Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 20. 6. 1989 bis zum 26. 2. 1993 beim Beklagten als Tischler beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Mit der Behauptung, er sei unberechtigt entlassen worden, begehrte der Kläger zunächst S 83.044,96 sA an Kündigungsentschädigung (S 11.112,-), Lohnrest für zwei Wochen (15. 2. 1993 bis 26. 2. 1993; S 10.162,-), Abfertigung (S 48.114,96), Urlaubsentschädigung (S 5.556,-) und Spesenersatz für einen Arbeitseinsatz auf einer... mehr lesen...
Begründung: Am Abend des 28. 3. 1996 traf sich der Kläger mit einigen Freunden, darunter auch der Beklagten, die soeben die Führerscheinprüfung bestanden hatte, jedoch noch nicht im Besitz des Dokumentes war. Der Kläger, der ihr zuvor gratuliert hatte, zog seine Glückwünsche zurück, worauf ihn die Beklagte mit dem Schimpfwort "Arschloch" bedachte. Der Kläger, der vorgab, die Beklagte nicht verstanden zu haben, fragte nach, worauf die Beklagte das Schimpfwort wiederholte. Auf noc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht gibt den für eine Prüfung iSd § 46a Abs 4 MRG Das Rekursgericht gibt den für eine Prüfung iSd Paragraph 46 a, Absatz 4, MRG relevanten Unternehmensbegriff (vgl. zuletzt WoBl 1998, 303 (Würth) = relevanten Unternehmensbegriff vergleiche zuletzt WoBl 1998, 303 (Würth) = immolex 1998, 136 = RdW 1998, 460) richtig wieder. Danach fallen nicht nur auf Gewinn gerichtete, sondern auch ohne eine solche Gewi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die von den Umständen des Einzelfalles abhängige Ermessensentscheidung über die Schwere eines Verschuldens (hier: an der Versäumung der Frist für den Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl) betrifft - solange der zweiten Instanz kein an die Grenzen des Mißbrauches gehender Fehler unterlief oder der Ermessensspielraum eklatant überschritten wurde - keine erhebliche Rechtsfrage (1 Ob 574/95; 4 Ob 2010/96h; Kodek in Rechberg... mehr lesen...
Norm: ZPO §273
Rechtssatz: Die nach § 273 ZPO erfolgte Betragsfestsetzung ist als revisible rechtliche Beurteilung zu qualifizieren. Entscheidungstexte 2 Ob 13/99x Entscheidungstext OGH 28.01.1999 2 Ob 13/99x 9 ObA 101/99i Entscheidungstext OGH 01.09.1999 9 ObA 101/99i 7 Ob 68/03f E... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Zahlung von S 77.384,81 sA mit der
Begründung: , er habe sich am 23. 5. 1996 vollkommen betrunken im Lokal der Beklagten aufgehalten. Unter Ausnutzung seiner Alkoholisierung sei es zu Euro-Card-Abbuchungen in der Höhe von DM 10.838,21 gekommen. Die Beklagte wendete ein, der Kläger habe in der Nacht vom 22. auf den 23. 5. in ihrer Nachtbar mehrere Mädchen in das Separee eingeladen und freigehalten. Er habe keinen alkoholisierten Eindruck gemach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 10. 4. 1995 bis 8. 11. 1995 als Hilfsarbeiterin mit einem Bruttomonatsgehalt von S 13.960,-- beim Beklagten beschäftigt. Am 25. 10. 1995 teilte ihr der Beklagte nach Arbeitsschluß mit, daß er mit ihr noch etwas zu besprechen habe. Als die Parteien einander an einem Arbeitstisch gegenüberstanden, teilte der Beklagte der Klägerin mit, daß er sich in sie "verschaut" habe, trat an ihre Seite und begann die Klägerin an den Schultern, im Gesic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht gibt die Aktenlage richtig wieder, soweit es darauf verweist, daß die klagende Partei zur Heranziehung einer Gerichtsbediensteten während deren Arbeitszeit durch den Beklagten vorgebracht hat, daß diese Tätigkeit zu privaten Zwecken für die auf AS 2 namentlich genannten Verbände und Vereine diente. Die Auslegung des Parteienvorbringens ist daher mit dessen Wortlaut vereinbar und demnach für sich all... mehr lesen...
