Begründung: Die Klägerin hat ihren Sitz in den USA. Sie beschäftigt sich (ua) mit der Herstellung und dem Vertrieb von Solarglas, das unter der Bezeichnung S***** vermarktet wird. In Europa wird S***** von der I***** Corporation in Liechtenstein vertrieben. Die E***** GmbH in T***** in der Bundesrepublik Deutschland vertreibt ein ähnliches Produkt, das als E***** bezeichnet wird. In Österreich hat der Beklagte das Solarglas E***** vertrieben. Der Beklagte erhielt von der E**... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.) Die beklagte Verlassenschaft wurde (nach dem übereinstimmenden Vorbringen der Streitteile [ON 55 und ON 59]) der bedingt erbserklärten Erbin Elke H***** eingeantwortet. Die Parteienbezeichnung war daher infolge Gesamtrechtsnachfolge richtig zu stellen (Rechberger/Frauenberger ZPO2 Rz 12 zu § 235). Zu 1.) Die beklagte Verlassenschaft wurde (nach dem übereinstimmenden Vorbringen der Streitteile [ON 55 und ON 59]) der bedingt erbserklärten Erbin Elke H***** eingea... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kam am 24. 8. 1988 in dem von der Erstbeklagten geführten Entbindungsheim zur Welt, nachdem die Erstbeklagte - wie auch in früheren Fällen beim Auftreten von Problemen - den Zweitbeklagten beigezogen hatte. Im Hinblick auf die vorhandenen Risikoindikationen erfolgte die Beiziehung eines Arztes verspätet. Der Kläger war unmittelbar nach der Geburt bewusstlos und schwer deprimiert; er atmete und schrie nicht und machte einen leblosen Eindruck. Er wurde vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte räumte Ende 1994 ihrer Kundin Maria S***** einen Überziehungskredit von 770.000 S ein. Der Überziehungsrahmen auf ihrem Girokonto betrug damit insgesamt 1,5 Mio S, der in der Folge überschritten wurde. Maria S***** wurde daher zu Ostern 1995 von ihrer Kundenbetreuerin Patricia S*****, die von der Beklagten inzwischen entlassen wurde, aufgefordert, eine Besicherung des aushaftenden Debetsaldos beizubringen. Maria S***** wies darauf hin, dass sie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 4. 1998 bis 31. 10. 1998 als Kraftfahrer bei Ludwig H***** beschäftigt. Am 2. 4. 1998 wurde er mit einem monatlichen Bruttolohn von S 19.030,-- zur Gebietskrankenkasse angemeldet. Da der Kläger mit der Zahlung der Unterhaltsbeiträge für seine beiden Söhne Johann und Norbert F***** in Rückstand geraten war, hat das Bezirksgericht K***** am 27. 4. 1998, 6 E 3123/98a, über Antrag der durch die Bezirkshauptmannschaft K***** als Unterhalt... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, aus dem Arbeitsverhältnis berechtigt ausgetreten zu sein, begehrt der Kläger im vorliegenden Verfahren von seinem Arbeitgeber ua S 75.585,82 brutto sA an Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung, Sonderzahlungen und Überstundenentgelt. In der Klage wurde als beklagte Partei die I*****GmbH - also die nunmehrige Revisionsrekurswerberin - angeführt, deren Geschäftsführer als Oliver H***** bezeichnet wurde. Die Klage wurde von Oliver H***** übe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wenngleich das Gericht zweiter Instanz in Urteilsform über die Nichtigkeitsberufung entschieden hat, kann kein Zweifel daran bestehen, dass es mit der Nichtigerklärung des Urteils im angefochtenen Umfang, des vorangegangenen Verfahrens sowie der Klagezurückweisung eine Entscheidung im Sinn des § 475 Abs 3 ZPO getroffen und daher in Wahrheit einen Beschluss gefasst hat. Nach ständiger Rechtsprechung beeinflusst das Vergr... mehr lesen...
