Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei 1. O***** Produktionsgesellschaft m.b.H., 2. S***** Betriebsgesellschaft m.b.H., *****, beide vertreten durch Mag. Dr. Lothar Wilts... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Seit der Entscheidung 8 ObA 2058/96x = ZAS 1997/5 [Apathy] vertritt der Oberste Gerichtshof in Übereinstimmung mit der überwiegenden Lehre (Apathy, Beiderseitiges Verschulden an der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Tomandl, Beendigung des Arbeitsvertrages, 81, 85 ff; Kramer in Glosse zu DRdA 1979/6; Kuderna Entlassungsrecht² 76 ff; Wachter, Beiderseitiges Verschulden an der vorzeitigen Auflösung des ... mehr lesen...
Begründung: Nach Besichtigung und Probefahrt bestellte der Beklagte bei der Klägerin im April 2001 einen gebrauchten Hydraulik-Raupenbagger Baujahr 1990 um 390.000 S brutto. Mit Auftragsbestätigung vom 20. 4. 2001 bestätigte die Klägerin die verbindliche Annahme des Auftrags zu ihren Liefer- und Zahlungsbedingungen, die (in dreifacher Ausfertigung) auf der Rückseite der Auftragsbestätigung abgedruckt waren. Darin war Eigentumsvorbehalt bis zur restlosen Bezahlung vorgesehen und fe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Ernst Galutschek und Univ. Prof. Mag. Dr. Michaela Windischgrätz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dogan T*****, Kraftfahrer, *****, vertreten durch Dr. Kurt Klein, Re... mehr lesen...
Norm: EO §74§74aZPO §273
Rechtssatz: Die Kosten für eine Anfrage beim Zentralen Melderegister im Wege des Internets werden unter Anwendung des §273 ZPO mit EUR 10,-- bestimmt. Entscheidungstexte 37 R 113/04b Entscheidungstext LG LINZ 22.04.2004 37 R 113/04b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00458:2004:RLI0000010 ... mehr lesen...
Begründung: Am 11.3.1998 wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung die Fahrnisexekution und die Forderungsexekution gemäß § 294a EO bewilligt. Am 11.3.1998 wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung die Fahrnisexekution und die Forderungsexekution gemäß Paragraph 294 a, EO bewilligt. Nachdem an der zuletzt bekannten Adresse "Hauptstraße*****" die Fahrnisexekution nicht vollzogen werden konnte, weil die verp... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vernichtung oder Minderung einer objektiv gegebenen Erwerbschance - also einer solchen, die im Verkehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angenommen wird - ist positiver Schaden. Eine solche Erwerbschance bildet einen selbständigen Vermögenswert, wenn der Geschädigte eine rechtlich gesicherte Position hatte, den Gewinn zu erzielen (vgl SZ 57/173; EvBl 1983/72; SZ 53/146; SZ 65/13, SZ 58/104; SZ 68/191; SZ 6... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Rekursgerichtes entspricht der Judikatur des Obersten Gerichtshofs, wonach auch der Fall des Rechtsübergangs von Gesellschaftsanteilen im Erbweg von § 12a Abs 3 MRG umfasst ist, wenn dadurch das Tatbestandsmerkmal der entscheidenden Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten erfüllt ist (RIS-Justiz RS0112675 ua). Den Schutz des eingeantworteten Erben analog auch auf den Erwe... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes liegt eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung nicht vor. Strittig im Revisionsverfahren ist nur die Berechtigung der vom Kläger geforderten Provisionen aus sogenannten "Direktgeschäften" für die Zeit vom 1. 9. bis 19. 12.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragstellerin J***** K***** KG, ***** vertreten durch Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH in Wien, wider die Antragsgegnerin Österreichische ***... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens bekämpft der Kläger im Wesentlichen in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen. Im Übrigen können angebliche Mängel des erstgerichtlichen Verfahrens, deren Vorliegen das Berufungsgericht bereits verneint hat, nicht neuerlich in der Revision gerügt werden. Mangelhafte Tatsachenfeststellung und unrichtige Beweiswürdigung bilden keinen Revision... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verlassenschaft nach dem am 1. November 2001 verstorbenen Marcus W*****, zuletzt wohnhaft ***** vertreten durch Dr. Sonja Schindlholzer, Rechtsanwältin in Salzburg, gegen die be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der von der Klägerin in ihrer außerordentlichen Revision gestellte Abänderungsantrag nach § 508 ZPO ist verfehlt (§ 502 Abs 1 iVm § 502 Abs 5 Z 4 ZPO). Der von der Klägerin in ihrer außerordentlichen Revision gestellte Abänderungsantrag nach Paragraph 508, ZPO ist verfehlt (Paragraph 502, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 502, Absatz 5, Ziffer 4, ZPO). Die Vorinstanzen stellten für den Obersten Gerichtshof bindend f... mehr lesen...
