Der Gatte der Klägerin verunglückte bei einem Verkehrsunfall tödlich. Der Beklagte wurde als Lenker des am Unfall beteiligten Kraftwagens wegen Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens nach § 335 StG. rechtskräftig verurteilt. Die Klägerin begehrte unter Hinweis auf das strafgerichtlich festgestellte Verschulden des Beklagten Schadenersatz, und zwar Kosten im Betrag von 14.841 S sowie eine - teils kapitalisierte, teils laufende - Rente. Mit dem Leistungs- verband sie ein Feststellu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 AZPO §467 Z3 Cb3ZPO §506 Abs1 Z2 Cb3
Rechtssatz: Die Abänderung eines Leistungsurteils kann nicht mit dem allgemein gehaltenen Antrag erreicht werden, auszusprechen, daß den Gegner ein bestimmtes Mitverschulden treffe; ein solcher Antrag muß vielmehr ziffernmäßig zum Ausdruck bringen, welcher Teil des Klagsbetrages zugesprochen und welcher Teil abgewiesen werden soll. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Gatte der Klägerin verunglückte bei einem Verkehrsunfall tödlich. Der Beklagte wurde als Lenker des am Unfall beteiligten Kraftwagens wegen Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens nach § 335 StG. rechtskräftig verurteilt. Die Klägerin begehrte unter Hinweis auf das strafgerichtlich festgestellte Verschulden des Beklagten Schadenersatz, und zwar Kosten im Betrag von 14.841 S sowie eine - teils kapitalisierte, teils laufende - Rente. Mit dem Leistungs- verband sie ein Feststellu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 AZPO §467 Z3 Cb3ZPO §506 Abs1 Z2 Cb3
Rechtssatz: Die Abänderung eines Leistungsurteils kann nicht mit dem allgemein gehaltenen Antrag erreicht werden, auszusprechen, daß den Gegner ein bestimmtes Mitverschulden treffe; ein solcher Antrag muß vielmehr ziffernmäßig zum Ausdruck bringen, welcher Teil des Klagsbetrages zugesprochen und welcher Teil abgewiesen werden soll. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger die Verurteilung der beiden beklagten Parteien zur Ausfolgung eines einverleibungsfähigen Kaufvertrages betreffend die zu einer näher bezeichneten Eigentumswohnung gehörigen Grundanteile der Liegenschaft EZ. X. Das Erstgericht erkannte mit Urteil vom 6. März 1966 im Sinne des Klagebegehrens. Das Urteil grundet sich auf eine Reihe von Feststellungen darüber, wie es dazu kam, daß der Kläger gegen beide Beklagte unabhängig voneinander Ansp... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §65ZPO §467 Z3 Cb3ZPO §471 Z3 A
Rechtssatz: Bei Anwendung des § 471 Z 3 ZPO ist kein allzustrenger Maßstab anzulegen (vgl 5 Ob 278/63). Der Berufungsantrag muss nicht dem Wortlaut des § 467 Z 3 ZPO entsprechen, es genügt, wenn aus der Berufungsschrift eindeutig entnommen werden kann, welche Entscheidung der Berufungswerber anstrebt. Es ist aber nicht Aufgabe des Rechtsmittelgerichtes, den fehlenden Berufungsantrag zu supplier... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb3
