Entscheidungsgründe: Mit der auf Antrag der Beklagten erlassenen einstweiligen Verfügung vom 20.April 1989, 38 Cg 110/89, trug das Handelsgericht Wien den Klägerinnen auf, sofort und bis zur Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteiles "beim Vertrieb der periodischen Druckschrift 'Neue Kronen-Zeitung' das Ankündigen und/oder Durchführen (einschließlich beim Veröffentlichen oder sonstigen Vorstellen der Gewinner und/oder dem Zuwenden der Gewinne) von Gewinnspiele... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs5 B
Rechtssatz: Ist das auf § 46 AO gestützte Klagebegehren gegen die Ausgleichsschuldnerin "nach Maßgabe des Ausgleichsverfahrens" gerichtet und strebte der Sachwalter der Gläubiger ohnedies eine Änderung der Parteibezeichnung durch Anführung seiner Person an, ist davon auszugehen, dass der Sachwalter hinsichtlich des von ihm zu verwertenden Vermögens von der klagenden Partei in Anspruch genommen wurde, sodass eine Richtigste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ausgleichsschuldnerin als Auftraggeber und die klagende Partei als Auftragnehmer schlossen am 14.4.1986 einen Rahmenvertrag über die Durchführung von Fassadenarbeiten als reine Lohnarbeit. Vertragsgrundlage sollten unter anderem die einschlägigen technischen und rechtlichen ÖNormen, Fachnormen, zusätzliche Vereinbarungen und Bedingungen (zB Materialanalyse) sowie die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Nachunternehmerleistungen der Bundesinnung für das Ba... mehr lesen...
Begründung: Die ursprünglich als Erstbeklagte in Anspruch genommene "DIE G*** W*** Zeitschriftengesellschaft mbH & Co KG" ist während des Verfahrens von ihrer Komplementärgesellschaft, der ehemaligen Zweitbeklagten, übernommen worden; die ehemalige Zweitbeklagte ist daher als Gesamtrechtsnachfolgerin (§ 142 HGB) nunmehr allein beklagte Partei. Diese Parteienbezeichnung war daher im
Kopf: der Entscheidung richtigzustellen. Auf Seite 31 der Zeitschrift "DIE G*** W***" vom 11.1.19... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs5 B1
Rechtssatz: Die Berichtigung einer fehlerhaften Parteibezeichnung ist auch noch nach Zustellung des Zahlungsbefehles und Eintritt der Rechtskraft (auf Grund der Aktenlage) zulässig. Entscheidungstexte 9 ObA 178/90 Entscheidungstext OGH 29.08.1990 9 ObA 178/90 9 Ob 151/03a Entscheidungstext OGH 25.05.2004 9 Ob... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten die in der Klage mit "Yvonne T***" bezeichnet wurde, die Zahlung eines Betrages von 42.125,44 S an restlichen Ansprüchen aus einem Lehr- bzw Arbeitsverhältnis. Das Erstgericht erließ einen Zahlungsbefehl im Sinn des Begehrens des Klägers. Der Zahlungsbefehl wurde an Yvonne T***, Gastwirtin, Graz, Feuerbachgasse 9, durch Hinterlegung zugestellt. Das Zustellstück wurde von der Beklagten nicht behoben und nach Ende der Abholfrist an da... mehr lesen...