Begründung: Der von den Vorinstanzen umfangreich festgestellte Sachverhalt lässt sich - soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung-wie folgt zusammenfassen (§ 510 Abs 3 erster Satz ZPO): Der von den Vorinstanzen umfangreich festgestellte Sachverhalt lässt sich - soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung-wie folgt zusammenfassen (Paragraph 510, Absatz 3, erster Satz ZPO): Der Kläger ist Export-Import-Kaufmann und kaufte im Sommer 1994 bei einer Lieferantin in Großbritann... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des 1995 geborenen Kindes wurde rechtskräftig geschieden. Die Obsorge steht der Mutter zu. Der Vater hatte sich in einer Unterhaltsvereinbarung vom 23. 11. 1998 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 2.500 S verpflichtet. Am 10. 7. 2001 stellte das Kind den Antrag, die Unterhaltsverpflichtung ab 1. 5. 2001 auf 5.387 S monatlich (= 391,49 EUR) zu erhöhen. Der Vater sprach sich mit der wesentlichen
Begründung: dagegen aus, dass er nur 23.899 S monatli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei haftet dem am 7. 12. 1927 geborenen Kläger auf Grund des im vorliegenden Verfahren gefällten Teilurteiles vom 21. 1. 1998 zu einem Drittel für alle - auch zukünftigen - Schäden aus dem Vorfall vom 4. 8. 1993. Damals stieß der (schon lange an der Bechterewschen Krankheit leidende und daher hinsichtlich
Kopf: - und Rumpfbeweglichkeit deutlich eingeschränkte) Kläger in einer Filiale der Beklagte gegen eine Glasschiebetür, fiel rücklings zu Boden u... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Grundsätzlich kommt bloßen Ermessensentscheidungen - wie über die Höhe des Schmerzengeldes - keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu (RIS-Justiz RS0044088 mit zahlreichen Entscheidungsnachweisen). Nach stRsp ist der Schmerzengeldanspruch nach Art, Dauer und Intensität der Schmerzen nicht in festen Tagessätzen, sondern als Globalsumme unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der physischen und psychischen Schmerz... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte mit Endsachbeschluss fest, dass der angemessene monatliche Nettohauptmietzins für das Geschäftslokal 1010 Wien, *****, zum Stichtag 1. 9. 1995 EUR 3.266,28 beträgt. Mit rechtskräftigem Teilsachbeschluss (vgl 5 Ob 56/99t = WoBl 2001/63 = MietSlg 52.289) sei geklärt worden, dass eine Anhebung des Hauptmietzinses gemäß § 12a Abs 1 MRG dem Grunde nach zulässig sei. Der von der Sachverständigen ermittelte Nettohauptmietzins zum Stichtag 1. 9. 1995 v... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile ist seit 14. 5. 1998 gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden. Gemäß § 61 Abs 3 EheG wurde das alleinige Verschulden des hier Beklagten an der Zerrüttung der Ehe ausgesprochen. Der Ehe entstammen vier Kinder. Der Beklagte war immer berufstätig, die Klägerin führte den Haushalt, wobei sie durch Haushaltshilfen entlastet war. Die Ehe der Streitteile ist seit 14. 5. 1998 gemäß Paragraph 55, Absatz eins, EheG geschieden. Gemäß Paragraph 61, Absatz 3, EheG wu... mehr lesen...
Begründung: 1. Zum außerordentlichen Revisionsrekurs gegen die Entscheidung über das Begehren auf Ersatz des entgangenen Gewinns: Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung zu den Beweisanforderungen im Verfahren nach § 394 EO widerspreche. Sie verweist darauf, dass in diesem Verfahren „weitestgehend vom freien richterlichen Ermessen im Sinne des § 273 ZPO Gebrauch zu machen sei". Die Beklagte macht als erhebliche Re... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 29. 3. 2001, GZ 23 Cg 253/99h-17 rechtskräftig zur Herausgabe von 13, jeweils mit Ohrmarkennummern bezeichneten Stieren an die Klägerin verurteilt, wobei ihm gemäß § 410 ZPO die Lösungsbefugnis eingeräumt wurde, sich durch Zahlung von S 213.385 (= EUR 15.507,29) samt 4 % Zinsen seit 1. 6. 2000 von der Herausgabeverpflichtung zu befreien. Nach den dieser Entscheidung zugrundegelegten Festste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Stadtgemeinde ist Rechtsträger des Krankenhauses B*****. Der Kläger bekleidete vom 1. September 1998 bis 15. November 1999 die Stelle eines Primararztes für Chirurgie in diesem Krankenhaus. Beim Krankenhaus B***** handelt es sich seit Jahrzehnten um ein öffentliches Krankenhaus, welches über den Vorarlberger Spitalsfonds abgerechnet wird und über 180 Betten verfügt. Entsprechend der Anstaltsordnung verfügt das Krankenhaus über sechs Abteilungen, da... mehr lesen...
