Norm
ZPO §391 Abs3 CRechtssatz
Gegenüber dem Antrag auf vollständige Abweisung des Klagebegehrens ist eine Verminderung der Klageforderung durch vollständiges oder teilweises Bejahen der vom Beklagten eingewendeten Gegenforderung weniger und daher durch den Antrag der Beklagten auf "vollständige Abweisung des Klagebegehrens" gedeckt; es liegt hier kein Verstoß gegen § 405 ZPO wegen Überschreitung der Rechtsmittelanträge vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0040660Dokumentnummer
JJR_19720912_OGH0002_0040OB00054_7200000_001