Begründung: Die beklagten Parteien haben gegen die am 12. 3. 1999 beim Erstgericht überreichte, auf Vorlage einer Urkunde und Rechnungslegung gerichtete Klage den Einwand der mangelnden Prozessfähigkeit der klagenden Partei erhoben. Da die Klägerin amtswegig gelöscht worden sei, sei sie weder rechts-, noch handlungs- oder geschäftsfähig und daher auch nicht prozessfähig. Der Klagevertreter werde bekanntzugeben haben, wen er vertrete. Die klagende Partei erwiderte, beim Handels... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: K***** M***** betrieb bis Anfang Mai 1998 in ***** ein nicht protokolliertes Schlüsseldienstunternehmen, das er mit der Bezeichnung "Sch*****" bewarb. Am 7. 5. 1998 wurde die Beklagte zu FN ***** ins Firmenbuch eingetragen. Sie betreibt seither das Unternehmen eines Schlüsseldienstes unter der Bezeichnung "Sch*****" an derselben Adresse, an der K***** M***** seinen Betriebsstandort hatte. Gesellschafter der Beklagten sind H***** B***** und P***** M*****, die... mehr lesen...
Begründung: Im März 1995 wurde zur Sicherstellung einer (Darlehens-)Forderung von S 500.000,-- ein Wechsel über S 520.000,-- von der klagenden Partei ausgestellt und vom Beklagten sowie von Jindrich G***** akzeptiert. Die Wechselsumme wurde in zwei Teilbeträgen getilgt. Am 20. 5. 1995 ersuchten der Beklagte und Jindrich G***** die Geschäftsführerin der klagenden Partei und ihren Ehemann um einen Geldbetrag von S 500.000,--. Da die erste Schuldverpflichtung vom März 1995 anstan... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger dehnte im zweiten Rechtsgang den noch unerledigten Teil seines Begehrens im Verhandlungstermin vom 14. 7. 2000 auf insgesamt 206.100 S sA und einen monatlichen Rentenbetrag von insgesamt 6.600 S aus (ON 31 S. 2 f). Die beklagte Partei sprach sich gegen die Zulassung dieser Klageänderung aus. Das Erstgericht ließ die Klageänderung nicht zu. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Universität für angewandte Kunst veranstaltete vom 7. 4. bis zum 15. 5. 1993 in Wien unter ihrer damaligen Bezeichnung "Hochschule für angewandte Kunst" eine Ausstellung. Dort sollte auch eine bestimmte im Eigentum des Klägers, eines französischen Galeristen, stehende Plastik (Statue) gezeigt werden. Dieses Kunstwerk war der Universität für angewandte Kunst aufgrund eines zwischen ihr und dem Kläger geschlossenen Leihvertrags vom 1. 4. 1993 für die Ausstel... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin kündigte als Mieterin das Bestandverhältnis über das Bürogebäude *****zum 31. 12. 1999 gerichtlich auf. Im Vorbringen der am 17. 12. 1998 beim Erstgericht überreichten Aufkündigung bezeichnete sie die gekündigte Vermieterin zwar ausdrücklich als Alleineigentümerin der genannten Liegenschaft und des darauf errichteten Bürogebäudes; im
Kopf: dieses Schriftsatzes gab die Klägerin den Firmenwortlaut der gekündigten Partei jedoch insoweit unvollständig an, als... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin kündigte als Mieterin das Bestandverhältnis über das Bürogebäude *****zum 31. 12. 1999 gerichtlich auf. Im Vorbringen der am 17. 12. 1998 beim Erstgericht überreichten Aufkündigung bezeichnete sie die gekündigte Vermieterin zwar ausdrücklich als Alleineigentümerin der genannten Liegenschaft und des darauf errichteten Bürogebäudes; im