Begründung: Die am 23. 5. 1985 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 14. 6. 1999 aus gleichteiligen Verschulden geschieden. Die Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer eines Einfamilienhauses mit Garten, das sie während ihrer Ehe errichtet haben. In dem anlässlich ihrer Scheidung geschlossenen Vergleich räumte die Frau dem Mann bezüglich der Aufteilung der gemeinsamen Liegenschaft das Wahlrecht ein. Es wurde festgehalten, dass der Hausrat zwischen den ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest, dass der angemessene Hauptmietzins für die Bestandobjekte der Antragstellerin gemäß § 12a Abs 8 MRG im Fall der Unternehmensveräußerung oder Verpachtung monatlich S 284.962,-- beträgt. Es ging hiebei unter anderem von folgenden Sachverhaltsfeststellungen aus: Das Erstgericht stellte fest, dass der angemessene Hauptmietzins für die Bestandobjekte der Antragstellerin gemäß Paragraph 12 a, Absatz 8, MRG im Fall der Unternehmensveräußerung oder... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Berechnung eines Vermögensschadens erfolgt durch den Vergleich des Geldwertunterschiedes zweier Zustände, nämlich des tatsächlichen Zustandes vor und nach der Beschädigung. Es sind jene Vermögensbestandteile des Geschädigten in den Kreis der Betrachtung einzubeziehen, die durch die Beschädigung beeinflusst wurden (RIS-Justiz RS0022834). Im Falle der Warnpflichtverletzung bedeutet dies, dass der Geschädigte so zu stellen... mehr lesen...
Begründung: Die kinderlose, am 29. 6. 1976 geschlossene Ehe wurde am 10. 2. 2000 aus dem Alleinverschulden des Mannes geschieden. Die Frau war am 17. 5. 1998 aus dem ehelichen Haushalt ausgezogen. Beide Eheleute sind österreichische Staatsbürger und hatten ihren gemeinsamen Wohnsitz in Vorarlberg. Die Frau bezieht seit 1990 eine Pension. Der Antragsgegner war bis zu seinem am 1. 9. 1999 erfolgten Pensionsantritt als Metzgermeister in der Schweiz beschäftigt. Er betrieb ferner den Ha... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit die Beklagte bei ihren Ausführungen hinsichtlich des Verfalles der Überstunden davon ausgeht, dass diese zur Gänze erst am 25. 11. 1999 geltend gemacht worden seien, entfernt sie sich vom festgestellten Sachverhalt, da danach der Kläger bereits am 6. 9. 1999 die Bestätigung aber auch die Bezahlung der geleisteten Überstunden verlangte. Im Übrigen macht die Beklagte gar keine konkreten Bedenken gegen die Judikatur gel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger kauften vom Beklagten 1991 eine Liegenschaft mit einem darauf errichteten Zinshaus in Wien um 9,1 Mio S. Die Hauptmietzinsabrechnung wies per 30. Juni 1991 eine Mietzinsreserve in Höhe des nunmehrigen Klagebetrags auf. Der Beklagte sicherte im Kaufvertrag den Klägern zu, dass die Mietzinsreserve und der Erhaltungsbeitrag aufgebraucht seien und verpflichtete sich zur Vorlage entsprechender Originalrechnungen und Belegen binnen zwei Monaten. Gegenstand des zweit... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zwar gemäß § 508 Abs 3 ZPO nachträglich die Revision gegen sein Urteil vom 11. 10. 2001 für zulässig erklärt, weil für die Bemessung des geltend gemachten Anspruchs - es geht um die Abgeltung der Bereitstellung einer gerade freistehenden anderen Mietwohnung als Ersatzunterkunft für eine Mieterin der Klägerin bis zur Behebung eines von der beklagten Partei zu verantwortenden Feuchtigkeitsschadens - a... mehr lesen...