Norm
ZPO §467 Z3 CaRechtssatz
Hängt die Beantwortung einer prozessualen Frage faktisch nur von materiellrechtlichen Bestimmungen ab, so ist diese im Rahmen des Berufungsgrundes oder Revisionsgrundes unrichtiger rechtlicher Beurteilung zu erörtern, so wie überhaupt die Rechtsrüge zulässig ist, falls infolge fehlerhafter Beurteilung verfahrensrechtlicher Vorschriften eine unrichtige Sachentscheidung behauptet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0041740Dokumentnummer
JJR_19731220_OGH0002_0030OB00218_7300000_002