Norm: HGB §142ZPO §235 Abs5 B1
Rechtssatz: Durch das Ausscheiden eines von zwei Gesellschaftern einer OHG oder KG geht das Unternehmen ohne Liquidation mit seinen Aktiven und Passiven auf den verbleibenden Gesellschafter über und das bisherige Gesamthandeigentum an der Gesellschaft wird dadurch Eigentum in der Hand des Übernehmers. Das führt zu einer Gesamtrechtsnachfolge des Übernehmers im Wege der Anwachsung. Die Parteibezeichnung ist auf den... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Verlegerin der "Neuen Kronen-Zeitung". Die ursprüngliche Erstbeklagte - "DIE G*** W***" - Zeitschriftengesellschaft m.b.H. & Co. KG (im folgenden kurz: "G*** W***"-KG) war Verlegerin und Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "Die ganze Woche". Mittlerweile hat die Beklagte, welche Komplementärin der "G*** W***"-KG gewesen und als Zweitbeklagte in Anspruch genommen worden war, nach dem Ausscheiden des Kommanditisten das gesamte Unternehm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat sowohl die Frage der Zulässigkeit der Richtigstellung der Parteienbezeichnung (vgl auch Schwarz-Löschnigg, Arbeitsrecht4 129; Krejci in Rummel, ABGB, § 1151 Rz 144; §§ 128, 159 Abs. 1 HGB) als auch die Frage der Berechtigung der Ansprüche des Klägers auf Überstundenentgelt und Abfertigung (9 Ob A 268/88) zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, insoweit auf die Richtigkeit der
Begründung: der ... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, die beklagte Partei "Hermann W i l l y, Kaufmann, Hard" betreibe unter der Etablissementbezeichnung "K***" von seinem Hauptstandort Hard aus in Innsbruck, Wörgl und Kufstein ua den Einzelhandel mit Textilien für Kinder, wobei er Ende September, Anfang Oktober 1988 in einem Werbeprospekt unzulässige Zugaben angekündigt und gewährt habe, beantragte der Kläger, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, es im geschäftlichen Verkehr beim Einzelhandel m... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin verlangte ursprünglich von der Firma Michael D*** GesmbH Innenausbau, Götzis, Römerweg 85, 62.575,96 S s.A. Nachdem in der Klagebeantwortung vorgebracht worden war, eine solche Firma existiere nicht, hat die Klägerin die Parteibezeichnung der Beklagten auf Firma Michael D***, Tischlerei und Innenausbau, Götzis, Römerweg 85, richtig gestellt. Michael D*** hat den Rückschein betreffend die Klage eigenhändig unterfertigt. Während das Erstgericht in dem Vorgeh... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Vorbringen, er sei im Hotel S*** als Verkaufsleiter beschäftigt gewesen und unberechtigt entlassen worden, machte der Kläger gegen die "S*** International Gesellschaft mbH, Auerspergstraße 4, 5020 Salzburg, zu Handen des Geschäftsführers Heinz K. H***, ebenda" entlassungsabhängige Ansprüche von (eingeschränkt) 144.025,69 S brutto sA geltend. Die S*** International Gesellschaft mbH beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und wandte ein, der Kläger sei nie be... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs5 B1
Rechtssatz: Richtigstellung der Parteibezeichnung der beklagten Partei von Alois B*, Lüftungsspengler (tatsächlich Pensionist) auf die unter derselben Anschrift ansässige A* Gesellschaft mbH. Unzulässigkeit des Revisionsrekurses des Alois B* gegen die Berichtigung auf das - insbesondere aus seiner Sicht - nach dem Inhalt der Klage eindeutig als beklagte Partei in Anspruch genommene Rechtssubjekt mangels Beschwer. ... mehr lesen...
