Norm: ZPO §273
Rechtssatz: Zur revisiblen Betragsfestsetzung zählt auch die Frage, welche maßgeblichen Faktoren heranzuziehen sind. Entscheidungstexte 4 Ob 213/18d Entscheidungstext OGH 29.01.2019 4 Ob 213/18d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132465 Im RIS seit 21.03.2019 ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte gewährte dem Kläger mit Kreditvertrag vom 5. 5. 2001 einen Kredit über 600.000 ATS zur teilweisen Finanzierung des Ankaufs eines Motorboots samt Trailer. Zur Besicherung des Kredits wurde der Beklagten von der Verkäuferin der Eigentumsvorbehalt am Boot und am Trailer abgetreten. Die „Erklärung des Käufers“ vom 5. 5. 2001, mit der der Kläger den Vertrag über die Abtretung des Eigentumsvorbehalts zur Kenntnis nahm, enthält folgende Klausel: „6. Die V*****-Bank... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 10. 2001 bei der Beklagten als Metallarbeiter tätig. Vom 19. 3. 2008 bis 9. 5. 2008 befand er sich aufgrund subjektiv wahrgenommener Schmerzen im Schulter- und Rückenbereich im Krankenstand. Bei der erstmaligen Untersuchung des Klägers stellte ein Arzt die Diagnose Lumbago (= Lendenwirbelsäulenschmerzen) und bestätigte die Arbeitsunfähigkeit des Klägers im Ergebnis vom 19. 3. bis 18. 4. 2008. Ein weiterer Arzt folgte dieser Diagnose und ve... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras, Mag. Ziegelbauer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Familienrechtssache des Antragstellers Gustav ***** L*****, vertreten durch Friedl & Holler Rechtsanwalt-Partnerschaft in Gamlitz, gegen die Antragsgegnerin Ingrid L*****, vertreten durch Dr. Ralph Forcher, Rechtsanwalt in G... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** M*****, vertreten durch Dr. Gernot Moser und andere Rechtsanwälte in Schwaz, gegen die beklagte Partei D*****, Inhaber M***** O*****, vertreten durch Dr. Peter Lechner und Dr. Hermann Pf... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zum Änderungsvorbehalt (Widerrufsklausel) betreffend die Höhe der Provision eines Handelsvertreters vorliege. Dieser
Begründung: des Zulassungsausspruchs schloss sich die Revisionswerberin an, stützte aber die Zulässigkeit der Revision auch noch auf die Anwendung des § 273 ZPO bei Ermittlung des Ausgleichsanspruchs der Klägerin. Die Revisionsgegner... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** H*****, vertreten durch Dr. Hans-Jörg Luhamer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dkfm. P***** P*****, vertreten durch Mag. Bernd Jahnel, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Höllwerth als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Glawischnig, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragstellerin prot. Firma J***** K***** KG, *****, vertreten durch Dr. Harald Ofner, Dr. Thomas Wagner und Mag. Edda Ofner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die Antragsgegnerin Ö***** B*****... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betreibt ein Hotel. Am 23. Dezember 1999 übernahm er eine von der Beklagten gelieferte und montierte Schankanlage bestehend aus zwei Schankköpfen mit jeweils 10 Ventilen, zwei Biersäulen und zwei Schnapsportioniersystemen. Der Kaufpreis von 716.400 ATS (= 52.062,81 EUR) wurde vollständig bezahlt. Mit der am 9. Dezember 2002 eingebrachten Klage begehrte der Kläger den Zuspruch von 2.836,77 EUR für eine von einer Fremdfirma bereits vorgenommene (Teil-)Reparatur ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Irene Kienzl und Dr. Gerda Höhrhan-Weiguni als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Roland V*****, vertreten durch Dr. Michael Augustin ua, Rechtsanwälte in Leoben, gegen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 4. 11. 1994 als Tischler beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe Österreichs anzuwenden. Die Beklagte zahlte ihren Arbeitnehmern über Jahre immer wieder verspätet ihren Lohn, so auch im letzten Quartal des Jahres 2006. Im Dezember 2006 richteten die Arbeitnehmer ein auch vom Kläger unterfertigtes Schreiben an die Beklagte, mit dem sie erklärten, die v... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin führte 17 Jahre lang eine Tankstelle der Beklagten. Sie verkaufte in dieser Zeit Treibstoffe im Namen und auf Rechnung der Beklagten. Dem Vertragsverhältnis der Streitteile liegt der am 14. 