Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 13.12.1982 bis 11.10.1990 als Schweißer beim Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung, nachdem der Kläger eine vom Beklagten wiederholte Weisung des Y***** S*****, anstelle einer ihm vom Beklagen aufgetragenen Arbeit eine andere Arbeit sofort in Angriff zu nehmen, nicht befolgt hatte. Der Kläger begehrt die Zahlung von 72.158,62 S brutto sA an entlassungsabhängigen Ansprüchen und brachte vor, da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Rechtliche Beurteilung Soweit der Kläger im Hinblick auf die Unterlassung der Einholung eines berufskundlichen Gutachtens wie bereits in der Berufung die Unvollständigkeit der Sachverhaltsgrundlagen wegen Fehlens von Feststellungen über die Anforderungen in den Verweisungsberufen bemängelt, führt er inhaltlich (§ 84 Abs 2 ZPO) e... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei stand mit der A***** & W***** Gesellschaft mbH mit dem Firmensitz in W***** in laufender Geschäftsverbindung. Hieraus resultiert eine Forderung der A***** & W***** Gesellschaft mbH W***** in der Höhe von S 1,056.852,--, die bisher von der beklagten Partei nicht beglichen wurde. Die klagende Partei begehrt die Zahlung eines Betrages in dieser Höhe. Die Forderung der A***** & W***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in W***** sei ihr von diese... mehr lesen...
Norm: ZPO §281aZPO §488 Abs4ZPO §503 Z2 C2a
Rechtssatz: Unterlässt das Gericht eine vorherige Bekanntgabe und führt es, ohne den Parteien Gelegenheit zu geben, sich dagegen auszusprechen, trotzdem die Beweisaufnahme nur gemäß § 281a ZPO mittelbar durch, dann verursacht es einen Verfahrensmangel, der eine erhebliche Verletzung des Prozessrechtes im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO darstellt. Nur schon vom Erstgericht mittelbar aufgenommene Beweise könn... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt den Zuspruch von S 548.146,66 sA. Die beklagte Partei beantragt die Abweisung der Klage. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Die zweite Instanz gab der Berufung der klagenden Partei "teilweise" Folge. Sie erkannte, daß die Klageforderung mit S 548.146,66 sA zu Recht, eine von der beklagten Partei eingewendete Gegenforderung aber nicht zu Recht bestehe, so daß die beklagte Partei schuldig sei, den Klagebetrag zu zahlen. Das Berufungsge... mehr lesen...
Norm: ZPO §268 IIID6ZPO §281aZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Hat das Berufungsgericht Feststellungen aus dem angeschlossenen Strafakt getroffen, ohne diesen zu verlesen, so ist die Bezugnahme des Berufungsgerichtes auf eine Aussage des Beklagten im Strafverfahren nicht nachvollziehbar, weil dieses Beweisergebnis aus dem Strafverfahren nicht Gegenstand des zivilgerichtlichen Beweisverfahrens geworden ist. Die Berücksichtigung eines verurteilenden St... mehr lesen...