Kopf: dieses Schriftsatzes gab die Klägerin den Firmenwortlaut der gekündigten Partei jedoch insoweit unvollständig an, als... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger übergab der Beklagten S 296.000 als Darlehen (unstrittig). Darüberhinaus zählte er ihr weitere Beträge von DM 30.000, DM 40.000 und S 20.000 in der Zeit von Juli bis Oktober 1996 zu. Die Beträge wurden mit Ausnahme von S 101.000, womit der Kläger im Juli 1996 mit Zustimmung der Beklagten einen Bankkredit derselben abdeckte, jeweils in Bargeld zu übergeben. Im Herbst 1996 schlug der Kläger der Beklagten vor, das Darlehen in 240 Monatsraten zu je ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war ursprünglich Alleineigentümerin der Liegenschaft, auf die sich nun die Wohnungseigentümergemeinschaft bezieht. Sie hat in der Folge die Wohnungen unter anderem an die jetzigen Antragsgegner verkauft, ist aber nach wie vor selbst Wohnungseigentümerin zweier Objekte. Am 10. 6. 1999 fand eine Wohnungseigentümerversammlung statt, bei der 50,48 % der Miteigentümer, gerechnet nach Miteigentumsanteilen, beschlossen, gegen die Antragstellerin wegen de... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Hausverwalter begehrte von der beklagten Wohnungseigentümerin Zahlung rückständiger Betriebskosten von S 17.515,35 sA. Das Erstgericht bewilligte die beantragte Klagsanmerkung gemäß § 13 c Abs 3, 4 WEG. Das Erstgericht bewilligte die beantragte Klagsanmerkung gemäß Paragraph 13, c Absatz 3,, 4 WEG. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Beklagten Folge, änderte den erstgerichtlichen Beschluss dahin ab, dass der Antrag auf Klagsanmerkung abgewiesen w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3.2.1994 wurde die Klägerin bei einer Party, an der sie gemeinsam mit dem Beklagten teilnahm, von diesem verletzt. Mit der am 5.4.1996 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte sie die Zahlung von S 80.000 sA (umfassend Schmerzengeld von S 65.000 und Heilungskosten von S 15.000) sowie die Feststellung, dass der Beklagte für sämtliche zukünftige Folgen aus der Verletzung vom 3.2.1994 hafte. In der Streitverhandlung vom 22.12.1998 schränkte die Klägerin da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit ihrer Klage vom 9.7.1997 begehrte die Norbert K***** Gesellschaft mbH & Co KG zunächst den Zuspruch von S 132.557,28 sA. Die Klägerin habe im Auftrag des Beklagten über einen längeren Zeitraum verteilt eine Vielzahl von Arbeiten betreffend die Innenaussstattung seines Hauses durchgeführt bzw Lieferungen getätigt. Lieferungen und Leistungen seien zu vereinbarten und angemessenen Preisen mängelfrei erfüllt worden. Nach einem Grundauftrag mit geringerem... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §235 B1
Rechtssatz: Eine Berichtigung der Parteibezeichnung ist im Exekutionsverfahren jedenfalls vor Bewilligung der Exekution ausschließlich auf einen schon im Exekutionstitel angeführten Namen zulässig (ebenso 3 Ob 48/00f; 3 Ob 79/00i). Entscheidungstexte 3 Ob 47/00h Entscheidungstext OGH 23.08.2000 3 Ob 47/00h ... mehr lesen...
Begründung: Mit in Form eines Bewilligungsvermerkes gemäß § 112 Abs 1 Geo gefasstem Beschluss vom 18. 5. 1993 wurde den betreibenden Parteien zur Hereinbringung unterschiedlicher Fremdwährungsbeträge aufgrund des rechtskräftigen vollstreckbaren Versäumungsurteils des Handelsgerichtes Wien vom 29. 1. 1993, 17 Cg 174/92, gegen die darin bezeichnete verpflichtete Partei die Forderungsexekution bewilligt. Mit in Form eines Bewilligungsvermerkes gemäß Paragraph 112, Absatz eins, Geo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch in Unterhaltssachen ist die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nur wegen erheblicher Rechtsfragen zulässig (RIS-Justiz RS0007204). Als solche definiert der hier gemäß §§ 78, 402 Abs 4 EO anzuwendende § 528 Abs 1 ZPO ua das Abweichen der Entscheidung des Rekursgerichtes von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes. Davon kann hier jedoch nicht ausgegangen werden; dass der Rechtsmittelwerber zweitinstanzliche E... mehr lesen...