Rechtssatz: Der Antrag, eine mündliche Berufungsverhandlung anzuberaumen und der Berufung stattzugeben, stellt überhaupt keinen Berufungsantrag im Sinne des § 467 Z 3 ZPO dar (vgl SZ 27/148). Entscheidungstexte 5 Ob 264/66 Entscheidungstext OGH 29.09.1966 5 Ob 264/66 Veröff: SZ 39/156 5 Ob 7/68 Entsche... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger die Verurteilung der beiden beklagten Parteien zur Ausfolgung eines einverleibungsfähigen Kaufvertrages betreffend die zu einer näher bezeichneten Eigentumswohnung gehörigen Grundanteile der Liegenschaft EZ. X. Das Erstgericht erkannte mit Urteil vom 6. März 1966 im Sinne des Klagebegehrens. Das Urteil grundet sich auf eine Reihe von Feststellungen darüber, wie es dazu kam, daß der Kläger gegen beide Beklagte unabhängig voneinander Ansp... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §65ZPO §467 Z3 Cb3ZPO §471 Z3 A
Rechtssatz: Bei Anwendung des § 471 Z 3 ZPO ist kein allzustrenger Maßstab anzulegen (vgl 5 Ob 278/63). Der Berufungsantrag muss nicht dem Wortlaut des § 467 Z 3 ZPO entsprechen, es genügt, wenn aus der Berufungsschrift eindeutig entnommen werden kann, welche Entscheidung der Berufungswerber anstrebt. Es ist aber nicht Aufgabe des Rechtsmittelgerichtes, den fehlenden Berufungsantrag zu supplier... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb3
Rechtssatz: Der Antrag, eine mündliche Berufungsverhandlung anzuberaumen und der Berufung stattzugeben, stellt überhaupt keinen Berufungsantrag im Sinne des § 467 Z 3 ZPO dar (vgl SZ 27/148). Entscheidungstexte 5 Ob 264/66 Entscheidungstext OGH 29.09.1966 5 Ob 264/66 Veröff: SZ 39/156 5 Ob 7/68 Entsche... mehr lesen...
Mit Urteil des Erstgerichtes vom 12. April 1966 wurde der Beklagte als der Vater des klagenden Kindes festgestellt und zur Bezahlung der Prozeßkosten verurteilt. Dieses Urteil wurde dem im Genuß des Armenrechtes stehenden Beklagten in der Männerstrafanstalt Garsten, wo er sich in Haft befindet, am 18. April 1966 zugestellt. Am 21. April 1966 langte beim Erstgericht ein mit 19. April 1966 datierter, als "Nichtigkeitsbeschwerde" bezeichneter und nicht von einem Rechtsanwalt unterfertigt... mehr lesen...
Norm: ZPO §66ZPO §467 Z3ZPO §464 Abs3 Cb
Rechtssatz: Faßt das Gericht eine mit Fehlern nach § 467 Z 3 ZPO behaftete Rechtsmittelschrift einer armen Partei als Antrag auf Bestellung eines Rechtsanwaltes zur Verfassung der Berufungsschrift auf und geht nach § 66 ZPO vor, dann liegt für die Berechnung der Berufungsfrist ein Fall des § 464 Abs 3 ZPO vor. Entscheidungstexte 6 Ob 291/66 En... mehr lesen...
Mit Urteil des Erstgerichtes vom 12. April 1966 wurde der Beklagte als der Vater des klagenden Kindes festgestellt und zur Bezahlung der Prozeßkosten verurteilt. Dieses Urteil wurde dem im Genuß des Armenrechtes stehenden Beklagten in der Männerstrafanstalt Garsten, wo er sich in Haft befindet, am 18. April 1966 zugestellt. Am 21. April 1966 langte beim Erstgericht ein mit 19. April 1966 datierter, als "Nichtigkeitsbeschwerde" bezeichneter und nicht von einem Rechtsanwalt unterfertigt... mehr lesen...