Norm: ZPO §281aZPO §503 Abs2 C2c
Rechtssatz: Wiederholt das Berufungsgericht das Beweisverfahren im Sinne des § 281 a ZPO, darf es sich nicht damit begnügen, über die streitigen Tatsachen schriftliche Sachverständigengutachten zu verlesen, die nicht in einem gerichtlichen Verfahren, sondern im vom beklagten Versicherungsträger durchgeführten Leistungsverfahren vom genannten Versicherungsträger mit der Untersuchung und Erstrentengutachtung beauf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das Begehren des Klägers auf Gewährung einer Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab dem Stichtag (1.Juni 1987) ab. Es stellte fest, daß der Kläger in Österreich vom 28. April 1969 bis 6.Juni 1969, vom 25.April 1973 bis 12.Juli 1983, vom 22.Juli 1973 bis 27.September 1973 und vom 16.Oktober 1973 bis 6. Dezember 1973 pflichtversichert und in der Zeit vom 10.Juli 1973 bis 21.Juli 1973 arbeitsunfähig gemeldet war. Nach Art 26 Abs 4 (- r... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine inländische Handelsgesellschaft. Sie betreibt die fabriksmäßige Warenherstellung. Im Jahre 1983 erwog sie, aus Ungarn einzuführende Materialien zu Erzeugnissen zu verarbeiten und diese an eine Schwestergesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland verkaufsweise auszuführen. Nach ihrer internen Kalkulation erwartete die Klägerin von diesem Vorgang nur im Falle einer zollrechtlichen Behandlung der Materialeinfuhr und der Produktausfuhr nach den Reg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 16.November 1963 vor dem Standesamt Feldkirch zu Nr. 164/1963 die jeweils erste Ehe geschlossen. Ehepakte wurden nicht errichtet. Beide Parteien sind österreichische Staatsangehörige. Ihr letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt war Rankweil. Aus der Ehe entstammen die mittlerweile völljährigen Töchter Liane (auch Leane), geboren am 11.Dezember 1963, Manuela, geboren am 4.Dezember 1965, und Michaela, geboren am 21.März 1968. Die häu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile lebten von Dezember 1982 bis Februar 1985 im Hause der Beklagten in Braunau in Lebensgemeinschaft. Sie lernten einander im April 1981 anläßlich eines Kuraufenthaltes in Bad Hofgastein kennen. Der 1913 geborene Kläger war damals nach Scheidung zweier vorangegangener Ehen in dritter Ehe verheiratet, lebte aber ab Herbst 1981 von seiner dritten Gattin getrennt und in Scheidung. Die 1930 geborene, nach erster Ehe geschiedene Beklagte unterhielt dam... mehr lesen...
Norm: ZPO §281aZPO §488
Rechtssatz: Der Unmittelbarkeitsgrundsatz wurde auch für das Berufungsverfahren nur durch § 281 a ZPO gelockert. Im Sinne dieser Bestimmung waren die Parteien in dem dort genannten Verfahren nur dann beteiligt, wenn sie dort Parteien oder zumindest Nebenintervenienten waren. Entscheidungstexte 1 Ob 695/88 Entscheidungstext OGH 07.02.1989 1 Ob 695/88 V... mehr lesen...
Norm: ZPO §281aZPO §488
Rechtssatz: Die Anwendung des § 281 a ZPO ist überall dort unzulässig, wo erstmals im Berufungsverfahren im Rahmen einer Beweisergänzung Beweise über Umstände aufzunehmen sind, die nur durch den persönlichen unmittelbaren Eindruck des Berufungssenates ermittelt werden können. Stellten die Parteien im Verfahren widersprechende Behauptungen auf und kommt es darauf an, welcher Partei Glauben zu schenken ist, muß das Berufun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund des mit Johann P*** abgeschlossenen Kaufvertrages vom 25./26. Juni 1985 war die Klägerin Eigentümerin des zuvor dem Johann P*** gehörigen Hälfteanteils der Liegenschaft EZ 1655 II KG Zirl. Über diesen Liegenschaftsanteil fertigten die Streitteile am 3. April 1986 einen Kaufvertrag, nach dem der Beklagte einen Kaufpreis von S 400.000,-- unter Übernahme einer auf der Liegenschaft haftenden Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges und eines Wohnrechtes des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Firma M*** P*** S.p.A wurde durch Fusionsvertrag mit Wirkung vom 1. Jänner 1984 in die klagende und widerbeklagte Partei (im folgenden nur klagende Partei) aufgenommen. Die Firma M*** P*** räumte der beklagten und widerklagenden Partei (im folgenden nur beklagte Partei) das Recht ein, für ihre Geschäfte in der Tegetthoffstraße un in der Hietzinger Hauptstraße das eingetragene Firmenzeichen der Firma M*** P*** "Stefanel" zu verwenden und die Geschäfte mit d... mehr lesen...
