Der am 10. Mai 1937 geborene Kläger und die am 10. Jänner 1936 geborene Beklagte haben am 31. Oktober 1964 ihre beiderseits erste Ehe geschlossen, aus der das am 16. Mai 1965 geborene Kind Peter stammt. Beide Streitteile sind österreichische Staatsbürger und hatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Wien. Mit seiner beim Erstgericht am 17. Mai 1971 eingebrachten Klage begehrte der Kläger die Aufhebung seiner Ehe mit der Beklagten und den Ausspruch, daß diese an... mehr lesen...
Norm: KFG §63 Abs3ZPO §467 Z3 Cb3ZPO §506 Abs1 Z2 Cb3
Rechtssatz: Bestimmtheit des Berufungsantrages des gemäß § 63 Abs 3 KFG mitgeklagten Versicherers, dem auf einen zahlenmäßig bestimmten Betrag lautenden Leistungsurteil den Beisatz anzufügen, daß seine Haftung gemäß § 63 KFG bzw dem gegenständlichen Versicherungsvertrag beschränkt ist, bzw, daß er nur nach Maßgabe der Versicherungssumme hafte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KFG §63 Abs3ZPO §467 Z3 Cb3ZPO §506 Abs1 Z2 Cb3
Rechtssatz: Bestimmtheit des Berufungsantrages des gemäß § 63 Abs 3 KFG mitgeklagten Versicherers, dem auf einen zahlenmäßig bestimmten Betrag lautenden Leistungsurteil den Beisatz anzufügen, daß seine Haftung gemäß § 63 KFG bzw dem gegenständlichen Versicherungsvertrag beschränkt ist, bzw, daß er nur nach Maßgabe der Versicherungssumme hafte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §75 Z3ZPO §85 Abs2ZPO §467 AZPO §506 Abs1 Z4
Rechtssatz: Ein zur Verbesserung durch Anwaltsfertigung zurückgestellter Schriftsatz muß dann nicht vom Anwalt unterschrieben sein, wenn unter Anschluß der ursprünglichen Berufung ein neuer, den Formerfordernissen einer Berufung entsprechender - also unter anderem mit Anwaltsunterschrift versehener - , inhaltlich von der ursprünglichen Berufung nicht in unzulässiger Weise abweichender Schri... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §85 Abs2ZPO §467 Z3 Cb2
Rechtssatz: Ist der ohne anwaltliche Fertigung bei Gericht eingelangte, als Berufung bezeichnete Schriftsatz zum Gerichtsgebrauch nicht geeignet (Fehlen des Berufungsantrages und der Berufungsgründe), ist er nicht zur Verbesserung zurückzustellen, sondern zurückzuweisen. Lag somit eine den materiellen Inhaltserfordernissen entsprechende Berufung bis zur Postaufgabe der vom Anwalt eingebrachten Berufung... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §85 Abs2ZPO §467 Z3 Cb2
Rechtssatz: Ist der ohne anwaltliche Fertigung bei Gericht eingelangte, als Berufung bezeichnete Schriftsatz zum Gerichtsgebrauch nicht geeignet (Fehlen des Berufungsantrages und der Berufungsgründe), ist er nicht zur Verbesserung zurückzustellen, sondern zurückzuweisen. Lag somit eine den materiellen Inhaltserfordernissen entsprechende Berufung bis zur Postaufgabe der vom Anwalt eingebrachten Berufung... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 CaZPO §467 Z3 Cb1ZPO §467 Z3 Cc
Rechtssatz: Die bestimmten Erklärungen hinsichtlich der Berufungsgründe, des Umfanges der Anfechtung und des Berufungsantrages können nicht durch die bloße Verweisung auf einen anderen Schriftsatz (hier: Berufung einer anderen Partei) ersetzt werden. Entscheidungstexte 8 Ob 57/74 Entscheidungstext OGH 26.03.1974 8 Ob 57/74 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 CaZPO §467 Z3 Cb1ZPO §467 Z3 Cc