Begründung: Die am 10. 10. 1981 geschlossene Ehe der Streitteile wurde am 25. 4. 1997 aus dem beiderseitigen Verschulden geschieden. Aus der Ehe stammen die beiden minderjährigen Kinder Stephanie, geboren am 4. 4 1985, und Sophie, geboren am 1. 5. 1988. Die Obsorge betreffend die beiden Kinder kommt vereinbarungsgemäß der Antragstellerin zu. Die Antragstellerin begehrte die Aufteilung des Ehevermögens nach §§ 81 ff EheG dahin, daß ihr der dem Antragsgegner gehörende Hälfteant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu einem Viertel Eigentümer, seine Mutter war bis zu ihrem Tode am 6. März 1976 zu drei Vierteln Eigentümerin einer Liegenschaft mit einem Villenwohnhaus. Bei deren Ableben war von den drei ehelichen Töchtern des Klägers die Erstbeklagte bereits geboren, die Zweitbeklagte bereits empfangen und die dritte Tochter weder geboren noch empfangen. Einziges Aktivum der Verlassenschaft waren die Liegenschaftsanteile. Im Verlassenschaftsverfahren nach s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verkaufte am 4. 5. 1995 einer Interessentin seinen gebrauchten PKW "Mercedes 300" um 315.000 S, wobei er das Baujahr mit 1991 und die bis dahin erreichte Fahrleistung mit 90.000 km angab. Tatsächlich war das Baujahr 1989, die Fahrleistung betrug zum Zeitpunkt der Übergabe rund 200.000 km. Bevor der Beklagte das Fahrzeug erworben hatte, hatte es wiederholt den Eigentümer gewechselt. Die Käuferin verkaufte das Fahrzeug noch vor dem 21. 6. 1995 um ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D2bZPO §273
Rechtssatz: Der von der Mutter im eigenen Haushalt erbrachte Pflegeaufwand für den schwerstbehinderten Sohn ist vom Schädiger zu ersetzen und kann der Höhe nach in Anwendung des § 273 ZPO ermittelt werden. Der überprüfbare Ermessensspielraum ist dabei die Bandbreite der Kosten ungelernter bzw professioneller Pflegepersonen. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz fiktiver Pflegekosten (hier von sechs Krankenschwestern).... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund ärztlicher Fehler kam es bei der Geburt des Klägers im Krankenhaus der Beklagten am 23. 11. 1989 zu einem akutem Sauerstoffmangel, was zu einer irreparablen Schädigung des Gehirns und in der Folge zu schwersten geistigen und körperlichen Behinderungen führte. Der Kläger wird seit seiner Geburt von der Mutter praktisch "rund um die Uhr" betreut. Mit der am 23. 7. 1993 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der Kläger zunächst 500.000 S Schmerzen... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Hälfteeigentümer einer Liegenschaft in Vorarlberg samt darauf errichteten Einfamilienhaus. Dieses Gebäude liegt unterhalb der Landesstraße L 94, an welcher das Vorarlberger Landesstraßenbauamt im Auftrag der beklagten Partei Verbreitungsarbeiten durchführte. Am 15.2.1990 und am 22.12.1991 kam es im dortigen Geländebereich zu zwei Hangrutschungen, durch welche die Liegenschaft des Klägers und zuletzt am 22.12.1991 auch dessen Wohnhaus beschädigt wurden. Die... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Verfahrensmängel, deren Vorliegen das Berufungsgericht bereits verneint hat, können nicht neuerlich als Mängel des Berufungsverfahrens geltend gemacht werden (Arb 11.174; Arb 11.217 EvBl 1995/67 uva). Dies gilt nicht nur für den Einwand der Revisionswerberin, das Erstgericht hätte die von ihr beantragten Sachverständigen beiziehen müssen, sondern auch für ihren Einwand, es sei zu Unrecht § 273 ZPO angewendet worden. Die... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die stets an Hand der konkreten Behauptungen im Einzelfall vorzunehmende Beurteilung der Schlüssigkeit einer Klage stellt grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar (7 Ob 523/95; 1 Ob 2063/96f u.a.). Daß den Vorinstanzen bei Verneinung der Schlüssigkeit des Klagebegehrens ein erheblicher Rechtsirrtum unterlaufen wäre, ist nicht ersichtlich: Für die Substantiierung eines Schadensersatzans... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §43ZPO §273