Begründung: Anläßlich eines Scheidungsverfahrens nach § 55 a EheG schlossen die Streitteile am 17.Juni 1980 den gerichtlichen Vergleich, wonach sich der Kläger verpflichtete, der Beklagten bis auf weiteres einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 2.300 S zu zahlen, wobei als Berechnungsgrundlage von einem monatlichen Durchschnittseinkommen des Klägers von 14.500 S ausgegangen wurde, während die Beklagte über keinerlei Einkünfte verfügte. Zur Hereinbringung des rückständigen Unterhal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Bezahlung von S 2,85 Mill. s.A. Sie behauptete, aus der Zwangsversteigerung von sechs Liegenschaften, deren Eigentümerin sie war, wäre ihr ein um den genannten Betrag erhöhter Meistbotsrest zugekommen, wenn der Beklagte als Ersteher nicht die anderen drei Bieter durch Zusagen davon abgebracht hätte, weiterzubieten. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und wendete ein, er habe sich mit den Mitbietern n... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin des Hauses Krumpendorf, Jägerweg 11, in dem sie die Erdgeschoßwohnung bewohnt. Die Beklagten haben ein Wohnungsrecht an der im ersten Stock des Hauses gelegenen Wohnung. Infolge Differenzen mit der Klägerin benützen sie jedoch diese Wohnung seit dem Jahre 1979 nicht mehr. Im Dezember 1979 erteilten sie einem Installateur den Auftrag, die Wohnung wintersicher zu machen. Dies erfolgte durch eine Entleerung der Leitung und Schließen des in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die von den Revisionswerbern behaupteten Verfahrensmängel liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da keine der Parteien der Verlesung der Aussage des Geschäftsführers der Beklagten als Partei in der Berufungsverhandlung widersprochen und seine neuerliche Einvernahme durch das Berufungsgericht beantragt hat, ist dem Berufungsgericht ein Verstoß gegen § 281 a ZPO nicht anzulasten. Mit der Rüge, im Zuge der Beweiswiederhol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten waren Vormieter der von der Zweitklägerin und ihrem Ehemann Johann H*** am 27. Februar 1981 gemieteten, aus 4 Zimmern samt Nebenräumen bestehenden Wohnung im Hause Lienz, Rosengasse 17. Nach der schriftlichen Vereinbarung vom 18. Februar 1981 überließen die Beklagten den Nachmietern die in der Urkunde Beilage B aufgezählten Einrichtungsgegenstände gegen eine Ablösesumme von 350.000 S. Die klagenden Parteien fechten diese Vereinbarung unter anderem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die "A. L*** Gesellschaft mbH" mit dem Kläger und Ing. Erich E*** als je einzelvertretungsbefugten Geschäftsführern ist seit 13. Mai 1974 zu 7 HRB 16.307 des Handelsgerichtes Wien registriert. Ihre Firma wurde am 3. September 1974 in "Heinz F*** Gesellschaft mbH" geändert. Zu HRB 14.229 des Handelsgerichtes Wien war seit 28. September 1972 die "T***" Reifenservice- und Handels-Gesellschaft mbH (im folgenden Firma "T*** alt" genannt) eingetragen. Der Heinz F***... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist seit dem Jahre 1899 Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 503, KG II St.Leonhard in Graz, mit den Grundstücken 1002 Garten, 1009/1 Baufläche mit dem Haus Gleisdorfergasse 10 und dem Grundstück 1009/3 mit dem Haus Gleisdorfergasse 10 a. Die Klägerin ist seit 1961 Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 1129 KG II St.Leonhard, bestehend aus dem Grundstück 1011/2 mit dem Haus Graz, Gleisdorfergasse 8 a. Das Grundstück 1009/3 der Beklagten grenzt ... mehr lesen...