Begründung: Erich T***** (im folgenden nur der Tischler) ist der Vater der Monika T*****, der Geschäftsführerin der beklagten Partei, und betrieb auf einer in seinem Eigentum stehenden Betriebsliegenschaft eine Tischlerei mit zuletzt 33 Mitarbeitern unter der im Firmenbuch eingetragenen Einzelfirma Erich T*****, Bau- und Möbeltischlerei. Er verwendete als Firmenlogo ein großes, balkenförmiges "T" in stilisierter Holzmaserung. Sein Unternehmen war zu etwa 80 % im Objektbau tätig... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte zunächst die Zahlung von S 54.088 sA aus dem Titel des Schadenersatzes aufgrund eines Verkehrsunfalles. Die beklagte Partei erhob gegen den Zahlungsbefehl vom 17. 5. 1999 am 25. 5. 1999 (Postaufgabe) Einspruch und wendete das Alleinverschulden des Lenkers des Klagsfahrzeuges ein. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 5. 11. 1998 dehnte die Klägerin ihr Begehren auf S 55.888 sA aus. Nach Durchführung eines Beweisverfahrens ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, die den restlichen Kaufpreis für zwei Warenlieferungen und Nebengebühren in der Höhe von insgesamt 72.029,80 S sA begehrt, bezeichnete in der Mahnklage den Beklagten mit "Rudolf T*****, Privater, Oberlaaerstraße 127, 1100 Wien". Der Zahlungsbefehl wurde laut Rückschein am 22. 10. 1999 durch Hinterlegung zugestellt. Das Erstgericht wies den am 11. 11. 1999 zur Post gegebenen Einspruch des anwaltlich vertretenen "Rudolf T*****, Oberlaaerstraße 127, 1100... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wer, sei es zur Sicherstellung einer eigenen oder fremden Schuld, einen Wechsel annimmt, haftet jedenfalls wechselmäßig und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Formerfordernisse einer dem Skripturakt zugrundeliegenden Bürgschaft erfüllt sind oder nicht (SZ 59/193 = WBl 1987/67; RS0032154). Im Zweifel ist nicht anzunehmen, dass durch die Unterfertigung eines Wechsels eine doppelte Haftung, eine Bindung nach Wechselrecht ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden verpflichteten Parteien waren Alleineigentümer je einer Liegenschaft, welche beide (in Parzellengruppen, welche teilweise Grundstücke aus beiden Liegenschaften umfassten) im gegenständlichen Zwangsversteigerungsverfahrens versteigert wurden. Zwei Parzellengruppen wurden der führenden betreibenden Partei als Meistbieterin zugeschlagen, darunter auch die Bauflächen mit dem Haus, in dem nach der Aktenlage auch die Zweitverpflichtete wohnt. Zwei Parzellengrupp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Verjährung der ausgedehnten Klagebeträge zutreffend verneint und die Bindungswirkung des Zwischenurteiles hinsichtlich der vom Beklagten geltend gemachten Einwendungen zu Recht bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage der Verjährung der ausgedehn... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin schloss mit dem bereits rechtskräftig zur Zahlung des noch aushaftenden Kreditbetrages verurteilten Bruder (ehemals Erstbeklagter) des Beklagten (ehemals Zweitbeklagter) am 17. 7. 1990 einen Kreditvertrag über S 9,500.000 samt Nebengebühren mit einer Laufzeit bis 31. 12. 1991. Mit Vertrag vom 16. 7. 1990 übernahm der Beklagte hinsichtlich dieses Kredits die Haftung als Bürge und Zahler im Sinn des § 1357 ABGB. Sowohl Kreditnehmer als auch Bürge fertigte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Klagebegehren im Prüfungsprozess kann nur auf den Grund gestützt gewerden, der in der Anmeldung und bei der Prüfungstagsatzung angegeben worden ist, denn die ordnungsgemäße Abwicklung des Prüfungsverfahrens erfordert, dass es keinen Prüfungsprozess ohne vorhergehende Forderungsanmeldung gibt; im Prüfungsprozess ist daher die Änderung einer der Forderungsanmeldung entsprechenden Klage im Sinne des § 235 ZPO durch Her... mehr lesen...