Rechtssatz: Die Pauschalgebühr ist in dem Umfang zu erstzen, in dem der Gegner erfolgreich war, wobei auf Klagsausdehnungen Bedacht zu nehmen ist, gegebenenfalls unter Anwendung des § 273 ZPO. Entscheidungstexte 15 R 16/98b Entscheidungstext OLG Wien 31.03.1998 15 R 16/98b European Case Law Identif... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 17.11.1987 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Die Haftung der Beklagten für die erlittenen Unfallsfolgen ist unbestritten. Nachdem über einzelne Schadenspositionen bereits mit Teilurteil rechtskräftig erkannt wurde, ist nur noch die Frage des Ersatzes jenes Aufwandes strittig, den die Klägerin für den Einsatz von aufgrund ihrer verbliebenen Behinderung erforderlichen Hilfskräften geltend macht. Sie begehrte zuletzt einen Betrag... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin begründet die Zulässigkeit ihrer außerordentlichen Revision damit, daß das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung von den Feststellungen des Erstgerichtes abgewichen sei und seinen rechtlichen Überlegungen die Annahme zu Grunde gelegt habe, die Klägerin sei sich von Anfang des Mietverhältnisses an dessen bewußt gewesen, eine schon anfänglich feuchte Wohnung zu beziehen. Hingegen habe das Erstgericht nur fe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach dem festgestellten Sachverhalt sind für die beträchtlichen Umsatzrückgänge des Klägers beim Vertrieb von Astdübeln ab 1993 mehrere Faktoren ursächlich, darunter auch der Umstand, daß die Zweitbeklagte ab dem zweiten Halbjahr 1992 unter Zuhilfenahme einer durch Verstoß gegen § 11 UWG nachgebauten Produktionsanlage ebenfalls Astdübel erzeugt und mit ihren Produkten Kunden des Klägers zu niedrigeren Preisen als der Kl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die Ermittlung der Höhe der Heiratsausstattung gibt es keine starren Regeln; es sind vielmehr jeweils die Verhältnisse des Einzelfalles maßgebend (RIS-Justiz RS0022303). Die Überprüfung des dem Gericht dabei eingeräumten Beurteilungsspielraumes stellt keine erhebliche Rechtsfrage dar, außer es handelte sich um eine an die Grenze des Mißbrauches gehende Fehlbeurteilung oder um eine eklatante Überschreitung des Ermesse... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist (so steht es jedenfalls in diesem Verfahren fest) Mieterin von Geschäftsräumlichkeiten im Haus 1010 Wien, S*****gasse 7, das dem Antragsgegner gehört. Das Mietobjekt umfaßt Räumlichkeiten im Erdgeschoß im Ausmaß von 413,69 m2, Kellerräumlichkeiten von 453,79 m2 und 303,80 m2 sowie eine Wohnung (top 14) im fünften Stock des Hauses mit 259,93 m2, insgesamt also eine Nutzfläche von 1.431,21 m2. Es wird für gastgewerbliche Zwecke genutzt. Das im... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Bestandobjekte top Nr 3, 3a und 5 im Hause ***** Wien, S*****gasse *****. Der Antragsgegner ist Eigentümer dieses Hauses. Mit Schreiben vom 2.11.1994 begehrte dieser von der Antragstellerin unter Berufung auf § 46a Abs 4 MRG ("Fünfzehntelanhebung") ab 1.1.1995 für die top Nr 3 und 5 einen angemessenen monatlichen Hauptmietzins (einschließlich EVB) in Höhe von S 5.014, für das Objekt Nr 3a einen solchen (einschließlich EVB) von S ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Ausmaß der Zinsminderung richtet sich nach Grad und Dauer der Unbrauchbarkeit des Bestandobjekts (MietSlg 43/5; immolex 1997, 301/172). Bei Ermittlungsschwierigkeiten darf das Gericht gemäß § 273 Abs 1 ZPO eine Ermessensentscheidung treffen (Binder in Schwimann 2. Aufl, Rz 75 zu § 1096 ABGB). Eine solche Ermessensentscheidung ist grundsätzlich nicht revisibel; lediglich gravierende, an die Grenzen des Mißbrauchs geh... mehr lesen...