Norm: ZPO §281aZPO §488 Abs4ZPO §492ZPO §503 Abs1 Z2 C2a
Rechtssatz: Selbst bei Verzicht auf Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung ist eine solche von Amts wegen anzuberaumen, wenn das Berufungsgericht gemäß § 281 a ZPO auf Grund mittelbarer Beweisaufnahme ergänzende Feststellungen treffen will; den Parteien muß Gelegenheit gegeben werden, sich gegen eine mittelbare Beweisaufnahme auszusprechen. Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Brüder. Mit Übergabsvertrag vom 7. Dezember 1966 übergab Maria Magdalena A dem Beklagten und seiner Ehegattin Leokadia A ihre aus den Liegenschaften EZ 62, 146, 309, 313, 412 KG Biedermannsdorf und EZ 78 KG Hennersdorf bestehende Landwirtschaft mit dem Anwesen Biedermannsdorf, Ortsstraße 28. Als Abtretungspreis war ein Betrag von S 100.000 vereinbart, den der Beklagte und seine Ehegattin an Gertrude B, die Schwester der Streitteile, auszuzahlen hatte... mehr lesen...
Norm: ZPO §281a
Rechtssatz: Auf die Motive einer Partei, aus denen sie von einem Antrag auf neuerliche unmittelbare Beweisaufnahme Abstand nimmt, kommt es nicht an, sondern ausschließlich auf die Unterlassung einer solchen Antragstellung. Entscheidungstexte 6 Ob 539/85 Entscheidungstext OGH 23.05.1985 6 Ob 539/85 9 Ob 1563/94 Entsc... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist eine niederösterreichische Stadtgemeinde. Sie hat - im Sommer 1976 - mit dem nun beklagten Installateurmeister einen Vertrag über die Ausführung von Wasserinstallationen in einem Teil eines von ihr auf ihrem Grund zu errichtenden Schulneubaues abgeschlossen. Dabei haben die Streitteile die Anwendbarkeit aller einschlägigen Ö-Normen vereinbart. Das Schulgebäude wurde mit einem Keller und drei Geschoßen errichtet. Mit Beginn des Schuljahres 1977/78 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war mit Barbara Johanna A vom 17.10.1957 bis 12.5.1975 verheiratet. Die Beklagte wurde während der aufrechten Ehe geboren. Am 14.5.1979 brachte der Kläger die Ehelichkeitsbestreitungsklage ein. Die Beklagte gestand ihre Unehelichkeit zu, beantragte jedoch Abweisung des Klagebegehrens wegen Versäumung der Klagefrist. Das Erstgericht wies im ersten Rechtsgang das Klagebegehren wegen Fristversäumung ab. Das Berufungsgericht gab der gegen diese Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ZPO §281aZPO §503 Abs1 Z2 C3c
Rechtssatz: Die Beurteilung durch das Berufungsgericht, ob eine verläßliche Überprüfung der Beweiswürdigung des Erstgerichtes nur auf Grund des unmittelbaren Eindruckes der Zeugen und Parteien oder auf Grund einer Beweisaufnahme gemäß § 281 a ZPO möglich ist, gehört dem Bereich der durch den OGH nicht mehr überprüfbaren Beweiswürdigung an. Ein Mangel des Berufungsverfahrens liegt nur vor, wenn das Berufungsge... mehr lesen...
Norm: ZPO §281a
Rechtssatz: Für die Durchführung einer Beweiswiederholung durch das Berufungsgericht ist die bloße Verlesung der Protokolle des erstinstanzlichen Verfahrens ausreichend, wenn nicht eine der Parteien dagegen ausdrücklich Widerspruch erhebt. Entscheidungstexte 7 Ob 5/84 Entscheidungstext OGH 22.03.1984 7 Ob 5/84 Veröff: JBl 1985,173 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §281aZPO §328ZPO §375 Abs2ZPO §488ZPO §503 Z2 C3aZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Keine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, wenn das Berufungsgericht im Rahmen seiner Beweiswiederholung die Protokolle über die Aussage von Zeugen und Parteien, die vom Erstgericht im Rechtshilfeweg vernommen wurden, verliest und dagegen kein Einspruch erhoben wird. Entscheidungstexte 2 Ob 287/70 ... mehr lesen...