Rechtssatz: Die bestimmten Erklärungen hinsichtlich der Berufungsgründe, des Umfanges der Anfechtung und des Berufungsantrages können nicht durch die bloße Verweisung auf einen anderen Schriftsatz (hier: Berufung einer anderen Partei) ersetzt werden. Entscheidungstexte 8 Ob 57/74 Entscheidungstext OGH 26.03.1974 8 Ob 57/74 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs2 IZPO §467 Cb2
Rechtssatz: Das Verfahren nach § 84 Abs 2 ZPO dient der Verbesserung von Formgebrechen und nicht der Behebung inhaltlicher Mängel. Es ist aber zulässig, im Rahmen eines laienhaft verfaßten Schriftsatzes immerhin schon enthaltene Ausführungen anläßlich der Verbesserung zu verdeutlichen. Der vom Anwalt verfaßte Schriftsatz kann nur unter der Voraussetzung und in dem Umfang Grundlage des Berufungsverfahrens sein, a... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 CaZPO §503 Z4 E4a
Rechtssatz: Hängt die Beantwortung einer prozessualen Frage faktisch nur von materiellrechtlichen Bestimmungen ab, so ist diese im Rahmen des Berufungsgrundes oder Revisionsgrundes unrichtiger rechtlicher Beurteilung zu erörtern, so wie überhaupt die Rechtsrüge zulässig ist, falls infolge fehlerhafter Beurteilung verfahrensrechtlicher Vorschriften eine unrichtige Sachentscheidung behauptet wird. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 CaZPO §503 Z4 E4a
Rechtssatz: Hängt die Beantwortung einer prozessualen Frage faktisch nur von materiellrechtlichen Bestimmungen ab, so ist diese im Rahmen des Berufungsgrundes oder Revisionsgrundes unrichtiger rechtlicher Beurteilung zu erörtern, so wie überhaupt die Rechtsrüge zulässig ist, falls infolge fehlerhafter Beurteilung verfahrensrechtlicher Vorschriften eine unrichtige Sachentscheidung behauptet wird. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §467 Cb2ZPO §468
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob ein Schriftsatz oder ein diesen ersetzendes Protokoll ein an sich zulässiges Rechtsmittel gegen eine vorliegende Entscheidung enthält, ist der Inhalt dieses Schriftsatzes (des Protokolls) und nicht seine Bezeichnung durch den Einschreiter maßgebend. War die Eingabe des Beklagten nach Ablauf der Rechtsmittelfrist gegen das Versäumungsurteil des Erstgerichtes nicht ... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb4ZPO §477 Abs1 CZPO §506 Abs1 Z2
Rechtssatz: Ein Abänderungsantrag ist bei Geltendmachung eines Nichtigkeitsgrundes verfehlt, weil eine Nichtigkeit nur eine Aufhebung herbeiführen kann. Entscheidungstexte 8 Ob 78/73 Entscheidungstext OGH 05.06.1973 8 Ob 78/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb4ZPO §477 Abs1 CZPO §506 Abs1 Z2
Rechtssatz: Ein Abänderungsantrag ist bei Geltendmachung eines Nichtigkeitsgrundes verfehlt, weil eine Nichtigkeit nur eine Aufhebung herbeiführen kann. Entscheidungstexte 8 Ob 78/73 Entscheidungstext OGH 05.06.1973 8 Ob 78/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb4