Begründung: Im Jahre 1977 bestellte der Kläger über ein Anbot des Josef K***, eines Vertreters der Firma T*** Gesellschaft mbH & Co KG (im folgenden beklagte Partei) Türenund Fensterelemente. Die Lieferung erfolgte in den Jahren 1977 und 1978. Die Montage nahm Josef K*** auf eigene Kosten ohne Einschaltung der beklagten Partei vor. Sowohl bei der Probeheizung als auch in den folgenden Heizperioden traten Kondenswasserbildungen auf, die Josef K*** auf die noch vorhandene Baufeu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger Radivoje J***, Arbeiter, Salzburg, Alpenstraße 69, begehrte in seiner am 14. April 1988 beim Erstgericht eingelangten Klage die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 250.000,-- s.A. und die Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für alle seine künftigen Schäden aus einem Verkehrsunfall vom 14. Juni 1985 im Rahmen des den PKW mit dem Kennzeichen W 346.039 betreffenden Haftpflichtversicherungsvertrages. Der Kläger brachte im wesentlichen vor, er s... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Beklagten betrieben gemeinsam eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes unter der Bezeichnung "TOP-S***"; eine derartige Firma war im Handelsregister nie eingetragen. Mit Gesellschaftsvertrag vom 6. Juli 1987 und einem Nachtrag vom 24. Juli 1987 wurde die "M***-M***-P*** MBH" gegründet; diese Gesellschaft wurde am 29. Juli 1987 zu HRB 291/Spittal in das Handelsregister des Landesgerichtes Klagenfurt eingetragen; vertretungsbefugt sind die Beklagten. Der Kläger ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs5 B1
Rechtssatz: Die Richtigstellung der Parteibezeichnung der Beklagten von "Erika S, Inhaberin des Hotels Ambassador" auf "Hotel Ambassador GesmbH, nunmehr KG" ist zulässig. Entscheidungstexte 9 ObA 251/88 Entscheidungstext OGH 28.09.1988 9 ObA 251/88 9 ObA 134/89 Entscheidungstext OGH 28.06.1989 9 ObA 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 DHbG §11HbG §18HbG §22WEG §17ZPO §235 Abs5 B1
Rechtssatz: Legt der Hausverwalter anläßlich der Aufkündigung des Hausbesorgerdienstverhältnisses offen, daß er nur als Verwalter einer Eigentumswohnungsanlage auftritt, dann ist auch nach Zustellung der Aufkündigung die Richtigstellung der Parteienbezeichnung auf die Wohnungseigentümer zulässig. Entscheidungstexte 9 ObA 140/88 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Soweit sich die Rekurswerberin auf die Entscheidung IndS 1980, 1167 = Arb. 9.773 = EvBl. 1979/133 = MietSlg. 31.525/16, ImmZ 1979, 139 = RdA 1981, 39 (mit zustimmender Besprechung von Welser-Czermak) beruft, ist ihr zu entgegnen, daß dort lediglich ausgesprochen wurde, daß der Hausverwalter das Hausb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses ist zutreffend (RdW 1985, 213; 3 Ob 506/86), so daß es ausreicht, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Kostenentscheidung stützt sich auf die §§ 40, 50 und 52 ZPO. Anmerkung E12154 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:009OBA00143.87.1021.000 Dokumentnummer JJT_1987102... mehr lesen...
Begründung: Unter der Bezeichnung "Firma Josef F*** GesmbH Großbäckerei" wird von der Beklagten die Bezahlung von 1,701.058 S s. A. aus dem Titel des Schadenersatzes begehrt. Die klagende Partei behauptet, bei der Beklagten genau bezeichnete Geräte gekauft zu haben, doch hätten diese Geräte nicht die vereinbarte Leistung erbracht. Aus diesem Grunde habe die Klägerin die Bezahlung der Geräte verweigert und sei zu 13 Cg 151/83 des Handelsgerichtes Wien von der Beklagten auf Zahlung ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der "ip-F***-Gesellschaft mbH & Co KG" (im folgenden kurz: KG) sowie der "ip-F***-Gesellschaft mbH", deren Bezeichnung in der Folge entsprechend der Namensänderung im Handelsregister rechtskräftig auf "CSI-C***-S***-I***-Gesellschaft mbH" richtiggestellt wurde, zur ungeteilten Hand die Zahlung eines Betrages von 117.171,76 S sA aus dem Rechtsgrund eines gerechtfertigten vorzeitigen Austritts. Er begehrt ferner mit einer anderen Klage, die mi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der "ip-F***-GesmbH & Co. KG" und deren persönlich haftender Gesellschafterin, der "ip-F*** Gesellschaft mbH", deren Bezeichnung in der Folge rechtskräftig auf "C*** S***-I*** Gesellschaft mbH richtiggestellt wurde, die Zahlung von S 606.647,35 sA wegen ungerechtfertigter vorzeitiger Beendigung seines Dienstverhältnisses (Cr 149/85 des Erstgerichtes). Weitere arbeitsrechtliche Ansprüche in Höhe von S 300.112,08 sA macht der Kläger gegen die ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der "ip-V*** GesmbH & Co. KG" und deren persönlich haftender Gesellschafterin, der "ip-V***-GesmbH", deren Bezeichnung rechtskräftig auf "ip-V***- und H***-GesmbH" berichtigt wurde, Zahlung von S 92.695,30 sA wegen berechtigten vorzeitigen Austritts aus dem Dienstverhältnis (Cr 144/85 des Erstgerichtes). Weitere gleichartige Ansprüche in Höhe von S 29.937 sA macht der Kläger gegen die "ip-F***-GesmbH & Co. KG" und die "ip-F***-GesmbH", der... mehr lesen...