1./20. 1. 1998 geschlossene Tankstellenpachtvertrag und der als Ergänzung zu diesem Vertrag mit Wirksamkeit vom 1. 4. 2006 abgeschlossene Franchise-Vertrag zu Grunde. Nach Punkt 3.2 des Tankstellenpachtvertrags ist die Beklagte jederzeit zur fristlosen Aufkündigung des ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 27. 6. 2005 bis 31. 7. 2006 bei der Beklagten als Konstrukteur beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Dienstnehmerkündigung. Punkt 8. des Dienstvertrags der Streitteile hat folgenden Wortlaut: „8. Ausbildungskosten Für die CAD-Ausbildung der Systeme CATIA und/oder PRO/Engineer werden Ausbildungskosten bei einem Austritt durch den Arbeitnehmer wie folgt verrechnet: Austritt innerhalb des ersten Jahres: 6 Monatsentgelte Austritt innerhalb des zw... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C ***** KG, *****, vertreten durch Mag. Bernd Trappmaier und Mag. Georg R. Foidl, Rechtsanwälte in Wien, gegen die ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Wolfgang Höfle und AR Angelika Neuhauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Reinhard S*****, vertreten durch Dr. Aldo Frischenschlager und andere, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei L***** GmbH... mehr lesen...
Begründung: Das Wohnungseigentumsobjekt der Antragsteller liegt in einem dreistöckigen Wohnhaus, dessen hintere, zum Garten hin liegende Fassade eine Lamellenverkleidung aufweist. Die Wohnung der Antragsteller liegt im ersten Stock. Die Antragsteller haben an der gartenseitigen Außenfassade ein Klimagerät in einer vorhandenen Nische der Fassade angebracht, sodass es mit dem etwas weiter nach vorn gebauten Fassadenteil abschließt und über diesen nicht hinausragt. An der gartenseitige... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Gerda Höhrhan-Weiguni und Dr. Martin Gillinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Katrina H*****, vertreten durch Dr. Peter Lechner, Dr. Hermann Pfurtschell... mehr lesen...
Begründung: Voranzustellen ist, dass nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs die nach dem Grundsatz der Billigkeit vorzunehmende Aufteilung gemäß §§ 81 ff EheG jeweils von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nur dann vor, wenn dargetan wird, dass die zweite Instanz bei der Beurteilung dieses Einzelfalls von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen ist und so den Ermessensspielraum überschritten hat, oder dass ihr in anderer Weise... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Adem T*****, 2. Nefi T*****, vertreten durch Dr. Walter Geißelmann, Dr. Günther Tarabochia, Rechtsanwälte in Bregenz, gegen die beklagten Parteien 1. Özcan Ü*****, 2. G***** Versicherung AG, ****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** Srl*****, vertreten durch Dr. Josef-Michael Danler, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei W***** AG, ***... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichts Grieskirchen vom 23. 1. 2003, 3 C 83/02a-8, wurde festgestellt, dass der Kläger nicht der Vater des von seiner - am 17. 12. 2001 verstorbenen - Ehegattin Gertraud E***** am 5. 4. 1968 ehelich geborenen Peter E***** ist. Mit weiterem Urteil des Bezirksgerichts Grieskirchen vom 27. 11. 2004, 1 C 32/03p-23, wurde rechtskräftig festgestellt, dass der Beklagte als Vater des dortigen Klägers Peter E***** anzusehen ist. ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand der angefochtenen Entscheidung ist - nach rechtskräftigem Teilzuspruch in einem Vorverfahren - der restliche Ausgleichsanspruch analog § 24 HVertrG, der der Gemeinschuldnerin als Vertragshändlerin für KFZ einer bestimmten Marke nach Aufkündigung des Händlervertrags durch die österreichische Import- und Vertriebsgesellschaft der Herstellerin. Zu Vorbringen und Sachverhalt wird auf die im ersten Rechtsgang ergangene Entscheidung 4 Ob 54/02y verwiesen. Das Erstg... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Klägerin erlitt im 5. Lebensmonat bei einer Krankenhausbehandlung am 21. 5. 1982 eine schwere organische Schädigung des Gehirns. Seither ist sie schwerst mehrfach behindert. Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502... mehr lesen...