Norm: ZPO §66ZPO §467 Z3ZPO §464 Abs3 Cb
Rechtssatz: Faßt das Gericht eine mit Fehlern nach § 467 Z 3 ZPO behaftete Rechtsmittelschrift einer armen Partei als Antrag auf Bestellung eines Rechtsanwaltes zur Verfassung der Berufungsschrift auf und geht nach § 66 ZPO vor, dann liegt für die Berechnung der Berufungsfrist ein Fall des § 464 Abs 3 ZPO vor. Entscheidungstexte 6 Ob 291/66 En... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb3ZPO §506 Abs1 Z2
Rechtssatz: Das Rechtsmittelgericht kann nicht wissen und an Stelle der Parteien angeben, wie weit der
Spruch: der Vorinstanz die Rechte der Partei kränke (vgl Klein, Vorlesungen über die Praxis des Zivilprozesses S 231). Entscheidungstexte 2 Ob 232/66 Entscheidungstext OGH 22.09.1966 2 Ob 232/66 2 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb3ZPO §506 Abs1 Z2
Rechtssatz: Das Rechtsmittelgericht kann nicht wissen und an Stelle der Parteien angeben, wie weit der
Spruch: der Vorinstanz die Rechte der Partei kränke (vgl Klein, Vorlesungen über die Praxis des Zivilprozesses S 231). Entscheidungstexte 2 Ob 232/66 Entscheidungstext OGH 22.09.1966 2 Ob 232/66 2 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb3
Rechtssatz: Der Berufung muß eindeutig zu entnehmen sein, inwieweit nach dem Antrag der Beklagten das Klagebegehren bei entsprechender Vervollständigung der Tatsachenfeststellungen abzuweisen sein werde (ziffernmäßiger Betrag). Zur Vornahme einer komplizierten Berechnung ist das Berufungsgericht nicht verpflichtet. Entscheidungstexte 8 Ob 185/66 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb3
Rechtssatz: Der Berufung muß eindeutig zu entnehmen sein, inwieweit nach dem Antrag der Beklagten das Klagebegehren bei entsprechender Vervollständigung der Tatsachenfeststellungen abzuweisen sein werde (ziffernmäßiger Betrag). Zur Vornahme einer komplizierten Berechnung ist das Berufungsgericht nicht verpflichtet. Entscheidungstexte 8 Ob 185/66 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb3ZPO §471 Z3 AZPO §506 Abs1 Z3 Cb3AußStrG 2005 §65
Rechtssatz: Das Rechtsmittel entspricht nur dann den formellen Erfordernissen, wenn sich aus dem Antrag und der
Begründung: der Umfang der Anfechtung des Urteiles ergibt; andernfalls ist es zu verwerfen. Entscheidungstexte 2 Ob 259/65 Entscheidungstext OGH 30.09.1965 2 Ob 259/65 Veröff: JBl 1966,262 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb3ZPO §471 Z3 AZPO §506 Abs1 Z3 Cb3AußStrG 2005 §65
Rechtssatz: Das Rechtsmittel entspricht nur dann den formellen Erfordernissen, wenn sich aus dem Antrag und der
Begründung: der Umfang der Anfechtung des Urteiles ergibt; andernfalls ist es zu verwerfen. Entscheidungstexte 2 Ob 259/65 Entscheidungstext OGH 30.09.1965 2 Ob 259/65 Veröff: JBl 1966,262 ... mehr lesen...
Nach den wesentlichen Feststellungen der Vorinstanzen ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Streitteile sind italienische Staatsbürger. Sie sind seit 1943 miteinander verheiratet und lebten bis Sommer 1961 in Südtirol. Im Juli oder August 1961 verzog der Beklagte nach Österreich. Die Klägerin folgte ihm im Herbst des gleichen Jahres, kehrte im Mai 1963 nach Südtirol zurück und übersiedelte im Herbst 1963 abermals nach Österreich, wo sie zunächst bei ihrer Mutter unterkam, dann aber... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb3
Rechtssatz: Der Antrag, das Berufungsgericht möge das Urteil dahin abändern, daß der Beklagte "nur fünfzig Prozent eines neu festzusetzenden Schadenersatzbetrages bezahlen müsse", ist insoweit bestimmt, als er ein Mitverschulden des Klägers im Ausmaß von fünfzig Prozent geltend macht; in bezug auf die festgestellte Schadenshöhe ist der Antrag - ohne weitere Konkretisierung - als unbestimmt nicht zu berücksichtigen. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb3
Rechtssatz: Der Antrag, das Berufungsgericht möge das Urteil dahin abändern, daß der Beklagte "nur fünfzig Prozent eines neu festzusetzenden Schadenersatzbetrages bezahlen müsse", ist insoweit bestimmt, als er ein Mitverschulden des Klägers im Ausmaß von fünfzig Prozent geltend macht; in bezug auf die festgestellte Schadenshöhe ist der Antrag - ohne weitere Konkretisierung - als unbestimmt nicht zu berücksichtigen. ... mehr lesen...