Begründung: Am 12.12.1985 begehrte die Gemeinde S*** gemäß § 25 Abs4 des OÖRaumordnungsgesetzes, LGBl.1972/18, die Festsetzung eines Entschädigungsbetrages im Verfahren außer Streitsachen, wobei als Antragstellerin im
Kopf: des Schriftsatzes das Gemeindeamt S*** aufscheint, was der Antragsgegner zum Anlaß für den Einwand nahm, daß dem Gemeindeamt S*** die Aktivlegitimatiom fehle. Das Erstgericht änderte antragsgemäß die Bezeichnung der Antragstellerin auf Gemeinde S*** ab, da die B... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien sind Sportvereine und haben ihren Sitz im Bundesland Steiermark. Ihre satzungsgemäßen Tätigkeiten erstrecken sich unter anderem auf die Pflege des Fußballsports. Die Vertretung beider Sportvereine ist in der jeweiligen Satzung (§ 12 Abs1) nahezu wörtlich gleichlautend in folgender Weise geregelt: Der Obmann vertritt den Verein nach außen. Er fertigt alle Schriftstücke und Bekanntmachungen] (Kundmachungen) unter Mitfertigung des Schriftführers bzw. (sowei... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs5 B1
Rechtssatz: Die Änderung der Unternehmensbezeichnung auf den Eigentümer des Unternehmens ist gerade der typische Fall einer bloßen Richtigstellung der Parteibezeichnung im Sinne des § 235 Abs 5 ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 142/85 Entscheidungstext OGH 28.10.1985 4 Ob 142/85 14 Ob 110/86 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs5 B1
Rechtssatz: § 235 Abs 5 ZPO ist im Fall einer einverständlichen Richtigstellung der Parteibezeichnung nicht dahin zu verstehen, daß das Gericht einen Beschluß fassen muß. Wenn schon bei der echten Klagsänderung im Falle der Zustimmung des Beklagten kein Beschluß des Gerichtes erforderlich ist, dann umso weniger bei der bloßen einverständlichen Richtigstellung der Parteibezeichnung. Ein echter Parteiwechsel ist allerdings... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezeichnete in der gegen seinen Arbeitgeber eingebrachten, auf Zahlung eines Betrages von insgesamt S 13.482,05 brutto sA an Überstundenentgelt und Weihnachtsgeld gerichteten Klage die 'Fa.Ing.Franz B' als beklagte Partei. In der am 8.3.1985 stattgefundenen Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung erschien Ing.Franz B als Beklagter. Nach dem Inhalt des Verhandlungsprotokolls wurde aber sogleich nach Vortrag der Klage 'die Bezeichnung der beklagten Partei ei... mehr lesen...
Norm: ZPO idF des ArtIV Z39 der ZVN 1983 BGBl 1983/135 §235 Abs5 B1
Rechtssatz: Wie sich zu § 235 Abs 5 ZPO aus den EB zur Regierungsvorlage der ZVN 1981 (669 BlgNR 15 GP 52 f zu Z 31, 235 ZPO) ergibt, wollte der Gesetzgeber mit dieser Bestimmung - welche gemäß Art XVII § 2 Abs1 Z 3 der ZVN 1983 auf alle nach dem 30.04.1983 gestellten Anträgen bzw Begehren Berichtigungsantrag anzuwenden ist - jene häufigen Fälle treffen, in denen Fehler bei der... mehr lesen...