Norm: ZPO §235 BKO §6 Abs2KO §119 Abs5 D
Rechtssatz: Da Rechtsstreitigkeiten über Absonderungsansprüche nach der Konkurseröffnung nur gegen den Masseverwalter anhängig gemacht und fortgesetzt werden können, ist vor Rechtskraft des Beschlusses auf Ausscheidung der Pfandliegenschaft aus der Konkursmasse die Klage gegen die Masseverwalterin zu richten. Die rechtskräftige Ausscheidung bedeutet aber eine Teilaufhebung des Konkurses; das konkursfrei... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIZPO §226 IZPO §235 D
Rechtssatz: Die Umdeutung von fehlerhaften Prozesserklärungen (auch von Sachanträgen) ist zulässig; dabei ist die Parteiabsicht nach dem in der fehlerhaften Prozesserklärung enthaltenen Gesamtvorbringen unter Berücksichtigung der Prozesslage objektiv zu ermitteln (hier: Umdeutung einer unzulässigen Teileinwilligung zur Klagsänderung). Entscheidungstexte 3... mehr lesen...
Norm: EO §37 JZPO §235 D
Rechtssatz: Wird eine Klage nach § 37 EO nach Verkauf der gepfändeten Gegenstände auf ein die Wertgrenze des Bezirksgerichtes übersteigendes, auf Schadenersatz gegründetes Zahlungsbegehren geändert, ist eine Teileinwilligung bis zum Betrag von einhunderttausend Schilling unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 2303/96i Entscheidungstext OGH 09.10.1996 3 Ob 2303/9... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 235 ZPO A Formales und Allgemeines, insbesondere 1. Klagsänderung im Rechtsmittelverfahren 2. Umwandlung in die Forderung des Interesses 3. Eventualbegehren B Änderung der Prozessparteien oder der Parteienbezeichnung 1. Abs 5 ZPO idF Art IV Z 39 der Zivilverfahrens-Nov 1983 BGBl 1983/135 C Änderung des Klagegrundes D Änderung des Begehrens E Klagseinschränkung und Klagsausdehnun... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 BWEG §13c Abs1
Rechtssatz: Bezüglich der im Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1.1.1994 bereits anhängigen Streitverfahren von der und gegen die Gemeinschaft geltend gemachten Ansprüchen fehlt eine Übergangsregelung. Da die Wohnungseigentümergemeinschaft kein wirklich neues Recht darstellt, sondern in der Rechtsprechung bereits als "organschaftliches Handeln des Verwalters" vorgeformt war, ist in Verfahren über Klagen des Verwalters... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IIIZPO §176ZPO §235 A
Rechtssatz: Die Streitanhängigkeit über das geänderte Begehren tritt schon vor dem Vortrag der schriftlich angezeigten Klageänderung mit der Zustellung des Schriftsatzes an den Beklagten ein, ebenso die Unterbrechungswirkung für die Verjährungsfrist. Entscheidungstexte 6 Ob 2064/96i Entscheidungstext OGH 23.05.1996 6 Ob 2064/96i ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 AZPO §521ZPO §528 K
Rechtssatz: Die Prüfung der Zulässigkeit einer vom Erstgericht ohne formellen Beschluss zugelassenen Klagsänderung erfolgt nicht im Rahmen des Berufungsverfahrens, die zweite Instanz wird insoweit vielmehr als Rekursgericht tätig. Die Anfechtung einschließlich der dafür vorgesehenen Frist richtet sich daher nicht nach § 519 ZPO, sondern nach § 521 ZPO. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 AZPO §519 Abs1 Z1 BZPO §519 Abs1 Z1 G
Rechtssatz: Wird eine Klageerweiterung vom Berufungsgericht nicht zugelassen, so wird der Rechtsschutz auch nicht abschließend verweigert. Dem Kläger ist es unbenommen, den Anspruch, um den die Klage erweitert werden sollte (hier: Beseitigungsanspruch), in einer neuen Klage geltend zu machen. § 519 Abs 1 Z 1 ZPO ist daher dann, wenn das Berufungsgericht in Abänderung der erstinstanzlichen Ent... mehr lesen...