Begründung: Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass der Dienstleistungs- und Mietvertrag abgeschlossen zwischen den Parteien mit Wirksamkeit zum 30. 9. 2003 betreffend Personaldienstleistung, mit Wirksamkeit per 30. 10. 2003 hingegen betreffend die restlichen Vertragsbestandteile aufgelöst ist. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen ist Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses die Zusammenarbeit zwischen den Parteien, wobei von der Beklagten nicht nur Speditionsleistungen erbra... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes (nach einem behaupteten Betrug bzw Diebstahl) die Zahlung des Betrags von EUR 14.534,57 sA. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Erstgerichts und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die von der Klägerin erhobene „außerordentliche" Revision, die unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vorgelegt wurde. ... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Gläubiger beantragte auf Grund des a) Urteils des LGZ Wien vom 11. August 2003 und b) unangefochtenen Beschlusses des Erstgerichts vom 17. November 2004, AZ 26 E 110/04z, womit dem Betreibenden ein zwangsweises Pfandrecht für seine vollstreckbare Forderung von 590.000 EUR samt 4 % Zinsen seit 1. Oktober 2002 und Antragskosten von 9.102,97 EUR simultan auf bestimmten [richtig] Liegenschaftsanteilen als Haupteinlage und sechs weiteren Liegenschaftsanteilen ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verbücherte den Anmeldungsbogens GZ A-140/05 des Vermessungsamts W***** vom 11. Juli 2005 (Herstellung der Anlage L*****). Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der Rechtsmittelwerberin nicht Folge; es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 Euro nicht übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese Entscheidung erhob die Rechtsmittelwerberin einen „außerordentlichen Revisionsrekurs", welch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. Hans D***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Hans Böck, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei L***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Bernhard Ha... mehr lesen...
Begründung: Die klägerische Versicherungsnehmerin begehrt von der beklagten Kaskoversicherung Deckung ihres Schadens aus dem Diebstahl ihres PKWs in Zagreb am 1. 1. 2002 in Höhe von (zuletzt eingeschränkt) EUR 12.593,46 sA. Beide Vorinstanzen gaben dem Klagebegehren statt; das Berufungsgericht sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Die hiegegen erhobene und auf die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Rückzahlung eines Betrages von S 150.000,-- = EUR 10.900,92 sA. Das Erstgericht wies die Klage im Umfang eines Teilbetrages von EUR 1.220,90 mit Beschluss vom 17. 6. 2003 zurück und das restliche Klagebegehren von EUR 9.680,02 (im zweiten Rechtsgang) mit Endurteil vom 4. 1. 2005 ab. Das von der Klägerin angerufene Berufungsgericht bestätigte das Urteil der ersten Instanz und sprach aus, dass die ordentliche Revision mangels Vorlie... mehr lesen...
Begründung: Dem Verfahren liegt ein Unterhaltsstreit der aus den überwiegenden Verschulden des Mannes geschiedenen Streitteile zugrunde. Das Erstgericht verurteilte den Beklagten (dem Klagebegehren folgend) zur Zahlung von EUR 257,84 für Jänner 2002, monatl. EUR 272,90 für die Monate Februar bis August 2002, monatl. EUR 338,27 von September bis Dezember 2002 sowie monatl. EUR 152,21 ab 1. Jänner 2003. Dieses Urteil wurde dem damals noch für den Beklagten bestellten Abwesenheitskura... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Bezahlung von EUR 22.767,42 sA und Feststellung der Haftung der Beklagten für alle künftige Nachteile aus einem Verkehrsunfall. Das Feststellungsinteresse wurde mit EUR 7.200 angegeben. Das Erstgericht sprach die Beklagte schuldig, der Klägerin EUR 15.178,28 sA zu bezahlen und wies das Mehrbegehren von EUR 7.589,14 sA ab. Es stellte fest, dass die Beklagte für alle zukünftigen Nachteile aus dem Verkehrsunfall im Ausmaß von zwei Drittel zu haften ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes EUR 9.716,06 sA. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht änderte diese Entscheidung im klagestattgebenden Sinn ab und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die von der Beklagten erhobene „außerordentliche" Revision, die unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vorgelegt wurde. Rechtliche Beurteilung Diese Vorgan... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter beantragte, dem Vater, der der mj Judith monatlich EUR 259,59 an Unterhalt zu leisten hat, die (zusätzliche einmalige) Zahlung von EUR 717,94 für diversen Sonderbedarf des Kindes aufzutragen. Das Erstgericht verpflichtete den Vater, EUR 90,-- zu zahlen, und wies das Mehrbegehren von „EUR 717,94" ab. Das von der Mutter hinsichtlich des abweislichen Teiles der erstinstanzlichen Entscheidung angerufene Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichtes mi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte für die Zeit vom 1. 5. 1995 bis 31. 12. 1998 einen vom Vater zu zahlenden Unterhaltsbeitrag von 12.773,96 EUR fest (P 1.). Es stellte weiters aufgrund bereits rechtskräftig gewordener Beschlüsse eine Unterhaltsverpflichtung für die Zeit vom 1. 1. 1999 bis 31. 7. 2003 von 24.858 EUR fest (P 2.) und ordnete an, dass vom gesamten Rückstand von 37.631,96 EUR bereits geleistete Teilzahlungen von zusammen 25.751,66 EUR und anrechenbare Naturalunterhal... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht legte dem Antragsgegner eine binnen zwei Monaten zu leistende Ausgleichszahlung von EUR 25.000,-- zuzüglich 4 % Zinsen seit 29. 3. 2002 auf. Das Rekursgericht gab mit Beschluss vom 16. 3. 2005 dem Rekurs des Antragsgegners teilweise Folge und trug ihm auf, der Antragstellerin binnen zwei Monaten eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 21.000,-- zuzüglich 4 % Zinsen ab Rechtskraft dieser Entscheidung zu leisten. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisions... mehr lesen...
