Die Klägerin begehrte zu 3 Cr 649/75 des Arbeitsgerichtes Wien gegenüber der beklagten Partei Firma Helmut H die Feststellung, daß das am 23. April 1975 zwischen den Streitteilen eingegangene Dienstverhältnis aufrecht sei. Sie begrundete dies im wesentlichen damit, daß sie von der dort beklagten Partei am 23. April 1975 als Buffetkraft aufgenommen und am 21. Juli 1975 ohne Grund fristlos entlassen worden sei. Da sie schwanger sei, bestehe das Dienstverhältnis weiter aufrecht. Die dort... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 A1ZPO §235 Abs5 B1
Rechtssatz: Die Normen der Klagsänderung sind auf die Parteiänderung nicht anwendbar. Entscheidungstexte 2 Ob 236/69 Entscheidungstext OGH 02.10.1969 2 Ob 236/69 Veröff: RZ 1970,42 = SZ 42/146 1 Ob 57/72 Entscheidungstext OGH 05.04.1972 1 Ob 57/72 ... mehr lesen...
Mit der am 25. April 1969 erhobenen Klage begehrte die Klägerin (Sozialversicherungsträger) von Philomena B., Hausfrau in T. 144, als Alleinerbin nach dem verstorbenen Ernst B. den Ersatz von Leistungen, die sie aus Anlaß eines Unfalles ihres Versicherungsnehmers Konrad S. erbrachte. Mit dem Leistungs- verband sie ein Feststellungsbegehren. Philomena B. sandte die ihr zugestellte Klage samt Ladung zur Ersten Tagsatzung an das Erstgericht mit der Mitteilung zurück, daß nicht sie die ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs1 BZPO §235 Abs5 B1
Rechtssatz: Eine Parteiänderung kann ohne Zustimmung beider Parteien nicht stattfinden. Sie ist von der Klagänderung, die auch das Gericht zulassen kann, zu unterscheiden. Entscheidungstexte 1 Ob 27/58 Entscheidungstext OGH 26.03.1958 1 Ob 27/58 Veröff: EvBl 1958/256 S 431 = JBl 1958 H19-20 S 516 ... mehr lesen...