Norm
ZPO §477 CRechtssatz
§ 519 Z 2 ZPO ist analog auf jene Fälle anzuwenden, in denen die Aufhebung eines Urteils aus anderen Gründen als den im § 477 ZPO aufgezählten Nichtigkeitsgründen erfolgt und die Zurückweisung eines im Rechtsstreite, wenn auch nicht im Wege der Klage, erhobenen Anspruches ausgesprochen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0041926Dokumentnummer
JJR_19570724_OGH0002_0030OB00361_5700000_001