Rechtssatz: Ein Aufhebungsantrag schließt nicht notwendig ein Begehren auf Abänderung in sich, weil in einem Abänderungsantrag die gewünschte Sachentscheidung eindeutig bestimmt zu bezeichnen ist (Fasching IV 64). Dies gilt aber nur dann, wenn der Berufungswerber dort, wo nur ein Abänderungsantrag möglich sein könnte, bewusst nur die Aufhebung begehrt. In diesem Falle kann derjenige Berufungsgrund, der die Abänderung zur F... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb4
Rechtssatz: Ein Aufhebungsantrag schließt nicht notwendig ein Begehren auf Abänderung in sich, weil in einem Abänderungsantrag die gewünschte Sachentscheidung eindeutig bestimmt zu bezeichnen ist (Fasching IV 64). Dies gilt aber nur dann, wenn der Berufungswerber dort, wo nur ein Abänderungsantrag möglich sein könnte, bewusst nur die Aufhebung begehrt. In diesem Falle kann derjenige Berufungsgrund, der die Abänderung zur F... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 Abs3 CZPO §405 DZPO §467 Z3 Cb3ZPO §506 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gegenüber dem Antrag auf vollständige Abweisung des Klagebegehrens ist eine Verminderung der Klageforderung durch vollständiges oder teilweises Bejahen der vom Beklagten eingewendeten Gegenforderung weniger und daher durch den Antrag der Beklagten auf "vollständige Abweisung des Klagebegehrens" gedeckt; es liegt hier kein Verstoß gegen § 405 ZPO wegen Überschreitung der ... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 Abs3 CZPO §405 DZPO §467 Z3 Cb3ZPO §506 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gegenüber dem Antrag auf vollständige Abweisung des Klagebegehrens ist eine Verminderung der Klageforderung durch vollständiges oder teilweises Bejahen der vom Beklagten eingewendeten Gegenforderung weniger und daher durch den Antrag der Beklagten auf "vollständige Abweisung des Klagebegehrens" gedeckt; es liegt hier kein Verstoß gegen § 405 ZPO wegen Überschreitung der ... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Ca
Rechtssatz: Der Berufungsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung ist nur dann geltend gemacht, wenn dargelegt wird, daß der Erstrichter aus den dem Urteil zugrundegelegten Tatsachen unrichtige rechtliche Folgerungen gezogen hat, nicht aber, wenn die Annahme eines anderen Sachverhaltes auch zu einem anderen rechtlichen Ergebnis geführt haben würde (6 Ob 26/66, 7 Ob 220/66). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Am 13. 3. 1967 ereignete sich kurz nach Mitternacht auf der S-Bundesstraße in der sogenannten K-Kurve bei H ein Zusammenstoß zwischen einem dem Kläger gehörenden und von Siegfried H gelenkten PKW Opel Rekord und einem vom Beklagten gelenkten und ihm gehörenden PKW Alfa-Romeo. Dabei wurden die beiden Fahrzeuge beschädigt und die beiden Fahrer verletzt. Der Beklagte wurde wegen dieses Unfalles der Übertretung nach § 335 StG schuldig gesprochen. Der Kläger verlangt vom Beklagten Zahlun... mehr lesen...
Norm: ZPO §465 Abs1ZPO §467 Z3 Cb3ZPO §471 AZPO §474ZPO §495
Rechtssatz: Wurde eine Berufung, deren Berufungsantrag nicht den Voraussetzungen des § 467 Z 3 ZPO entspricht, und ein Schriftsatz mit der entsprechenden Ergänzung des Berufungsantrages am selben Tage zur Post gegeben und langten beide Schriftsätze gleichzeitig beim Prozeßgericht ein, so können sie als Einheit angesehen werden; der zweite Schriftsatz ist also nicht als unzulässiger Na... mehr lesen...