Begründung: Am 2.Dezember 1983 wurde der damals 36jährige Ehemann der Klägerin von einem in Ausübung des Dienstes befindlichen Gendarmeriebeamten getötet. Im Verfahren AZ 21 Cg 1008/90 (ex 52a Cg 1001/86) des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien (im folgenden Vorverfahren) machte die Klägerin neben hier nicht bedeutsamen Ansprüchen entgangenen Unterhalt gegen die (auch dort) beklagte Partei geltend. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien erkannte mit Zwischenurteil nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19.10.1991 erlitt der am 10.10.1964 geborene, aus Bosnien stammende Kläger als Beifahrer eines vom Erstbeklagten gelenkten Fahrzeuges, das bei der Zweitbeklagten haftpflichtversichert war, bei einem Verkehrsunfall in der Gemeinde Regau, Oberösterreich, unter anderem einen Halswirbelverrenkungsbruch, der eine komplette Querschnittlähmung vom
Kopf: abwärts zur Folge hatte. Die Beklagten haften dem Kläger für alle unfallskausalen Schäden, die Zweitbeklagte be... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1.1.1971 Hauptmieterin eines Geschäftslokals im Haus ***** in 1010 Wien, das der Antragsgegnerin gehört. Dieses Geschäftslokal wird für den Betrieb eines Restaurants/Cafe-Restaurants benützt. Der vereinbarungsgemäß zu zahlende Hauptmietzins beträgt S 59.232,12 monatlich. Die Antragsgegnerin hat die Verpachtung dieses Geschäftslokals zum Anlaß genommen, von der Antrag- stellerin gemäß § 46a Abs 3 MRG ab Februar 1995 einen höheren Mietzi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur außerordentlichen Revision des Kläger: Bei Bemessung des gemäß § 1431 ABGB zu zahlenden Lohnes steht der dem Beklagten verschaffte Nutzen im Vordergrund, für dessen Höhe die Umstände des Einzelfalles auch unter Heranziehung des § 273 ZPO maßgeblich sind (SZ 26/195; SZ 53/71; 3 Ob 562/85 u.a.). Der Bereicherungsgläubiger hat alle Voraussetzungen seiner Bereicherungsklage zu beweisen (1 Ob 2375/96p), der Kondiktions... mehr lesen...
Norm: ZPO §273UrlG §8
Rechtssatz: Die den Arbeitgeber treffende Aufzeichnungspflicht gemäß § 8 UrlG schließt eine Schätzung des anders nicht feststellbaren Urlaubsverbrauches - erschwert durch schlampige Aufzeichnungen und Verbrauch von Zeitausgleich beziehungsweise Beurteilung einzelner Tage des Fernbleibens - gemäß § 273 Abs 1 ZPO nicht aus. Entscheidungstexte 8 ObA 298/97z Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der Berufungsentscheidung zur Schätzung des vom Kläger bei Ende des Arbeitsverhältnisses (infolge unberechtigter Entlassung) unverbrauchten Urlaubsrestes gemäß § 273 Abs 1 ZPO für das Ausmaß der ihm gebührenden Urlaubsentschädigung ist zutreffend (§ 48 ASGG). Die
Begründung: der Berufungsentscheidung zur Schätzung des vom Kläger bei Ende des Arbeitsverhältnisses (infolge unberechtigter Entlassung)... mehr lesen...