidungstext OGH 07.10.1974 1 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §20 IZPO §477 D4
Rechtssatz: Unterbliebene Verständigung eines Nebenintervenienten, dem auch nicht die Stellung eines Streitgenossen im Sinne des § 20 ZPO zukommt, von der mündlichen Berufungsverhandlung keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 3 Ob 167/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 3 Ob 167/73 Veröff: EvBl 1974/109 S 239 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F1AußStrG §16 BII2gAußStrG 2005 §15ZPO §477 Z4 D4
Rechtssatz: Der Mangel des rechtlichen Gehörs im Außerstreitverfahren in erster Instanz wird behoben, wenn Gelegenheit bestand, den eigenen Standpunkt im Rekurs zu vertreten (EFSlg 16707, 1 Ob 53/73). Dieser Grundsatz kann aber dann nicht angewendet werden, wenn das Recht der Parteien auf rechtliches Gehör in wesentlichen Punkten verletzt wurde (7 Ob 20/72). ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F1AußStrG §16 BII2gAußStrG 2005 §15ZPO §477 Z4 D4
Rechtssatz: Der Mangel des rechtlichen Gehörs im Außerstreitverfahren in erster Instanz wird behoben, wenn Gelegenheit bestand, den eigenen Standpunkt im Rekurs zu vertreten (EFSlg 16707, 1 Ob 53/73). Dieser Grundsatz kann aber dann nicht angewendet werden, wenn das Recht der Parteien auf rechtliches Gehör in wesentlichen Punkten verletzt wurde (7 Ob 20/72). ... mehr lesen...