Begründung: Im zweiten Rechtsgang (vgl 7 Ob 208/00i zum ersten Rechtsgang) stellte das Erstgericht die Klageforderung gegenüber den Beklagten mit je EUR 15.032,25 ohne Solidarverpflichtung als zu Recht bestehend fest, verneinte den Bestand ihrer Gegenforderungen, wies das Klagebegehren, soweit es die Solidarverpflichtung der Beklagten, EUR 60.128,99 sA zu bezahlen, zum Gegenstand hatte, sowie ein Zinsenmehrbegehren ab und erkannte die vier Beklagten schuldig, der Klägerin Beträge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat von der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei - deren Bezeichnung nunmehr laut Firmenbuch (FN ***** des Handelsgerichtes Wien) der aus dem Urteilskopf ersichtliche neue Wortlaut ist und die Miteigentümerin einer Liegenschaft in Klagenfurt, verbunden mit Wohnungseigentum, war - das Objekt "1.OG Top Nr 8" der Wohnanlage R*****straße Errichtungs- und Bauträger GesmbH (im Folgenden kurz: Bauträger GmbH) mit Vertrag vom 2. 2. 2001 angemietet; in Punkt X. di... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 30. 12. 2002 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Erhöhung des ihr laut Vergleich mit dem Beklagten anlässlich ihrer Scheidung festgesetzten Unterhaltes, und zwar an rückständigem Unterhalt in Höhe von EUR 2.023,14 samt 4 % Zinsen seit Klagstag für die Zeit vom 1. 1. 2001 (später - ON 4 - berichtigt auf 1. 1. 2002) bis 31. 12. 2002 sowie eines zusätzlichen laufenden Unterhaltes von EUR 168,60 monatlich ab 1. 1. 2003. Das Erstgericht verpflichtete den B... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu a: Das - klageabweisliche - Urteil des Erstgerichtes wurde dem damaligen Vertreter der klagenden Parteien am Montag, den 29. 12. 2003, zugestellt (Rückschein in AS 249). Unter Bedachtnahme auf die verhandlungsfreie Zeit vom 24. 12. 2003 bis 6. 1. 2004 (§ 222 ZPO) endete damit die Berufungsfrist des § 464 Abs 1 ZPO am Dienstag, den 3. 2. 2004 (2 Ob 113/00g; 9 Ob 69/03t). Mit diesem Datum ist der Berufungsschritsatz (d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt Zahlung von 7.267,28 EUR. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab; das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen diese Entscheidung erhobene "außerordentliche" Revision legte das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Diese Vorgangsweise widerspricht der seit Inkrafttreten der WGN 1997 geltenden Rechtslage: Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater hat sich mit einer Unterhaltsvereinbarung zu einem Unterhaltsbeitrag von 1.350 S monatlich für den Sohn Moritz verpflichtet. Mit dem am 24. 6. 2003 beim Erstgericht eingebrachten Antrag begehrten die Kinder zuletzt, den Unterhaltsbeitrag mit je 234 EUR monatlich festzusetzen. Das Erstgericht gab diesem Antrag mit Beschluss statt. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Den gegen den ... mehr lesen...
Begründung: Bei der Bestätigung des erstinstanzlichen grundbuchsrechtlichen Beschlusses sprach das Rekursgericht aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht EUR 20.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG iVm § 126 Abs 2 GBG nicht zulässig sei. Bei der Bestätigung des erstinstanzlichen grundbuchsrechtlichen Beschlusses sprach das Rekursgericht aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht EUR 20.000 übersteige und der ordentli... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Beklagten zur Zahlung von 16.391,82 EUR sA und wies das Mehrbegehren von 3.678,99 EUR sA - unbekämpft - ab. Das Berufungsgericht gab in seinem nach dem 31. Dezember 1997 gefassten Urteil (Art XXXII Z 14 iVm Art VII Z 34 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997, BGBl I 1997/140 - WGN 1997) der Berufung des Beklagten nicht Folge; es sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Das Erstgericht verpflichtete den Beklagten z... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Gericht zweiter Instanz einem Rekurs der M***** Linz GmbH Folge gegeben und die im
Kopf: dieser Entscheidung angeführten Beschlüsse der ersten Instanz abgeändert. Diese Beschlüsse behandeln die Verbücherung der Abhandlungsergebnisse nach dem am 11. 1. 1999 verstorbenen Georg Franz S***** und sind insofern als fehlerhaft erkannt worden, als lastenfreie Abschreibungen erfolgten, obwohl einzelne Trennstücke mit einem Stromleitungs- bzw... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 5. 6. 2001 hat die beklagte Allgemeine Unfallversicherungsanstalt die Erkrankung, die sich die Klägerin als freiwillige Blutplasmaspenderin zugezogen hat, gemäß § 176 Abs 1 Z 2 iVm § 176 Abs 2 und § 177 ASVG als Berufskrankheit Nr 38 anerkannt und als Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles gemäß § 174 Z 2 ASVG den 20. 10. 1999 festgestellt. Die Gewährung einer Rente wurde mit der
Begründung: abgelehnt, dass die vorliegende Infektionskrankheit (H... mehr lesen...
