Norm
ZPO §281aRechtssatz
Auf die Motive einer Partei, aus denen sie von einem Antrag auf neuerliche unmittelbare Beweisaufnahme Abstand nimmt, kommt es nicht an, sondern ausschließlich auf die Unterlassung einer solchen Antragstellung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0040337Dokumentnummer
JJR_19850523_OGH0002_0060OB00539_8500000_002