Norm: Geo §545 Abs3ZPO §391 Abs3ZPO §467 Z3ZPO §506 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei einem Abänderungsantrag, die Gegenforderung als zu Recht bestehend festzustellen und das Klagebegehren abzuweisen, ist nicht nur die Gegenforderung, sondern auch noch die Hauptforderung Gegenstand des Rechtsmittelsverfahrens. Entscheidungstexte 7 Ob 145/65 Entscheidungstext OGH 16.06.1965 7 Ob 145/65 ... mehr lesen...
Norm: Geo §545 Abs3ZPO §391 Abs3ZPO §467 Z3ZPO §506 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei einem Abänderungsantrag, die Gegenforderung als zu Recht bestehend festzustellen und das Klagebegehren abzuweisen, ist nicht nur die Gegenforderung, sondern auch noch die Hauptforderung Gegenstand des Rechtsmittelsverfahrens. Entscheidungstexte 7 Ob 145/65 Entscheidungstext OGH 16.06.1965 7 Ob 145/65 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 DZPO §467 Z3 Cb4ZPO §506 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der Rüge der Verletzung materiell - rechtlicher Vorschriften bei Bekämpfung eines nach § 396 ZPO gefällten Versäumungsurteiles entspricht nur ein Antrag auf Abänderung im Sinne der Abweisung oder teilweisen Abweisung des Klagebegehrens. Fehlt es an einem solchen Antrag in der Berufung oder Revision, dann muß selbst bei begründeter Rechtsrüge das Rechtsmittel ohne Erfolg bleiben. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 DZPO §467 Z3 Cb4ZPO §506 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der Rüge der Verletzung materiell - rechtlicher Vorschriften bei Bekämpfung eines nach § 396 ZPO gefällten Versäumungsurteiles entspricht nur ein Antrag auf Abänderung im Sinne der Abweisung oder teilweisen Abweisung des Klagebegehrens. Fehlt es an einem solchen Antrag in der Berufung oder Revision, dann muß selbst bei begründeter Rechtsrüge das Rechtsmittel ohne Erfolg bleiben. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 Abs1 AZPO §259 Abs2ZPO §467 Z3ZPO §497 Abs3
Rechtssatz: Der Berufungsantrag auf Abänderung im Sinne der Stattgebung des Räumungsbegehrens schließt den Antrag auf Abweisung des gegnerischen Zwischenantrages auf Feststellung des Bestehens eines Bestandverhältnisses in sich. Entscheidungstexte 7 Ob 33/65 Entscheidungstext OGH 31.03.1965 7 Ob 33/65 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 Abs1 AZPO §259 Abs2ZPO §467 Z3ZPO §497 Abs3
Rechtssatz: Der Berufungsantrag auf Abänderung im Sinne der Stattgebung des Räumungsbegehrens schließt den Antrag auf Abweisung des gegnerischen Zwischenantrages auf Feststellung des Bestehens eines Bestandverhältnisses in sich. Entscheidungstexte 7 Ob 33/65 Entscheidungstext OGH 31.03.1965 7 Ob 33/65 ... mehr lesen...
Nach den wesentlichen Feststellungen der Vorinstanzen hatte der am 14. Februar 1944 geborene Kläger, der also im Unfallszeitpunkt ungefähr 17 Jahre alt war, im August 1961 mit zwei gleichaltrigen Freunden auf Mopeds eine Urlaubsfahrt durch Österreich unternommen. Auf der Fahrt am 17. August 1961 setzte stärkerer Regen ein, so daß der Kläger mit seinen Freunden den Beschluß faßte, im Walde Unterstand zu suchen. Sie fanden ein umzäuntes Grundstück (Obstgarten) mit zwei aneinandergebaute... mehr lesen...