Begründung: Zur Chronologie der wechselseitigen Unterhaltsfestsetzungs- bzw -herabsetzungsanträge beider Elternteile (des damals noch minderjährigen Mädchens) bzw auch des vormaligen Unterhaltssachwalters und Jugendwohlfahrtsträgers (enthoben bereits mit Beschluss ON 348) wird auf die zusammenfassende Darstellung im Beschluss des Erstgerichtes ON 366 (Band III) verwiesen (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3, § 528a ZPO). Mit diesem Beschluss wurde der Vater verpflichtet, an seine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. 3. 2001 ereignete sich gegen 5.50 Uhr früh in Wiener Neustadt auf der B 54, Kreuzung Günser Straße - Aspanger Zeile, ca 30 m südlich der mit einer Schranken- und Lichtsignalanlage gesicherten Eisenbahnkreuzung ein Verkehrsunfall zwischen dem PKW des Klägers und jenem der Erstbeklagten, haftpflichtversichert bei der zweitbeklagten Partei, wobei beide Fahrzeuge schwer beschädigt und beide Lenker schwer verletzt wurden; die Höhe der beiderseits erlittenen (u... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Leasinggesellschaft stand mit den Gemeinschuldnerinnen in einer ständigen Geschäftsbeziehung. Danach konnten die KFZ-Händler und späteren Gemeinschuldnerinnen innerhalb eines vereinbarten Rahmens von 2 Mio S und später 8 Mio S Neuwagen an die klagende Leasinggesellschaft fakturieren, die den Gemeinschuldnerinnen (KFZ-Händlern) dann die Ankaufspreise zahlte. Eine Übergabe des Fahrzeuges erfolgte nicht, sondern nur des Typenscheines. Unmittelbar dazu wurden au... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Zahlung von 11.711,87 EUR sA und brachte hiezu wörtlich vor, dass ihr der Beklagte "zur ungeteilten Hand aus 06 Darlehen/Kredit/Bürgschaft 11807-502601 (Kreditkonto) 10.378,57 EUR samt 3,563 % Zinsen pro Vierteljahr (Kapitalisierung der Zinsen) seit 28. 6. 2002, und an 12 Inkassospesen 1.333,30 EUR" schulde. Zu den begehrten Zinsen und Inkassogebühren wurde noch zusätzliches Vorbringen erstattet. Der Beklagte, der zur Erstattung einer K... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger, die nunmehr Wohnungseigentümer sind, begehrten den Zuspruch von Vermögensschäden, die die beklagte Partei als Hausverwalterin durch eine "Schlechtverwaltung" schuldhaft verursacht habe, als sie noch Mieter gewesen seien. Dabei wurde die beklagte Partei von allen klagenden Parteien wegen der jeweils in deren Vermögen angeblich eingetretenen Schäden in Anspruch genommen. Keiner der Einzelansprüche übersteigt den Betrag von 4.000 EUR. Das Erstgericht wies das ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei nahm die beklagte Partei mit zwei beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klagen in Anspruch. Im Verfahren 33 Cg 153/97t begehrte sie 10.518,20 EUR sA, im Verfahren 33 Cg 40/98 dagegen 16.135,88 EUR sA. Mit Beschluss vom 30. 10. 1998, GZ 33 Cg 40/98-6, verband das Erstgericht beide Verfahren (offenkundig) zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung. Mit Urteil vom 22. 1. 2002, GZ 33 Cg 153/97t-74, erkannte das Erstgericht der klagenden Partei 4.183,41... mehr lesen...
Begründung: Der Vater hat sich mit einer Unterhaltsvereinbarung mit dem Unterhaltssachwalter zu einem Unterhaltsbeitrag von 213 EUR monatlich für die am 3. 1. 2002 geborene Minderjährige verpflichtet. Das Kind begehrt die Erhöhung des Unterhaltsbeitrags auf 300 EUR monatlich, der Vater die Herabsetzung auf 161 EUR. Die Vorinstanzen gaben dem Erhöhungsbegehren statt und wiesen das Herabsetzungsbegehren des Vaters ab. Das Rekursgericht sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekur... mehr lesen...