Begründung: Nach Einholung des Gutachtens eines Facharztes für Psychiatrie wies das Erstgericht den Antrag des Betroffenen, die Sachwalterschaft zu beenden, ab. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss bestätigte das Gericht zweiter Instanz diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs des Betroffenen ist nicht zulässig. Er macht als erhebliche Rech... mehr lesen...
Begründung: Für die Antragsteller, den am 15. November 1978 Mag. iur. Werner und den am 28. Februar 1983 geborenen Mag. iur. Wolfgang H*****, hatte das Erstgericht mit Beschluss vom 2. Dezember 1992 vom Vater zu zahlende Unterhaltsbeträge von monatlich 5.600 S = 406,97 EUR (für Werner) und 4.550 S = 330,66 EUR (für Wolfgang) festgesetzt. Die damals noch Minderjährigen begehrten die Erhöhung dieser monatlichen Unterhaltsbeträge rückwirkend ab 1. April 1992, und zwar Werner auf 7.868 ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO, der nach § 528a ZPO auch auf Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes über Rekurse anzuwenden ist, kann sich die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die Streitteile schlossen im Zuge ihrer Scheidung am 11. 12. 1985 einen Vergleich, mit dem sich der Beklagte verpflichtete, der Klägerin ab 1. 1. 19... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei D***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Mag. Wolfgang Auer, Rechtsanwalt in Wiener Neustadt, wider die beklagte Partei Republik Österreich, vertr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien stehen im Wettbewerb auf dem Oberösterreichischen Zeitungsmarkt. Die Zeitschrift „T*****" der Klägerin erscheint einmal in der Woche als Gratiszeitung, die „R*****" der Beklagten erscheint unter der Woche in 14 Regionalausgaben als kombinierte Gratis- und Kaufzeitung (R***** Wochentagsausgabe) und am Wochenende als Gratiszeitung (Sonntags-R*****). Die Wochentagsausgabe der R***** hat nach der Media-Analyse 2005 eine Reichweite von 625.000 Lesern (54... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin mietete am 8. Mai 1995 von der beklagten Partei das im A*****-Hof mit Passage (im Folgenden nur Haus) in der Stadt Salzburg im Erdgeschoss befindliche Eck-Geschäftslokal top E 11 samt Lager (im Nordteil des Hauses mit Schaufenstern zur Passage und zum F*****Kai) und betreibt dort unter der Bezeichnung „Mutter und Kind" ein Fachgeschäft für Baby- und Kinderbekleidung gehobener Qualität sowie sonstiger Bedarfsartikel und Accessoires für Babies, Kinder... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat bei der Beklagten für ihr Sportartikelhandelsgeschäft eine Betriebs (Bündel-)Versicherung abgeschlossen, die auch das Risiko des Einbruchsdiebstahls umfasst. Unbekämpft steht fest, dass in der Nacht auf den 29. 10. 2003 in das Geschäft der Klägerin eingebrochen und Ware entwendet wurde. Zum Zeitpunkt des Einbruchsdiebstahls hatte die Klägerin die mit 1. 8. 2003 fällige Jahresversicherungsprämie nicht bezahlt. Die Beklagte hatte der Klägerin aufgrund ihr... mehr lesen...