Norm: ZPO §465 Abs1ZPO §467 Z3 Cb3ZPO §471 AZPO §474ZPO §495
Rechtssatz: Wurde eine Berufung, deren Berufungsantrag nicht den Voraussetzungen des § 467 Z 3 ZPO entspricht, und ein Schriftsatz mit der entsprechenden Ergänzung des Berufungsantrages am selben Tage zur Post gegeben und langten beide Schriftsätze gleichzeitig beim Prozeßgericht ein, so können sie als Einheit angesehen werden; der zweite Schriftsatz ist also nicht als unzulässiger Na... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb3
Rechtssatz: Das Rechtsmittel der Berufung muß eindeutig erkennen lassen, wodurch sich der Rechtsmittelwerber beschwert fühlt und welche Entscheidung er begehrt. Es kann nicht Aufgabe des Rechtsmittelgerichtes sein, Hypothesen über den mutmaßlichen Willen des Rechtsmittelwerbers aufzustellen. Das Berufungsgericht kann nicht wissen, ob dem Berufungswerber ein Diktatfehler oder sonstigen Fehler unterlaufen ist. Sind noch aus ... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb3
Rechtssatz: Das Rechtsmittel der Berufung muß eindeutig erkennen lassen, wodurch sich der Rechtsmittelwerber beschwert fühlt und welche Entscheidung er begehrt. Es kann nicht Aufgabe des Rechtsmittelgerichtes sein, Hypothesen über den mutmaßlichen Willen des Rechtsmittelwerbers aufzustellen. Das Berufungsgericht kann nicht wissen, ob dem Berufungswerber ein Diktatfehler oder sonstigen Fehler unterlaufen ist. Sind noch aus ... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb3ZPO §506 Abs1 Z2 Cb3
Rechtssatz: Der Antrag, das Urteil des Erstgerichtes "aufzuheben, die Klage kostenpflichtig abzuweisen und der klagende Partei den Ersatz der gesamten Verfahrenskosten aufzutragen", ist als Abänderungsantrag aufzufassen. Entscheidungstexte 5 Ob 51/72 Entscheidungstext OGH 11.04.1972 5 Ob 51/72 2... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb3ZPO §506 Abs1 Z2 Cb3
Rechtssatz: Der Antrag, das Urteil des Erstgerichtes "aufzuheben, die Klage kostenpflichtig abzuweisen und der klagende Partei den Ersatz der gesamten Verfahrenskosten aufzutragen", ist als Abänderungsantrag aufzufassen. Entscheidungstexte 5 Ob 51/72 Entscheidungstext OGH 11.04.1972 5 Ob 51/72 2... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb3
Rechtssatz: Ein zugegebenermaßen irriger, bei der gegebenen Prozeßlage von vornherein nicht in Betracht kommender Berufungsantrag, der auch an Hand des Berufungsvorbringens nicht sinnvoll gedeutet werden kann, ist nicht bestimmt. Entscheidungstexte 2 Ob 228/71 Entscheidungstext OGH 02.03.1972 2 Ob 228/71 Europea... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb3
Rechtssatz: Ein zugegebenermaßen irriger, bei der gegebenen Prozeßlage von vornherein nicht in Betracht kommender Berufungsantrag, der auch an Hand des Berufungsvorbringens nicht sinnvoll gedeutet werden kann, ist nicht bestimmt. Entscheidungstexte 2 Ob 228/71 Entscheidungstext OGH 02.03.1972 2 Ob 228/71 Europea... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 eZPO §467 Z3 Cb3ZPO §506 Abs1 Z2
Rechtssatz: Verwerfung einer Revision, aus der nicht eindeutig hervorgeht, mit welchem Zeitpunkt eine Rente nach § 1327 ABGB nach Meinung des Revisionswerbers zu begrenzen wäre. Entscheidungstexte 2 Ob 132/71 Entscheidungstext OGH 09.12.1971 2 Ob 132/71 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 eZPO §467 Z3 Cb3ZPO §506 Abs1 Z2
Rechtssatz: Verwerfung einer Revision, aus der nicht eindeutig hervorgeht, mit welchem Zeitpunkt eine Rente nach § 1327 ABGB nach Meinung des Revisionswerbers zu begrenzen wäre. Entscheidungstexte 2 Ob 132/71 Entscheidungstext OGH 09.12.1971 2 Ob 132/71 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...